Voraussetzungen für die Aufnahmeprüfung für das Studiengang „Bachelor of Music“, Fach Klavier an der Internationalen Musikakademie Anton Rubinstein in der Kooperation mit der Conservatorio G. Puccini – La Spezia/Italien 1. Zu der Aufnahmeprüfung werden folgende Personen jeder Nationalität zugelassen werden: - Nach einer bestandenen Abiturprüfung Ohne Abiturprüfung nach dem Abschluss der 10. Klasse bei einer vorliegenden besonderen künstlerischen Eignung. 2. Die Aufnahmeprüfung für das Fach Klavier ist in zwei Teilen unterteilt: a. Zwei Etüden: eine Etüde aus „Gradus ad Parnassum“ von M. Clementi und eine Etüde der Komponisten aus der Romantik oder Moderne. (Kann nach Noten gespielt werden) b. Drei Präludien und Fugen von J.S. Bach aus dem „Wohltemperierten Klavier“ (Kann nach Noten gespielt werden) c. I. Satz einer Sonate von J. Haydn, W. A. Mozart, M. Clementi, L.v. Beethoven, mit der Ausnahme, von op. 49 nr. 1 und 2. d. Ein Stück aus der Romantik oder Moderne. 3. Zweiter Teil der Aufnahmeprüfung (Musiktheorie) wird in der Musikakademie Anton Rubinstein durchgeführt. Internationale Musikakademie Anton Rubinstein - Flingerstr. 1 - 40213 Düsseldorf