HOCHSAUERLANDKREIS - Gesundheitsamt - Stand: 2014 Meningokokken (Meningitis) Was ist eine Meningokokken-Erkrankung Meningokokken-Erkrankungen verlaufen in ca. zwei Drittel der Fälle als Meningitis. In ca. einem Drittel der Fälle ist der Verlauf durch eine Sepsis (Blutvergiftung) gekennzeichnet. Die Meningokokken-Meningitis ist eine Entzündung der Hirnhaut, die durch Bakterien (Meningokokken) hervorgerufen wird. Die Meningokokken-Meningitis und- Sepsis sind meldepflichtige Infektionskrankheiten, die vorwiegend bei Säuglingen und im Kindes- und Jugendalter auftritt. In Europa treten die Erkrankungen gehäuft im Winter und Frühjahr auf. Wie äußert sich die Erkrankung Die Erkrankung beginnt in der Regel 3 – 4 Tage nach der Ansteckung. Dieser Zeitraum kann auch im Bereich von 2 – 10 Tagen liegen. Häufig auftretende Beschwerden sind: - starke Kopfschmerzen, Schwindel - schwerstes Krankheitsgefühl - Nackensteifigkeit (der Erkrankte ist unfähig, sein Kinn ohne Schmerzen auf die Brust zu legen) - hohes Fieber und Schüttelfrost - Bewusstseinseintrübungen - Hauteinblutungen (punktförmig, insbesondere an Händen und Füßen) Die Meningokokken-Meningitis und Sepsis sind schwere Krankheitsbilder, bei denen Lebensgefahr für den Erkrankten bestehen kann. Treten die beschriebenen Krankheitszeichen auf, sollte unverzüglich ein Arzt aufgesucht werden, um abzuklären, ob eine Meningitis oder Sepsis vorliegt. Ist das der Fall, müssen notwendige Maßnahmen eingeleitet werden. Unbehandelt können sie sehr schnell zum Tod führen. Wie wird die Meningokokken-Erkrankung behandelt Die Meningokokken-Erkrankung muss durch sofortige Gabe eines Antibiotikums therapiert werden. Wie wird die Krankheit übertragen Die Bakterien können durch Anhusten, Anniesen oder Sprechen (Tröpfcheninfektion) weitergegeben werden. Bei bis zu 10 % der Bevölkerung finden sich Meningokokken im Nasen-Rachen-Raum. Diese Menschen können die Bakterien weitergeben, ohne selbst zu erkranken. Da die Bakterien gewöhnlich außerhalb des Körpers rasch absterben, ist für eine Infektion ein enger Kontakt mit Übertragung von Sekreten aus Mund und Nase von einem Bakterienträger oder einem Erkrankten erforderlich. Daher haben enge Kontaktpersonen grundsätzlich ein erhöhtes Risiko, sich eine Meningokokken-Erkrankung zuzuziehen. Enge Kontaktpersonen sind: - Alle Haushaltsmitglieder - Personen, bei denen der begründete Verdacht besteht, dass sie mit aus Mund und Rachen stammenden Sekreten des Erkrankten in Berührung gekommen sind (z.B. Intimpartner, enge Freunde, evtl. feste Banknachbarn in der Schule, medizinisches Personal z.B. Mund-zu-Mund-Beatmung). - Kontaktpersonen in Kindereinrichtungen mit Kindern unter 6 Jahren (bei guter Gruppentrennung nur die betroffene Gruppe). - Enge Kontaktpersonen in sonstigen Gemeinschaftseinrichtungen mit haushaltsähnlichem Charakter (z.B. Internaten, Wohnheimen und Kasernen). Therapieempfehlung für Kontaktpersonen Bei den aufgeführten Kontaktpersonen wird eine Antibiotikagabe (Chemoprophylaxe) empfohlen. Diese sollte schnellst möglich durchgeführt werden. Sinnvoll ist eine solche Maßnahme bei Kontaktpersonen, die bis zu maximal 7 Tagen vor Ausbruch der Erkrankung engen Kontakt mit dem Erkrankten hatten. Mittel der Wahl für Kinder ist Rifampicin. Es wird über 2 Tage mit einer Dosierung von 2 x 10 mg/kg gegeben, für Neugeborene beträgt die Dosis 2 x 5 mg/kg über 2 Tage. Jugendliche ab 60 kg und Erwachsene erhalten 2 x 600mg/Tag für 2 Tage. Weiterhin ist eine Prophylaxe mit Ceftriaxon (nur intramuskuläre Anwendung) mit einer einmaligen Gabe von 125 mg bei Kindern unter 12 Jahren und bei Kontaktpersonen über 12 Jahren mit 250 mg möglich. Bei Schwangeren ist Ceftriaxon das Mittel der Wahl. Bei Personen über 18 Jahren kann auch einmalig 500 mg Ciprofloxacin gegeben werden. Alle drei Präparate führen mit hoher Sicherheit zu einer Eliminierung von Meningokokken im Nasen-Rachen-Raum. Gibt es eine Impfung Die Meningokokken werden in die Gruppen A, B, C, W 135, Y u.a. eingeteilt. Gegen Meningokokken der Gruppen A, C, W135 und Y kann heute wirkungsvoll geimpft werden. In Deutschland sind die Meningokokken der Gruppe B am häufigsten verbreitet. Hierfür gibt es derzeit noch keinen wirksamen Impfstoff. Maßnahmen bei Erkrankten und Kontaktpersonen Erkrankte und Kontaktpersonen dürfen Gemeinschaftseinrichtungen solange nicht besuchen oder dort tätig sein, bis sie nicht mehr ansteckend sind. Mit einer Ansteckungsfähigkeit ist 24 Stunden nach Beginn einer erfolgreichen Antibiotikatherapie nicht mehr zu rechnen. Gem. § 34 Abs.1 Nr. 10 Infektionsschutzgesetz, dürfen Personen, die an einer Meningokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtigt sind, in Gemeinschaftseinrichtungen keine Lehr-, Erziehungs-, Pflege-, Aufsichts- oder sonstigen Tätigkeiten ausüben, bei denen sie Kontakt zu den dort Betreuten haben, bis nach ärztlichem Urteil eine Weiterverbreitung der Krankheit durch sie nicht mehr zu befürchten ist. Für die in Gemeinschaftseinrichtungen Betreuten gilt, dass sie, falls sie an einer Mengingokokken-Infektion erkrankt oder dessen verdächtig sind, die dem Betrieb der Gemeinschaftseinrichtung dienenden Räume nicht betreten, Einrichtungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht benutzen und an Veranstaltungen der Gemeinschaftseinrichtung nicht teilnehmen dürfen. Diese Regelungen gelten entsprechend für Personen, in deren Wohngemeinschaft nach ärztlichem Urteil eine Erkrankung oder ein Verdacht auf eine Meningokokken-Infektion aufgetreten ist (§ 34 Abs.3 IfSG). Ist die Erkrankung meldepflichtig Meldepflichtig sind gem. § 6 des Infektionsschutzgesetzes der Krankheitsverdacht, die Erkrankung sowie der Tod an Meningokokken-Meningitis oder -Sepsis durch den behandelnden Arzt sowie nach § 7 des IfSG der direkte Nachweis des Erregers durch den Laborarzt. Zur Meldung verpflichtet sind neben Arzt auch Leitungen von Gemeinschaftseinrichtungen und Pflegepersonal. Das zuständige Gesundheitsamt ermittelt umgehend die Kontaktpersonen, informiert diese und weist auf die vorsorgliche Einnahme eines Antibiotikums beim behandelnden Arzt hin. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes gerne zur Verfügung. Telefon: 0291 941214