MERKBLATT MENINGOKOKKEN MENINGITIS Hirnhautentzündungen (Meningitis) können durch viele verschiedene Bakterien und Viren hervorgerufen werden. Die Meningokokken-Meningitis ist die einzige Form, die als Epidemie auftreten kann. Sie wird verursacht durch mehrere verschiedene Typen von ganz bestimmten Bakterien. Etwa 5 - 10% aller Bundesbürger tragen diese Bakterien in ihrem Nasen-Rachenraum ohne selber krank zu sein. Jedoch kann ein in seiner Abwehr geschwächter Mensch erkranken und dann auch bereits einige Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen den Erreger auf enge Kontaktpersonen weiter geben. Risikofaktoren für das Angehen einer Meningokokken-Hirnhautentzündung sind Rauchen, PassivRauchen, körperliche Abwehrschwäche, vorausgegangene Virusinfektionen und enger Kontakt zu einem Meningokokken-Erkrankten. Krankheitsbild: Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch meist akuten Beginn, hohes Fieber, starke Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit, mitunter Erbrechen, Bewußtseinstrübungen, Hautblutungen und –ausschläge. Gefürchtete Komplikationen sind die Sepsis (Waterhouse Friderichsen-Syndrom), Herzinnenhautentzündungen sowie Hirndauerschäden. Ansteckungsweg: Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch bei engem Kontakt mit Erkrankten, auf Neugeborenenstationen auch durch Kontakt mit verkeimten Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen. Infektionsquelle können auch gesunde Keimträger sein. Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Bakterien im Nasen-Rachenraum vorhanden sind. Sie besteht im Allgemeinen nicht mehr 24 Stunden nach Gabe eines Antibiotikums. biotikabehandlung empfohlen (siehe gesondertes Merkblatt für enge Kontaktpersonen). Diese Personen bedürfen darüber hinaus während der Ansteckungszeit der ärztlichen Überwachung. Bei plötzlich hohem Fieber, verbunden mit starken Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit oder Hautblutungen muß umgehend der betreuende Arzt oder ärztliche Notdienst informiert werden. Impfung: Die Inkubationszeit (Dauer zwischen Bakterienaufnahme und Erkrankungsbeginn) beträgt 2 bis 5, gelegentlich auch mal 10 Tage. Eine aktive Impfung gibt es nur gegen die Meningokokken der Serogruppe A, C, Y und W 135, bislang nicht jedoch gegen die in der BRD zu ca. 70% vorkommende Serogruppe B. Behandlung: Gesetzliche Vorgaben: Jede Meningitis ist ein medizinischer Notfall, egal ob durch Bakterien oder Viren hervorgerufen! Daher ist schnelle Untersuchung durch einen Arzt notwendig und ggfs. schnellstmögliche Einleitung einer Therapie. Die Meningokokken-Meningitis muß durch Antibiotikagabe behandelt werden. Es besteht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Meldepflicht für Erkrankungsverdacht, Erkrankung und Tod, gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 33 IfSG Meldepflicht für das diagnostizierende Labor sowie gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 10 IfSG Meldepflicht bei Erkrankungsverdacht, Erkrankung und Tod durch die Verantwortlichen von Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen usw. Absonderung und Quarantäne: Ein Erkrankter sollte mindestens bis 24 Stunden nach Beginn der Antibiotika-Therapie abgesondert werden. Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist nach Abklingen der klinischen Beschwerden möglich. Enge Kontaktpersonen (Familienangehörige, Nebensitzer oder sonstige Personen mit engem Gesicht zu Gesicht-Kontakt zum Erkrankten) gelten als ansteckungsverdächtig. Ihnen wird vorbeugend eine Anti- Beratung und Beantwortung von weiteren Fragen: Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt Tübinger Straße 20/2 72336 Balingen Telefon Nr. 07433-92-15 68 5/2002