merkblatt meningokokken - meningitis

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MERKBLATT
MENINGOKOKKEN MENINGITIS
Hirnhautentzündungen (Meningitis) können durch
viele verschiedene Bakterien und Viren hervorgerufen werden. Die Meningokokken-Meningitis ist die
einzige Form, die als Epidemie auftreten kann. Sie
wird verursacht durch mehrere verschiedene Typen
von ganz bestimmten Bakterien.
Etwa 5 - 10% aller Bundesbürger tragen diese Bakterien in ihrem Nasen-Rachenraum ohne selber krank
zu sein. Jedoch kann ein in seiner Abwehr geschwächter Mensch erkranken und dann auch bereits
einige Tage vor dem Auftreten von Krankheitszeichen den Erreger auf enge Kontaktpersonen weiter
geben.
Risikofaktoren für das Angehen einer Meningokokken-Hirnhautentzündung sind Rauchen, PassivRauchen, körperliche Abwehrschwäche, vorausgegangene Virusinfektionen und enger Kontakt zu
einem Meningokokken-Erkrankten.
Krankheitsbild:
Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch meist akuten Beginn, hohes Fieber, starke Kopfschmerzen,
Nackensteifigkeit, mitunter Erbrechen, Bewußtseinstrübungen, Hautblutungen und –ausschläge.
Gefürchtete Komplikationen sind die Sepsis (Waterhouse Friderichsen-Syndrom), Herzinnenhautentzündungen sowie Hirndauerschäden.
Ansteckungsweg:
Tröpfcheninfektion von Mensch zu Mensch bei engem Kontakt mit Erkrankten, auf Neugeborenenstationen auch durch Kontakt mit verkeimten Einrichtungs- und Gebrauchsgegenständen. Infektionsquelle
können auch gesunde Keimträger sein.
Die Ansteckungsfähigkeit besteht, solange Bakterien
im Nasen-Rachenraum vorhanden sind. Sie besteht
im Allgemeinen nicht mehr 24 Stunden nach Gabe
eines Antibiotikums.
biotikabehandlung empfohlen (siehe gesondertes
Merkblatt für enge Kontaktpersonen). Diese Personen bedürfen darüber hinaus während der Ansteckungszeit der ärztlichen Überwachung.
Bei plötzlich hohem Fieber, verbunden mit starken
Kopfschmerzen, Nackensteifigkeit oder Hautblutungen muß umgehend der betreuende Arzt oder ärztliche Notdienst informiert werden.
Impfung:
Die Inkubationszeit (Dauer zwischen Bakterienaufnahme und Erkrankungsbeginn) beträgt 2 bis 5, gelegentlich auch mal 10 Tage.
Eine aktive Impfung gibt es nur gegen die Meningokokken der Serogruppe A, C, Y und W 135, bislang
nicht jedoch gegen die in der BRD zu ca. 70% vorkommende Serogruppe B.
Behandlung:
Gesetzliche Vorgaben:
Jede Meningitis ist ein medizinischer Notfall, egal ob
durch Bakterien oder Viren hervorgerufen! Daher ist
schnelle Untersuchung durch einen Arzt notwendig
und ggfs. schnellstmögliche Einleitung einer Therapie. Die Meningokokken-Meningitis muß durch
Antibiotikagabe behandelt werden.
Es besteht nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) Meldepflicht für Erkrankungsverdacht, Erkrankung und Tod, gemäß § 7
Abs. 1 Nr. 33 IfSG Meldepflicht für das diagnostizierende Labor sowie gemäß § 34 Abs. 1 Nr. 10 IfSG
Meldepflicht bei Erkrankungsverdacht, Erkrankung
und Tod durch die Verantwortlichen von Gemeinschaftseinrichtungen, z.B. Kindergärten, Schulen
usw.
Absonderung und Quarantäne:
Ein Erkrankter sollte mindestens bis 24 Stunden
nach Beginn der Antibiotika-Therapie abgesondert
werden. Die Wiederzulassung in eine Gemeinschaftseinrichtung ist nach Abklingen der klinischen
Beschwerden möglich.
Enge Kontaktpersonen (Familienangehörige, Nebensitzer oder sonstige Personen mit engem Gesicht zu
Gesicht-Kontakt zum Erkrankten) gelten als ansteckungsverdächtig. Ihnen wird vorbeugend eine Anti-
Beratung und Beantwortung von weiteren Fragen:
Landratsamt Zollernalbkreis - Gesundheitsamt
Tübinger Straße 20/2
72336 Balingen
Telefon Nr. 07433-92-15 68
5/2002
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