Staatstätigkeit und Staatsfinanzen

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Prof. Dr. Klaus Mackscheidt
Universität zu Köln
Seminar für Finanzwissenschaft
Staatstätigkeit und Staatsfinanzen
Materialien zur Vorlesung
Wintersemester 2007 / 2008
copyright 2007
Universität zu Köln
Seminar für Finanzwissenschaft
Prof. Dr. Klaus Mackscheidt
Nachdruck auch auszugsweise verboten
Inhalt:
A Theorien des Budgets
A.1 Öffentliche Güter
..............................................................3
............................................................. 3
A.1.1 Unterscheidungsmerkmale zwischen privaten und öffentlichen Gütern...............................................3
A.1.2 Meritorische Güter
..............................................................9
A.1.3 Spektrum der Mischformen von öffentlichen und privaten Gütern ....................................................14
A.2 Die Nachfrage nach öffentlichen Gütern
............................................................15
A.3 Das Angebot an öffentlichen Gütern
............................................................17
A.4 Budgeting by voting
............................................................21
A.4.1 Arrows Unmöglichkeitstheorem („Possibility theorem“)
............................................................21
A.4.2 Die Mehrheitswahl
............................................................21
A.4.3 Andere Wahlverfahren
............................................................23
A.4.4 Zusammenfassende Beurteilung von Wahlverfahren
............................................................26
A.5 Ökonomische Theorie der Politik
............................................................27
A.5.1 Die Wicksellsche Einstimmigkeitsregel (K. Wicksell):
............................................................27
A.5.2 Das Modell von Buchanan/Tullock
............................................................27
A.5.3 Die Theorie der Konkurrenzdemokratie (J. Schumpeter, A. Downs):................................................29
A.5.4 Das Stimmenmaximierungsmodell (K. Häuser)
............................................................29
A.5.5 Das Medianwählermodell (Räumliches Demokratiemodell, A. Downs)............................................31
A.6 Ökonomische Theorie der Bürokratie (Niskanen)
............................................................33
A.6.1 Grundmodelle
............................................................34
A.6.2 Modellvarianten
............................................................36
A.7 Ökonomische Theorie der Kollektive (Buchanan, Olson)
............................................................38
A.7.1 Die optimale Clubgröße (Buchanan)
............................................................38
A.7.2 Die Erklärung der Entstehung von Gruppen (M. Olson)
............................................................40
B Der öffentliche Haushalt
............................................................42
B.1 Definition
............................................................42
B.2 Haushaltsfunktionen und Haushaltsgrundsätze
............................................................42
B.2.1 Haushaltsfunktionen
............................................................42
B.2.2 Haushaltsgrundsätze
............................................................42
B.3 Haushaltskreislauf und Haushaltssystematik
............................................................43
B.3.1 Der Haushaltskreislauf
............................................................43
B.3.2 Die Haushaltssystematik
............................................................44
B.4 Neuere Instrumente der Haushaltsplanung
............................................................44
B.4.1 Die mittelfristige Finanzplanung („Finanzplanung“)
............................................................44
B.4.2 Das PPBS („Planning Programming Budgeting System“)
............................................................45
C Öffentliche Einnahmen .............................................................................................................................
46
C. 1 Übersicht über die öffentlichen Einnahmen........................................................................................
46
C. 1.1 Das System der öffentlichen Einnahmen..................................................................................
46
C. 1.2 Die Steuern: Übersicht und Gliederungsgesichtspunkte........................................................... 48
C.2 Grundprinzipien der Besteuerung.....................................................................................................
53
C. 2.1 Das Äquivalenzprinzip............................................................................................................
53
C. 2.2 Das Leistungsfähigkeitsprinzip................................................................................................
54
C. 2.3 Grundsätze der Besteuerung....................................................................................................
58
C.3 Steuerwirkungen ...............................................................................................................................
59
C. 3.1 Steuerwirkungen im schematischen Ablauf.............................................................................. 59
C. 3.2 Steuerwirkungen - mikroökonomische Analyse........................................................................ 60
C. 3.2.1 Überwälzung.einer Mengensteuer..............................................................................
61
1) Marktsituation einer vollständigen Konkurrenz..................................................... 61
2) Marktsituation eines Monopols.............................................................................. 64
C. 3.2.2 Gewinnsteuerüberwälzung.........................................................................................
64
1) .... im Polypol mit homogenen Gütern für einen intramaginalen Anbieter.............. 65
2) .... im Monopol .....................................................................................................
67
3) .... im heterogenen Oligopol: Das Modell der geknickten Nachfragefunktion ........ 68
4) .... bei heterogenen Gütern im Polypol (monopolistische Konkurrenz):
Das Modell der doppelt geknickten Nachfragefunktion...................................... 70
C. 3.3 Zusatzlast der Besteuerung.....................................................................................................
C 3.3.1 Zusatzlast einer Mengensteuer....................................................................................
71
71
C 3.3.2 Zusatzlast der Besteuerung des Arbeitseinkommens.................................................... 71
3
A Theorien des Budgets
A.1 Öffentliche Güter
A.1.1 Unterscheidungsmerkmale zwischen privaten und öffentlichen Gütern
Gemeinsamer Konsum (Samuelson 1954)
Wenn xi ein privates Gut und yi ein reines öffentliches Gut ist, dann gilt für die Nutzenfunktionen
von A und B, daß die individuell bereitgestellten Einheiten des öffentlichen Gutes (yA, yB) von
beiden Personen gleichermaßen genutzt werden können, formal:
UA = f(xA, yA, yB) und UB = f(xB, yA, yB),
wobei die Summierung der individuell bereitgestellten privater Güter (xA + xB = Σxi) ebenso die
Gesamtmenge ergibt wie die Summierung der individuell bereitgestellten öffentlichen Güter (yA
+ yB = Σyi), letztere jedoch nicht die effiziente Menge ist (siehe „A 2. Die Nachfrage nach öffentlichen Gütern“).
Ausschlußprinzip (Musgrave 1959)
Wer ein öffentliches Gut herstellt - sei es ein Einzelner oder eine Gemeinschaft - kann nicht verhindern, daß alle weitere Menschen auch in den Besitz oder Genuß dieses Gutes kommen. Der
Aktive kann die Passiven nicht ausschließen. Folge der Nichtausschließbarkeit vom Konsum bei
reinen öffentlichen Gütern ist das Schwarzfahrerverhalten; denn warum sollte jemand aktiv werden, wenn er als Passiver ohne Mühe zum gleichen Ergebnis kommen kann.
Nach dem Grad der Ausschließbarkeit wird unterschieden zwischen:
1. reinen öffentlichen Gütern
2. öffentlichen Gütern mit de facto Ausschluß (ungewollt)
3. öffentlichen Gütern mit manipulierbarem Ausschluß
Nicht-Rivalitäts-Prinzip (Musgrave 1969)
Nichtrivalität im Konsum herrscht, wenn ein weiterer Konsument keine zusätzlichen Kosten
verursacht und den Nutzen bisheriger Konsumenten nicht beeinträchtigt. Im Extrem können
unendlich viele Personen ein Gut unendlich oft nutzen, ohne daß es zu gegenseitigen Beeinträchtigungen kommt.
Nichtrivalität gilt häufig nur für ein abgegrenztes Kollektiv, z.B. die Bürger eines Staates (Landesverteidigung) oder die Bewohner eines Stadtviertels (Parkanlage). Nach dem Ausmaß der
Nichtrivalität kann man zwischen reinen öffentlichen Güter und Clubgütern unterscheiden.
4
Einordnung der Güter mit Hilfe der beiden Kriterien „Nicht-Rivalität“ und „Ausschluß“
Ausschluß
Ausschluß durchführbar
Ausschluß nicht durchführbar
privates Gut
öffentliches Gut mit Kapazitätsengpaß
„Allmendegut“
Rivalität
Rivalität gegeben
Rivalität nicht gegeben
politisch gewolltes
(„gekorenes“)
öffentliches Gut
„Mautgut“
reines („geborenes“)
öffentliches Gut
Unteilbarkeit (Buchanan 1967)
Die meisten öffentlichen Güter sind nicht in kleine Einheiten aufspaltbar und deshalb nicht vermarktbar. Selbst die primitivste Versorgungsstufe mit einem öffentlichen Gut erzeugt bereits
einen Aufwand, der über die Leistungskapazität eines einzelnen Vorsorgers hinausgeht (z.B. die
Verteidigung einer Nation gegen Luftangriffe durch Abfangraketen, oder der Bau eines Deiches:
Nur mit dem Deich um den eigenen Hof kann ein Bauer die Flugkatastophe nicht abwenden,
andererseits kann er allein nicht die Großdeichanlage bauen, die erst den Schutz für alle bieten
würde).
Externe Effekte
Ein externer Effekt ist eine Veränderung des Nutzens oder der Produktionskosten anderer Wirtschaftssubjekte, der nicht über eine Austauschbeziehung abgegolten wird. Unterscheidung:
1) Externe Effekte, die keinen staatlichen Handlungsbedarf auslösen
2) Externe Effekte, die eine optimale Allokation verhindern; hier ist eine politische Korrektur
durch eine „Pigou-Steuer“ oder Subvention möglich
3) Externe Effekte als Kriterium zur Unterscheidung privater und öffentlicher Güter:
Wegen externer Effekte fallen tatsächlich empfundene Nachfrage und durch Geld bekundete
Nachfrage auseinander. Die Verschleierung der wahren Präferenzen ist umso intensiver, je stärker die externen Effekte sind. Bei einem reinen öffentlichen Gut kommt es zu einer totalen Verschleierung der wahren Präferenzen.
5
Pigou-Steuer zur Internalisierung externer Effekte am Beispiel von Autoabgasen
P
Ka
Kext
Nalt
Ka + Kext
R
S
Kext
Q
Ka
T
0
Xt
Nalt
P
X
Xalt
S
Q
}T
p
T
Ka
0
Xt
Xalt
X
Erläuterung:
Nalt = Nachfrage nach Autos;
Ka = Kosten eines "alten"Autos ohne Katalysator,
Kext = zusätzliche externe Kosten der Benutzung alter Autos (z.B. Kosten der Luftverschmutzung durch
Abgase);
Xalt = nachgefragte alte Autos bei nicht internalisierten externen Kosten, Xt = „richtige“ Menge nachgefragter alter Autos bei internalisierten externen Kosten
Tp = Pigousteuer, die die Kosten Ka anhebt und zur richtigen Nachfragemenge nach alten Autos führt
Vermeidung externer Effekte durch Subvention von Katalysatorautos
P
Nalt vor Subvention
Nalt
nach S
S
T
Ka
X
Xt
Xalt
0
Erläuterung:Nalt nach S = nach Subvention für Katalysatorautos zurückgegegangene Nachfrage
alten Autos mit dem gleichen Mengeneffekt wie bei einer Pigou-Steuer Tp; andere Symbole s.o.
nach
6
Grenzkosten von Null
Durch die Eigenschaft der Nicht-Rivalität bei öffentlichen Gütern sind die zusätzlichen Kosten
der Nutzung weiterer Personen gleich Null: Nach der Grenzkosten = Preis-Regel ergibt sich in
der Folge die Forderung, daß für reine öffentlichen Güter kein Preis für die Nutzung erhoben
werden sollte. Diese Forderung kann ausgeweitetet werden auf private Güter, wenn die Erhebung eines Preises so hohe Transaktionskosten verursacht, daß der Marktpreis die Grenzkosten
der Produktion erheblich übersteigen würde.
Fall eines öffentlich bereitgestellten privaten Gutes:
Sind die Transaktionskosten der Nutzung des Preismechanismus sehr hoch (Strecke CD), kann
aus allokativen Gründen ein privates Gut als öffentliches Gut (P = 0) angeboten werden.
Preis,
Kosten
A
D
P*Markt
zusätzlicher Wohlfahrtsgewinn
Transaktionskosten
F
C
}
0
reine Produktionskosten
B
Qe
Wohlfahrtsverlust
E
Q0
Qm
Menge
Erläuterung:
0C = reine Produktionskosten
P*= 0D = Produktionskosten plus Transaktionskosten = Marktpreis
Qe = Marktlösung
Q0 = nachgefragte Menge, wenn das Gut öffentlich bereitgestellt wird mit einem kostendeckenden Preis von C und einem Wohlfahrtsgewinn ABE
Qm = nachgefragte Menge, wenn das Gut zum Nulltarif bereitgestellt wird einem Wohlfahrtsverlust EFQm.
Die Höhe des Wohlfahrtsverlustes EFQm hängt von der Preiselastizität der Nachfrage ab. Je größer die Preiselastizität, desto wichtiger ist eine Rationierung der Nachfrage, um die Wohlfahrtsverluste zu vermeiden.
7
Zusammenfassung der Überlegungen zum Fall eines öffentlich bereitgestellten privaten Gutes:
1. Warum muß man aus wohlfahrtstheoretischer Sicht überlegen, ob man ein privates (also
marktfähiges) Gut wie ein öffentliches Gut anbietet?
1.) Weil öffentliche Güter üblicherweise ohne Preis (also zum Nulltarif) angeboten werden.
2.) Dann wird die Nachfrage aber bis zur Sättigungsgrenze ausgedehnt.
3.) Nur in unserem Fall ist öffentliche Bereitstellung vertretbar, da die Wohlfahrtsgewinne die
Wohlfahrtsverluste übersteigen.
4.) Zeichne zur Kontrolle ein Gegenmodell mit sehr elastischer Nachfrage und sehr niedrigen
Transaktionskosten!
2. Kann man die Falle der Wohlfahrtsverluste vermeiden, in dem man das Angebot rationiert
(statt Qm nur Qo) und einen Preis Po festlegt?
1.) Ja, wenn die individuellen Konsumwünsche der durchschnittlichen Nachfrage sehr nahe
sind.
2.) Nein, wenn die individuellen Nachfragekurven stark von der Durchschnittsnachfrage abweichen.
3.) Richtet sich der Staat an der Durchschnittsnachfrage aus, so erzeugt im Fall (2) neue Wohlfahrtsverluste. Ergebnis: starke Wohlfahrtsverluste für A, der eine Menge von Gütern bekommt und für sie bezahlt, die er kaum noch als nützlich empfindet; aber auch für B, der
vorzeitig auf Gütermengen verzichten muß, für die er noch eine hohe Konsumrente empfangen hätte.
P
durchschnittliche
Nachfragewünsche
Po
individuelle Nachfrage des B
individuelle
Nachfrage des A
0
QA
Q*
Überversorgung des A
QB
X
Unterversorgung des B
Erläuterung:
QA = von A gewünschte Gütermenge zum Preis Po,
QB = von B gewünschte Gütermenge zum Preis Po
Q* = durchschnittlich gewünschte Gütermenge zum Preis Po = Überversorgung des A, Unterversorgung des B
8
Ergebnis: Starke Wohlfahrtsverluste für A, der eine Menge von Gütern bekommt und für sie
bezahlt, die er kaum noch als nützlich empfindet; aber Wohlfahrtsverluste auch für B, der vorzeitig auf Gütermengen verzichten muß, für die er noch eine höhere Konsumentenrente empfangen
hätte.
Meritorische Güter
Abgrenzung: Entgegen dem Postulat des methodologischen Individualismus versucht der Staat,
den Konsum meritorischer Güter zu erhöhen, indem der Marktpreis dieser Güter durch eine Subvention gesenkt wird.
Methodologischer Individualismus
a) als Norm: Das Individuum ist allein entscheidungsberechtigt. Kein Staat und keine Gruppe soll in die souveränen
Entscheidungen des Einzelnen eingreifen.
b) als methodisches Prinzip: Gesellschaftliche Tatbestände sind auf Handlungen der Individuen zurückführbar. Es
gibt keine von der individuellen Ebene losgelösten gesellschaftlichen Phänomene. Nicht die Kollektive handeln,
sondern die Menschen in den Kollektiven.
Wirkung einer Meritorisierung (preistheoretische Darstellung)
Je größer die Preiselastizität der Nachfrage ist, desto wirksamer wird die Meritorisierung.
p
A
L
A’
C
D
K
N’
N
x
H M
Erläuterung:
A = Angebot ohne Korrektur, A’= Angebot nach Meritorisierung,
N = bekundete Nachfrage, N’ = vom Staat als optimal angesehene Nachfrage
H = Konsummenge ohne Korrektur, M = vom Staat gewünschte Konsummenge
Rechtfertigung einer Meritorisierung; drei Gründe:
1) verzerrte Präferenzen (= allokative Korrektur)
1 a) - wegen mangelnder Information
1 b) - wegen Irrationalität
2) spezifische Verteilungsziele (= distributive Korrektur)
3) Kuppelproduktion oder externe Effekte (= wohlfahrtstheoretische Korrektur)
9
Zu 1:
Die Rechtfertigungsargumente werden von der überwiegenden Zahl der Ökonomen zurückgewiesen: Die Erhaltung der Konsumentensouveränität hat den höheren Rang vor der Meritorisierung.
Zu 2:
Die Effizienz meritorischer Güter: Die wohlfahrtstheoretische Zurückweisung des verteilungspolitischen (distributiven) Rechtfertigungsargumentes der Meritorisierung:
a) Vergleich unter Berücksichtigung eines gleich hohen Transferbetrages
Der Wohlfahrtszuwachs einer Mittelverwendung ist bei direkter Geldzahlung zur freien Verwendung („transfer in cash“) größer als bei Meritorisierung eines Gutes („transfer in kind“)
Andere Güter
E
D
N
S”
S
S’
•
M
•
L
I2
•
K
0
I3
•
T
T”
T’
I1
A
Meritorisches Gut
Erläuterung:
T = ursprüngliche Marktlösung, T’ = Nachfragemenge bei Meritorisierung des Angebotes, T’’ =
Nachfragemenge bei gleich hohem Transfer zur freien Verwendung
I1 = ursprüngliches Nutzenniveau des Transferempfängers, I2 = erreichbares Nutzenniveau bei
Meritorisierung, I3 = erreichbares Nutzenniveau bei freiem Transfer
10
b)
Vergleich unter Berücksichtigung einer gleich hohen Wohlfahrtssteigerung
Der finanzielle Aufwand für eine gewünschte Wohlfahrtssteigerung ist bei direkter Geldzahlung
(„transfer in cash“) geringer als bei Meritorisierung („transfer in kind“)
Andere Güter
E
D
N
S''
S
S'
M
•
•
•
N'
L
•
•F
I2
I1
L' •
T
T''
T'
A
B
C
Meritorisches Gut
DE = NN‘ < LL‘
Erläuterung:
T = ursprüngliche Marktlösung, T’ = Nachfragemenge bei Meritorisierung des Angebotes, T’’ =
Nachfragemenge bei gleich hohem Transfer zur freien Verwendung
I1 = ursprüngliches Nutzenniveau des Transferempfängers, I2 = erreichbares Nutzenniveau bei
Meritorisierung und Transfer zur freien Verwendung
Strecke LF = Einsparung an Transfermitteln bei Transfer zur freien Verwendung mit dem gleichen individuellen Wohlfahrtseffekt
Die Effektivität meritorischer Güter: eine ungewohnte Betrachtung der distributiven Meritorisierung
Eine gewünschte Ausweitung des Konsums wird durch eine Meritorisierung des Gutes effektiver
erreicht als durch eine Zahlung eines Transfers zur freien Verwendung, weil die Transfermittel
im ersten Fall nicht zweckfremd verwendet werden können. Eine Abwägung zwischen Geberpräferenzen (Konsumveränderung) und Nehmerpräferenzen (Nutzenmaximierung) ist notwendig.
11
Graphische Darstellung zur Effektivität meritorischer Güter
X
Wohlfahrt des Transferempfängers
C
F
•
A
G•
•E
Y
B
X
Nutzendiagramm des Transfergebers
F' •
E' •
•
G'
I3
I
I0 I1 2
Y
Effizienz
w2
w1
•
v1
•
v2
Zunahme der Effektivität
Erläuterung:
E (E’) = ursprünglicher Konsum, G (G’) = Konsum bei Meritorisierung, F (F’) = Konsummengen bei freiem Transfer
I2 = Nutzenniveau des Gebers bei freiem Transfer, I3 = (höhreres) Nutzenniveau des Gebers bei
Meritorisierung
w1, v2 bzw. w2,v1 = Kombination von Wohlfahrtsniveaus des Gebers (Effektivität) und Wohlfahrtsniveaus des Nehmers (Effizienz)
12
Zu 3:
Meritorisierung wegen erwarteter externer Effekte (Kuppelproduktion eines rein privaten
und eines rein öffentlichen Gutes): Das Impfschutzbeispiel
K
K2
Kosten
der
Krankheit
A
K1
D
0%
35%
50%
}
indiv.
Kosten
der
Impfung
100%
Impfschutzquote
Erläuterung:
0A = K1 = individuelle Kosten der Impfung
K2 = zu erwartende Kosten der Krankheit bei unterschiedlich hoher „Durchimpfung“ der Bevölkerung
D = 35 % = optimale Impfschutzquote bei individuellem Kostenkalkül
Eine Erhöhung der Impfschutzquote von 35 % auf 50 % durch Subventionierung der Impfkosten
K1 ist insbesondere dann der individuellen Lösung überlegen, wenn das Erreichen einer
100 %igen Impfschutzquote gar nicht erforderlich ist, um das Ausbreiten einer Seuche zu vermeiden.
Die Meritorisierung läßt sich in diesem Fall rechtfertigen, weil hier nicht das private Gut „persönlicher Impfschutz“ durch Subventionierung gefördert wird (das wäre nach wie vor ein Eingriff in die Konsumentensouveränität), sondern weil durch die Meritorisierung das öffentliche
Gut „verbesserte Impfschutzquote“ durchgesetzt werden kann. Es geht also letztlich um die Überwindung der free-rider Haltung, die bei öffentlichen Gütern stets droht und die durch einen
positiven Anreiz (= Impfkostensenkung) überwunden werden kann. - Eine andere, vermutlich
aber weitaus weniger erfolgreiche Lösung, bestünde in einem Appell an alle Bürger, sich an der
Seuchenverhinderung persönlich und sichtbar zu beteiligen, indem man sich in die Impflisten
einschreibt.
13
A.1.3 Spektrum der Mischformen von öffentlichen und privaten Gütern
14
A.2 Die Nachfrage nach öffentlichen Gütern
Bei öffentlichen Gütern sind individuelle Nachfrage und individuelles Angebot stets gleich dem
Gesamtangebot und der Gesamtnachfrage
P
N1
N2
P
b
a
x0
x1
x2
x1 + x2
X
Erläuterung:
x1 = Lösung, wenn nur Individuum 2 nachfragt und Individuum 1 „free rider“ ist
x2 = Lösung, wenn nur Individuum 1 nachfragt und Indiviuum 2 „free rider“ ist
x1 + x2 = Lösung, wenn 1 und 2 unabhängig voneinander nachfragen (Überversorgung)
a = externer Effekt der Nachfrage des 2 (Individuum 1 kann umsonst mitkonsumieren),
a + b = externer Effekt der Nachfrage des 1 (Individuum 2 kann umsonst mitkonsumieren)
Ergebnis: Es zeichnet sich keine vernünftige Lösung ab - Weder die beiden totalen Free-rider
Lösungen x1 und x2 sind akzeptabel, noch die Überversorgungslösung x1 + x2 (natürlich ebenfalls
nicht xO.) Was ist zu tun?
15
Koordiniertes Nachfragemodell nach Buchanan
a) 2-Personen-Modell (Transfermodell)
Preis bzw.
Kosten
B
Nachfrage des B
nach Transfers
Nachfrage des A
nach Transfers
A
R’
S’
T’
Q’
T
Q
P
0
R
S
U
Menge des
öffentlichen Gutes
Erläuterung:
R = Menge des öffentlichen Gutes bei alleiniger Nachfrage des A, S = Menge des öffentlichen
Gutes bei alleiniger Nachfrage des B
U = optimale Menge der Bereitstellung des öffentlichen Gutes als Schnittpunkt von Transferangebot und Transfernachfrage
Transferangebot und Transfernachfrage = ...
... Angenommen, Individuum A hätte zunächst durch seine Nachfrage (isoliert) die Produktion
des reinen öffentlichen Gutes in Höhe von 0R ausgelöst (B wäre dann auch mit der Menge 0R
versorgt), wie könnte man jetzt den Versorgungsgrad noch verbessern? A ist an einer weiteren
Nachfrage beim herrschenden Preis 0P nicht interessiert, es sei denn, er könnte einen finanziellen
Transfer von B bekommen. Der Transferbetrag muß gerade so hoch sein, wie seine jeweilige
Nachfrageintensität unter dem Preis liegt. So entsteht die Nachfragekurve RQ’ des A nach
Transfers. B kann diese Transferleistungen mit gutem Grund anbieten, denn sein Vorteil aus der
Zusatznachfrage (= Zusatzproduktion) des A ist solange gesichert wie seine eigene Nachfrageintensität über den Transferwünschen des A liegt. An der Nachfragekurve des B kann man das
ablesen; sie wird also ab R' zur Angebotskurve des B an Transfer in der Form R'S'T. Wo sich
Transfernachfragekurve des A und Transferangebotskurve des B schneiden, ist das endgültige
Outputgleichgewicht erreicht (der Punkt U). - Ermittle zur Kontrolle, daß der gleiche Versorgungsgrad (Punkt U) entsteht, wenn zunächst B die Menge 0S nachfragt und Transfers von A
bekommen muß, um weiterzugehen. (Als Hilfslinie muß man diesmal die Nachfragekurve des B
nach Transfers ST'ermitteln).
Die Versorgungsmenge 0U mit öffentlichen Gütern stellt eine pareto-optimale Lösung im Vergleich zu 0R oder 0S dar. Warum?
16
b) Mehrpersonenmodell (Variation des Impfschutzbeispiels)
K1; K2
K1 + K2
K2
L
K1
•
Gesamtkosten
pro Kopf
{
70%
0%
100%
Impfschutzquote
Erläuterung:
0L = Kosten der Impfung pro Kopf
K1 = Impfkosten bei Umlage der Kosten auf alle Bürger, K2 = Kosten der Krankheit,
K1 + K2 = Pro-Kopf-Kosten bei kollektiver Impfkostenumlage
70 % - Punkt = Minimum der Gesamtkostenkurve = kostenminimale Impfschutzquote
Warum ist die kollektive Lösung unter der Voraussetzung, daß eine hohe Impfschutzquote erreicht werden soll, der individuellen Lösung auf S. 12 überlegen?
17
A.3 Das Angebot an öffentlichen Gütern
a) Grenznutzenmodell (Schäffle 1880, Sax 1887, Musgrave 1959)
- kardinale Nutzentheorie Ausgleich des Grenznutzens und des Grenzleids öffentlicher Güter zum Finden des optimalen
Budgets
n
Grenznutzen
U'
Budgetvolumen
opt. Budget
Grenzleid
- dU
dT
n
Erläuterung:
U' = Grenznutzen aus öffentlichen Gütern,
-dU/dT = Grenzleid des Verzichts auf private Güter durch Steuerzahlung
nn = Nettonutzenkurve (U’ - dU/dT) (?)
opt. Budget = Budgetvolumen, an dem Grenznutzen und Grenzleid sich gerade ausgleichen
Vergleich des Grenznutzens öffentlicher und des Grenznutzens privater Güter zum Finden des
optimalen Budgets
U'öff
U'öff
U'priv
U'priv
opt. Budget t1
BSP (t1)
opt. Budget t2
BSP (t2)
Erläuterung:
BSP (t1) = Bruttosozialprodukt zum Zeitpunkt t1,
BSP (t2) = Bruttosozialprodukt zum Zeitpunkt t2,
opt. Budget t1 bzw. t2= Menge an öffentlichen Gütern, bei denen ein Ausgleich zwischen dem
Grenznutzen privater und öffentlicher Güter vorliegt
18
b) Das optimale Budget (Samuelson/Musgrave)
- ordinale Nutzentheorie -
Priv. Güter
T
Priv.
Güter
insgesamt
Priv.
Güter
des B
Priv.
Güter
des A
G
•
B
A
a2
0
E
Öff. Güter insgesamt
U
öff. Güter
A
Private
Güter
des A
a3
A
a2
a1
0
E
•
B
Private
Güter
des B
F
0
B
b1
b3
b2
E
Erläuterung:
TU = Transformationskurve zwischen öffentlichen und privaten Gütern,
ai = Nutzenniveaus des A, bi = Nutzenniveaus des B,
F = Nettotransformationskurve, die die Menge an Gütern angibt, die nach Wahl eines Nutzenniveaus des einen Individuums (hier Indifferenzkurve a2) für das andere Individuum noch zur
Verfügung steht,
0E = optimale Menge an öffentlichen Gütern, die für das Individuum B das maximal erreichbare
Nutzenniveau (hier b2) bei gegebener Nettotransformationskurve darstellt und A auf seiner gewählten Indifferenzkurve beläßt,
0A, 0B = den Beteiligten nach der Bestimmung einer optimalen Menge an öffentlichen Güten
zur Verfügung stehende private Güter
19
Fragen an die Darstellung des optimalen Budgets:
b1) Warum gibt es mehrere Optima (wie G) - im Prinzip unendlich viele?
b2) Wie unterscheidet sich die Lösung Musgraves von der Samuelsons?
c) Das Optimum Optimorum
Nutzenindexdiagramm Samuelson
NIa
NIamax →
GI
•
NIa23
0
NIb14
↑
NIbmin
NIbmax
NIb
Nutzenindexdiagramm Musgrave
NIa
GI
?
•
NIamin
0
NIbmin
NIb
Erläuterung:
NIai = Nutzenniveaus des A, NIbi = Nutzenniveaus des B
NIb14 = ein bestimmtes Nutzenniveau des B, NIa23 = ein bestimmtes Nutzenniveau des A
GI = gesellschaftliche Indifferenzkurven
21
A.4 Budgeting by voting
A.4.1 Arrows Unmöglichkeitstheorem („Possibility theorem“)
Arrow hat 1963 den formalen Beweis dafür erbracht, daß kein Wahlverfahren in der Lage ist,
gegebene individuelle Wertungen über drei oder mehr Ziele in eindeutiger Weise zu einer
kollektiven Wertung zusamenzuschließen.
Die fünf Forderungen, die Arrow an faire und kollektiv konsistente Wahlverfahren stellte,
lauteten:
1. Es wird über mehr als zwei Alternativen abgestimmt;
2. die Bedingung der kollektive Rationalität („Transitivität“ und „Vollständigkeit“) und des
Pareto-Prinzips (bei einer Präferenz x f y und Indifferenz aller anderen Personen x ∼ y,
muß im Kollektivergebnis x f y gelten) muß erfüllt sein;
3.
die kollektive Entscheidung muß unabhängig von irrelevanten Alternativen sein;
4. keine Wertung darf von vorneherein ausgeschlossen sein (unbeschränkte Entscheidungsfreiheit des einzelnen);
5. niemand darf in der Lage sein, seine Präferenzen durch Ausüben von Zwang oder Manipulation durchzusetzen (Unzulässigkeit einer Diktatur).
A.4.2 Die Mehrheitswahl
Verfahren: Mindestens drei Personen stimmen über jeweils zwei Alternativen ab. Die Alternative mit den meisten Stimmen gewinnt (Condorcet-Verfahren).
Beipiele (Wähler I, II und III ordnen die Alternativen A, B, C nach 1, 2. oder 3. Priorität):
Fall 1: Die drei individuellen Präferenzen sollen lauten:
I: A > B > C, II: B > C > A, III: C > B > A
Wähler I
Rangfolge
Rang 1
Rang 2
Rang 3
A
B
C
II
III
B
C
A
C
B
A
Nach Abstimmung ergibt sich folgende Gruppenpräferenz: B gewinnt gegen A, B gewinnt
gegen C, C gewinnt gegen A, Gruppenpräferenz: B > C > A
22
Fall 2: Die drei individuelle Präferenzen sollen lauten: I und II wie zuvor, aber III nun C > A
> B (Condorcet-Fall, Marquis de Condorcet 1785)
Wähler I
Rangfolge
Rang 1
Rang 2
Rang 3
A
B
C
II
III
B
C
A
C
A
B
Die Gruppenpräferenz lautet, wenn die Abstimmung mit A gegen B begonnen wird: A gewinnt gegen B, C gewinnt gegen A, also ist die Gruppenpräferenz: C > A > B
Die Gruppenpräferenz lautet dagegen, wenn mit A und C begonnen wird: C gewinnt gegen A,
B gewinnt gegen C, also ist die Gruppenpräferenz: B > C > A
Die Gruppenpräferenz lautet schließlich, wenn mit B und C begonnen wird: B gewinnt gegen
C, A gewinnt gegen B, also ist die Gruppenpräferenz: A > B > C.
Ergebnis:
1.)
Zyklische Gruppenpräferenz: Jede Alternative hat die Chance zu gewinnen; und je
nach Abstimmungsreihenfolge gewinnt immer die zuletzt zur Wahl stehende Alternative. Dieses Ergebnis wurde später zu Ehren des Entdeckers als Condorcet-Paradoxon
bezeichnet. Verstoß gegen Arrows Forderung der kollektiven Rationalität.
2.)
Wer als einziger Wähler weiß, daß im Falle des Vorliegens eines CondorcetParadoxons, die Alternative gewinnt, über die zuletzt abgestimmt wird, kann das
Wahlverfahren zu seinen Gunsten manipulieren und die Wahl somit gewinnen. Das
Parodoxon bleibt in diesem Fall unsichtbar, und es käme eine (scheinbar) eindeutige
Kollektivlösung zustande, aber es wäre ein Verstoß gegen Arrows Bedingung Nr. 5.
Die Häufigkeit des Condorcet-Paradoxons
Die Statistische Häufigkeit des Condorcet-Paradoxons:
Bei drei Personen und drei Alternativen ist die Häufigkeit des Condorcet-Paradoxons 5,56 %
aller möglichen Fälle. Bei der Erhöhung der Personen steigt die Häufigkeit langsam, bei der
Erhöhung der Alternativen steigt die Häufigkeit jedoch sprunghaft an.
Die politische Häufigkeit des Condorcet-Paradoxons: Das Gipfligkeitskriterium (D. Black):
Ein Condorcet-Paradoxon kann nicht bei eingipfligen Präferenzen auftreten. Liegen dagegen
mehrgipflige Präferenzen vor, dann kann (aber muß nicht) ein Condorcet-Paradoxon vorkommen. Immerhin könnte man der Mehrheitswahl vertrauen, wenn bei Abstimmungen in der
Realität der Finanzpolitik stets nur eingipflige Präferenzen vorkommen. Deshalb ist das Kriterium der Gipfligkeit zu prüfen.
Eine mehrgipflige Präferenz liegt immer dann vor, wenn extreme Alternativen mittleren Alternativen vorgezogen werden; graphisch:
23
1. Priorität
I
2. Priorität
II
3. Priorität
Alternative
III
A
B
C
Wähler I Präferenzprofil A > B > C = eingipflig
Wähler II Präferenzprofil B > C > A = eingipflig
Wähler III Präferenzprofil C > A > B = zweigipflig
Ergebnis: Es sind nicht alle Profile eingipflig; der Verdacht auf ein Condorcet-Paradoxon ist berechtigt.
Interessante Fragen zur Überprüfung
1.) Kann man die Zweigipfligkeit des Wählers III vermeiden, indem man auf der Abszisse C
A B abträgt? Ja, aber ........ prüfe!)
2.) Ist es nicht so, daß im politischen Leben nur eingipflige Präferenzen vorkommen (die ganze Sache also nur theoretisch kompliziert ist?)
3.) Könnte man eventuell doch geäußerte mehrgipflige Präferenzen als politisch-unsinnige
Wahlaussagen tabuisieren? - Allerdings ist dies formal ein Verstoß gegen die ArrowBedingung Nr. 4
A.4.3 Andere Wahlverfahren
a) Pluralitätswahl (Rangordnungssummenregel, Charles de Borda)
Verfahren: Vergabe von Rangziffern für jede zur Wahl stehende Alternative, Addition der
Rangziffern zur Ermittlung einer sozialen Rangfolge.
Beipiele (Wähler I, II und III entscheiden über Alternativen A, B, C bzw. A, B, C, D, E; zu
vergebende Punkte: 3, 2, 1 bzw. 5, 4, 3, 2, 1):
Fall 1 (Wiederholung von Fall 1 bei der Mehrheitswahl)
Alternativen
A
B
C
Wähler I
II
III
3
2
1
1
3
2
1
2
3
Summe
(Borda-Punkte)
5
7
6
Gruppenpräferenz: B > C > A (d.h. dies ist dasselbe Ergebnis wie bei der Mehrheitswahl)
24
Fall 2 (Condorcet-Fall)
Wähler I
II
III
Summe
3
2
1
1
3
2
2
1
3
6
6
6
Alternativen
A
B
C
Gruppenpräferenz: A = B = C => Aufdecken des Condorcet-Paradoxons durch Gleichrangigkeit aller Alternativen.
Insoweit erweist sich die Pluralitätswahl also gegenüber der Mehrheitswahl überlegen, weil
das Vorliegen eines Condorcet-Paradoxons stets aufgedeckt wird und das Wahlverfahren insofern strategisch nicht mißbraucht werden kann, aber ... (siehe Fall 3).
Fall 3 (Änderung der Gruppenpräferenz bei Wegfall einer Alternative)
Wähler
Alternativen
A
B
C
D
E
I
II
III
Summe
5
4
3
2
1
5
4
3
2
1
2
1
5
4
3
12
9
11
8
5
Gruppenpräferenz: A > C > B > D > E
Fällt Alternative B weg, und werden die Punkte 1 - 4 neu verteilt, ergibt sich eine der ersten
widersprechende Präferenz, nämlich C > A > D > E:
Wähler
Alternativen
A
C
D
E
I
II
III
Summe
4
3
2
1
4
3
2
1
1
4
3
2
9
10
7
4
Bemerke einen neuen Widerspruch:
Obwohl die Präferenzfolgen der Wähler I, II und III sich hinsichtlich der Reihenfolgen von A,
C, D, E in beiden Abstimmungen nicht geändert haben, kommt ein unterschiedliches Kollektivergebnis zustande. Es wäre aber in diesem Fall willkürlich, wenn jemand behaupten würde,
eine Abstimmung mit fünf Alternativen ist stets die richtige und mit vier Alternativen die falsche. Andererseits, natürlich dürfen sich bei zwei Abstimmungsfolgen die kollektiven Rangfolgen ändern, wenn sich die individuellen Rangfolgen dadurch geändert haben, weil durch
den Wegfall einer Alternative die Bewertung der verbleibenden Alternativen neu durchdacht
werden muß (d.h. es liegt eine in Bezug auf die neue Reihenfolge relevante Alternative vor).
Aber das darf nicht der Fall sein (wie in unserem Beispiel) wenn die wegfallende Alternative
irrelevant ist.
=> Die Pluralitätswahl führt nicht zu einer konsistenten Gruppenpräferenz.
25
Beurteilung der Pluralitätswahl:
1.) Die Pluralitätswahl widerspricht der Forderung Arrows nach der Unabhängigkeit des
Wahlergebnisses von irrelevanten Alternativen.
2.)
Bei der Pluralitätswahl werden ordinale Präferenzen kardinal aggregiert.
Was ist eine irrelevante Alternative? Bei einer irrelevanten Alternative besteht keine Relevanzbeziehung zwischen dieser und einer anderen Alternative (zwei sich charakterlich ergänzende Kandidaten für ein Amt = Relevanzbeziehung; zwei konkurrierende Läufer in einem Wettbewerb = keine Relevanzbeziehung).
b) Punktwahl
Verfahren: Vergabe von Punkten aus einem zur Verfügung stehenden Pool (z.B. 100 Punkte).
Moderne Anwendung des Verfahrens: Budgetspiele
Beispiel (Wähler I, II und III entscheiden über die Alternativen A, B, C, D, E; zu vergebende
Punktsumme: 100):
Alternativen
A
B
C
D
E
I
50
20
15
10
5
II
40
30
20
10
0
III
15
0
40
25
20
Summe
105
50
75
45
25
Gruppenpräferenz: A > C > B > D > E
Beurteilung der Punktwahl:
Kardinal vorgegebene Präferenzen werden kardinal aggregiert.
Kritik:
(1)
Wenn man z.B. merkt, daß man mit seiner erstbesten Alternative keinerlei Siegmöglichkeiten hat, wären die dort zugewiesenen Punkte verloren; man gibt dann vielleicht gegen
die wahre Präferenz der zweitbesten Alternative die Punkte. Das Verfahren ist deshalb strategieanfällig: bei strategischem Wahlverhalten werden vielleicht sogar alle Punkte auf eine Alternative gesetzt, die wahre Präferenz also unter Umständen verschleiert.
(2)
Das Verfahren ist sehr kostenintensiv, denn muß man sich tatsächlich erst einmal eine
kardinale Präferenzskala erarbeiten. Dazu braucht man zumindest neben der Kenntnis der
eigenen Wünsche eine Menge sachlicher Informationen darüber, mit welchen Qualitäten und
vor allem Quantitäten die Wünsche am besten realisiert werden können.
(3)
Gerade bei öffentlichen Gütern (mit wenig Erfahrung über Produktionskosten und
Leistung) könnte der Wähler schlicht überfordert sein.
(4)
Trotzdem zeigen die Erfahrungen mit Budgetspielen, daß das Verfahren bei guter
Vorbereitung anwendbar ist (siehe dazu Vorlesung Budgettheorie und Budgetpolitik).
26
Zusammenfassende Beurteilung von Wahlverfahren
untersuchte Wahlverfahren
Mehrheitswahl
Pluralitätswahl
Punktwahl
(1) Fähigkeit, konsistente und eindeutige Ergebnisse zu
liefern
CondorcetParadoxon
trifft zu
verletzt
keine Verletzung
(2) Strategieanfälligkeit
schwach (nur in den mittelmäßig,
da
Grenzfällen
des Einfluß auf AlterCondorcetnativenzahl mögParadoxons)
lich
(3) Minderheitenschutz
geringer Schutz
angesprochene
Kriterien
stark, da zur Verschleierung der Präferenzen geradezu
eingeladen wird
tendenziell stärk- höchstmöglicher
erer Schutz
Schutz
(4) Beherrschbarkeit lediglich Urteile der
Anforderung an die Art x > y oder
Urteilsfähigkeit
x = y (x > z oder
y = z) sind gefordert
differenziertere
Urteilsverkettung
gefordert, wie
x>y>z
(5) Kosten des
Verfahrens
ständig hohe In- Informationskosten
formationskosten; steigen übermäßig
Kosten u. U. höher an
als Nutzen: Verhinderung der Einrichtung des Gutes
relativ günstig
Individuum muß in
der Lage sein, quantitativ zu bewerten,
z. B.
3 x > 1 y > 0,2 z
27
A.5 Ökonomische Theorie der Politik
A.5.1 Die Wicksellsche Einstimmigkeitsregel (K. Wicksell):
Nach der Wicksellschen Einstimmigkeitsregel sollen Entscheidungen über Staatsausgaben
einstimmig gefaßt werden und gleichzeitig mit einer Entscheidung über die Verteilung der
Finanzierungslasten erfolgen. Die Einstimmigkeit stellt das Erreichen einer pareto-optimalen
Lösung sicher, weil jemand, der sich durch eine Entscheidung wohlfahrtsmäßig verschlechtert
wähnen würde, diese durch sein Veto verhindern kann. Erfolgt kein Veto - liegt also Einstimmigkeit vor -, dann darf man davon ausgehen, daß die Entscheidung einige wohlfahrtsmäßig besser gestellt hat, ohne daß jemand anders wohlfahrtsmäßig verschlechtert wurde.
A. 5.2 Das Modell von Buchanan/Tullock
Buchanan und Tullock haben ein Kostenmodell entwickelt, mit dem für jedes Entscheidungsproblem ein optimales Zustimmungsquorum gefunden werden kann. Der Minderheitenschutz
wird in diesem Modell unter ein ökonomisches Kalkül gestellt.
Graphik:
C
D
I
I
M
D
C
0 1
X
100
Zahl der erforderlichen
Ja-Stimmen
Erläuterung:
D = individuell erwartete Entscheidungsfindungskosten („decision costs“)
C = individuell erwartete externe Kosten
I = Summe aus D und C: Interdependenzkosten
M = Minimum der Interdependenzkostenkurve, individuell optimales Zustimmungsquorum
28
Aussagen über die Verläufe der Kostenkurven:
Die Entscheidungsfindungskosten (D) steigen an mit dem Zustimmungserfordernis: Je weniger Personen zustimmen müssen, desto geringer sind die Kosten der Entscheidungsfindung.
In größeren Gruppen erreichen die Entscheidungsfindungskosten ein höheren Niveau als in
kleineren Gruppen. In homogenen Gruppen steigen sie nur minimal, in heterogenen dafür
umso stärker. Besteht eine Gruppe aus mehreren homogenen Untergruppen, weist die Entscheidungsfindungskostenkurve Sprünge auf.
Die Funktion der externen Kosten (C) stellt die Kosten dar, die man mittragen muß, wenn
andere für das Kollektiv für dieses Individuum eine eben kostenverursachende Entscheidung
getroffen haben. Je weniger unser Individuum das verhindern kann, desto größer sind die erwarteten externen Kosten. Umgekehrt fallen diese mit der Anzahl der Entscheidungsteilnehmer. Im Extrem der Einstimmigkeitsregel (100%ige Zustimmung) sind die externen Kosten
null. Wie zuvor sind die Kosten in größeren Gruppen höher als in kleineren Gruppen, in homogenen Gruppen sind sie geringer als in heterogenen Gruppen. In gespaltenen Gruppen fallen sie in Sprüngen: Für ein Mitglied einer Mehrheitsgruppe fallen die externen Kosten stark,
sobald das Quorum höher ist als die Minderheitengruppe groß ist, für ein Mitglied einer Minderheit erreichen die externen Kosten erst dann ein erträgliches Niveau, wenn ein hohes Zustimmungserfordernis existiert.
Die Interdependenzkosten zeigen die Gesamtkosten eines Entscheidungsverfahrens. Sie sind
keineswegs immer bei der einfachen Mehrheitsregel minimal, sondern weisen verschiedene
Minima in Abhängigkeit von der Präferenzstruktur und der Größe einer Gruppe auf.
Interdependenzkosten und Nutzen aus einem öffentlichen Projekt:
Das Zustimmungserfordernis sollte immer so gewählt werden, daß die Interdepenzkosten den
Nutzen aus einem öffentlichen Gut nicht übersteigen.
C+D
P
P'
A
0
0%
M
50%
Q
Q'
M'
75%
100% N
Erläuterung:
(C + D) = Gesamtkostenkurve
OA = Kosten, die für den einzelnen entstehen, wenn das zur Diskussion stehende Bedürfnis
privat befriedigt wird.
29
Die Gesamtkosten der kollektiven Befriedigung liegen nur teilweise unter den Kosten der
privaten Befriedigung.
Nehmen wir an, es würde stets gewohnheitsmäßig mit einfacher Mehrheit entschieden, ob ein
Bedürfnis privat oder kollektiv zu befriedigen ist. Wenn die Regel der einfachen Mehrheit
durch den Punkt M gekennzeichnet ist, würde dieses Bedürfnis nicht kollektiv befriedigt werden, weil die Gesamtkosten über den Einzelkosten der privaten Befriedigung liegen. Trotzdem brächte eine kollektive Befriedigung Vorteile, nämlich dann, wenn durch Mehrheitsregeln im Intervall QQ' darüber entschieden würde. Eine Gesellschaft, die nur zwei Abstimmungsregeln befolgt, die der einfachen Mehrheit (gekennzeichnet durch Punkt M) und der
qualifizierten ¾ Mehrheit (Punkt M'), könnte niemals entdecken, daß individuelle Kosten
durch kollektive Befriedigung gespart werden können. Das Gedankenexperiment macht deutlich, daß die zufällig oder traditionell verwendeten Verfahren in einem gewissen Umfang mitbestimmen, ob etwas zum öffentlichen oder privaten Gut wird.
A. 5.3 Die Theorie der Konkurrenzdemokratie (J. Schumpeter, A. Downs):
In der Theorie der Konkurrenzdemokratie werden demokratischer Vorgänge in Analogie zur
marktlichen Tauschtheorie analysiert. Die Analogie ist am Entscheidungsraster für öffentliche
und private Güter nach Downs nachvollziehbar.
Entscheidungsraster für öffentliche und private Güter nach Downs
Güter
Merkmale
Impuls
Wettbewerbsregelung
Gesellschaftliches
Ergebnis
Entscheidungsgegenstand
private Güter
öffentliche Güter
Unternehmer zielt auf maximalen Gewinn
bessere Produkte anbieten als
andere nach einer Erforschung der Konsumentenwünsche
optimale Befriedigung durch
private Güter
einzelne Güter
politischer Unternehmer zielt
auf Machtansammlung
bessere Programme anbieten
als andere durch Erkundung
des Wählerwillens
optimale Befriedigung durch
öffentliche Güter
Güterbündel
30
A. 5.4 Das Stimmenmaximierungsmodell (K. Häuser 1 )
Nach Häuser werden Stimmen durch Variation von Ausgaben und Einnahmen maximiert bei
vollständiger Information der Politiker und Wähler.
V
dV
dT
V=V(A)
dV
dA
- dV
dT
P’
dV
dA
0
P
Budgetvolumen
}
T;A
Steuern T
Ausgaben A
dV
dT
-V=V(T)
-V
A = Ausgaben bzw. Ausgabenbündel, T = Steuern (taxes)
V(A) = Stimmengewinnkurve (Stimmen in Abhängigkeit der Ausgabenhöhe) mit positiven,
aber abnehmenden Zuwächsen
dV/dA = Grenzstimmengewinne in Abhängigkeit von den Ausgaben
-V(T) = Stimmenverlustkurve (Stimmenverluste in Abhängigkeit von der Steuerlast) mit steigenden negativen Zuwächsen,
dV/dT = Grenzstimmenverluste in Abhängigkeit von der Steuerlast; -dV/dT = gespiegelte
Grenzstimmenverlustkurve
P = optimales Budget am Punkt der maximalen Stimmengewinne bzw. am Punkt des Ausgleichs von Grenzstimmengewinn und Grenzstimmenverlust.
1
K. Häuser: Über Ansätze zur Theorie der Staatsausgaben, in: Beiträge zur Theorie der Staatsausgaben, Schriften des Vereins für Socialpolitik, NF Bd. 47, Berlin 1967, S. 59 f.
31
A. 5.5 Das Medianwählermodell (Räumliches Demokratiemodell, A. Downs)
Das Medianwählermodell erklärt die Standortwahl politischer Parteien in der repräsentativen
Demokratie mit Mehrheitswahlsystem.
Gleichverteilte Wählerschaft und zentripedale Kräfte
Annahmen: 2 Parteien A und B, Wählerpräferenzen sind mit einem Links-Rechts-Spektrum
darstellbar.
1. Schritt: Nur eine Partei bewegt sich
Wahlgewinn für Partei A: Nur A bewegt sich und zwar vom Standort A nach A’
Anzahl der Wähler
links
B
A
politische
Einstellung der
Wähler und
Parteienstandort
rechts
A’
Wahlgewinn für Partei B: Nur B bewegt sich und zwar vom Standort B nach B’
Anzahl ’der Wähler
links
B
A
rechts
polititsche
Einstellung der
Wähler und
Parteienstandort
B’
=
wonnene Wähler durch Verschiebung des Parteienstandpunktes
links-rechts = eindimensionales Spektrum der Wählermeinungen
A, B = Parteienpositionen
hinzuge-
32
2. Schritt: Beide Parteien bewegen sich.
Die Parteien rücken zur Mitte (zum Medianwähler). Diese Tendenz verstärkt sich (sehr),
wenn die politsche Wählerschaftverteilung einer (engen) Gauß’schen Normalverteilung
gleicht.
Ungleichverteilte Wählerschaft und zentrifugale Kräfte
Annahmen: Der Standort der Partei wird auch von einem parteiinternen Willensbildungsprozeß bestimmt. Am Rand des Wählerspektrums können sich neue Parteien bilden.
B’ = neuer Parteienstandort der Partei B mit großem Zugewinn von Wählern links und gerinParteistandort
mit abnehmenden
Parteienprofilen
Wählerverteilung
A
B
B'
gem Verlust von Wählern rechts (schraffierte Flächen).
(Partei A könnte sich den Schritt auf das Zentrum hin so leicht nicht erlauben, da Partei A
links sehr viele Wähler aufzuweisen hat, die sie mit ihrem nach rechts gerichteten Programm
nun nicht mehr anspricht. Vielleicht kann sie sich daher parteiintern mit dem Rechtsruck gar
nicht durchsetzen. Drohen könnte aber auch eine Abspaltung der linken Kräfte in Partei A mit
der Neugründung einer Links-A-Partei.)
Ergebnis:
1) Auf Partei B wirken (wie im ersten Beipiel) zentripedale Kräfte: Mit ihrem Programm
rückt sie an den Medianwähler der gesamten Wählerschaft heran.
2) Auf Grund der unhomogenen Wählerverteilung gilt für Partei A genau das Umgekehrte:
Hier wirken die zentrifugalen Kräfte stärker. Die Partei A muß den Medianwähler ihrer Parteigefolgschaft stärker beachten als den Medianwähler der gesamten Wählerschaft.
33
Veränderungen des Downsschen Grundmodells
Gegenüberstellung der Modellannahmen bei vollständiger Information und bei Ungewißheit
A
vollkommene Information
Motivation
Ð
Eigennutz
politische
Rolle
Ð
politischer Parteienwettbewerb
Politiker
Regierung ↔ Opposition
Verhaltenshypothesen
Ð
Ð
Rationalverhalten:
Stimmenmaximierung
Ð
Funktion
Ð
Interessenausgleich
Ï
Funktion
Ï
Verhaltenshypothesen
politische
Rolle
Ï
Motivation
B
Ungewissheit
Eigennutz
Ð
Ð
unverwechselbares
Parteienprofil
Ð
Entstehen von Idologien
Ð
Ï
Wähler mit Präferenzen
Überredung und Nutzung
von Vermittlern
Ó
Ô
staatliche
nichtstaatliche
= repräsentative
= Lobby
Demokratie
Ð
Budget + Ideologie
+ ???
Ï
Informationsbereitschaft
-suche; -Kosten;
Wahlbereitschaft
Ï
passioniert
rational kalkulierend
nur interessiert
loyal
uninteressiert
apathisch
Ï
Wählertypologie
Ï
Eigennutz
Ï
Eigennutz und ?
Programminitiativen
Budgetentwürfe (+ opt. Wipol) als Wettbewerber um Programme
+ öffentl. Ideen
Ð
im Budget (allg. Politik)
mit Grenznutzenausgleich
Ï
Zustimmung oder Ablehnung der Partei
bei Wahlaktselektion von Programmen
Ï
Kalkulation
rationales Verhalten als indiv. Nutzenmaximierender Wähler mit dem Ziel, das
beste Programm auszusuchen und mit
Pro-Stimmabgabe zu belohnen
34
A. 6 Ökonomische Theorie der Bürokratie (Niskanen)
Annahmen: Ein (bürokratisches) Büro ist eine nicht gewinnorientierte Organisation, die durch
periodische Zuweisungen oder Beiträge finanziert wird. Bürokraten sind Eigennutzmaximierer, wobei der Nutzen nicht von der Spanne zwischen Erlös und Kosten abhängt, sondern von
der Größe des Budgets, das zugewiesen wird.
A.6.1 Grundmodelle
Grundmodell mit niedriger Nachfrage
V
c
A
V1
x
•
b
a
d
•
•e
x’
f
Output öffentliches Gut
Erläuterung:
V1 = niedrige Nachfrage nach Büroleistungen,
A = Angebot an Büroleistungen
x = optimaler Output am Punkt der Gleichheit von marginaler Zahlungsbereitschaft und
Grenzkosten des Angebots
f = tatsächlicher Output am Punkt, an dem der Gesamtnutzen (Fläche afec) gerade noch etwas größer ist als die Gesamtkosten (Fläche afdb)
Bedingung in der Zeichnung: Fläche bxc > Fläche edx
Ergebnis:
Im Fall mit kleiner Nachfrage (V1) würde eine übliche finanzwissenschaftliche Effizienzanalyse ergeben, daß der Büroleiter sehr tüchtig ist, denn er stiftet mit seinem Büroangebot mehr
Gesamtnutzen als er Gesamtkosten erzeugt, dennoch zeigt ein Vergleich mit der Marktlösung
im Schnittpunkt x, daß eine Überversorgung mit Büroleistungen und eine relative Ineffizienz
vorliegt.
Also: af = Angebot an öffentlichen Gütern durch den (redlichen) Bürokraten;
aber ax’ = Angebot, wenn die wohlfahrtsmäßig optimale Marktallokation als Vergleichsmaßstab herangezogen werden würde.
35
Grundmodell mit sehr großer Nachfrage
V2
g
V2
x
•
h
•
A
b
a
i
Erläuterung:
V2 = sehr große Nachfrage nach Büroleistungen,
A = Angebot an Büroleistungen,
x = optimaler Output am Punkt der Gleichheit von marginaler Zahlungsbereitschaft und
Grenzkosten des Angebots,
i = Sättigungsmenge, bei der der Grenzwert der Dienstleistung null ist.
Bedingung:
Gesamtbudget (Fläche aig) übersteigt die Kosten für die Bereitstellung (Fläche aihb).
Ergebnis:
Auch im Fall mit sehr großer Nachfrage (V2) würde der Büroleiter bei einer Kosten-NutzenAnalyse positiv abschneiden - und das, obwohl er das Angebot bis zur Sättigungsmenge (des
Grenznachfragers) von Null ausgedehnt hat (Δ bxg ist immer noch größer als Δ ihx). Er könnte sogar die Kostenkurve bh etwas nach oben verschieben, d.h. seiner Büromannschaft ein
höheres Entgelt gewähren, ohne als „verschwenderisch“ zu gelten.
Frage: Wie ist dies zusätzlich zu erklären?
36
A. 6.2 Modellvarianten
Modellvariante I: Wahl der Budgetgröße im Spannungsfeld zwischen Effizienzziel und Maximierungsziel: der aufgeklärte Büroleiter (seinen Ermessensspielraum subjektiv nutzend)
Erläuterung:
Geld
GK
B
D
MZB
•
C
•
A
0
•
xE
xN
E
öffentliches Gut x
Geld
I3
I2
I1
0
xE
xM
xN
öffentliches Gut x
GK = Grenzkosten der Dienstleistung, die nur dem Bürokraten bekannt und von ihm manipulierbar sind
MZB = marginale Zahlungsbereitschaft, im unteren Diagramm als Konsumentenrente abgetragen
I1 bis I3: Indifferenzkurven des Bürokraten
xE = pareto-effizienter Output; xN = maximaler Output (Fläche ACB = Fläche EDC);
xM = gemäß den Präferenzen des Chefbürokraten gewählter Output
37
Modellvariante II (Rosen/Windisch)
DM
K
N
KK
WW
•
•
0
Q*
K’
N’
Qbc
Output pro Jahr
KK’
•
WW’
0
Q*
Output pro Jahr
Erläuterung:
KK = soziale Gesamtkosten,
WW = sozialer Nutzen, dieser kann durch Werbung verschoben werden
Q* = effiziente Lösung, bei der die Grenzkosten KK’ den Grenznutzen WW’ entsprechen,
Qbc = in Abhängigkeit von den Nutzen und Kosten gewählte maximale Lösung, also wiederum Gesamtkosten - statt Grenzkostenkalkül.
38
A.7 Ökonomische Theorie der Kollektive (Buchanan, Olson)
Die ökonomische Theorie der Kollektive erklärt die Entstehung und Größe von sozialen
Gruppen, die für sich öffentliche bzw. kollektive Güter herstellen.
A.7.1 Die optimale Clubgröße (Buchanan)
Annahmen des Modells: In Clubs werden öffentliche Güter gegen Übernahme von gleichen
Finanzierungsanteilen pro Kopf hergestellt. Es bestehen externe Effekte des Konsums: Mit
steigender Mitgliederzahl steigt die Rivalität im Konsum.
Modellelemente:
1. Die optimale Mitgliederzahl
K
N
•
•
S
•
•
T
•
K
N
0
X1
X2
X0
K’
N’
Mitgliederzahl
X0
•
Mitgliederzahl
K’
•
N’
39
Erläuterung:
N = individueller Nutzen des einzelnen Mitglieds aus dem Clubgut mit N’ als Grenznutzen;
der Nutzen nimmt zuerst zu (mit abnehmenden Raten), um dann bei beginnender Rivalität im
Konsum wiederum abzunehmen
K = Pro-Kopf-Kosten der Produktion mit K’ als Grenzkosten; die Kosten sinken mit steigender Mitgliederzahl
x0 = optimale Clubgröße (Mitgliederzahl) bei Gleichheit von Grenznutzen und Grenzkosten,
x1 = minimale Clubgröße, x2 = maximale Clubgröße
Für jede mögliche Clubausstattung läßt sich mit Hilfe der Kosten- und Nutzenkurven ein
Mitgliederoptimum errechnen.
2. Die optimale Clubausstattung
Andererseits läßt sich auch für jede gegebene Anzahl von Clubmitgliedern die optimale Clubausstattung bestimmen.
K
N
K20
N20
N100
K100
mopt100
Clubausstattung
Erläuterung:
N20, N100 = Nutzen bei niedriger oder höherer Mitgliederzahl
K20, K100 = Herstellungskosten pro Kopf bei niedrigerer oder höherer Mitgliederzahl
mopt100 = optimale Ausstattung für Mitgliederzahl von 100 (Grenznutzen = Grenzkosten).
Das Beispiel zeigt, daß es mit 20 potentiellen Mitgliedern noch nicht zur Clubbildung kommt
(K20 > N2o), wohl aber mit 100.
40
3. Das Optimum Optimorum: Die Kombination von Benutzeroptima und Ausstattungsoptima
Für jedes Clubgut läßt sich entsprechend seiner Herstellungskosten und Rivalitätseigenschaften eine optimale Mitgliederzahl und Bereitstellungsmenge ermitteln.
Ausstattung m
Kurve der
Benutzeroptima
Kurve der
Ausstattungsoptima
mopt
m3
m2
m1
0
M 80
M 100
M 110
Benutzer M
Erläuterung:
Punkt mopt, M110: Für dieses Clubgut ist die Mitgliederzahl 110 und die Ausstattung mopt diejenige, die den größten Nettonutzen pro Kopf entstehen läßt (Optimum Optimorum)
A.7.2 Die Erklärung der Entstehung von Gruppen (M. Olson)
Die Entstehung von Gruppen folgt nach Olson folgenden Regeln:
1. Je größer die Gruppe, desto unbedeutender der Beitrag des einzelnen; Folge: Es gibt keine
Herausforderung, Kollektive zu bilden.
2. Je homogener die Güter, desto größer die Tendenz zur free-rider Haltung.
3. Je größer die Gruppe, desto geringer die Chance oligopolistischen Wechselspiels; Folge: Es
gibt geringe Möglichkeiten, Gleichgesinnte zu verpflichten.
4. Je größer die Gruppe, desto höher die Organisationskosten; Folge: Gründungsbarrieren
sind hoch.
41
Es gibt nach Olson folgende Typen von Gruppen:
Eine Systematik der Gruppen nach Olson
I.
Grenzfall einer
exklusive
marktorientierte
Gruppen
inklusive, nicht marktorientierte Gruppen
(Gruppe =
unerwünscht)
a) kleine Gruppen:
II.
Kleine bis mittelgroße
Gruppen
einer kann aus
eigener Kraft das
Kollektivgut bereitstellen
privilegierte
Gruppen
zwei oder wenige
können dies tun
b) mittelgroße
Gruppen:
nur mehrere zusammen
können es tun; sie wissen
von ihrem Einfluß!
Obligopol
mit
Preisführerschaft
Gruppenbildung
durch
a) selektive Anreize
b) Zwang
(= Sonderinteressen)
a) mobilisiert
III.
große
Gruppen
= latente
Gruppen
Polypol
b) „die vergessenen Gruppen“,
die schweigend leiden
IV.
Grenzfall:
reines öffentliches
Gut
(Gruppe = Nation)
Wichtige Ergebnisse:
1.
2.
3.
4.
Große Gruppen haben keine Chance, ein Kollektiv zur Wahrnehmung ihrer Interessen
errichten zu können.
Kleine Gruppen (insbesondere privilegierte) finden sich stets zur Kollektivlösung zusammen.
Mittelgroßen (selten auch große) Gruppen gelingt die Gründung und Aufrechterhaltung eines Kollektivs nur, wenn sie selektive Anreize anbieten können oder Mitgliederzwang durchsetzen können.
Kleine Gruppenmitglieder beuten (anders als bei Karl Marx) die großen aus.
42
B Der öffentliche Haushalt
B.1 Definition
Der öffentliche Haushaltsplan (Budget, Etat) ist eine systematische Zusammenstellung der für
einen vorher festgelegten Zeitraum geplanten Ausgaben und der dafür vorgesehenen Einnahmen.
B.2 Haushaltsfunktionen und Haushaltsgrundsätze
B.2.1 Haushaltsfunktionen
a) Kontrollfunktion
aa) administrative Kontrollfunktion
ab) politische Kontrollfunktion
b) finanzwirtschaftliche Ordnungsfunktion
c) volkswirtschaftliche Lenkungsfunktion
d) politische Programmfunktion
B.2.2 Haushaltsgrundsätze
Vollständigkeit
Einheit
Öffentlichkeit
Non-Affektation
Spezialität
Genauigkeit
Ausgleich
Jährlichkeit
Vorherigkeit
Wahrheit und Klarheit
Die Haushaltsgrundsätze stellen die Erfüllung der Haushaltsfunktionen sicher, wobei sich in
Einzelfällen auch Konflikte ergeben. Nicht alle Haushaltsgrundsätze haben die gleiche Bedeutung.
43
Gliederungsmöglichkeiten der Haushaltsgrundsätze
statisch
dynamisch
Inhalt
Form
Vorbereitung
Vollständigkeit Einheit
Wahrheit +
Klarheit
Vorherigkeit
Durchführung
Genauigkeit
Spezialität
Übergeordnete Kriterien der Finanzpolitik:
1. Non-Affektation
2. Sparsamkeit
3. Öffentlichkeit
Î politisches Gleichrangigkeitsprinzip
Î ökonomisches (Effizienz) Prinzip
Î gesellschaftliches Partizipationsprinzip
B.3 Haushaltskreislauf und Haushaltssystematik
B.3.1 Der Haushaltskreislauf
1995
1996
1997
1998
1999
2000
Entwurf
des Beratung des Vollzug ...
2000er Budgets 2000er ...
Entwurf
‘99er ...
Entwurf
‘98er ...
Entwurf
‘97er ...
des Beratung des Vollzug ...
‘99er Budgets
des Beratung...
des Beratung ...
Vollzug ...
Vollzug des Kontrolle ...
‘98er Budgets
Kontrolle des
‘97er Budgets
Kontrolle ...
2001
Kontrolle ...
44
B.3.2 Die Haushaltssystematik
Der Haushaltsplan besteht aus den folgenden Teilen:
a) Dem Gesamtplan, bestehend aus den Einzelplänen, in denen jeder einzelne Ausgabentitel
aufgeführt ist, und den kurzen Übersichten (Haushaltsübersicht, Finanzierungsübersicht und
Kreditfinanzierungsplan)
b) Den Anlagen mit der Gruppierungsübersicht, der Funktionenübersicht, dem Haushaltsquerschnitt als Kombination der beiden genannten Übersichten, der Übersicht über die
durchlaufenden Posten und der Personalübersicht
Die Ausgaben sind geordnet
1.) in den Einzelplänen nach dem Organ, dem Ministerium oder dem Aufgabenbereich, zu
dem sie gehören (= Bundespräsidialamt, Bundeskanzleramt, Bundestag, Bundesrat, Bundesverfassungsgericht, Bundesrechnungshof, Finanzministerium, Wirtschaftsministerium und
alle anderen Ministerien, Bundesschuld, Versorgung, Verteidigungskosten im Zusammenhang
mit dem Aufenthalt ausländischer Streitkräfte, Zivile Verteidigung, Allgemeine Finanzverwaltung) => Orientierung an der politischen Verantwortung (Ministerialprinzip)
2.) in der Gruppierungsübersicht nach volkswirtschaftlichen Kategorien, genannt „Gruppe“
(= Einnahmen aus Steuern, Verwaltungseinnahmen, Einnahmen aus Zuweisungen, Einnahmen aus Schuldenaufnahme, Personalausgaben, Sachausgaben, Zuweisungen und Zuschüsse,
Baumaßnahmen, andere Investitionen, Besondere Finanzierungsaufgaben) => Orientierung an
volkswirtschaftlichen (Makro)Größen
3.) im Funktionenplan nach der gesellschaftspolitischen „Funktion“, der sie dienen (= Allgemeine Dienste, Bildungswesen, Soziale Sicherung, Gesundheit/Sport/Erholung, Wohnungswesen, Ernährung/Landwirtschaft/Forsten, Energie/Wasserwirtschaft, Verkehr- und
Nachrichtenwesen, Wirtschaftsunternehmen, Allgemeine Finanzwirtschaft) => Orientierung
an öffentlichen Güterkategorien
B.4 Neuere Instrumente der Haushaltsplanung
B.4.1 Die mittelfristige Finanzplanung („Finanzplanung“)
Vorgehensweise und Ziele:
- Planung über 5 Jahre mit jährlicher Anpassung und Fortschreibung
- Verdeutlichung von Folgekosten und Akzeleratorwirkungen von Ausgabenprojekten
- Verdeutlichung von Deckungsmöglichkeiten für geplante Ausgaben
- Erleichterung einer fiscal policy als antizyklische Haushaltspolitik
45
Gesetzliche Verankerung:
- 1967 mit dem StabWG eingeführt
- 1969 ins Haushaltsgrundsätzegesetz aufgenommen
B. 4.2 Das PPBS („Planning Programming Budgeting System“)
Das PPBS wurde 1965 durch Präsident Johnson in den USA als Idee eingeführt. Es hat sich
nach einigen Versuchen weder in den USA noch in anderen Ländern durchgesetzt.
Das Ziel des PPBS ist es, eine outputorientierte (politische) anstelle einer inputorientierten
(bürokratischen) Haushaltsplanung zu realisieren.
Wichtigste Elemente des PPBS:
- Zielbezogenheit: Nationale gesellschaftspolitische Ziele werden in eine Programmstruktur
(übergeordnete Programmkategorien mit einzelnen Programmelementen) übersetzt und aus
diesem wird ein Finanzplan entwickelt.
Es findet eine integrierte Nutzen-Kosten-Analyse und Erfolgskontrolle statt.
Größtes Problem:
Das größte Problem des PPBS ist der hoher Planungsaufwand durch die Vielzahl an Alternativrechnungen und Rechenschaftsberichte für einzelne Programmkategorien.
B.4.3 a) sero base budgeting
b) sunset legislation
46
C. Öffentliche Einnahmen
C.1 Übersicht über die öffentlichen Einnahmen
C.1.1 Das System der öffentlichen Einnahmen
Systematische Übersicht über Einnahmearten
Die staatliche Finanzierung knüpft immer an die leistungsfähigsten Größen im volkswirtschaftlichen Kreislauf an. Historisch dominierten die Erwerbseinkünfte aus Vermögen über
die steuerlichen Einnahmen und die Einnahmen aus Verschuldung. Heute ist es umgekehrt.
Überweisungen von anderen Gebietskörperschaften finden innerhalb eines nationalen oder
internationalen Finanzausgleichs statt oder resultieren aus freiwilligen internationalen Hilfeleistungen.
Unterscheidung zwischen verschiedenen Einnahmearten und Marktnähe der Einnahmearten
Einnahmearten lassen sich nach ihrer Marktnähe einordnen. Marktnahe Einnahmen, bei denen
der Staat als Marktpartner handelt und sich den Gesetzen des Marktes unterwirft, entsprechen
dem Äquivalenzprinzip, marktferne Einnahmen, bei denen der Staat mit Hilfe seiner Hoheitsrechte tätig wird, können anderen Prinzipien als dem Äquivalenzprinzip folgen, z.B. dem
Leistungsfähigkeitsprinzip.
47
Überblick über die wichtigsten Einnahmen der Gebietskörperschaften
A) Einnahmen des Bundes
Ausgabenvolumen
(in Mrd DM)
1970
1975
1980
1985
1989
1990
1991
1992
1993
1994
19952)
19963)
88.6
160.0
217.6
259.4
292.9
311.4
406.1
431.2
462.5
478.9
489.5
489.5
Einnahmen aus Steuern
Nettokreditaufnahme
absolut
(in Mrd DM)
87.6
125.0
189.9
236.7
277.9
290.5
354.1
399.5
401.6
439.6
439.0
411.0
absolut
(in Mrd DM)
2.0
36.4
26.81)
25.1
15.4
51.6
44.3
24.6
74.2
27.2
44.9
83.0
in % der
Ausgaben
98.9
78.1
87.3
91.2
94.9
93.3
87.2
92.6
86.8
91.8
89.7
84.0
Quelle: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank (fortlaufend, Stand: Aug.1997)
1) Der Bund hat die Schulden des Lastenausgleichsfonds ab 1980 mitübernommen
2) und 3) teilweise geschätzte Zahlen
in % der
Ausgaben
2.3
22,8
12.3
9.7
5.3
16.6
10.9
5.7
16.1
5.7
9.2
17.0
48
B) Einnahmen von Bund, Ländern, Gemeinden und Sondervermögen1)
Ausgabenvolumen
(in Mrd DM)
Einnahmen aus Steuern
Nettokreditaufnahme
absolut
in % der
absolut
in % der
(in Mrd DM)
Ausgaben
(in Mrd DM)
Ausgaben
1970
196.3
154.2
78,6
8.0
4,1
1975
361.5
242.1
67,0
63.5
17,6
1980
510.1
365.0
71,6
54.6
10,7
1985
604.3
437.2
72,3
42.7
7,1
1989
700.8
535.5
76,4
25.8
3,7
1990
749.4
549.7
73,4
123.6
16,5
19912
972.1
661.9
68,1
117.7
12,1
1992
1069.5
731.7
68,4
171.4
16,0
1993
1121.0
749.1
66,8
162.5
14,5
1994
1164.1
786.2
67,5
78.3
6,7
19953)
1198.0
814.2
68,0
98.4
8,2
19964)
1186.0
800.0
67,5
123.3
10.4
Quelle: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank (fortlaufend, Stand: Aug.1997)
1) incl. Bund, Länder, Gemeinden, Fonds "Deutsche Einheit", Kreditabwicklungsfonds, ERP-Sondervermögen
2) ab 1991 einschl. öffentl. Haushalte in Ostdeutschland
3) und 4) teilweise geschätzte Zahlen
C.1.2 Die Steuern: Übersicht und Gliederungsgesichtspunkte
Definition: Steuern sind Zwangsabgaben ohne Anspruch auf Gegenleistung.
Je nach Erkenntnisinteresse können Steuern in unterschiedlicher Weise gegliedert werden.
Steuergliederungen
Gliederungsvorschlag I: Steuergläubiger als Kriterium
Nach Art. 106 GG „Verteilung des Steueraufkommens“ gilt:
(1) Jede Gebietskörperschaft verfügt über eigene Steuern:
Dem Bund steht das Aufkommen aus den Bundessteuern zu. Dies sind im wesentlichen die Zölle und die Verbrauchsteuern (Ausnahme: die Biersteuer, sie steht den Ländern zu). Hinzukommen einige einzelne Steuern,
deren Bedeutung aber nicht zu unterschätzen ist: z.B. der Solidaritätszuschlag und die Versicherungsteuer (als
wesentlicher Teil der Kapitalverkehrssteuern).
Ländereigene Steuern sind einzelne, aber durchaus ertragstarke Steuern; z.B. die Biersteuer, die Erbschaftsteuer
und die Kraftfahrzeugsteuer.
Die Gemeinden verfügen traditionellerweise über das Aufkommen der Realsteuern (Grundsteuer und Gewerbesteuer, wobei ein Teil des Aufkommens der Gewerbesteuer jedoch auch in den Steuerverbund fließt) und das
Aufkommen der örtlichen Verbrauch- und Aufwandsteuern (Steuern z.B. auf Hundehaltung, Schankerlaubnis,
Vergnügungsstätten, Jagd und Fischerei).
(2) Jede Gebietskörperschaft erhält einen Anteil an den Gemeinschaftsteuern (Verbundsteuern). Die Gemeinschaftsteuern sind die Mehrwertsteuer, die Körperschaftsteuer, die Einkommensteuer und die Gewerbesteuer,
wie sich aus der Übersicht ergibt:
49
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Die Steuerverbünde
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------Steuer
Anteil am Aufkommen
Anteil an den Steuereinnahmen (T) der jeweiligen Körperschaft (B, L, G)
BEZ = 1,5 %
Bund 50,5 %
1. Mehrwertsteuer
(seit 1969)
⟨
2. Körperschaftsteuerund nicht veranlagte
Steuern vom Ertrag
3. Lohn- u. veranlagte
Einkommensteuer
4. Gewerbesteuer
⟨
TB = 23,6 %
B
EU = 7,6 %
Länder 49,5 %
TL = 30,1 %
Bund 50 %
TB = 50 %
Länder 50 %
TL = 5,6 %
Bund und Länder
1969/70: jeweils 50 %
1995: jeweils 42,5 %
TB = 34,5%
⟨
⟨
B
TL = 40 %
Gemeinden
1995: 15 %
TG = 48,5 %
Bund und Länder (als „Gewerbesteuerumlage“)
1969/70: jeweils 20 %
1995: 5 % und 15 %
TB = 0,6 %
⟨
B
TL = 2,0 %
Gemeinden
1969/70: 60 %
1995: 80 %
TG = 36 %
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------BEZ = Bundesergänzungszuweisungen, EU = Europäische Union
Quelle: Finanzbericht 1997, Stand: August 1996; (S. 227, 233, 243)
Die Aufteilung der Steuereinnahmen auf die Gebietskörperschaften stellt oft ein Hindernis bei Steuerreformen
dar und sorgt für politischen Konfliktstoff in einem föderativen Staat. Aus der Theorie des Föderalismus ergeben
sich wichtige Argumente für eine getrennte Zuordnung von Steuern (Trennsystem), weil hier jede Gebietskörperschaft größtmögliche eigene fiskalische Verantwortung trägt. In einem Verbundsystem hingegen kann eine
schlechte Haushaltswirtschaft eher verschleiert und von den politisch Verantwortlichen auf andere abgewälzt
werden.
Gliederungsvorschlag II: Kriterium der „formalen Ausgestaltung“
Verschiedene Gliederungen sind hier möglich.
(1) Objekt- bzw. Realsteuer versus Subjekt- bzw. Personalsteuer.
Bsp.: Grundsteuer versus Einkommensteuer. Subjekt- bzw. Personalsteuern sind Steuern auf das Einkommen und Vermögen unter Berücksichtigung der persönlichen Einkommensverhältnisse; Objekt- bzw. Realsteuern sind ebenfalls Steuern auf das Einkommen und Vermögen, sie berücksichtigen jedoch die individuellen Einkommensverhältnisse nicht, sondern knüpfen an die sachliche Höhe des Besitzes an.
50
(2) Gliederung nach Steuerobjekten: Vermögen- versus Einnahme- versus Ausgabensteuern:
(3) Allgemeine versus zweckgebundene Steuer
Eine zweckgebundene Steuer existiert im deutschen Steuersystem nicht: Die letzte Zweckbindung einer
Steuer (Mineralölsteuer) wurde 1989 abgeschafft.
Gliederungsvorschlag III: Kriterium der Steuerwirkungen
(1) Indirekte versus direkte Steuern
Vereinfacht wird davon ausgegangen, daß Steuern auf Einkommen und Vermögen direkte Steuern sind (der
Steuerschuldner ist auch der Steuerträger) und Steuern auf den Verbrauch von Einkommen und Vermögen indirekte Steuern (der Steuerschuldner ist nicht oder nur teilweise der derjenige, der die Steuer auch trägt). Eine
solche Unterscheidung ist jedoch aus finanzwissenschaftlicher Sicht nur nach empirischer Prüfung und nicht per
definitionem möglich.
Wer eine Steuer trägt, ist eine Frage der Überwälzbarkeit der Steuerlast und damit eine Frage von Marktbedingungen. Bei typischen direkten Steuern (der Einkommensteuer) finden sich ebenso Überwälzungsmöglichkeiten
wie bei einer typischen Verbrauchsteuer (z.B. der Mineralölsteuer).
(2) Finanzierungssteuern, Lenkungssteuern und Umverteilungssteuern
Das Einteilungskriterium ist hier der Zweck der Besteuerung. Besteht der Zweck einer Steuer allein darin, den
Staat mit den zur Finanzierung der Staatsausgaben notwendigen Mittel zu versorgen, dann spricht man vom
Finanzierungszweck einer Steuer. Wird mit der Besteurung aber eine bestimmte Verhaltensänderung der Besteuerten beabsichtigt, spricht man vom Lenkungszweck der Besteuerung. Sollen mit einer Steuer explizit die Einkommens- und Vermögensunterschiede der Bürger vermindert werden, spricht man vom Umverteilungszweck
einer Steuer.
51
Übersicht Steuergliederungen
Gliederungsvorschlag I:
nach dem Steuergläubiger:
(1) Bund, Länder, Gemeinden
(2) Steuerverbünde
Gliederungsvorschlag II:
formale Ausgestaltung
(1) Objekt- 9
⎬ Steuer
Real- ⎭
versus
9
⎬Steuer
Personen- ⎭
Subjekt-
(2) Gliederung nach Steuerobjekten
Vermögen
Einnahmen
a. Vermögensstand
b. Vermögensverkehr
c. Vermögenszuwachs
a. Ertragsteuer
b. Einkommensteuer
c. Körperschaftsteuer
Ausgaben
a. Umsatzsteuer
b. spezielle Ausgabensteuer
c. Konsumsteuer
(3) allgemeine versus zweckgebundene Steuern
Gliederungsvorschlag III: nach den Steuerwirkungen
(1) direkte versus indirekte Steuern
(2) Finanzierungs- versus Lenkungssteuer
52
Die quantitative Bedeutung der wichtigsten Steuern
Früheres Bundesgebiet
Steuereinnahmen
gesamt
1970
1981
1990
Gesamtdeutschland
1991
1992
1993
1994
1995
1996
154,2
370,3
506,6
615,5
681,7
698,0
734,2
765,4
747,0
1. Steuern auf das Einkommen
- Lohnsteuer
35,1
116,6
177,6
214,2
247,3
258,0
266,5
282,7
251,3
- veranl. ESt.
16,0
32,9
36,5
41,5
41,5
33,2
25,5
14,0
11,6
- KSt.
8,7
20,2
30,1
31,7
31,2
27,8
19,6
18,1
29,5
- KeSt.
2,0
4,6
10,8
11,4
11,3
22,7
31,5
29,7
25,1
gesamt
61,8
174,3
255,0
298,8
331,3
341,7
343,1
344,5
317,8
in % der
St.-einnahmen
40,1
47,1
50,4
48,6
48,6
49,0
46,7
45,0
42,5
2. Steuern auf den Verbrauch
MwSt.
26,8
54,3
78,0
98,8
117,3
174,5
195,3
198,5
200,4
Einfuhr USt.
11,3
43,5
69,6
80,9
80,5
41,8
40,4
36,1
36,8
Mineralöl
11,5
22,2
34,6
47,3
55,2
56,3
63,8
64,9
68,3
Kfz
3,8
6,6
8,3
11,0
13,3
14,1
14,2
13,8
13,7
Branntwein
2,2
4,5
4,2
5,6
5,5
5,1
4,9
4,8
5,1
Bier
1,2
1,3
1,4
1,6
1,6
1,8
1,8
1,8
1,7
Tabak
6,5
11,3
17,4
19,6
19,3
19,5
20,3
20,6
20,7
gesamt
63,3
143,7
213,5
264,8
292,7
313,1
340,7
340,5
346,7
in % der
St.-einnahmen
41,1
38,8
42,2
43,0
42,9
44,9
46,4
44,5
46,4
3. Steuern auf den Ertrag
Grundsteuer
2,7
7,3
8,7
9,9
10,8
11,7
12,7
13,7
14,6
Gewerbesteuer
10,7
26,0
38,8
41,3
44,8
42,3
44,1
42,1
45,9
gesamt
13,4
33,3
47,5
51,2
55,6
54,0
56,8
55,8
60,5
in % der
St.-einnahmen
8,7
9,0
9,4
8,3
8,2
7,7
7,7
7,3
8,1
4. Steuern auf das Vermögen
VSt.
2,9
4,7
6,3
6,7
6,7
6,8
6,6
7,9
9,0
ErbschaftSt
0,5
1,1
3,0
2,6
3,0
3,0
3,5
3,6
4,0
gesamt
3,4
5,8
9,3
9,3
9,7
9,8
10,1
11,5
13,0
in % der
St.-einnahmen
2,2
1,6
1,8
1,5
1,4
1,4
1,4
1,5
1,7
Alle Angaben in Mrd. DM
Quelle: Monatsbericht der Deutschen Bundesbank (fortlaufend, Stand August 1997).
53
C.2 Grundprinzipien der Besteuerung
Die beiden Grundprinzipien der Besteuerungen sind das „Äquivalenzprinzip“ und das „Leistungsfähigkeitsprinzip“.
- Das Äquivalenzprinzip entspricht dem Prinzip der Gleichheit von Leistung und Gegenleistung,
genauer dem der Gleichheit von Grenzleid der Steuerzahlung und Grenznutzen der staatlichen
Leistung.
- Nach dem Leistungsfähigkeitsprinzip wird der Bürger, unabhängig von der Menge der in Anspruch genommenen Staatsleistungen und seinem Nutzen daraus, so stark zur Finanzierung der
öffentlichen Leistungen herangezogen, wie es seiner absoluten, relativen oder marginalen „ökonomischen Dispositionsfähigkeit“ entspricht.
C.2.1 Das Äquivalenzprinzip
Übersicht über Anwendungsmöglichkeiten des Äquivalenzprinzips
Äquivalenz
marktmäßige
kostenmäßige
nur individuelle
totale
individuelle
partielle
nur
schematische
totale
exakte
gruppenmäßige
partielle
totale
schematische
partielle
regionale
funktionale
Quelle: H. Haller, Die Steuern, a.a.O., Seite 13 ff.
Das Äquivalenzprinzip läßt sich in seiner reinen Form als marktmäßige Äquivalenz (Besteuerung entsprechend des individuellen Grenznutzens aus öffentlichen Gütern) total und auch partiell nicht verwirklichen.
Tatsächliche Anwendungsmöglichkeiten des Äquivalenzprinzips sind lediglich in verschiedenen
Formen der kostenmäßigen Äquivalenz gegeben. Bei der kostenmäßigen Äquivalenz wird eine
politisch festgelegte Menge an öffentlichen Leistungen entsprechend ihrer Kosten auf Individuen
oder Gruppen umgelegt, und zwar im Ganzen (total) oder in verschiedenen Teilen (partiell) in
schematischer oder exakter Weise.
Bsp.: Eine Straßenbenutzungsteuer würde eine individuelle schematische kostenmäßige Umlage
darstellen, eine Straßenbenutzungsgebühr eine individuelle exakte kostenmäßige Umlage. Früher wurde diesen oder anderen Äquivalenzsteuerideen immer entgegengehalten, daß der technische Aufwand bei der Ermittlung der Inanspruchnahme von öffentlichen Einrichtungen durch die
54
Benutzer viel zu teuer wäre und allein schon deshalb die Anwendung der Äquivalenzbesteuerung
scheitern müsse. - In Zukunft ist dies vielleicht anders.
Ein Beispiel für totale kostenmäßige gruppenspezifische Äquivalenz stellt die Lastverschiebungswirkung der öffentlichen Schuld dar. Ein Beispiel für partielle kostenmäßige gruppenspezifische Äquivalenz läßt sich in regional (funktional) spezifischer Finanzierung lokaler (funktionaler) öffentlicher Leistungen finden.
C.2.2 Das Leistungsfähigkeitsprinzip
Das Leistungsfähigkeitsprinzip ist dem Äquivalenzprinzip diametral entgegengesetzt.
Ein Zitat von Heinz Haller (Haller, 1981, S. 14-15) beschreibt die Idee des Leistungsfähigkeitsprinzips und liefert eine Definition:
„Von der Vorstellung ausgehend, daß der Staat Leistungen erbringt, die im allgemeinen Interesse liegen, kann man
den Beitrag des einzelnen als eine Art von wirtschaftlichem Opfer betrachten, das er für das Ganze, für die Allgemeinheit, auf sich zu nehmen hat. Ein Opfer kann aber nicht nach Vorteilen, die man erlangt, oder nach Kosten, die
man verursacht hat, bemessen werden. Vielmehr erscheint ein solcher Betrag für das Ganze völlig abgelöst von
Gegenleistungen und fordert eine Entsprechung in einer völlig anderen Richtung: seine Höhe ist so zu bemessen,
daß jeder an seinem Opfer zugunsten der Allgemeinheit gleich schwer zu tragen hat. Man kann auch sagen, jeder sei
in Anspruch zu nehmen entsprechend seiner Fähigkeit, Opfer zu tragen. ... Das Prinzip der Abgabenbemessung nach
der Opferfähigkeit wird als Leistungsfähigkeitsprinzip (ability-to-pay-principle) bezeichnet.“
Dabei ist das Leistungsfähigkeitsprinzip entscheidend bei der Verwirklichung der vertikalen
Steuergerechtigkeit. Die unterschiedliche Leistungsfähigkeit von Steuerpflichtigen soll demnach
so berücksichtigt werden, daß die Steuerpflichtigen mit einer höheren Leistungsfähigkeit auch
einer stärkeren Steuerbelastung unterliegen. Über die konkrete Ausgestaltung der Steuerbelastung gibt es verschiedene Auffassungen. Eine dieser Auffassungen kommt in den Opfertheorien
zum Ausdruck.
Opfertheorien
Die grundsätzliche Aussage der Opfertheorien lautet: Das Steueraufkommen soll durch eine Besteuerung erzielt werden, die allen Steuerpflichtigen das gleiche Opfer auferlegt. Dabei wird das
Opfer stets durch den aufgrund der Steuererhebung erlittenen Nutzenverlust des Steuerpflichtigen definiert.
Im folgenden werden drei Varianten unterschieden, die jeweils den charakteristischen Begriff
„das gleiche Opfer“ konkretisieren: 1) Gleiches absolutes Opfer, 2) Gleiches relative Opfer und
3) Realisierung des gleichen Grenznutzens.
Zuvor sind aber die den Opfertheorien zugrundeliegenden Annahmen zu nennen:
a) Nutzen wird aus Einkommen abgeleitet;
b) alle Steuerpflichtige haben identische Nutzenfunktionen;
c) Nutzen ist kardinal meßbar;
d) Nutzen ist interpersonell vergleichbar;
e) der Grenznutzen jeder zusätzlichen Einkommenseinheit ist positiv;
f) der Nutzenzuwachs wird aber bei jeder zusätzlichen Einkommenseinheit geringer.
Für die grafische Darstellung der Nutzenfunktion in einem Nutzen-Einkommen-Diagramm folgt aus den Annahmen
a), e) und f): Die Nutzenfunktion ist eine degressiv ansteigende Funktion des Einkommens.
Im folgenden gilt: U für Nutzen, X für Einkommen, X’ für Nettoeinkommen und T für Steuerbetrag. Verdeutlicht
werden die Varianten jeweils für die Wohlfahrtsposition eines Steuerpflichtigen mit hohem Einkommen (mit dem
Index R für „reich“) und einem Steuerpflichtigen mit geringem Einkommen (mit dem Index A für „arm“).
55
1) Gleiches absolutes Opfer
Gleiches absolute Opfer bedeutet: Gleicher absoluter Nutzenentzug ( ΔU ) bei allen Steuerpflichtigen; also muß für alle Steuerpflichtige gelten: U ( X ) − U ( X − T ) = constant = ΔU .
Für die beiden in der Grafik verglichenen
Steuerpflichtigen bedeutet diese Variante:
ΔU A = ΔU R
Aufgrund der hier getroffenen Annahmen
folgt aus der Vorschrift „Gleiches absolutes
Opfer“, daß der Steuerpflichtige mit höherem
Einkommen auch einen (absolut) höheren
Steuerbetrag an den Fiskus zu entrichten hat:
TR > TA .
Der zu zahlende Steuerbetrag nimmt also
mit steigendem Einkommen zu. Diese
Wirkung kann sowohl mit einem proportionalen als auch mit einem progressiven
Steuertarif erreicht werden. Die Vorschrift gleiches absolutes Opfer bestimmt
demnach nicht den Steuertariftyp
2) Gleiches relatives Opfer
Gleiches relatives Opfer bedeutet: Gleicher relativer (prozentualer) Nutzenentzug
ΔU
bei allen
U
Steuerpflichtigen: also muß für alle Steuerpflichtige gelten:
U ( X ) −U ( X − T )
= constant .
U( X )
Für die beiden in der Grafik verglichenen Steuerpflichtigen bedeutet
ΔU A ΔU R
=
.
diese Variante:
UA
UR
Auch bei der Vorschrift „Gleiches
relatives Opfer“ gilt: der Steuerpflichtige mit höherem Einkommen muß einen (absolut) höheren
Steuerbetrag an den Fiskus entrichten: TR > TA , wobei hier die Steuerzahlung des „Reichen“ noch höher
(und folglich die Steuerzahlung des
56
UNIVERSITÄT ZU KÖLN
SEMINAR FÜR FINANZWISSENSCHAFT
Prof. Dr. K. Mackscheidt
Tel.-Nr.
(0221) 470 - 2302 / 5656
„Armen“ niedriger) ist als im Fall des
gleichen absoluten Opfers.
Die Vorschrift „Gleiches relatives Opfer“ hat also eine stärkere Angleichung
der Einkommen nach Besteuerung zur
Folge als die Vorschrift „Gleiches absolutes Opfer“.
Auch diese Wirkung kann sowohl mit
einem proportionalen als auch mit einem progressiven Steuertarif erreicht werden. Somit bestimmt auch die Vorschrift gleiches relativen Opfers nicht den Steuertariftyp.
3. Realisierung des gleichen relativen Grenznutzens
Diese Variante bedeutet: Nach der Steuerzahlung müssen alle Steuerpflichtige über ein Nettoeinkommen verfügen, aus dem sie einen Grenznutzen in gleicher Höhe erzielen. Bei den oben
getroffenen Annahmen bedeutet diese Vorschrift, daß alle Steuerpflichtigen über ein Nettoeinkommen in gleicher Höher verfügen können müssen. Mit den zugrundeliegenden Annahmen
bedeutet dies auch, daß sich alle Steuerpflichtigen nach Besteuerung in der gleichen Nutzenposition befinden müssen.
Für die beiden in der Grafik verglichenen Steuerpflichtigen bedeutet
diese Variante: Der „Reiche“ muß
den Steuerbetrag TR an den Fiskus
zahlen und der „Arme“ erhält vom
Staat einen Transfer in Höhe von
TA .
Die Vorschrift verlangt die Anwendung des Konzeptes der „Negativen Einkommensteuer“, in
dem eine Verbindung von Steuer- und Transfersystem stattfindet. Das Ausmaß an Umverteilung
von Einkommen ist bei dieser Nivellierung der Nettoeinkommen natürlich am größten.
Beurteilung der Opfertheorien
a) Kritik in Bezug auf die Annahmen:
Die kardinale Messung des Nutzens sowie die interpersonellen Vergleiche von Nutzen sind in
der Praxis nicht möglich.
b) Kritik in Bezug auf die Erkenntnisse:
- Alleine aus den verschiedenen Varianten des "gerechten" Opfers lassen sich noch keine exakten Vorschriften für die Wahl eines Steuertariftyps ableiten. Nur wenn eine spezielle Nutzenfunktion und eine bestimmte Variante der Opfertheorien vorgegeben werden, läßt sich
57
ein Steuertarif ableiten. Eine numerische Berechnung eines Steuertarifs trifft dann aber noch
immer die Kritik des kardinal gemessenen Nutzenindexes.
- Es wird stets von gegebenen Bruttoeinkommen ausgegangen. Folglich werden die Effekte
der Besteuerung auf die Bereitschaft überhaupt Einkommen zu erzielen, vollkommen vernachlässigt. Durch die Besteuerung verursachte Reaktionen des Steuerpflichtigen in Form
eines veränderten Arbeitsangebotes, einer veränderten Ersparnisbildung oder einer veränderter Investitionstätigkeit werden nicht berücksichtigt.
Ein Zahlenbeispiel zur Variante 2) Gleiches relatives Opfer
(aus: Haller, 1981, S. 81-82)
I1
I2
I3
I4
1. Bruttoeinkommen
1.000
2.000
3.000
5.000
in DM
2. Nutzenindex
(Annahme: abnehmender
Grenznutzen)
3. Nutzenentzug
(20% des Nutzenindex)
4. Nutzenindex nach Steuer
(Nutzenindex minus
Nutzenentzug)
5. Einkommen nach Steuer
in DM
6. Steueraufkommen
in DM
7. Steuersatz
I5
6.000
I6
20.000
100
160
200
240
250
300
20
32
40
48
50
60
80
128
160
192
200
240
800
1.500
2.000
2.800
3.000
5.000
200
500
1.000
2.200
3.000
15.000
20%
25%
33%
44%
50%
75%
Graphische Umsetzung des Zahlenbeispiels
58
Die Annahme eines stark abnehmenden Grenznutzens einer zusätzlichen Einkommenseinheit
führt in diesem Beispiel zu einem progressiven Steuertarif. Während das Individuum mit dem
niedrigsten Einkommen im Durchschnitt 20% des Einkommens als Steuerzahlung an den Fiskus
zahlen muß, steigt der Durchschnittssteuersatz mit zunehmendem Einkommen an und beträgt für
das Individuum mit dem höchsten Einkommen 75 %.
C.2.3 Grundsätze der Besteuerung
Überblick Steuerrechtfertigungstheorien
1. Allokationstheoretische Ansätze
1.1 Äquivalenzprinzip
1.2 Theorie der optimalen Besteuerung (Mirrlees 1971)
2. Distributionstheoretische Ansätze
2.1 Opferprinzipien (Leistungsfähigkeitsprinzipien)
2.2 Überschußeinkommensprinzip (Hobson)
2.3 Sozialpolitisches Prinzip (Adolph Wagner)
2.4 Prinzip der kompensatorischen Steuerprogression
3. Stabilitätstheoretische Ansätze
3.1 Keynesscher Ansatz des „fundamentalen psychologischen Gesetzes“
3.2 Lerners „functional finance“
3.3 Fiskalpolitischer Ansatz der „built-in-“ und „formula-flexibilty“
4. Systemischer Ansatz: Allgemeine Grundsätze der gerechten Besteuerung
Allgemeine Grundsätze der gerechten Besteuerung
Verri (Mediationi 1771)
1. Niemals die Armen besteuern
2. Möglichst geringe Erhebungskosten
3. Gesetzliche Bestimmtheit
4. Keine Störung des Güterumlaufs
5. Keine Erschwerung industrieller Fortschritte
Justi (System der Finanzwissenschaft 1766)
1. Die Untertanen müssen imstande sein, die Abgabe zu leisten
2. Abgaben mit gerechter Gleichheit erheben
3. Der Wohlfahrt des Staates und der Untertanen nicht schaden
4. Steuern der Natur des Staates gemäß einrichten
5. Steuern müssen einen sicheren und unbetrüglichen Grund haben
6. Die Entrichtung muß leicht und bequem sein
Adam Smith (1776)
1. Grundsatz der Gleichmäßigkeit: Opfer im Verhältnis zu den Fähigkeiten
2. Grundsatz der Bestimmtheit: Steuer gesetzlich exakt hinsichtlich Betrag, Termin etc.
3. Grundsatz der Bequemlichkeit: größtmögliche Bequemlichkeit für den Besteuerten
4. Grundsatz der Wirtschaftlichkeit (Billigkeit): möglichst geringe Erhebungskosten
59
C. 3 Steuerwirkungen
In der Steuerwirkungslehre werden die ökonomischen Wirkungen von Steuern untersucht.
Dabei läßt sich die Wirkungsanalyse grob in zwei Bereiche unterteilen: Im ersten Bereich gilt
es festzustellen, wer letztlich die Last einer Steeur trägt und wie es zu dieser Traglast gekommen ist. Dies ist das Thema der Steuerüberwälzungsanalyse bzw. Inzidenzanalyse.
Im zweiten Bereich steht das Interesse an einer effizienten Besteuerung im Mittelpunkt. Dabei
gilt es Kriterien und Maße für "Effizienz" festzulegen und zu untersuchen, wie Steuern nach
diesen Kriterien und Maßen beurteilt werden können.
Inzidenzbegriffe
Ökonomische Inzidenz (auch effektive oder materielle Inzidenz)
Ermittelt wird hier der Steuerträger, also derjenige auf dessen Schuldenr letztlich die Steuerlast liegen bleibt. Dabei werden sämtliche Anpassungsreaktionen der Besteuerten berücksichtigt. (Bei dieser Analyse findet also auch die Indentifizierung von Zusatzlasten statt).
Formale Inzidenz (auch formelle oder gesetzliche Inzidenz)
Mit diesem Begriff wird der im Steuergesetz bestimmte Steuerzahler beschrieben.
Sobald Steuern überwälzt werden, ist der Steuerzahler nicht mehr in vollem Umfang zugleich Träger der Steuerlast. Eine Überwälzung kann vom Staat durchaus gewünscht sein. Deshalb werden die Begriffe Steuerträger
und Steuerdestinatar unterschieden. Steuerdestinatar ist derjenige,der nach den Vorstellungen des Gesetzgebers Träger der Steuerlast sein soll.
Inzidenzkonzepte nach Musgrave:
- Spezifische Inzidenz; Gemeint ist die Wirkung nach Einführung oder Veränderung einer
Steuer, bei Konstanz aller anderen Steuern und bei Konstanz der Staatsausgaben.
Die spezifische Inzidenz ist den beiden folgenden Inzidenzbegriffen vorgelagert, denn sie
ist als "Vorarbeit" dieser Inzidenzanalysen möglich.
- Differenzielle Inzidenz; Gemeint ist die Wirkung nach Einführung oder Veränderung einer
Steuer, bei gleichzeitiger Veränderung einer anderen Steuer. Die Staatsausgaben werden
als konstant angenommen.
- Budgetinzidenz; Gemeint ist hier die Wirkung nach Einführung oder Veränderung einer
Steuer, bei gleichzeitiger Veränderung der Staatsausgaben (also Veränderung des Budgets).
C.3.1 Steuerwirkungen im schematischen Ablauf
Das Steuerwirkungsschema von Schmölders (s.u.) beschreibt die phasenweisen Wirkungen einer Steueränderung in zeitlicher Folge.
"Dabei können drei Gruppen von Ausweichreaktionen unterschieden werden, denen ein jeweils geringerer Freiheitsgrad der besteuerten Subjekte entspricht. Diese Gruppen liegen in dem Fall, daß eine neue Steuer eingeführt
oder eine bestehende Steuer spürbar verändert wird, zeitlich mehr oder weniger hintereinander, so daß theoretisch ein gewisser Phasenablauf konstruiert werden kann. Aus didaktischen Gründen empfiehlt es sich, die einzelnen Phasen gedanklich streng voneinander zu trennen, obwohl sie in der steuerpolitischen Wirklichkeit ineinander übergehen und auch in ihrer Abfolge nicht eindeutig determiniert sind." (Schmölders/Hansmeyer, 1980,
S. 135).
60
Steuerwirkungsschema von G. Schmölders
Sequenzanalyse: Änderung oder Einführung einer Steuer
I. WAHRNEHMUNGSPHASE
II. ZAHLUNGSPHASE
III. INZIDENZPHASE
abnehmender Freiheitsgrad des Individuums
Steueranstoß
löst
Steuerzahlung
gibt Anlaß zu
Steuerinzidenz
verursacht
Signalwirkungen
Markt- und Preis
wirkungen
Einkommenswirkungen
Versuch der
Steuerausweichung
durch:
Versuch der
Steuerüberwälzung
durch:
Erduldung,
Anpassung
oder Aktion:
a. zeitliche, räumliche u.
sachliche Substitution
b. Wahl der Rechtsform
c. Kapital- und Steuerflucht
d. illegalen Steuerwiderstand
a. Vorwälzung
b. Rückwälzung
c. schräge Überwälzung
a. Entzugseffekte
b. Konsum- und Spareinschränkung
c. Ansporn- oder
Grolleffekte in
Bezug auf
Arbeitsangebot
aus
Reaktionen:
und
Investitionen
d. Steuerprotest
C.3.2 Steuerwirkungen - mikroökonomische Analyse
Mikroökonomische Steuerwirkungen sind Mengen- und Preisänderungen auf einzelnen Märkten (Partialanalyse). Im Schmölderschen Steuerwirkungsschema ist hiermit die Zahlungsphase
angesprochen.
61
C.3.2.1 Überwälzung einer Mengensteuer (od. auch Stücksteuer)
1) Marktsituation einer vollständigen Konkurrenz
Der Produzent wird vom Gesetzgeber zur Zahlung einer Mengensteuer verpflichtet. Für jede verkaufte Mengeneinheit (das ist die Bemessungsgrundlage) muß der Produzent einen
bestimmten Betrag (Steuerbetrag pro Stück) an den Fiskus zahlen.
(Mengensteuern werden unterschieden von Wertsteuern. Bei Wertsteuern wird der Produzent
verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz einer Wertgröße, etwa des Umsatzes, an den Fiskus zu zahlen.)
In den folgenden Grafiken wird gezeigt, daß die Möglichkeit der Überwälzung der Steuerlast
vom Produzenten (Anbieter) auf den Konsumenten (Nachfrager) von den Preiselastizitäten
der Nachfrage und des Angebotes abhängen.
In allen Fällen werden folgende Erkenntnisse gewonnen:
- Die Höhe des Steueraufkommens. Das Steueraufkommen ergibt sich durch die Multiplikation von Steuersatz
mit der nach Steuereinführung auf dem Markt gehandelten Menge. Der Steuersatz kann hierbei auch als Differenz von Brutto- und Nettopreis definiert werden.
- Die Traglast der Steuer für Konsumenten und Produzenten. Mit Traglast ist der Verlust an Konsumentenbzw. Produzentenrente gemeint. Die Summe beider Renten muß in der Grafik der Fläche des Steueraufkommens entsprechen. Die Wirkung der Steuer auf Konsumenten und Produzenten wird also als Veränderung der
Wohlfahrtsposition beschrieben.
Je nach Traglast für die Produzenten und/oder die Konsumenten fällt die Antwort auf die Frage nach der
Überwälzbarkeit der Steuer aus.
- Die Zusatzlast der Steuer (auch excess burden oder dead weight loss). Die Zusatzlast beschreibt den Wohlfahrtsverlust für Konsumenten und Produzenten, dem keine positiven Wohlfahrtseffekte eines Steueraufkommens gegenüberstehen. Dieser Wohlfahrtsverlust kann auch als Last für die Marktteilnehmer, die über die Last
der reinen Steuerzahlung hinausgeht, beschrieben werden. (Vergleiche Kap. C.3.3)
- Die Steuervermeidung. Dieser Betrag beschreibt die durch die Reaktion der Marktteilnehmer verursachten
geringeren Steuereinnahmen für den Fiskus. Der Betrag folgt aus der Differenz zwischen der gehandelten
Marktmenge vor und nach Besteuerung, multipliziert mit dem Steuersatz.
a) „Gewöhnliche“ Preiselastizitäten von Angebot und Nachfrage
p’ = Preis, wenn Erhöhung mit vollem
Steuerbetrag t möglich wäre;
pb = (Brutto)Marktpreis nach Steuer,
(Preis, an dem sich der Nachfrager
orientiert);
p0 = Marktpreis vor Steuer;
pn = (Netto)Marktpreis (Preis
den Produzent erhält);
X0 = Gleichgewichtsmenge
vor Steuer;
X1 = Gleichgewichtsmenge
nach Steuer;
t = Steuersatz;
T = Steueraufkommen.
p
A'
Traglast für Konsumenten
t
p'
pb
A
t
po
pn
N
Traglast für Produzenten
X1
X0
X
62
T = t ⋅ X 1 = (p1 − p n ) ⋅ X 1
Traglast für Konsumenten: ( p 1 − p 0 ) ⋅ X 1
Traglast für Produzenten: ( p 0 − p n ) ⋅ X 1
Zusatzlast: 1 2 ⋅ t ⋅ ( X 0 − X 1 )
Steuervermeidung: t ⋅ ( X 0 − X 1 ) = ( p' − p b ) ⋅ ( X 0 − X 1 )
Steueraufkommen:
b) Vollkommen unelastische Preiselastizität der Nachfrage
p
N
Steueraufkommen:
T = t ⋅ X 0 = ( p1 − p 0 ) ⋅ X 0
A’
p1
;
enspricht hier der Traglast
für Konsumenten.
A
t
Also: vollkommene Überwälzung und keine Steuervermeidung
pn = p0
X
X0
c) Vollkommen elastische
Preiselastizität
der Nachfrage
p
Steueraufkommen:
T = t ⋅ X 1 = (p 0 − p n ) ⋅ X 1
;
entspricht hier der Traglast
für Produzenten.
A’
p’
t
p1 = p0
A
Also: Keine Überwälzung
der Steuer möglich.
N
t
Steuervermeidung:
pn
( p1 − p 0 ) ⋅ ( X 0 − X 1 )
X1
X0
d) Vollkommen elastische Preiselastizität des Angebotes
X
63
p
Steueraufkommen:
N
T = t ⋅ X 1 = (p1 − p 0 ) ⋅ X 1
;
entspricht hier der Traglast
für Konsumenten.
p1
pn = p0
A’
Also: Vollkommene Überwälzung der Steuer.
A
Steuervermeidung:
t
( p1 − p 0 ) ⋅ ( X 0 − X 1 )
X1
X
X0
e) Vollkommen elastische Preiselastizität des
Angebotes
p
Steueraufkommen:
A
T = t ⋅ X 0 = (p 0 − p n ) ⋅ X 0
;
entspricht hier der Traglast
für Produzenten.
p0
t
p1 = pn
Also: Keine Überwälzung
möglich und keine Steuervermeidung.
N
X
x0
64
Ergebnis:
Möglichkeiten der Überwälzung einer Mengensteuer
von Produzenten auf Konsumenten
Preiselastizitäten
vollkommen
unelastisch
totale Überwälzung
Nachfragefunktion
Keine Überwälzung
Angebotsfunktion
vollkommen
elastisch
Keine Überwälzung
totale Überwälzung
Es gilt demnach:
1. Je preisunelastischer die Nachfrage und je preiselastischer das Angebot,
desto größer ist die Möglichkeit der Steuerüberwälzung.
2. Je preiselastischer die Nachfrage und je preisunelastischer das Angebot,
desto geringer ist die Möglichkeit der Steuerüberwälzung.
Oder allgemein: „Der von der Marktseite zu tragende Steueranteil ist um so größer, je unelastischer diese Marktseite reagiert und je elastischer die andere Marktseite reagiert.“ (Homburg,
1997, S. 113)
2) Marktsituation eines Monopols
Auch hier werde der Produzent verpflichtet, eine Mengensteuer an den Fiskus zu zahlen.
Die Preis-Absatz-Funktion lautet: p( X ) = − aX + b.
Angenommen wird eine lineare Gesamtkostenkurve; in der Grafik können deshalb konstante Grenzkostenkurven
(K’) eingezeichnet werden. Die Mengensteuer kann auch hier als eine parallele Verschiebung der Grenzkostenkurve dargestellt werden.
p
p0
pb
Steueraufkommen: T = t ⋅ X 1 = ( pb − p n ) ⋅ X 1
t = pb - pn
Traglast für Konsumenten: ( pb − p0 ) ⋅ X1
C1
C0
pn
Traglast für Monopolisten: ( p0 − pn ) ⋅ X 1
K’1
t
K’0
PAF
x1 x2
E'
x
Einem Monopolisten kann nicht die vollständige Überwälzung der Last einer Mengensteuer gelingen.
C.3.2.2 Gewinnsteuerüberwälzung
Im Vergleich zur Analyse der Mengensteuer kann man nun nicht mehr pauschal den ganzen
Markt betrachten, sondern man muß die Position eines Unternehmens im Markt genauer definieren; zu fragen ist also, in welcher Art des Wettbewerbs dieses Unternehmen steht, und ob
aus dieser Situation heraus Gewinnsteuern - ebenso wie Mengensteuern - überwälzt werden
können.
65
1)
Gewinnsteuerüberwälzung
intramarginalen Anbieter
im
Polypol
mit
homogenen
Gütern
für
einen
Im Fall der vollständigen Konkurrenz sind alle Unternehmen gewinnlos, zahlen also keine
Gewinnsteuer. Kurzfristig ist es aber möglich, daß gleichzeitig marginale und intramarginale
Anbieter auf dem Markt existieren. Der "intramarginale" Anbieter ist dadurch definiert, daß
für ihn die totalen Durchschnittskosten im Marktergebnis unterhalb des Marktpreises liegen.
Beim gewinnlosen marginalen Anbieter fällt (naheliegenderweise) keine Gewinnsteuer an.
Der intramarginale Anbieter hat aufgrund seiner atomistischen Größe keine Möglichkeit, seinen Preis nach Steuern zu erhöhen.
TDK = totale Durchschnittskosten
0M = Gleichgewichtsmenge vor und nach Steuer
Ergebnis: Der Anbieter hat keine Möglichkeit, die Steuerlast auf den Nachfrager zu überwälzen, denn durch die Besteuerung ändert sich weder der Marktpreis noch die optimale Marktmenge.
Langfristige Gewinnsteuerüberwälzung im Polypol
Annahmen: a) homogene Güter
b) kalkulatorischer/s Unternehmerlohn/Zins/Risiko
Eine teilweise Überwälzung der Gewinnsteuer findet statt.
Wirkungskette:
1. Vor Gewinnsteuererhebung/erhöhung entspricht der Preis den Durchschnittskosten inklusive den kalkulatorischen Positionen für Unternehmerlohn, Zins und Risiko des marginalen Anbieters. Es gibt jedoch auch
"intramarginale" Anbieter, die Gewinn erzielen.
2. Die Gewinnsteuererhebung verursacht eine Erhöhung der totalen Durchschnittskosten aller Anbieter. Für den
vormals marginalen Anbieter hat die Gewinnsteuer einen Verlust bei den kalkulatorischen Positionen zur
Folge. Der vor Steuer noch intramarginale Anbieter wird (so sei hier angenommen) nun zum marginalen Anbieter.
3. Die den Verlust erleidenden Unternehmen scheiden im Zeitablauf aus dem Markt aus. Folglich sinkt das
gesamte Marktangebot und der Marktpreis. Der nach Steuer marginale Anbieter wird im Zeitablauf erneut
zum gewinnerzielenden intramarginalen Anbieter.
66
67
2) Gewinnsteuerüberwälzung im Monopol
a. Marktebene
TDK = totale Durchschnittskosten
0Mc = Gleichgewichtsmenge vor und nach Steuer
b. Unternehmensebene (Annahme: lineare Konstenfunktion)
Mopt = optimale Menge vor und nach Steuer
68
Gewinnsteuerüberwälzung
Cournotschen Preises C
im Monopol bei
einer Preisbildung
unterhalb des
Wird ein Monopolist erst durch die Erhebung einer Gewinnsteuer dazu veranlaßt, den Cournotschen Punkt zu
realisieren, kommt es faktisch zu einer Überwälzung der Steuer.
F = Preis vor Steuer, H = Preis nach Steuer
0B = Gleichgewichtsmenge vor Steuer ohne Gewinnmaximierungskalkül
0A = Gleichgewichtsmenge nach Steuer bei Gewinnmaximierungskalkül
FESD = Gewinn vor Steuer
HGLC = Gewinn nach Realisierung des Cournotschen Punktes
1 ⋅ HGLC = Steueraufkommen bei 50 %iger Gewinnsteuer
2
3) Gewinnsteuerüberwälzung im heterogenen Oligopol: Das Modell der geknickten
Nachfragefunktion (Sweezy)
Wie im Fall des Monopols ändert sich auch im Oligopol durch die Steuererhebung nichts an den
Optimalbedingungen der Unternehmen, so daß die realisierte Menge durch die Besteuerung nicht verändert wird.
69
0Mopt = Gleichgewichtsmenge
vor und nach Steuer
Gewinnsteuerüberwälzung im Oligopol bei gemeinsamer Gewinnmaximierung
Werden oligopolistische Anbieter durch die Erhebung einer Gewinnsteuer veranlaßt, eine gemeinsame statt einer
individuellen Gewinnmaximierung vorzunehmen, kommt es - wie im Fall des nicht-gewinnmaximierenden Monopolisten (s.o.) - zu einer Überwälzung der Steuer.
70
Pi = Preis vor Steuer
Pg = Preis nach Steuer
Miopt = Angebotsmenge bei
individueller Gewinnmaximierung vor Steuer
Mgopt = Angebotsmenge bei
gemeinsamer Gewinnmaximierung nach Steuer
PA0F = geknickte PAF bei Oligopol
(vor Steuer)
PAmF = PAF bei gemeinsamer
Gewinnmaximierung
(Monopol) (nach Steuer)
4) Gewinnsteuerüberwälzung bei heterogenen Gütern im Polypol (monopolistische Konkurrenz): Das Modell der doppelt geknickten Nachfragefunktion (Gutenberg)
Innerhalb des monopolistischen Spielraums sind Preiserhöhungen bei nur geringem Absatzverlust möglich. Weil die Optimalbedingungen der Unternehmen nicht verändert werden, ist
auch hier keine Überwälzung möglich.
71
C.3.3 Zusatzlast der Besteuerung
1) Zusatzlast einer Mengensteuer (im Markt-Preis-Diagramm)
P
A'
N
A
t
grau schraffierte Fläche = Zusatzlast ("excess
burden"), die von den Konsumenten getragen wird.
schwarz schraffierte Fläche = Zusatzlast der Produzenten.
Pb
P0
Pa
X
X1
X0
A' = Angebot nach Steuer
X0 = Menge vor Steuer, X1 = Menge nach Steuer
2)
Zusatzlast einer Besteuerung des Arbeitseinkommens (im EinkommenArbeitszeit/Freizeit-Modell)
Zunächst: Analyse der Wirkung des Arbeitseinkommens auf das Arbeitsangebot eines Individuums im "Einkommen-Arbeitszeit/Freizeit-Modell" (oder auch "Arbeitsangebotsmodell").
Die Annahmen des Modells:
- Es wird von gegebenen Präferenzen des Individuums ausgegangen, die sich grafisch durch eine Schar von
Indifferenzkurven darstellen lassen. Es wird von positivem, aber degressiv ansteigenden Grenznutzen von zusätzlichem Einkommen und von zusätzlicher Freizeit ausgegangen. Die Indifferenzkurven sind demnach konvexe Funktionen. Die Besteuerung verändert die Präferenzen, also Lage und Steigung der Indifferenzkurven,
nicht.
- Die Budgetgerade folgt aus der Annahme in Bezug auf den unterstellten Lohnsatz und in Bezug auf die unterstellte Steuer. Es wird hier von einem konstanten Lohnsatz ausgegangen, woraus eine lineare Budgetgerade
(Arbeitszeit x Lohnsatz = Bruttoeinkommen) folgt. Verschiedene Steuern verändern diese Budgetgerade auf
verschiedene Weisen:
72
0'A = Budgetgerade vor Steuer
0'‘B = Budgetgerade bei Pauschsteuer (Kopfsteuer)
0'C = Budgetgerade bei proportionaler Steuer
0'D = Budgetgerade bei direkt progressiver Steuer
0’E = Budgetgerade bei indirekt progressiver Steuer
Eingezeichnet ist ein Bespiel mit einem Arbeitsangebot des Individuums in Höhe von 0’A.
Das Beispiel ist so gewählt, daß bei diesem Arbeitsangebot bei allen Steuervarianten ein
gleich hohes Steueraufkommen erzielt wird. Generell gilt: Das Steueraufkommen ist immer
die Differenz zwischen der Budgetgeraden vor Steuer und der durch die Steuer veränderten
Budgetgeraden. Nur bei der Pauschsteuer (Kopfsteuer) ist dieser Abstand unabhängig vom
gewählten Arbeitsangebot immer gleich; das Steueraufkommen besteht eben aus einem
„pauschalen“ Betrag. Bei allen anderen Steuervarianten ist das Steueraufkommen abhängig
von der vom Individuum gewählten Arbeitszeit.
Wichtig: Die Besteuerung verändert immer lediglich die Budgetgerade bei unveränderter
Indifferenzkurvenschar. Durch die Veränderung der Budgetgeraden kommt die optimale
Entscheidung des Individumms nach Besteuerung zustande.
- Es handelt sich hier um ein Partialmodell. Andere Einflüsse auf die Steuerwirkung, wie zum
Beispiel die Rigiditäten durch Arbeitsverträge, werden hier nicht berücksichtigt.
Einkommens- und Substitutionseffekte der Besteuerung von Arbeitseinkommen
Aufgrund des folgenden Modells wird die beobachtbare (Gesamt-)Reaktion des Individuums
auf die Besteuerung des Arbeitseinkommens in zwei Reaktionen unterteilt. Unterschieden
wird die Veränderung des Arbeitsangebotes des Individuums in:
1. die Veränderung aufgrund des durch die Steuer verringerten Nettoeinkommens (also der
reduzierten Kaufkraft); diese Reaktion wird als Einkommenseffet (EE) bezeichnet;
und
2. die Veränderung aufgrund des durch die Steuer veränderten Lohnsatzes [also der Veränderung des relativen "Preises" (oder der Opportunitätskosten) der Freizeit]; diese Reaktion
wird als Substitutionseffekt (SE) bezeichnet.
In der Grafik kann die proportionale Steuer auf Arbeitseinkommen durch die eingezeichnete
Drehung der Budgetgeraden dargestellt werden. Der (Butto-)Lohnsatz wird proportional (also
um einen bestimmten Prozentsatz) reduziert. Der Tangentialpunkt der Budgetgeraden nach
Steuer mit einer Indifferenzkurve (aus der gegebenen Indifferenzkurvenschar!) zeigt die optimale Entscheidung des Individuums nach Steuer.
Den Einkommenseffekt kann man nun ermitteln, in dem zunächst untersucht wird, wie das
Individuum reagiert hätte, wenn bei gleichem Nutzenentzug durch die Besteuerung lediglich
pauschal die Kaufkraft reduziert worden wäre. Eine solche pauschale Besteuerung wäre etwa
durch eine "Kopfsteuer" denkbar. Grafisch wird eine Pauschsteuer durch die parallele Verschiebung der Budgetgeraden von Steuer dargestellt. Der dann erzielte Tangentialpunkt zeigt
für diesen Fall die optimale Entscheidung des Individuums an. Hier ist folgendes Beispiel
eingezeichnet: Aufgrund der reduzierten Kaufkraft des durch die Besteuerung verminderten
Einkommens erhöht das Individuum sein Arbeitsangebot (von A0 auf A1), um dadurch einen
Teil der verminderten Kaufkraft seines (Netto-) Einkommens wieder auszugleichen. Das ist,
wenn auch die wahrscheinlichste, aber nicht die theoretisch einzig mögliche Reaktion des
Besteuerten. Abhängig von den individuellen Präferenzen ist auch ein unverändertes Arbeitsangebot oder sogar eine Reduktion des Arbeitsangebotes möglich. In diesen Fällen müßte der
Tangentialpunkt von Indifferenzkurve und (parallel verschobener) Budgetgeraden nach
Pauschsteuer auf dem, oder rechts vom ursprünglichen Arbeitsangebot liegen.
73
Den Substitutionseffekt ermittelt man, in dem die Reaktion des Individuums auf die durch die
proportionale Steuer verursachte Veränderung des Lohnsatzes festgestellt wird. Aufgrund der
Modellannahmen ist diese Reaktion immer eindeutig: Die Reaktion des Individuums ist immer entgegengesetzt der Preisänderung. Bei einer durch die Besteuerung verursachten Senkung des Lohnsatzes reduziert das Individuum das Arbeitsangebot (hier von A1 auf A2). [Umgekehrt bei einer Senkung der Steuer!]. Das Ausmaß des SE hängt dabei von der Arbeitsangebotselastizität (in der Grafik ausgedrückt durch die Steigung der Indifferenzkurve) ab.
EE und SE zusammen ergeben den Gesamteffekt der Besteuerung (hier: Reduktion der Arbeitszeit von A0 auf A2). Die "Effekte" beziehen sich also immer auf das Verhalten des Besteuerten - hier auf die Veränderung des Arbeitsangebotes.
Die Darstellung der Zusatzlast
74
Y
D
E
Steueraufkommen
F
R
U
S
0
I1
I2
I0
Freizeit
C
B
A
G
0'
Arbeitszeit
0’A = Arbeitszeit vor Steuer
0’B = Arbeitszeit nach einer proportionalen Steuer (Annahmen hier: SE > EE).
0’C = Arbeitszeit bei einer „lump-sum-tax“ (Pauschalsteuer).
Die größere Nähe der Indifferenzkurve I2 im Vergleich zur Indifferenzkurve I1 zum Ursprung zeigt die Zusatzlast der Besteurung des Arbeitseinkommens.
Es gilt: Die Zusatzlast ist umso größer, je höher der Substitutionseffekt der proportionalen Steuer ist.
75
Zusatzlast einer linear progressiven Steuer auf das Arbeitseinkommen
0'S = Budgetgerade vor Steuer
RR = Budgetgerade bei Pauschsteuer (gleiches Steueraufkommen)
0'U = Budgetgerade bei indirekt-progressiver Steuer
0'A = Arbeitszeit vor Steuer
0'B = Arbeitszeit bei indirekt-progressiver Besteuerung
0'C = Arbeitszeit bei Pauschsteuer
RS = Steueraufkommen
Die größere Nähe der Indifferenzkurve I2 im Vergleich zur Indifferenzkurve I1 zum Ursprung zeigt die Zusatzlast einer indirekt-progressiven Arbeitseinkommensteuer.
76
Proportionale versus linear progressive Besteuerung des Arbeitseinkommens
- Vergleich bei gleichem Nutzenniveau nach Besteuerung
0’Ao = Arbeitszeit vor Steuer
0’B = Arbeitszeit bei linear-progressiver Besteuerung
0’C = Arbeitszeit bei proportionaler Besteuerung
Literaturhinweise
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