Das Neue Gewährleistungsrecht RL über den Verbrauchsgüterkauf 1999/44/EG GewRÄG (BGBl I 2001/48) Seit 1.1.2002 in Kraft, Für Verträge nach 31.12.2001. Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 1 Zeitpunkt für Vorhandensein des Mangels Übergabe (= Gefahrenübergang) § 924 Satz 1 ABGB Gefahrenübergang Wenn Gefahr nicht Übergabe übergeht Annahmeverzug (=Gläubigerverzug) Versendungskauf (§ 429 ABGB) Gesetzliche Vermutung innerhalb 6 Monate § 924 Abs 2 ABGB dass Mangel (wenn möglich) bei Übergang schon vorhanden war Ausnahme: Vermutung mit Art der Sache oder des Mangels nicht vereinbar (§ 924 Satz 3 ABGB) zB: Abnützung, Fehlbehandlung, … Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 2 Mangel: Begriff Vertragsgemäße Leistung § 922 Abs 2 ABGB Öffentliche Äußerungen (Werbung, …) Veräußerer Hersteller oder Marken - “Hersteller“ Importeur (in den EWR) Nicht bindend, wenn Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Nicht „kannte oder kennen konnte“ Nicht Vertragsabschluß beeinflusst berichtigt Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 3 Sachmangel (922 Abs 1 ABGB) Fehlen von Bedungenen (Zusicherung) > Vereinbarung Beschreibung, Probe, Muster - oder Gewöhnlich vorausgesetzten Verkehrsauffassung Eigenschaften der Sache Zusicherung auch konkludent Bezeichnung, Beschreibung, … Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 4 Rechtsmangel Versprochene Rechtliche Position § 923 ABGB: Verkauf einer fremden Sache Nicht aber bei Gutglaubenserwerb (§ 367 ABGB) Ab Erkennbarkeit der Rechte des Dritten Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 5 Quantitäts – und Qualitätsmangel § 932 ABGB > Nachtrag des Fehlenden Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 6 Beweislast Erwerber muss beweisen, dass Mangel bereits bei Übergabe / Gefahrenübergang vorhanden war Während ersten 6 Monaten: gesetzliche Vermutung (§ 924 ABGB) Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 7 Rechtsfolgen-System 1. 2. § 932 Abs 1 ABGB Wahlrecht des Erwerbers: vorrangig Verbesserung (Nachtrag des Fehlenden) Austausch der Sache Oder, wenn Verbesserung / Austausch unmöglich für Veräußerer mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden Durch veräußerer verweigert für Erwerber erhebliche Unannehmlichkeiten Für Erwerber unzumutbarer Veräußerer a) Preisminderung b) Wandlung, wenn Mangel nicht geringfügig Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 8 Wandlung Gestaltungsrecht Gerichtlich geltend machen Frist: § 933 ABGB <-> Rücktritt (§ 918, § 920 ABGB): formfrei, Verjährungsfrist Vertrag wird ex tunc aufgelöst Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 9 Preisminderung Gestaltungsrecht (Vertragsanpassung) „Relative Berechnungsmethode“ Vereinbarter Preis (P): Geminderter Preis (p) = Objektiver Wert (W) : Wert der mangelhaften Sache (w) Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 10 Fristen Gerichtliche Klage / Einrede Dauer der Gewährleistungsfrist: 2 Jahre für bewegliche Sachen 3 Jahre für unbewegliche Sachen 6 Wochen Viehmängel Beginn Rechtsmängel: Erkennbarkeit Sachmängel: Ablieferung Zugesicherte Eigenschaften: Erkennbarkeit Viehmängel: Beginn der Vermutungsfristen (>V) Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 11 Garantie Vertragliche Vereinbarung Gewährleistungsrecht ist dispositives Recht Auslegungsmöglichkeiten § 914, 915 ABGB, zB Mängel, die innerhalb der Garantiefrist auftreten und innerhalb von 2 Jahren (§ 933 ABGB) nach Ablauf der Garantie geltend gemacht werden Ab Übergabe innerhalb der Garantiefrist Verbrauchergeschäft § 9 Abs 1 S 2 KSchG (gebrauchte bewegliche Sachen: 1 Jahr) § 9 Abs 1 S 3 KSchG (Gebrauchtautos älter als 1 Jahr) Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 12 Irrtum oder Gewährleistung ? Irrtum über verkehrswesentliche oder vereinbarte Eigenschaften § 871 ABGB veranlasster Eigenschaftsirrtum Konkurrenz Erwerber kann wählen! Fristen! Verjährung bei Irrtum 3 Jahre (ab Vertragsschluss) Gewährleistungsfrist (2 Jahre bei beweglichen Sachen) ab Übergabe/Gefahrenübergang Ausschluss der Gewährleistung > Irrtumsanfechtung Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 13 Nichterfüllung - Gewährleistung Mangelhafte Leistung = nicht (vollständige) Erfüllung Mangel Behebbar: Schuldnerverzug oder Behebung des Mangels (GWL) Unbehebbar: nachträgliche Unmöglichkeit Abgrenzung: Annahme der Leistung Keine Konkurrenz Nach Annahme nur mehr Gewährleistung Erfüllung/Rücktritt > Verjährung (3/30 Jahre) Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 14 Anders-Lieferung (aliud) Stückschuld > Nichterfüllung (Verzug, Unmöglichkeit) Gattungsschuld > Rspr zu § 378 HGB: Rügepflicht des Käufers Außer bei nicht genehmigungsfähiger Abweichung Genehmigungsfähiges aliud > Gewährleistung (§§ 922 ff ABGB) Absolut nicht genehmigungsfähiges aliud > Nichterfüllung (§§ 918 ff ABGB) Ass.Prof.Dr.Peter Jordan, Sowi-Ü SS04 Gewährleistung neu - GewRÄG (BGBl I 2001/48) 15