Gültige Stempelmarke/n (€ 14,62) (Vordruck Arbeiten EU – Integ. Vergabe: Angebot für Vertrag mit Vergütung pauschal oder nach Aufmass (oder teils pauschal und teils nach Aufmass) - Angebot von Einheitspreisen. Diese Vorlage ist im EXCEL-Format zu erstellen] Beilage 3 - Verzeichnis der Arbeiten und der Lieferungen Kennzeichen der Ausschreibung: Einheitskennzeichen CUP: . Kennzahl der Ausschreibung CIG: . . Angebotsformular (1) Der /die Unterfertigte ....................................................................................................................................... geboren in ............................................................................................. am ………………………....................... wohnhaft in der Gemeinde .................................................................... (......) Land …..………………............... Anschrift .............................................................................................................................................................. als (bevollmächtigter Vertreter) ........................................................................................................................... des Unternehmens .............................................................................................................................................. mit Rechtssitz in der Gemeinde ................................................................................................................. (…..) welches in folgender Form an der Ausschreibung teilnimmt: als einzelnes Unternehmen (in keiner Vereinigung mit anderen Unternehmen) A) oder B) als Mandatar (federführendes Unternehmen) einer/eines Bietergemeinschaft bzw. Unternehmenskonsortiums erklärt (PS falls es sich um einen Vertrag mit ausschließlicher Pauschalvergütung handelt, andernfalls streichen): dass es ihm bekannt ist, dass die einzelnen Angaben über Positionen und Mengen in diesem Verzeichnis in keinem Bezug zum angebotenen Gesamtbetrag stehen und nicht Bestandteil des Vertrags sind, da der Pauschalpreis für die Arbeiten und Planungsleistungen einzig aufgrund der Beschreibung der Arbeiten mit allen zeichnerischen Unterlagen und den sonstigen Ausschreibungsunterlagen kalkuliert wurde und dass ferner der vereinbarte Pauschalpreis als fix und nicht revidierbar gilt und dass keine der Vertragsparteien auf eine Änderung der Mengen oder der Eigenschaften der Leistungen bestehen kann. (PS falls es sich um einen Vertrag mit Vergütung teils als Pauschale und teils nach Aufmass handelt, andernfalls streichen): dass es ihm bekannt ist, dass die einzelnen Angaben über Positionen und Mengen in diesem Verzeichnis, für den pauschal zu vergütenden Anteil der Arbeiten, Planungsleistungen und Lieferungen in keinem Bezug zum angebotenen Gesamtbetrag stehen und nicht Bestandteil des Vertrags sind, da es sich hierbei für alle Belange nach GVD Nr. 163/06, Artikel 53, Abschnitt 4 und Artikel 82, Abschnitt 3 um einen Pauschalvertrag mit festem und nicht revidierbarem Preis handelt (der vereinbarte Preis kann nicht aufgrund einer Überprüfung der Mengen (1) Persönliche Angaben des Rechtsvertreters des Bieters. Falls der Bieter eine bereits gegründete oder zu gründende Bietergemeinschaft ist, (Konsortien oder Unternehmensvereinigungen nach BGB Artikel 2602) muss vorliegende Erklärung nach GVD Nr. 163/06, Artikel 37, Absatz 8 einzeln von den Rechtsvertretern sämtlicher Mitglied der bereits gegründeten oder zu gründende Bietergemeinschaft abgegeben werden, widrigenfalls der Ausschluss des Angebots erfolgt. oder der Eigenschaften der Leistung angefochten werden). LV-Pos. Nr. Beschreibung 02.00.00.00 02.01.00.00 02.01.01.00 02.01.01.01 02.01.01.01A 02.01.01.01C 02.16.00.00 Baumeisterarbeiten Abbrucharbeiten Totalabbruch Totalabbruch Gebäude: Bruchsteinmauerwerk Stahlbetonskelett Dränarbeiten, Abfluss- und Abwasserleitungen, Straßendecken 02.16.07.00 02.16.07.05 02.16.07.05C 51.00.00.00 51.01.00.00 51.01.01.00 Schächte Einsteigschacht Elektroleit.: 60x60x50(H)x5cm ELEMENTARPREISE STUNDENLÖHNE STUNDENLÖHNE - BAUSEKTOR 51.01.01.01 51.01.01.02 51.01.01.03 51.01.01.04 51.01.02.00 Maßeinheit Menge Einheitspreis Gesamtpreis (Menge x Einheitspreis) psch psch 1,00 1,00 0,00 0,00 St 6,00 0,00 Arbeiter 4. Stufe Spezialisierter Arbeiter Qualifizierter Arbeiter Arbeiter STUNDENLÖHNE METALLSEKTOR h h h h 100,00 100,00 100,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51.01.02.01 51.01.02.02 51.01.02.03 51.01.02.04 51.01.03.00 Arbeiter 5. Stufe Arbeiter 4. Stufe Arbeiter 3. Stufe Arbeiter 2. Stufe STUNDENLÖHNE HANDWERKSSEKTOR h h h h 40,00 40,00 40,00 40,00 0,00 0,00 0,00 0,00 51.01.03.02 51.01.03.03 51.01.03.04 51.01.03.05 51.02.00.00 51.02.01.00 51.02.01.12 Vorarbeiter Facharbeiter Qualifizierter Arbeiter Hilfsarbeiter MIETEN TRANSPORTGERÄTE Tankwagen für Bewässerung, Inhalt 2,50 - 3,50 m3 h h h h 40,00 40,00 40,00 40,00 0,00 0,00 0,00 0,00 h 80,00 0,00 51.02.01.14 51.02.01.14A 51.02.02.00 Lastwagen mit Kippbrücke, 3- seitig Nutzlast bis 4,0 t ERDBEWEGUNGS- UND LADEMASCHINEN Kleinbagger "Spinne" KOMPRESSOREN UND PNEUMATISCHE GERÄTE h 40,00 0,00 h 100,00 0,00 h 40,00 0,00 h 100,00 0,00 h h 40,00 100,00 0,00 0,00 m2 1.000,00 0,00 51.02.02.05 51.02.05.00 51.02.05.10 51.02.05.10B 51.02.07.00 51.02.07.10 51.02.07.10B Pneumatischer, händischer Preßlufthammer Gewicht über 10,00 - 20,00 kg HEBEGERÄTE Autokran mit Teleskoparm Teleskoparm über 10,00 - 20,0 m, max. Tragkraft 20 t 51.02.08.00 51.02.08.10 51.02.08.10B 51.02.08.15 BELAGSMASCHINEN Selbstfahrende Kehrmaschine V: über 1,00 - 2,50 m3 Tankwagen mit Sprüheinrichtung, Fassungsvermögen bis 2 m3 51.02.09.00 51.02.09.05 51.02.09.05A GERÜSTE Leichtes Metallgerüst für den ersten Monat (30 d) oder 51.02.09.05B 51.02.17.00 Bruchteil für jeden folgenden Kalendertag 53.02.00.00 53.02.01.00 53.02.01.01 STRASSENVERKEHRSIGNALANLAGEN Homologierte BaustellenStraßenverkehr-Signalanlage 2 Phasen, Kabel DIVERSE MASCHINEN UND WERKZEUGE Transportable Motorsäge VORBEREITUNGS- UND ABSCHLUSSARBEITEN RODUNGSARBEITEN RODUNGEN Rodungen - Durchmesser bis 15 cm 53.02.02.00 53.02.02.01 53.02.02.01A 53.02.02.01B 53.02.02.01C 53.02.02.01D FÄLLEN VON BÄUMEN Fällen von Bäumen Durchmesser 16 - 20 cm Durchmesser 21 - 30 cm Durchmesser 31 - 40 cm Durchmesser 41 - 60 cm 51.02.17.05 51.02.17.05A 51.02.50.00 51.02.50.05 53.00.00.00 m2 30.000,0 0 0,00 d 60,00 0,00 h 160,00 0,00 m² 18.260,0 0 0,00 psch psch psch psch 300,00 300,00 200,00 100,00 0,00 0,00 0,00 0,00 BETRAG DER ARBEITEN OHNE SICHERHEITSMASSNAHMEN 0,00 SICHERHEITSMASSNAHMEN [Fortlaufende [Verzeichnis mit mindestens 10 und höchstens 15 Nummerierung ausführlichen Positionen, nach DPR vom 3. Juli ] 2003, Nr. 222 (vergl. Rundschreiben des Amtes für Bauaufträge vom 17.09.2003), zum Beispiel:] Löschwasserversorgung psch 1 [Fortlaufende Liefern und Montieren von Nummerierung Sicherheitsbeschilderungen in Aluminium oder PVC St 10,00 ] [Fortlaufende Nummerierung ] Beleuchtung und Notbeleuchtung psch 1 [Fortlaufende Nummerierung [usw.] ] [Fortlaufende Nummerierung [usw.] ] [Fortlaufende Nummerierung [usw.] ] [Fortlaufende Nummerierung [usw.] ] [Fortlaufende Nummerierung [usw.] ] GESAMTBETRAG DER SICHERHEITSMASSNAHMEN 3.800,00 3.800,00 1,50 15,00 3.070,00 3.070,00 1.325.261,69 ZUSAMMENFASSUNG 0,00 Betrag der Arbeiten NACH AUFMASS 0,00 Betrag der Arbeiten PAUSCHAL 0,00 Betrag der Planungsleistungen PAUSCHAL 0,00 GESAMTBETRAG DES ANGEBOTS FÜR ARBEITEN und PLANUNGSLEISTUNGEN PAUSCHAL und/oder NACH AUFMASS OHNE KOSTEN FÜR SICHERHEITSMASSNAHMEN IN ZAHLEN ABSCHLAG IN PROZENTEN AUSSCHREIBUNGSPREIS OHNE SICHERHEITSMASSNAHMEN AUF KOSTEN DEN FÜR % IN BUCHSTABEN 0,00 KOSTEN FÜR SICHERHEITSMASSNAHMEN GESAMTBETRAG DER ARBEITEN UND PLANUNGSLEISTUNGEN EINSCHLIESSLICH DER KOSTEN FÜR SICHERHEITSMASSNAHMEN Datum ........................ 0,00 Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters des einzelnen Unternehmens …………………………….……………………….. Datum ........................ Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters des federführenden Unternehmens …………………………….……………………….. Datum ........................ Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters des (kooptierten) Mitglieds …………………………….……………………….. Datum ........................ Unterschrift des bevollmächtigten Vertreters des (kooptierten) Mitglieds …………………………….……………………….. N.B.: Leserliche und vollständige Unterschrift des Vertreters und Stempel des Bieters. Da es sich nicht um eine “Ersatzerklärung für eine öffentliche Urkunde” nach DPR vom 28.12.2000, Nr. 445, Artikel 47 handelt, ist die Beilage einer einfachen Kopie eines Personalausweises des Zeichnungsberechtigten nicht vorgeschrieben. Für das Verzeichnis ist die Stempelgebühr nach Gesetz zu entrichten. Ausländische Bieter (EU Bürger oder nicht EU Bürger), welche keinen Sitz oder Zweigstelle in Italien haben, müssen das Angebot nicht mit Stempelmarken versehen. Der Abschlag in Prozenten zur Bestimmung des Grenzwerts für übertrieben niedrige Angebote nach GVD 163/06, Artikel 86 herangezogen. Der Abschlag in Buchstaben stellt eine vertraglich verbindliche Angabe dar. Bei bereits gegründeten oder noch zu gründenden ordentlichen Unternehmensvereinigungen oder Bietergemeinschaften ist die Unterlage von den Inhabern bzw. den bevollmächtigten Vertretern aller Mitglieder der Vereinigung zu unterschreiben. Der Bieter hat die Pflicht vor Erstellung seines Angebotes, bei Verträgen mit Pauschalvergütung oder mit Vergütung teils als Pauschale und teils nach Aufmass, die hier angegebenen Mengen, anhand der Überprüfung der Ausschreibungsunterlagen inbegriffen auch der Kosten- und Massenberechnung, zu kontrollieren. Im Anschluss zu dieser Überprüfung ist der Bieter verpflichtet, jene Mengen zu integrieren oder reduzieren, welche er als mangelnd oder übertrieben erachtet und jene Positionen mit Mengen einzufügen, welche er als fehlenden erachtet, im Vergleich zu was in den Plänen und in den besonderen Vergabebedingungen sowie in den anderen Dokumenten vorgesehen ist. Der Bieter bietet dann auf diese Letzten seine Einheitspreise nach D.P.R. Nr. 554/99, Artikel 90, Absatz 5, an. Nach der Zuschlagserteilung und vor Vertragsabschluss wird der Auftraggeber die Berechnungen des Bieters nach Maßgabe der vorgegebenen Mengen und der angebotenen Einheitspreise überprüfen; bei Unstimmigkeiten und Rechenfehlern werden die Produkte beziehungsweise die Summen richtig gestellt. Stimmt der richtig gestellte Gesamtpreis nicht mit jenem überein, der sich aus dem angebotenen Preisabschlag in Prozenten errechnet, werden sämtliche angebotenen Einheitspreise im Verhältnis der Abweichung richtig gestellt.