Behältnisse mit nicht mehr als 10 ml Rauminhalt und Ampullen:

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Version 3 / 08.2009
Behältnisse mit nicht mehr als 10 ml Rauminhalt und Ampullen sowie „kleine
Behältnissse“ (im Falle von Verfahren nach § 25b):
(§ 10 Abs. 8 AMG)
1.
< Bezeichnung des Tierarzneimittels >
(Phantasie)Bezeichnung des Tierarzneimittels / Stärke / Darreichungsform /
Zieltierart(en)
Wirkstoff >
2.
< Inhalt (Gewicht, Volumen oder Stückzahl) >
3.
< Art(en) der Anwendung >
4.
< Chargenbezeichnung >
5.
< Verfalldatum >
6.
< Vermerk > „Für Tiere“
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