Biolandbau – Pferde PFERDE BMLFUW Haltung In der EU-Bio Verordnung wird beim Pferd für die Berechnung der erforderlichen Mindestflächen für Stall und Auslauf das Tiergewicht, nach dem Bundes-Tierschutzgesetz das Stockmaß heran gezogen. Da das BundesTierschutzgesetz bei allen Pferderassen als nationale Rechtsgrundlage „strenger“ ist als die EU-VO 2092/91, werden die Stall- und Auslaufflächen nach dem Bundes-Tierschutzgesetz ermittelt. Anbindehaltung Anbindehaltung ist verboten. Eine Ausnahme besteht für Einzeltiere bei Krankheit, während des Deckens, bei Pflegemaßnahmen. Gruppenhaltung Gruppenhaltung entspricht dem Wesen des Herdentieres Pferd mehr als die Einzelhaltung. Wichtig ist für Pferde eine ausreichende Bewegung. Bei Gruppenhaltung müssen in ausreichendem Ausmaß Absonderungsboxen zur Verfügung stehen. Größe der Tiere STM bis 120 cm STM bis 135 cm STM bis 150 cm STM bis 165 cm STM bis 175 cm STM bis 185 cm STM über 185 cm Boxenfläche für das erste und Boxenfläche für jedes weitere zweite Tier Tier 6,00 m2/Tier 4,00 m2/Tier 2 7,50 m /Tier 5,00 m2/Tier 2 8,50 m /Tier 6,00 m2/Tier 2 10,00 m /Tier 7,00 m2/Tier 2 11,00 m /Tier 7,50 m2/Tier 2 12,00 m /Tier 8,00 m2/Tier 2 14,00 m /Tier 9,00 m2/Tier Einzelboxen Boxentrennwände müssen einen direkten Sichtkontakt mit Artgenossen ermöglichen. Bei Hengsten können Boxentrennwände geschlossen ausgeführt sein, wenn sonstiger Sichtkontakt zu anderen Pferden besteht. Größe der Tiere STM bis 120 cm STM bis 135 cm STM bis 150 cm STM bis 165 cm STM bis 175 cm STM bis 185 cm STM über 185 cm Boxenfläche 6,00 m2/Tier 7,50 m2/Tier 8,50 m2/Tier 10,00 m2/Tier 11,00 m2/Tier 12,00 m2/Tier 14,00 m2/Tier Kürzeste Seite 180 cm/Tier 200 cm/Tier 220 cm/Tier 250 cm/Tier 260 cm/Tier 270 cm/Tier 290 cm/Tier Zur Anzeige wird der QuickTime™ Dekompressor „Foto - JPEG“ benötigt. www.bio-austria.at Seite 1 von 3 Biolandbau – Pferde Bodenbeschaffenheit Der Boden muss rutschfest sein, die Liegefläche trocken und mit Naturmaterialien eingestreut. Licht Im Ausmaß von mindestens 3% der Stallbodenfläche muss Tageslicht einfallen können, wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht. Ganzjährige Haltung im Freien Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche mit Windschutz in einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren ein gleichzeitiges ungestörtes Liegen ermöglicht. Kann der Futterbedarf nicht ausreichend durch Weide gedeckt werden, muss zusätzliches Futter angeboten werden. Auch bei tiefen Temperaturen muss sichergestellt sein, dass Menge und Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den Energiebedarf der Tiere zu decken. Der Boden im Bereich der ständig benützten Fütterungs- und Tränkebereiche muss befestigt sein. Kranke und verletzte Tiere sind gesondert und geschützt unterzubringen. Fütterung Den Tieren ist mindestens drei Mal täglich Raufutter zur Verfügung zu stellen, sofern keine Möglichkeit zu freier Aufnahme besteht. Bei der Fütterung in Gruppenhaltung ist sicherzustellen, dass jedes einzelne Tier ausreichend Nahrung aufnehmen kann und es nicht zu Verdrängungen kommt. Werden Pferde in Gruppenhaltung ad libidum bei ganztägiger Futtervorlage gefüttert, darf ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 nicht überschritten werden. „Lass mal alles raus“ Den Tieren ist 180 Tage Auslauf/Weide, verteilt über das ganze Jahr, zu gewähren. Die Auslauffläche muss mindestens doppelt so groß sein wie die Einzelboxenfläche. Übergangsregelungen für Auslaufflächen Wenn der Stall vor dem 24.08.1999 errichtet wurde und die Auslauffläche den nationalen Bestimmungen, Stand August 1999, entspricht, müssen die Mindestauslaufflächen gemäß EU-VO 2092/91 spätestens ab 01.01.2011 eingehalten werden. Zur Anzeige wird der QuickTime™ Dekompressor „Foto - JPEG“ benötigt. www.bio-austria.at Seite 2 von 3 Biolandbau – Pferde Mindestauslauffläche für Pferde für Stallungen, die nach dem 01.01.2005 errichtet wurden: Bei Neubauten muss die Auslauffläche gemäß Bundestierschutzgesetz mindestens doppelt so groß sein wie die Einzelboxenfläche. Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferdeausläufen ist so zu gestalten, dass spitze Winkel vermieden werden. Die Verwendung von Stacheldraht oder weitmaschigen Knotengitterzäunen ist bei Pferdekoppeln und bei Pferdeausläufen verboten. „Bio“ braucht seine Zeit Tierische Produkte gelten grundsätzlich 24 Monate nach Kontrollvertragabschluss als Bio-Produkte. Ein Umstellungshinweis für tierische Produkte ist nicht möglich. Im Bereich der Tierhaltung besteht jedoch die Möglichkeit der vorzeitigen Teilanerkennung eines bestimmten Betriebszweiges. Voraussetzung ist dabei die Haltung der Tiere nach Bio-Richtlinien sowie die Fütterung mit Umstellungs- bzw. Bio-Futtermittel. Zudem sind folgende Fristen für eine Teilanerkennung einzuhalten: Tierart Milcherzeugung Frist für Teilanerkennung 6 Monate Umstellungsfahrplan Konventionelle Ware Kontrollvertrag Biologische Ware 24 Monate Richtlinien Tierzukauf Pferde gelten als nicht zertifizierte Tiere in der biologischen Tierhaltung. Beim Zukauf konventioneller Tiere kann das Alter der Zukaufstiere unberücksichtigt bleiben. Diese Tiere dürfen nicht vermarktet oder an haushaltsfremde Personen abgegeben werden bzw. nicht für die Lebensmittelerzeugung verwendet werden. Fütterung Seit 1. Jänner 2008 dürfen an Pferde nur mehr Bio-Futtermittel verfüttert werden. Dazu gibt es keine Ausnahmen mehr! Zur Anzeige wird der QuickTime™ Dekompressor „Foto - JPEG“ benötigt. www.bio-austria.at Seite 3 von 3