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Biolandbau – Pferde
PFERDE
BMLFUW
Haltung
In der EU-Bio Verordnung wird beim Pferd für die Berechnung der
erforderlichen Mindestflächen für Stall und Auslauf das Tiergewicht, nach dem
Bundes-Tierschutzgesetz das Stockmaß heran gezogen. Da das BundesTierschutzgesetz bei allen Pferderassen als nationale Rechtsgrundlage
„strenger“ ist als die EU-VO 2092/91, werden die Stall- und Auslaufflächen
nach dem Bundes-Tierschutzgesetz ermittelt.
Anbindehaltung
Anbindehaltung ist verboten. Eine Ausnahme besteht für Einzeltiere bei
Krankheit, während des Deckens, bei Pflegemaßnahmen.
Gruppenhaltung
Gruppenhaltung entspricht dem Wesen des Herdentieres Pferd mehr als die
Einzelhaltung. Wichtig ist für Pferde eine ausreichende Bewegung.
Bei Gruppenhaltung müssen in ausreichendem Ausmaß Absonderungsboxen
zur Verfügung stehen.
Größe der Tiere
STM bis 120 cm
STM bis 135 cm
STM bis 150 cm
STM bis 165 cm
STM bis 175 cm
STM bis 185 cm
STM über 185 cm
Boxenfläche für das erste und Boxenfläche für jedes weitere
zweite Tier
Tier
6,00 m2/Tier
4,00 m2/Tier
2
7,50 m /Tier
5,00 m2/Tier
2
8,50 m /Tier
6,00 m2/Tier
2
10,00 m /Tier
7,00 m2/Tier
2
11,00 m /Tier
7,50 m2/Tier
2
12,00 m /Tier
8,00 m2/Tier
2
14,00 m /Tier
9,00 m2/Tier
Einzelboxen
Boxentrennwände müssen einen direkten Sichtkontakt mit Artgenossen
ermöglichen. Bei Hengsten können Boxentrennwände geschlossen ausgeführt
sein, wenn sonstiger Sichtkontakt zu anderen Pferden besteht.
Größe der Tiere
STM bis 120 cm
STM bis 135 cm
STM bis 150 cm
STM bis 165 cm
STM bis 175 cm
STM bis 185 cm
STM über 185 cm
Boxenfläche
6,00 m2/Tier
7,50 m2/Tier
8,50 m2/Tier
10,00 m2/Tier
11,00 m2/Tier
12,00 m2/Tier
14,00 m2/Tier
Kürzeste Seite
180 cm/Tier
200 cm/Tier
220 cm/Tier
250 cm/Tier
260 cm/Tier
270 cm/Tier
290 cm/Tier
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Biolandbau – Pferde
Bodenbeschaffenheit
Der Boden muss rutschfest sein, die Liegefläche trocken und mit
Naturmaterialien eingestreut.
Licht
Im Ausmaß von mindestens 3% der Stallbodenfläche muss Tageslicht
einfallen können, wenn kein ständiger Zugang ins Freie zur Verfügung steht.
Ganzjährige Haltung im Freien
Für jedes Tier muss eine überdachte, trockene und eingestreute Liegefläche
mit Windschutz in einem Ausmaß zur Verfügung stehen, das allen Tieren ein
gleichzeitiges ungestörtes Liegen ermöglicht. Kann der Futterbedarf nicht
ausreichend durch Weide gedeckt werden, muss zusätzliches Futter
angeboten werden. Auch bei tiefen Temperaturen muss sichergestellt sein,
dass Menge und Energiegehalt des vorhandenen Futters ausreichen, um den
Energiebedarf der Tiere zu decken. Der Boden im Bereich der ständig
benützten Fütterungs- und Tränkebereiche muss befestigt sein. Kranke und
verletzte Tiere sind gesondert und geschützt unterzubringen.
Fütterung
Den Tieren ist mindestens drei Mal täglich Raufutter zur Verfügung zu stellen,
sofern keine Möglichkeit zu freier Aufnahme besteht.
Bei der Fütterung in Gruppenhaltung ist sicherzustellen, dass jedes einzelne
Tier ausreichend Nahrung aufnehmen kann und es nicht zu Verdrängungen
kommt.
Werden Pferde in Gruppenhaltung ad libidum bei ganztägiger Futtervorlage
gefüttert, darf ein Tier-Fressplatz-Verhältnis von 1,5 : 1 nicht überschritten
werden.
„Lass mal alles raus“
Den Tieren ist 180 Tage Auslauf/Weide, verteilt über das ganze Jahr, zu
gewähren. Die Auslauffläche muss mindestens doppelt so groß sein wie die
Einzelboxenfläche.
Übergangsregelungen für Auslaufflächen
Wenn der Stall vor dem 24.08.1999 errichtet wurde und die Auslauffläche den
nationalen Bestimmungen, Stand August 1999, entspricht, müssen die
Mindestauslaufflächen gemäß EU-VO 2092/91 spätestens ab 01.01.2011
eingehalten werden.
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Biolandbau – Pferde
Mindestauslauffläche für Pferde für Stallungen, die nach dem 01.01.2005
errichtet wurden:
Bei Neubauten muss die Auslauffläche gemäß Bundestierschutzgesetz
mindestens doppelt so groß sein wie die Einzelboxenfläche.
Die Umzäunung von Pferdekoppeln und Pferdeausläufen ist so zu gestalten,
dass spitze Winkel vermieden werden. Die Verwendung von Stacheldraht oder
weitmaschigen Knotengitterzäunen ist bei Pferdekoppeln und bei
Pferdeausläufen verboten.
„Bio“ braucht seine Zeit
Tierische
Produkte
gelten
grundsätzlich
24
Monate
nach
Kontrollvertragabschluss als Bio-Produkte. Ein Umstellungshinweis für
tierische Produkte ist nicht möglich.
Im Bereich der Tierhaltung besteht jedoch die Möglichkeit der vorzeitigen
Teilanerkennung eines bestimmten Betriebszweiges. Voraussetzung ist dabei
die Haltung der Tiere nach Bio-Richtlinien sowie die Fütterung mit
Umstellungs- bzw. Bio-Futtermittel. Zudem sind folgende Fristen für eine
Teilanerkennung einzuhalten:
Tierart
Milcherzeugung
Frist für Teilanerkennung
6 Monate
Umstellungsfahrplan
Konventionelle Ware
Kontrollvertrag
Biologische Ware
24 Monate
Richtlinien
Tierzukauf
Pferde gelten als nicht zertifizierte Tiere in der biologischen Tierhaltung.
Beim Zukauf konventioneller Tiere kann das Alter der Zukaufstiere
unberücksichtigt bleiben. Diese Tiere dürfen nicht vermarktet oder an
haushaltsfremde Personen abgegeben werden bzw. nicht für die
Lebensmittelerzeugung verwendet werden.
Fütterung
Seit 1. Jänner 2008 dürfen an Pferde nur mehr Bio-Futtermittel verfüttert
werden. Dazu gibt es keine Ausnahmen mehr!
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