ZUSÄTZLICHE LEHRPLANBESTIMMUNGEN INDIVIDUALISIERT FÜR DIE AUSBILDUNG GEMÄß § 8b ABS. 2 BERUFSAUSBILDUNGSGESETZ IM LEHRBERUF LEHRBERUF FÜR DAS FÜR GEBOREN AM SCHULJAHR: 2016/17 Vorname NACHNAME Schüler/in Geburtsdatum Schüler/in Berufsschule für Bezeichnung Adresse Berufsschule Vorname NACHNAME Schüler/in, LEHRBERUF Zusätzliche Lehrplanbestimmungen für die Ausbildung gemäß § 8b Abs. 2 BAG im Lehrberuf >>LEHRBERUF<< I. STUNDENTAFEL Gesamtstundenzahl: 1 Schulstufe Religionsunterricht) zu insgesamt 480 Unterrichtsstunden (ohne Pflichtgegenstände Politische Bildung Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Betriebswirtschaftlicher Unterricht >>XXX<< >>XXX<< >>XXX<< >>XXX<< Fachunterricht >>XXX<< >>XXX<< >>XXX<< Gesamtstundenzahl (ohne Religionsunterricht) Unterrichtsorganisation: Die Unterrichtserteilung erfolgt an >>X<< Schultagen mit jeweils max. >>X<< Unterrichtseinheiten. Hinweis: Die auf nachfolgenden Seiten mit „E“ gekennzeichneten Lehrstoffinhalte sind gegenüber dem aktuell gültigen Landeslehrplan eingeschränkt. Wird ein Lehrplaninhalt zur Gänze nicht unterrichtet, so wird das entsprechende Kästchen durchgestrichen dargestellt. 2 Vorname NACHNAME Schüler/in, LEHRBERUF II. BILDUNGS- UND LEHRAUFGABEN SOWIE LEHRSTOFF UND DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE DER EINZELNEN UNTERRICHTSGEGENSTÄNDE Politische Bildung Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er soll sich seiner persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen partnerschaftlich gestalten. Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er soll die Verantwortung des Einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenkonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn in Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeiten erkennen und nützen. Lehrstoff: Lehrling und Schule: Inhalt Klassen- und Schulgemeinschaft Lehrling und Betrieb: Inhalt Berufsbildung Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb Weiterbildung E 3 Vorname NACHNAME Schüler/in, LEHRBERUF Berufliches Umfeld: Inhalt Arbeitsrecht Sozialrecht Interessenvertretungen Arbeitsmarkt Personenverkehr in der EU E E E E E Soziales Umfeld: Inhalt Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen Gesundes Leben Umwelt Medien Jugendschutz Der Jugendliche als Verkehrsteilnehmer Zeitgeschichte: Inhalt Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Ö s t er r e ic h in Vö lk er gem e in s c h af t : Inhalt Österreich in der Europäischen Union Internationale Beziehungen Internationale Organisationen --- d er E ----- Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Inhalt --Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung --Österreichische Neutralität --Landesverteidigung --Grund- und Freiheitsrechte --Staatsbürgerschaft --Politische Parteien und Verbände --Sozialpartnerschaft E Wahlen --Direkte Demokratie --Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung Gerichtsbarkeit ----Landesgesetzgebung, Landesverwaltung --Gemeinde --Budget Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen des Schülers aufbauen, sich an seinen Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. 4 Vorname NACHNAME Schüler/in, LEHRBERUF Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten des Schülers, kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen. Deutsch und Kommunikation Berufsbezogene Fremdsprache Betriebswirtschaftlicher Unterricht W i r t s c h a f t s k u n d e m i t S c h r i f t v e r k e h r Fachunterricht UNVERBINDLICHE ÜBUNGEN Bewegung und Sport FÖRDERUNTERRICHT 5