Anforderungen Augen für ein Tauglichkeitszeugnis der Tauglichkeitsklasse 1 Medizinische Anforderungen Verordnung 1178/2011 MED.B.070 Sehorgan T1 Erstuntersuchung korrigierter oder unkorrigierter Visus: - jedes Auge separat mind. 0,7 - beidäugig mind. 1,0 umfassende Untersuchung des Auges zufriedenstellende Augenärztliche Beurteilung Verlängerungsuntersuchung korrigierter oder unkorrigierter Visus: - jedes Auge separat mind. 0,7 - beidäugig mind. 1,0 Routineuntersuchung der Augen bei sämtlichen Verlängerungs- und Erneuerungsuntersuchungen ab dem 40. Lebensjahr ist alle 2 Jahre eine Augendruckmessung (Tonometrie) erforderlich Wann Augenfachärztliche Untersuchung? Erstuntersuchung Tauglichkeitsklasse 1: immer Nachuntersuchung Tauglichkeitsklasse 1: erstmals eine Sehhilfe bei Änderung einer Sehhilfe alle 5 Jahre zwischen + 3,0 und +5,0 Dioptrien zwischen -3,0 und -6,0 Dioptrien Astigmatismus und/oder Anisometropie zwischen 2,0 und 3,0 Dioptrien alle 2 Jahre > -6,0 Dioptrien Astigmatismus und/oder Anisometropie >3,0 Dioptrien Terminvereinbarung mit Augenfachärztlicher Untersuchung Wenn Sie eine Augenfachärztliche Untersuchung benötigen, teilen Sie uns dies bitte bei der Terminvereinbarung mit.