Schwermetalle sind natürliche Bestandteile der Erdkruste, einige

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Schwermetalle
Schwermetalle sind natürliche Bestandteile der Erdkruste, einige sind sogar lebensnotwendige
Bestandteile unserer Nahrung. Hierzu zählen Zink, Eisen, Mangan und Kupfer. Andere
Schwermetalle wie Blei, Cadmium oder Quecksilber können jedoch die menschliche
Gesundheit schädigen.
Schwermetalle gelangen unter anderem in die Umwelt durch bestimmte industrielle
Verfahren, den Autoverkehr, durch das Ausbringen von Klärschlamm und durch die
Anwendung bestimmter Pflanzenschutzmittel auf landwirtschaftlich genutzten Flächen. Sie
gelangen von dort über die angebauten Pflanzen oder über das Fleisch von Weidetieren in die
Lebensmittel. Da sich Schwermetalle in bestimmten Pflanzen oder Organen von Nutztieren
anreichern können, sind die Konzentrationen an Schwermetallen unter Umständen sehr hoch,
denn sie können nicht abgebaut werden und gelangen wieder in den Boden zurück.
Wo treten welche Schwermetalle auf?
Blei in Trinkwasser kann in Altbauten auftreten, in denen noch Wasserleitungen aus Blei
eingebaut sind. Informationen dazu sollten beim Hauseigentümer und dem Wasserversorger
verfügbar sein. Hohe Cadmium-Konzentrationen werden häufig in Gemüsen, Speisepilzen
und in Innereien von Schlachttieren gefunden. Organisch gebundenes Quecksilber
(beispielsweise Methylquecksilber) kommt vorwiegend in Fischen und Muscheln vor. Sie
sind die Hauptquelle für die Aufnahme von Quecksilber über Lebensmittel. Anorganisches
Quecksilber kommt meist in Obst, Gemüse und Pilzen vor. Arsen wird in der Nahrungskette
beispielsweise in Muscheln, Garnelen und Fischen angereichert. Sie sind die Hauptquelle für
die Arsenaufnahme des Menschen. Obgleich Arsen nur ein Halbmetall ist, wird es bei
Kontaminanten in der Gruppe der giftigen Schwermetalle häufig aufgeführt.
Höchstgehalte schützen Verbraucher
In der Europäischen Gemeinschaft erfolgt die Festsetzung verbindlicher Höchstgehalte für die
verschiedenen Schwermetalle durch Verordnungen der EU-Kommission. Blei- und CadmiumHöchstgehalte wurden für tierische und pflanzliche Lebensmitteln sowie für Meerestieren
festgesetzt. Zum Schutz von Säuglingen und Kleinkindern gelten für Blei besonders strenge
Vorschriften. Für Quecksilber gibt es Höchstgehalte in Fischen und Fischereiprodukten. Für
Arsen gibt es derzeit keine Höchstgehalte. Das liegt daran, dass es bisher keine Methode gab,
anorganisches Arsen zu messen. Im Januar 2005 wurde eine Methode für die Bestimmung
von anorganischem Arsen in Algen veröffentlicht. Sobald geeignete Analysemethoden
verfügbar sind, um bundeseinheitlich verstärkt Untersuchungen durchzuführen, wird es auch
hier Höchstgehalte geben.
Hersteller und Händler sind an diese Höchstgehalte gebunden. Deren Einhaltung wird von den
zuständigen Behörden in den Bundesländern streng überwacht. Zusätzlich werden durch das
Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit in Abstimmung mit den
Bundesländern ausgewählte Schwerpunktuntersuchungen koordiniert. Das Bundesamt für
Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) wirkt bei Bedarf an der Gesetzgebung
beratend mit.
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