AXARQUIA ANIMAL RESCUE PFLEGEVERTRAG Name des

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AXARQUIA ANIMAL RESCUE
PFLEGEVERTRAG
Name des Pflegetiers
Referenznummer
Zuständige Hilfskraft
Kontakt
Durch die Aufnahme eines Pflegetiers gehen Sie mit der Axarquia Animal Rescue (AAR) (als
spanische Wohltätigkeitsorganisation eingetragen unter der Nummer 10567, CIF G93245116) den
vorliegenden Pflegevertrag ein.
Indem Sie den Erhalt des vorliegenden Vertrags bestätigen, stimmen Sie zu:
Dass das Pflegetier zu jeder Zeit im Eigentum der Axarquia Animal Rescue verbleibt. Aus den
Pflegehandlungen entstehen keinerlei Eigentumsrechte am Pflegetier.
Dass kein Pflegetier ohne das Wissen und die Zustimmung der AAR an eine andere Partei oder
Organisation übergeben werden darf.
Dass Sie die AAR über alle Änderungen hinsichtlich Ihrer Adresse und/oder Telefonnummer oder
E-Mail-Adresse informieren.
Dass Sie die AAR umgehend davon in Kenntnis setzen, falls das Tier verloren gegangen oder
gestohlen wurde.
Pflegepersonen sollten nicht selbstständig ein neues Zuhause für Pflegetiere suchen; alle Tiere
müssen von der AAR unter Anwendung der etablierten Verfahren vermittelt werden. Dies gilt
auch für Personen, die Tiere finden, die sie pflegen. Mit der Annahme des vorliegenden
Vertrags geht das Eigentum am Pflegetier auf die AAR über.
Wenn die Pflegeperson das Tier adoptieren möchte, muss dies umgehend mit der zuständigen
Hilfskraft besprochen werden. Ist das Tier für eine Adoption durch eine andere Partei reserviert,
ist eine Adoption durch die Pflegeperson nicht mehr möglich.
Entscheidet sich die Pflegeperson für eine Pflege mit Adoptionsabsicht, wird dieser Person die
oberste Priorität eingeräumt, das Tier zu adoptieren, sofern diese Entscheidung getroffen und der
AAR innerhalb einer vereinbarten Frist mitgeteilt wird.
Nach diesem Zeitpunkt besteht keine Garantie, dass das Tier von der Pflegestelle adoptiert werden
kann. Bitte beachten Sie, dass für alle Tiere, die adoptiert werden, eine Spende erforderlich ist.
Dass Sie das Tier auf Verlangen sofort an einen Vertreter der AAR übergeben, wenn dies
notwendig ist.
Dass Sie auf tiergerechte und verantwortungsvolle Art und Weise für das Tier sorgen, indem Sie
seine physischen und emotionalen Bedürfnisse erfüllen. Dass Sie dem Tier ein Obdach, Futter und
Wasser zur Verfügung stellen, für Grundausbildung und Sozialisierung sorgen, mit ihm in
Gemeinschaft leben, und ihm Liebe und Zuneigung entgegenbringen.
Dass Sie ausschließlich positive Trainingsmethoden nutzen und sicherstellen, dass das Tier viele
Möglichkeiten zur Sozialisierung hat. Ihre zuständige Hilfskraft kann Sie zu Training und
Sozialisierung beraten.
Dass Sie das Tier dem vereinbarten Tierarzt vorstellen, damit Routinebehandlungen und
Impfungen durchgeführt werden können und damit erforderliche Behandlungen vorgenommen
werden können.
Dass Sie das Tier umgehend in tierärztliche Behandlung geben, wenn dies notwendig wird und
Sie die AAR bei erster Gelegenheit darüber in Kenntnis setzen. Bei tierärztlicher Behandlung
außerhalb akuter Notsituationen muss die AAR vorher kontaktiert werden, damit der
vorgeschlagenen Behandlung zugestimmt werden kann, für die sodann eine Genehmigung erteilt
wird.
Dass Sie die zuständige Hilfskraft umgehend über Änderungen in der Gesundheit oder im
Verhalten des Tieres informieren.
Dass das Tier zu jeder Zeit Halsband und AAR-Identitätsmarke mit den Kontaktdaten der
Organisation trägt.
Dass Sie genaue Aufzeichnungen über das Tier führen. Dazu gehört das Ausfüllen und die
Aktualisierung eines Charakter- und Temperamentformulars (Character and Temperament Form)
sowie die Übermittlung von Informationen an die zuständige Hilfskraft über Impfungen, Chip und
Pass sowie über alle erforderlichen Medikamente und tierärztliche Betreuung.
Dass Sie der zuständigen Hilfskraft regelmäßig aktuelle Fotografien zukommen lassen. Diese sind
zum Bewerben des Tieres notwendig.
Dass Sie für jedes Pflegetier die größtmögliche Werbung betreiben, um ihm ein neues Zuhause zu
finden. Dies ist entscheidend, um die Chancen einer erfolgreichen Vermittlung zu maximieren
und sicherzustellen, dass die Tiere nicht länger als notwendig bei der Pflegestelle bleiben. Bitte
lesen Sie die entsprechenden Leitlinien, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie uns damit
unterstützen können. Ihre zuständige Hilfskraft kann Ihnen diesbezüglich ebenfalls beratend zur
Seite stehen.
Dass Sie die AAR zurate ziehen, falls neue Tiere vorübergehend oder dauerhaft im Zuhause
aufgenommen werden.
Durch die Ausstellung des vorliegenden Vertrags stimmt die AAR zu:
Dass die AAR Ihnen, der Pflegeperson, sämtliche Informationen bezüglich der bekannten
Krankengeschichte und den Veranlagungen des Ihnen anvertrauten Pflegetiers zur Verfügung
stellt. Jedoch existieren bei einem geretteten Tier zwangsläufig zahlreiche Unbekannte und die
Pflegeperson sollte aufmerksam auffällige Gesundheitsaspekte und Verhaltensweisen verfolgen,
die das Tier entwickeln könnte, während es sich bei der Pflegeperson befindet. Falls sich
Auffälligkeiten abzeichnen, muss die AAR umgehend in Kenntnis gesetzt werden.
Dass die AAR jedem Tier eine zuständige Hilfskraft zuteilt. Die zuständige Hilfskraft wird Ihnen
als Kontaktperson zur Verfügung stehen, um alle Anliegen, die Sie haben könnten, zu besprechen.
Am ersten Dienstag jedes Monats um 11.00 Uhr finden am Trapiche Market auch Treffen zum
gemeinsamen Kaffetrinken für Pflegepersonen statt. Alle Pflegepersonen sind herzlich dazu
eingeladen.
Dass die AAR sicherstellt, dass jedes Tier geimpft/entwurmt/gegen Flöhe
behandelt/gemikrochippt/kastriert wird, es sei denn dies ist bereits geschehen, der Welpe ist zu
jung zur Kastration oder aufgrund einer anderen Gegebenheit.
Dass die AAR alle Tierarztrechnungen bezahlt, sofern mit der Pflegeperson nichts anderes
vereinbart wurde. Die AAR arbeitet mit bestimmten Tierarztpraxen zusammen und die zuständige
Hilfskraft wird mit der Pflegeperson einen Tierarzt bestimmen.
Dass die AAR das erforderliche Zubehör für die Bedürfnisse des Pflegetiers bereitstellt.
Dass sie aktiv für die Adoption des Tiers Werbung betreibt und sie erforderliche
Reisevorbereitungen für das Tier trifft.
Dass sie die Pflegeperson informiert, sobald ein Tier für eine Adoption reserviert wurde.
Bitte beachten Sie, dass die AAR nicht für vom Pflegetier verursachte Schäden haftbar gemacht
werden kann. Trainingskäfige sind bei der AAR vorhanden und wir empfehlen, Pflegehunde an
den Käfig zu gewöhnen. Dies wird das Risiko potenzieller Schäden minimieren, die entstehen
können, wenn ein Pflegehund allein zu Hause gelassen wird. Bitte fragen Sie ihre zuständige
Hilfskraft, wenn Sie einen Käfig und/oder Hilfestellung beim Käfigtraining benötigen.
Ich habe die obenstehenden Bedingungen gelesen und stimme diesen zu (Sie nehmen diese
Bedingungen ebenfalls an, wenn Sie den Erhalt des vorliegenden Vertrags per E-Mail bestätigen).
Informationen über die Pflegeperson
Name………………………………………………………………………………………
Adresse…………………………………………………………………………………….
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Telefonnummer............................................................................................................
E-Mail-Adresse..............................................................................................................
Unterzeichnet…………………………..………………………………………………………….
Im Namen der AAR unterzeichnet…………………………………………………………………
Datum……………………………..
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