AXARQUIA ANIMAL RESCUE PFLEGEVERTRAG Name des Pflegetiers Referenznummer Zuständige Hilfskraft Kontakt Durch die Aufnahme eines Pflegetiers gehen Sie mit der Axarquia Animal Rescue (AAR) (als spanische Wohltätigkeitsorganisation eingetragen unter der Nummer 10567, CIF G93245116) den vorliegenden Pflegevertrag ein. Indem Sie den Erhalt des vorliegenden Vertrags bestätigen, stimmen Sie zu: Dass das Pflegetier zu jeder Zeit im Eigentum der Axarquia Animal Rescue verbleibt. Aus den Pflegehandlungen entstehen keinerlei Eigentumsrechte am Pflegetier. Dass kein Pflegetier ohne das Wissen und die Zustimmung der AAR an eine andere Partei oder Organisation übergeben werden darf. Dass Sie die AAR über alle Änderungen hinsichtlich Ihrer Adresse und/oder Telefonnummer oder E-Mail-Adresse informieren. Dass Sie die AAR umgehend davon in Kenntnis setzen, falls das Tier verloren gegangen oder gestohlen wurde. Pflegepersonen sollten nicht selbstständig ein neues Zuhause für Pflegetiere suchen; alle Tiere müssen von der AAR unter Anwendung der etablierten Verfahren vermittelt werden. Dies gilt auch für Personen, die Tiere finden, die sie pflegen. Mit der Annahme des vorliegenden Vertrags geht das Eigentum am Pflegetier auf die AAR über. Wenn die Pflegeperson das Tier adoptieren möchte, muss dies umgehend mit der zuständigen Hilfskraft besprochen werden. Ist das Tier für eine Adoption durch eine andere Partei reserviert, ist eine Adoption durch die Pflegeperson nicht mehr möglich. Entscheidet sich die Pflegeperson für eine Pflege mit Adoptionsabsicht, wird dieser Person die oberste Priorität eingeräumt, das Tier zu adoptieren, sofern diese Entscheidung getroffen und der AAR innerhalb einer vereinbarten Frist mitgeteilt wird. Nach diesem Zeitpunkt besteht keine Garantie, dass das Tier von der Pflegestelle adoptiert werden kann. Bitte beachten Sie, dass für alle Tiere, die adoptiert werden, eine Spende erforderlich ist. Dass Sie das Tier auf Verlangen sofort an einen Vertreter der AAR übergeben, wenn dies notwendig ist. Dass Sie auf tiergerechte und verantwortungsvolle Art und Weise für das Tier sorgen, indem Sie seine physischen und emotionalen Bedürfnisse erfüllen. Dass Sie dem Tier ein Obdach, Futter und Wasser zur Verfügung stellen, für Grundausbildung und Sozialisierung sorgen, mit ihm in Gemeinschaft leben, und ihm Liebe und Zuneigung entgegenbringen. Dass Sie ausschließlich positive Trainingsmethoden nutzen und sicherstellen, dass das Tier viele Möglichkeiten zur Sozialisierung hat. Ihre zuständige Hilfskraft kann Sie zu Training und Sozialisierung beraten. Dass Sie das Tier dem vereinbarten Tierarzt vorstellen, damit Routinebehandlungen und Impfungen durchgeführt werden können und damit erforderliche Behandlungen vorgenommen werden können. Dass Sie das Tier umgehend in tierärztliche Behandlung geben, wenn dies notwendig wird und Sie die AAR bei erster Gelegenheit darüber in Kenntnis setzen. Bei tierärztlicher Behandlung außerhalb akuter Notsituationen muss die AAR vorher kontaktiert werden, damit der vorgeschlagenen Behandlung zugestimmt werden kann, für die sodann eine Genehmigung erteilt wird. Dass Sie die zuständige Hilfskraft umgehend über Änderungen in der Gesundheit oder im Verhalten des Tieres informieren. Dass das Tier zu jeder Zeit Halsband und AAR-Identitätsmarke mit den Kontaktdaten der Organisation trägt. Dass Sie genaue Aufzeichnungen über das Tier führen. Dazu gehört das Ausfüllen und die Aktualisierung eines Charakter- und Temperamentformulars (Character and Temperament Form) sowie die Übermittlung von Informationen an die zuständige Hilfskraft über Impfungen, Chip und Pass sowie über alle erforderlichen Medikamente und tierärztliche Betreuung. Dass Sie der zuständigen Hilfskraft regelmäßig aktuelle Fotografien zukommen lassen. Diese sind zum Bewerben des Tieres notwendig. Dass Sie für jedes Pflegetier die größtmögliche Werbung betreiben, um ihm ein neues Zuhause zu finden. Dies ist entscheidend, um die Chancen einer erfolgreichen Vermittlung zu maximieren und sicherzustellen, dass die Tiere nicht länger als notwendig bei der Pflegestelle bleiben. Bitte lesen Sie die entsprechenden Leitlinien, um mehr darüber zu erfahren, wie Sie uns damit unterstützen können. Ihre zuständige Hilfskraft kann Ihnen diesbezüglich ebenfalls beratend zur Seite stehen. Dass Sie die AAR zurate ziehen, falls neue Tiere vorübergehend oder dauerhaft im Zuhause aufgenommen werden. Durch die Ausstellung des vorliegenden Vertrags stimmt die AAR zu: Dass die AAR Ihnen, der Pflegeperson, sämtliche Informationen bezüglich der bekannten Krankengeschichte und den Veranlagungen des Ihnen anvertrauten Pflegetiers zur Verfügung stellt. Jedoch existieren bei einem geretteten Tier zwangsläufig zahlreiche Unbekannte und die Pflegeperson sollte aufmerksam auffällige Gesundheitsaspekte und Verhaltensweisen verfolgen, die das Tier entwickeln könnte, während es sich bei der Pflegeperson befindet. Falls sich Auffälligkeiten abzeichnen, muss die AAR umgehend in Kenntnis gesetzt werden. Dass die AAR jedem Tier eine zuständige Hilfskraft zuteilt. Die zuständige Hilfskraft wird Ihnen als Kontaktperson zur Verfügung stehen, um alle Anliegen, die Sie haben könnten, zu besprechen. Am ersten Dienstag jedes Monats um 11.00 Uhr finden am Trapiche Market auch Treffen zum gemeinsamen Kaffetrinken für Pflegepersonen statt. Alle Pflegepersonen sind herzlich dazu eingeladen. Dass die AAR sicherstellt, dass jedes Tier geimpft/entwurmt/gegen Flöhe behandelt/gemikrochippt/kastriert wird, es sei denn dies ist bereits geschehen, der Welpe ist zu jung zur Kastration oder aufgrund einer anderen Gegebenheit. Dass die AAR alle Tierarztrechnungen bezahlt, sofern mit der Pflegeperson nichts anderes vereinbart wurde. Die AAR arbeitet mit bestimmten Tierarztpraxen zusammen und die zuständige Hilfskraft wird mit der Pflegeperson einen Tierarzt bestimmen. Dass die AAR das erforderliche Zubehör für die Bedürfnisse des Pflegetiers bereitstellt. Dass sie aktiv für die Adoption des Tiers Werbung betreibt und sie erforderliche Reisevorbereitungen für das Tier trifft. Dass sie die Pflegeperson informiert, sobald ein Tier für eine Adoption reserviert wurde. Bitte beachten Sie, dass die AAR nicht für vom Pflegetier verursachte Schäden haftbar gemacht werden kann. Trainingskäfige sind bei der AAR vorhanden und wir empfehlen, Pflegehunde an den Käfig zu gewöhnen. Dies wird das Risiko potenzieller Schäden minimieren, die entstehen können, wenn ein Pflegehund allein zu Hause gelassen wird. Bitte fragen Sie ihre zuständige Hilfskraft, wenn Sie einen Käfig und/oder Hilfestellung beim Käfigtraining benötigen. Ich habe die obenstehenden Bedingungen gelesen und stimme diesen zu (Sie nehmen diese Bedingungen ebenfalls an, wenn Sie den Erhalt des vorliegenden Vertrags per E-Mail bestätigen). Informationen über die Pflegeperson Name……………………………………………………………………………………… Adresse……………………………………………………………………………………. ………………………………………………………………………………………………. ……………………………………………………………………………………………….. Telefonnummer............................................................................................................ E-Mail-Adresse.............................................................................................................. Unterzeichnet…………………………..…………………………………………………………. Im Namen der AAR unterzeichnet………………………………………………………………… Datum……………………………..