Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des

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Naturschutzaspekte und das
Vorsorgeprinzip beim Vollzug
des Gentechnikgesetzes
Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz
22./23. Juni 2004, Berlin
Dr. Beatrix Tappeser
Bundesamt für Naturschutz
Die Umweltpolitik der EU
• zielt auf ein hohes Schutzniveau
• beruht auf vier Grundsätzen
 Vorsorge
 Vorbeugung
 Vorrang der Ursprungsbekämpfung
 Verursacherprinzip
Die Umweltpolitik der EU
Das Vorsorgeprinzip wird angewendet
in den Bereichen:
 Umwelt
 Verbraucherschutz
 Gesundheitspolitik
 Lebensmittelsicherheit
Das Vorsorgeprinzip und
Regelungen zur Gentechnik
 Cartagena Protokoll zur Biologischen
Sicherheit
 RL 2001/18/EG: Die Risikobewertung (UVP)
erfolgt entsprechend dem Vorsorgeprinzip
 Novelle GenTG: Die Vorsorgepflicht wird
konkretisiert durch Einhaltung von
Anbauregeln (VO Gute Fachliche Praxis)
Schrittweise Ermittlung des Risikos
Komplexität
Monitoring
RL 2001/18/EG, Part C
Neue EU-Verordnungen
Freisetzungsbegleitende
Sicherheitsforschung
Experimentelle
Sicherheitsforschung
Labor/Gewächshaus
Risikobewertung
Freilandversuche
Freisetzungsgenehmigung
Ende der
befristeten
Genehmigung
Landwirtschaftlicher Anbau Zeit
Inverkehrbringensgenehmigung
Das Vorsorgeprinzip wird
angewendet, wenn
a) die Datenlage für die Risikobewertung
- unzureichend,
- nicht eindeutig,
- unsicher ist
oder
b) eine vorläufige Risikobewertung gezeigt hat,
dass mit potenziell gefährlichen
Auswirkungen zu rechnen ist.
Mögliche Wirkungen der
Agro-Gentechnik
Auskreuzung der
Transgene
Erhöhter Durchwuchs
und Verwilderung
Toxische Wirkung auf
Nichtzielorganismen
Neukombination bei
Krankheitserregern
Kaskadeneffekte in
Nahrungsketten
Änderung der
Anbaupraxis
Änderung der
Artenzusammensetzung
Resistenzentwicklungen
Schutzgüter Natur und Umwelt
 Allgemeine und Agro-Biodiversität
 genetische Vielfalt (genet. Ressourcen, Sortenvielfalt)
 Vielfalt der Arten und ihrer Funktionen
 Vielfalt der Lebensräume und Ökosysteme
 Schutz von bes. gefährdeten / bes. geschützten Arten,
Lebensräumen, Ökosystemen
 Schutz von Nützlingen und Bestäubern
 Naturhaushalt in seinem Wirkungsgefüge
 Erhaltung einer gentechnikfreien /
ökologischen Landwirtschaft
Handeln im Sinne der
Vorsorge bedeutet
 Echte Sicherheitsforschung
 Allgemeine Anbauregeln
 Abstandsregeln/Abstandsrichtwerte
 GVO-Anbauverbot in und um Schutzgebiete
 Anbauverbot für nicht koexistenzfähige GVO
 Strikte Saatgutschwellenwerte
Forschungsbedarf
 Ökologische Sicherheitsforschung
 Definition eines ökologischen Schadens
und Festlegung von Abbruchkriterien
 Erstellen und Überprüfung von Regeln
zur Guten Fachlichen Praxis
 Untersuchungen zur Koexistenz in der
Landwirtschaft
Foto: Peter Pretscher
Foto: Peter Pretscher
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