Naturschutzaspekte und das Vorsorgeprinzip beim Vollzug des Gentechnikgesetzes Gentechnikfreie Regionen und Koexistenz 22./23. Juni 2004, Berlin Dr. Beatrix Tappeser Bundesamt für Naturschutz Die Umweltpolitik der EU • zielt auf ein hohes Schutzniveau • beruht auf vier Grundsätzen Vorsorge Vorbeugung Vorrang der Ursprungsbekämpfung Verursacherprinzip Die Umweltpolitik der EU Das Vorsorgeprinzip wird angewendet in den Bereichen: Umwelt Verbraucherschutz Gesundheitspolitik Lebensmittelsicherheit Das Vorsorgeprinzip und Regelungen zur Gentechnik Cartagena Protokoll zur Biologischen Sicherheit RL 2001/18/EG: Die Risikobewertung (UVP) erfolgt entsprechend dem Vorsorgeprinzip Novelle GenTG: Die Vorsorgepflicht wird konkretisiert durch Einhaltung von Anbauregeln (VO Gute Fachliche Praxis) Schrittweise Ermittlung des Risikos Komplexität Monitoring RL 2001/18/EG, Part C Neue EU-Verordnungen Freisetzungsbegleitende Sicherheitsforschung Experimentelle Sicherheitsforschung Labor/Gewächshaus Risikobewertung Freilandversuche Freisetzungsgenehmigung Ende der befristeten Genehmigung Landwirtschaftlicher Anbau Zeit Inverkehrbringensgenehmigung Das Vorsorgeprinzip wird angewendet, wenn a) die Datenlage für die Risikobewertung - unzureichend, - nicht eindeutig, - unsicher ist oder b) eine vorläufige Risikobewertung gezeigt hat, dass mit potenziell gefährlichen Auswirkungen zu rechnen ist. Mögliche Wirkungen der Agro-Gentechnik Auskreuzung der Transgene Erhöhter Durchwuchs und Verwilderung Toxische Wirkung auf Nichtzielorganismen Neukombination bei Krankheitserregern Kaskadeneffekte in Nahrungsketten Änderung der Anbaupraxis Änderung der Artenzusammensetzung Resistenzentwicklungen Schutzgüter Natur und Umwelt Allgemeine und Agro-Biodiversität genetische Vielfalt (genet. Ressourcen, Sortenvielfalt) Vielfalt der Arten und ihrer Funktionen Vielfalt der Lebensräume und Ökosysteme Schutz von bes. gefährdeten / bes. geschützten Arten, Lebensräumen, Ökosystemen Schutz von Nützlingen und Bestäubern Naturhaushalt in seinem Wirkungsgefüge Erhaltung einer gentechnikfreien / ökologischen Landwirtschaft Handeln im Sinne der Vorsorge bedeutet Echte Sicherheitsforschung Allgemeine Anbauregeln Abstandsregeln/Abstandsrichtwerte GVO-Anbauverbot in und um Schutzgebiete Anbauverbot für nicht koexistenzfähige GVO Strikte Saatgutschwellenwerte Forschungsbedarf Ökologische Sicherheitsforschung Definition eines ökologischen Schadens und Festlegung von Abbruchkriterien Erstellen und Überprüfung von Regeln zur Guten Fachlichen Praxis Untersuchungen zur Koexistenz in der Landwirtschaft Foto: Peter Pretscher Foto: Peter Pretscher