Politisches System der Bundesrepublik Deutschland

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Politisches System
der Bundesrepublik
Deutschland
Die Regierung | Bundestag, Bundesrat, Präsident und Kanzlerin | Wahlsystem
Demokratie & Föderalismus | Die Parteien | Die Gewalten | Europaparlament
Inhalt und Konzept
1. Woraus setzt sich die Regierung zusammen?
2. Bundesrat, Bundestag, Präsident und Kanzlerin
3. Wahlsystem
4. Demokratie + Föderalismus
5. Die im Bundestag vertretenen Parteien
6. Legislative, Exekutive, Judikative
7. Europaparlament
Julia Lange & Julia Orgelmacher, CMJ
11. Januar 2007
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Demokratie & Föderalismus | Die Parteien | Die Gewalten | Europaparlament
Die Regierung
BRD
- 1949 - 1990 Deutschland geteilt in BRD und DDR
DDR
Berlin
- Demokratie hielt nur im Westen Deutschlands Einzug
>
- Grundgesetz hielt am Ziel der Wiedervereinigung fest
- Grundgesetz 1990 Verfassung des vereinigten Deutschlands
1949 - 1990
Aktuell:
1990
- seit November 2005 Angela Merkel (als erste Frau Deutschlands) Bundeskanzlerin
- große Koalition CDU/CSU und SPD
- Bundesregierung besteht aus: Bundeskanzler/in
Bundesminister/innen
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Kabinett
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Die Regierung
- Regierung: 5 Frauen und 10 Männer
- CDU und CSU stellen 6 Minister & den Chef des Bundeskanzleramtes
- SPD ist für 8 Ressorts verantwortlich, darunter das Auswärtige Amt,
an dessen Spitze Bundesaußenminister Dr. Steinmeier steht
- Ziel der 16. Legislaturperiode: Sanierung des Haushaltes
- Kernthemen der großen Koalition: Abbau der Arbeitslosigkeit,
Reform des Föderalismus
Steuerreform
Reform der Sozialen Sicherungssysteme
- Der Bundesregierung gehören zurzeit nur Partei-Mitglieder von SPD und CDU/CSU an
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Grafik:
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Bundestag
- Aufgaben:
- beschließt die Bundesgesetze
- wählt den Bundeskanzler sowie den Bundespräsidenten
- wacht über den Bundeshaushalt
- kontrolliert die Regierung
- beschließt Einsätze der Bundeswehr
- bildet Ausschüsse zur Gesetzesvorbereitung
- kontrolliert die Nachrichtendienste
- Abgeordnete unter starkem Einfluss der Fraktionsdisziplin
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Bundesrat
- Mitglieder werden von den Landesregierungen der Bundesländer entsandt
- geschaffen, um die Mitwirkung der Bundesländer an Bundesgesetzen zu gewährleisten
- stets beim Gesetzgebungsprozess beteiligt, sein Veto kann jedoch überstimmt werden
- Jedes Bundesland erhält nach der Zahl seiner Einwohner im Bundesrat 3-6 Stimmen,
diese Stimmen können pro Bundesland nur einheitlich abgegeben werden.
- Sitzungsleitung im Bundesrat hat der Bundesratspräsident, gleichzeitig Vertretung des
Bundespräsidenten
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Präsident
- Staatsoberhaupt der Bundesrepublik Deutschland
- Amtszeit von fünf Jahren, wird von Bundesversammlung gewählt
- seine Macht ist beschränkt, umfasst vor allem repräsentative Tätigkeiten:
- er vertritt die Bundesrepublik völkerrechtlich
- er beglaubigt diplomatische Vertreter und
derzeitiger Amtsinhaber:
Horst Köhler
- er hat auf Bundesebene das Begnadigungsrecht
- Unterzeichnung und Verkündung der Bundesgesetze
- Vorschlagen eines Kandidaten zum Bundeskanzler zur
Wahl durch den Bundestag, sowie dessen Ernennung und Entlassung
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Bundeskanzlerin
- derzeitige Bundeskanzlerin ist Angela Merkel (CDU)
- Regierungschef der Bundesrepublik Deutschland
- bestimmt, wer Mitglied der Regierung werden soll
- wird vom Bundestag gewählt, kann vor Ablauf der Legislaturperiode
Angela Merkel, CDU
des Bundestages durch konstruktives Misstrauensvotum abgelöst werden
- Recht zur Kabinettsbildung
- wählt die Ministerinnen und Minister
- bestimmt die Eckpfeiler der Regierungspolitik (Kanzlerprinzip)
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Wahlsystem
- personalisierte Verhältniswahl
- 598 Mandate des Bundestages, die Hälfte wird durch Mehrheitswahl
in 299 Wahlkreisen vergeben
- Bürger wählen mit Erststimme einen konkreten Kandidaten
- mit Zweitstimme - der so genannten Kanzlerstimme - eine bestimmte Partei/Liste
- Beachtung finden nur jene Parteien, die die 5%-Hürde überwunden haben
- Überhangmandate
- wählen darf jeder der das 18. Lebensjahr vollendet hat
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Demokratie & Föderalismus
- Demokratie bedeutet Herrschaft des Volkes
- In Deutschland ist die Demokratie durch das Grundgesetz als tragendes Verfassungsprinzip fest
gelegt:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.“
Aus: Art.20 Abs.1 GG
- Hauptstadt und Regierungssitz der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin
- 16 teilsouveräne so genannte Bundesländer
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Demokratie & Föderalismus
- Als Bundesstaat ist Deutschland föderal organisiert, d. h. es gibt zwei Ebenen
im Politischen System:
- die Bundesebene, die den Gesamtstaat Deutschland nach außen vertritt
- die Länderebene, die in jedem Bundesland einzeln existiert
- Gesamtstaat, der „Bund“, entscheidet über alle Fragen von Einheit und Bestand des Ganzen,
die Länder haben Selbstbestimmungsrecht in ihren Kompetenzbereichen(z.B. Bildung, Polizei)
- Bundesstaaten haben gewisse politische Autonomie, diese darf nicht ohne weiteres entzogen
werden; im Grundgesetz festgelegt
- Gegenteil des Föderalismus ist der zentral regierte Einheitsstaat
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Staatsorganisation
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Parteien
- Im Deutschen Bundestag sind derzeit 7 Parteien vertreten:
- CDU/CSU
- SPD
- FDP
- Die Linkspartei/WASG
- Bündnis90/Die Grünen
- Parteien außerhalb des Bundestags:
- NPD
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Gewaltenteilung:
- Verteilung der Staatsgewalt auf mehrere Träger
- horizontale Gewaltentrennung zwischen den drei Staatsorganen
- Legislative (Parlament),
- Exekutive (Verwaltung einschließlich Regierung)
- Judikative (Gerichte)
- mit der Gewaltentrennung soll der Einfluss einer Staatsgewalt auf die anderen begrenzt werden
- Legislative (Gesetzgebung):
Beratung und Verabschiedung von Gesetzen, sowie für die Kontrolle
der Exekutive und der Judikative
- Exekutive (ausführende Gewalt):
umfasst die Regierung und öffentliche Verwaltung, der in erster Linie
die Ausführung der Gesetze anvertraut ist
- Judikative (Rechtsprechung):
ist das staatliche Rechtswesen
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Europaparlament:
- Seit 1. Januar 2007 Deutschland Ratspräsidentschaft der Europäischen Union.
- Halbjährliches Rotationsverfahren
- Bis zum 30. Juni 2007 muss Deutschland eine Fülle von Leitungsaufgaben übernehmen
- Projekt: Europäische Verfassung
- Oktober 2004 wurde Verfassungsvertrag von Staats- und Regierungschefs unterzeichnet
- Prozess der Ratifizierung hat in vielen Ländern Diskussionen ausgelöst
- Bei Referenden in Frankreich am 29. Mai 2005 und Niederlanden am 1. Juni 2005 ist der Vertrag
über eine Verfassung für Europa abgelehnt worden
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