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Landesverband
Thüringen
Seite 14
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1. Landesvorsitzender: Maik Nothnagel
Landesgeschäftsstelle: Magdeburger Allee 138 · 99086 Erfurt · Tel. (03 61) 790 790 07 · Fax (03 61) 790 790 06
Ministerium für Umwelt
Hunde anleinen
Nr. 2 / Februar 2013
Urteile zu Eis und Schnee
Räum- und Streupflichten
Umweltminister Reinholz und Landesjagdverbandspräsident
Liebig fordern Hundehalter zur Rücksicht auf. Wildtiere brauchen in der sogenannten Notzeit Ruhe
Schnee und Eis sind in Deutschland angekommen – und damit auch erhöhte Gefahren insbesondere für Fußgänger. Was ist, wenn es zu einem Unfall kommt? Die Gerichte haben sich in
zahlreichen Fällen mit Schadenersatz- und Schmerzensgeldfällen zum Thema befasst.
Die momentane Witterung
mit teils hohen Schneelagen
und gefrorenen Böden macht
dem Wild schwer zu schaffen.
Viel Ruhe und die Vermeidung
von unnötigen Störungen sind
jetzt in der Notzeit besonders
wichtig, damit die Tiere wertvolle Kräfte sparen und den
Winter möglichst unbeschadet
überstehen.
Eine lebensbedrohliche Gefahr für das Wild stellen jedoch
freilaufende Hunde dar, welche
Foto: Michael Pettigrew / fotolia
den Tieren nachstellen, diese
verletzen oder auch töten kön- Im Wald herrscht grundsätznen. Infolge der Fluchtreaktion lich Leinenzwang.
des Wildes vor einer Bedrohung
kommt es zu einem hohen Energieverbrauch, den die Tiere im
Winter nicht kompensieren können. Weiterhin sind Verletzungen
durch Stürze oder verharschten Schnee möglich.
Im Wald gilt gemäß § 6 Abs. 2 Thüringer Waldgesetz für jagdlich
nicht verwendete Hunde Leinenzwang. In der freien Landschaft
gilt zwar keine Leinenpflicht, jedoch fordert das Thüringer Jagdgesetz, dass der Hund jederzeit der Einwirkung seines Halters unterliegen muss, um ein Hetzen wild lebender Tiere zu verhindern.
Die Störung von Wild an seinen Setz-, Brut- und Aufzuchtstätten
ist verboten. Das Naturschutzrecht in Thüringen verbietet darüber hinaus die vorsätzliche Beunruhigung wild lebender Tiere,
insbesondere geschützter Arten.
Umweltminister Jürgen Reinholz und der Präsident des Landesjagdverbandes Thüringen, Steffen Liebig, fordern daher
Hundehalter auf, den Freilauf der Hunde verantwortungsvoll zu
gestalten, damit einerseits der natürliche Bewegungsdrang des
Hundes gefördert wird und andererseits wild lebende Tiere weder
gehetzt noch getötet werden.
Geht eine Mieterin im Winter
über einen von ihrem Vermieter geräumten Ausweichweg
zur Mülltonne, so kann sie von
diesem weder Schadenersatz
noch Schmerzensgeld verlangen, wenn sie auf dem Rückweg den vereisten üblichen
Weg über den Innenhof wählt
und stürzt. Ihr Mitverschulden
liegt derart hoch, dass der Vermieter – wenn auch verkehrssicherungspflichtig für den
Innenhof – nicht zahlen muss.
Denn sie habe „durch ihr eigenes Verhalten die Gefahr des
Schadeneintritts wesentlich
erhöht“. (AmG München, 212
C 12366/12)
Mietverträge enthalten häufig Klauseln, die die Reinigung
der Treppenhäuser und die Modalitäten des Winterdienstes
regeln. Diese Vereinbarung ist
grundsätzlich nicht verwerflich, es sei denn, dass einzelne
Mieter unangemessen benachteiligt werden. Werden zum
Beispiel nur die Erdgeschossbewohner zur Verrichtung des
Winterdienstes verpflichtet, so
bedeutet das für die Betroffenen eine erhebliche zusätzliche
Landesgeschäftsstelle
Landesgeschäftsstelle
Thüringen
Mein Name ist Frank-Burkhard Biester und ich bin seit zehn
Jahren in der Sozialberatung des Landesverbandes SachsenAnhalt hauptamtlich tätig. Als gebürtiger und alteingesessener Erfurter freue ich mich, nunmehr den Mitgliedern des
Landesverbandes Thüringen als Ansprechpartner in allen
sozialrechtlichen Fragen und Vertretungen in Antrags- und
Widerspruchsverfahren, sowie in Verfahren vor den Sozialgerichten und vor dem Landessozialgericht Thüringen zur
Verfügung stehen zu dürfen. Die Landesgeschäftsstelle Thüringen ist seit Januar 2013 wieder täglich erreichbar.
Herzlichen Glückwunsch
Der Frühling des Lebens und das Gespinst des Nachsommers
weben uns das Winterkleid des Alters.
Jean Paul
Allen Mitgliedern, die im Februar ihren Geburtstag feiern,
gratulieren wir recht herzlich. Wir wünschen Ihnen alles Gute,
vor allem aber Gesundheit und Wohlergehen. Allen Mitgliedern,
die derzeit erkrankt sind, wünschen wir eine baldige Genesung.
Foto: Moustyk / fotolia
Eine ungeliebte, aber nötige Pflicht ist im Winter das Freiräumen
der Gehwege, wenn es schneit.
Verpflichtung mit hohen Haftungsrisiken, die zudem in Fällen der Abwesenheit mit einer
Vertretungsorganisation einhergeht. Findet sich niemand
zum Schneeschaufeln, muss
der Vermieter selber ran. Wichtig für bestehende Mietverträge: Auch wenn die Mieter schon
seit Jahren ihren Winterdienst
verrichten, kann der Vermieter
hieraus kein Gewohnheitsrecht
ableiten. (AmG Köln, 221 C
170/11)
Stürzt eine Passantin vor einem Haus, so ist der Eigentü-
mer nicht schadenersatzpflichtig, wenn der Sturz auf dem
Glatteis „erst längere Zeit nach
dem Ende der Streupflicht eingetreten“ ist. Im konkreten Fall
lief Regenwasser aus einem defekten Dachkanalbereich an einem Regenrohr vorbei auf den
Gehweg, wo sich Glatteis bildete, auf dem die Frau dann ausrutschte. Es handele sich dabei
nicht um die typische Gefahr,
die mit dem Einsturz oder der
Ablösung eines Gebäudeteils
verbunden sei. (OLG Koblenz,
2 U 449/09)
mh / wb
Sprechstunden und Sozialberatung
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donnerstags 9–15 Uhr. Um tefonische Terminvereinbarung
wird gebeten.
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