Hirschkäfer (Lucanus cervus) Hirschkäfer gehört zu den Tier

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Hirschkäfer (Lucanus cervus)
Foto: H. Langhoff
Hirschkäfer gehört zu den Tier- und Pflanzenarten von gemeinschaftlichem
Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden
müssen (FFH-Richtlinie, Anhang II). Er ist vor allem in alten Eichen- und
Eichenmischwäldern, aber auch in Parkanlagen und Obstplantagen zu finden. Die
gesamte Lebensdauer dieses imposanten Käfers kann bis zu acht Jahren betragen,
wobei die Tiere den weitaus größten Teil ihres Lebens als Larve zubringen. Die
Lebenserwartung der erwachsenen Käfer beträgt nur drei bis acht Wochen. Zwischen
Ende Mai und August, vor allem in den Monaten Juni und Juli, fliegen die
dämmerungs- und nachtaktiven Käfer um Baumkronen und sammeln sich an
Saftflüssen von Bäumen (v.a. Eichen). Die Ablage der Eier erfolgt in die Erde an der
Außenseite morscher Baumstubben sowie an Wurzeln lebender Bäume, v.a. an
Eichen aber auch an anderen Laubbaumarten. Die Larven entwickeln sich im
modernden Holz und benötigen 5 - 6, selten bis zu 8 Jahre bis zur Verpuppung, zu
der die Larve das Holz verlässt und im Erdboden eine „Puppenwiege" anlegt. Bereits
im Herbst schlüpfen die Käfer, verbleiben aber bis zum kommenden Frühjahr noch
im Boden.
Als Lebensräume werden von Lucanus cervus alte Eichen- und Eichenmischwälder
sowie
Buchenwälder
mit
einem
entsprechenden
Anteil
an
Totholz
bzw.
absterbenden Althölzern in südexponierter bzw. wärmebegünstigter Lage genutzt.
Sekundär werden von der Art auch alte Parkanlagen, Gärten und Obstplantagen
besiedelt. Der Hirschkäfer gilt als ausgesprochen ortstreu und zeigt trotz seiner
Flugfähigkeit nur eine geringe Tendenz zur Ausbreitung. Die Art tritt sporadisch in
NRW auf, meidet dabei die Hochlagen von Eifel und Sauerland. Sie ist in knapp 20
FFH-Gebieten gemeldet.
Gefährdungsgrad: in der RL NRW z. Z. keine Angabe
Quelle:
Lebensräume und Arten der FFH-Richtlinie in NRW ( MUNLV 2004 )
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