stopp für gentechnisch veränderte pflanzen

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SYSTEM AGROGENTECHNIK – RISIKO FÜR MENSCH,
TIER UND UMWELT
…………………………………………………………….………........
STOPP FÜR GENTECHNISCH
VERÄNDERTE PFLANZEN
Der Bund Naturschutz fordert von der Politik eine grundsätzliche Abkehr von der
Agrogentechnik, um Umwelt, Verbraucher, Landwirte und Imker in Bayern vor den
Risiken der Agrogentechnik dauerhaft zu schützen. Der BN fordert u. a. den Stopp für
neue Zulassungen gentechnisch veränderter Pflanzen, ein Verbot für den Herbizidwirkstoff Glyphosat, der im Paket mit gentechnisch veränderten, herbizidresistenten
Pflanzen zum Einsatz kommt, aber auch in der deutschen Landwirtschaft, bei der
Bahn und in Privatgärten verwendet wird, eine Kennzeichnungspflicht für tierische
Lebensmittel, die mit Gentechnikfutter erzeugt wurden, sowie die Herausnahme der
Bereiche Gentechnik, Landwirtschaft und Ernährung aus den Verhandlungen zum
Freihandelsabkommen zwischen der EU und den USA.
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GENTECHNIKPFLANZEN AUF DER
WARTELISTE
In der EU sind derzeit über 50 gentechnisch veränderte Pflanzen als Futtermittel
und Lebensmittel zum Import zugelassen.
Doch nur der insektenresistente MON810
Mais von Monsanto darf angebaut werden. In Deutschland ist sein Anbau jedoch
verboten. Nun will die EU-Kommission
weitere gentechnisch veränderte Organismen (GVO) zum Anbau zulassen. Neun
gentechnisch veränderte Pflanzen wurden von Gentechnikkonzernen zur Anbauzulassung auf EU Ebene beantragt.
Wegen des Widerstands von Bevölkerung
und den Regierungen mehrerer Mitgliedsstaaten gegen den Anbau hat die
EU-Kommission einen Gesetzesvorschlag
vorgelegt, der nationale Anbauverbote
ermöglichen soll.
Der BN fordert, dass diese auf Umweltrecht beruhen müssen und kritisiert vehement die vorgeschlagene Konsultation
mit den Gentechnikkonzernen.
Daneben verhandelt die EU-Kommission
mit der US-Regierung über ein Freihandelsabkommen, das auch den Bereich
Gentechnik einschließt. Die Forderungen
von US-Seite an die EU lauten ganz klar:
Die als diskriminierend empfundenen EUGentechnikgesetze müssen abgeschafft,
mindestens gelockert werden, um den
EU-Markt für die gentechnisch manipulierten Pflanzen aus den USA zu öffnen.
WELTWEITE BEDEUTUNG DER
AGROGENTECHNIK WIRD MEIST
ÜBERSCHÄTZT
Nach 30 Jahren Forschung und 18 Jahren
GVO-Anbau gibt es bei den kommerziell
angebauten gentechnisch veränderten
Pflanzen nach wie vor im Wesentlichen
nur zwei Eigenschaften: Herbizidresistenz
und Insektenresistenz.
Daten: ISAAA, Brief 43, Global Status of Commercialized
Biotech/GM Crops: 2011 (2012)  Industriequelle !
Der Hauptanbau findet im Stammland
vieler Agrokonzerne, den USA statt (41%),
gefolgt von Brasilien mit 22% und Argentinien mit 14%, Kanada und Indien mit 7%
bzw. 6% sowie China und Paraguay mit je
2%, Sonstige 6% (an den Daten von 2011
hat sich nichts Wesentliches geändert).
Dies sind Zahlen der von der Gentechnikindustrie unterstützten Organisation
ISAAA1.
Es handelt sich dabei vor allem um Soja
(47%), Mais (32,5%), Baumwolle (14,5%)
und Raps (5%), praktisch alle GentechSojapflanzen sind herbizidresistent, zumeist Glyphosat-resistent.
GESUNDHEITLICHE RISIKEN DER
GENTECHNIK
Gentechnik ist nicht die
Fortsetzung der klassischen
Züchtung mit modernen
Mitteln
Gentechnik ist nicht die Fortsetzung der
klassischen Züchtung, sondern erlaubt
den Gentransfer über alle Artgrenzen
hinweg. Der Einbau der fremden Gene
erfolgt dabei nicht gezielt, sondern nach
dem Zufallsprinzip. Es entstehen gentechnisch veränderte Organismen (GVO)
mit neuen Eigenschaften, die weder in
der Umwelt noch als Lebensmittel erprobt sind. Nicht selten treten bei GVO
auch unerwartete Effekte auf, die durch
so genannte Positionseffekte (Veränderungen an den Einbauorten der Transgene) oder durch Veränderungen im pflanzlichen Stoffwechsel bedingt sein können.
Als Beispiele seien genannt: Stängel in1
http://www.isaaa.org/resources/publications/b
riefs/46/executivesummary/
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sektenresistenter Maispflanzen hatten
einen bis zu 28% höheren Ligningehalt als
nicht-transgene Ausgangspflanzen. Oder:
Zwei von vier mehltauresistenten Gentech-Weizenlinien zeigten im Freiland bis
zu 56 % weniger Ertrag und eine bis zu
40fach höhere Empfindlichkeit gegen den
Schadpilz Mutterkorn als Kontrollpflanzen.
Auch Qualität und Verträglichkeit von
Gentech-Lebensmitteln können beeinflusst werden, z.B. können neue Allergene auftreten. Zusätzlich besitzen GVO
häufig Antibiotikaresistenzgene, die in
die Kritik geraten sind, da sie auf Bakterien, darunter eventuell auch Krankheitserreger, übertragen werden könnten.
Die Ergebnisse von Fütterungsversuchen mit transgenen Pflanzen sind umstritten. Studien der Antragsteller finden regelmäßig keine negativen Effekte, während sich in verschiedenen anderen Studien Hinweise auf gesundheitliche Effekte bei den Versuchstieren ergaben, wie Veränderungen an Magen, Leber oder Nieren oder erhöhte Tumorraten. In der Regel werden von den Antragstellern Kurzzeitversuche durchgeführt,
häufig sogar mit isolierten Proteinen und
nicht dem GVO selbst. Erst seit Neuem
sollen in der EU Tierversuche über 90
Tage durchgeführt werden, doch selbst
diese erlauben nur bedingt Aussagen
über Langzeiteffekte von GVO oder Wirkungen auf Nachkommen. Zudem liegen
die Detailergebnisse der Firmenstudien
nur den Behörden vor, eine Überprüfung
durch unabhängige Wissenschaftler ist
zumeist nicht möglich. Gerne wird behauptet, negative Effekte auf die Gesundheit seien trotz mehrjährigen Verzehrs von gentechnisch hergestellten
Lebensmitteln nicht beobachtet worden.
Doch mangels Kennzeichnung solcher
Lebensmittel in den GVOHauptanbauländern lassen sich keine
epidemiologischen Untersuchungen zu
eventuellen gesundheitlichen Wirkungen
von Gentech-Lebensmitteln durchführen.
RISIKEN FÜR DIE UMWELT
Die Erfahrung der vergangenen Jahre
lehrt: GVO lassen sich nicht begrenzen.
Auskreuzung der Transgene auf Pflanzen
der gleichen oder verwandte Arten lässt
sich nicht verhindern. Wind und Insekten
Protestaktion des BN: so weit die Luftballons fliegen, kann auch gentechnisch veränderter Pollen
fliegen
Problematisch: die weite
Verbreitung von Pollen und
das Auskreuzen der veränderten Gene auf verwandte
Pflanzen
verbreiten Pollen über große Entfernungen. Auch Samen werden durch Wind
und Tiere verbreitet, sie können zudem
oft Jahre überdauern. Besonders problematisch ist es, wenn gentechnisch veränderte Pflanzen in ihren Ursprungsregionen angebaut werden sollen, da dort in
aller Regel auch zahlreiche verwandte
Arten vorkommen. Dies gilt in Europa
beispielsweise für den Raps. Rapssamen
gehen leicht verloren, wie Funde von
Gentech-Raps an Verkehrswegen zeigen
und das selbst in Ländern, in denen er nie
freigesetzt oder angebaut wurde, wie in
der Schweiz. Rapssamen können jahrelang keimfähig bleiben. So fanden sich in
Schweden herbizidresistente Rapspflan-
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zen noch 10 Jahre nach einem einjährigen
Anbau. Unerwünschte Effekte auf so
genannte „Nichtzielorganismen“ sind zu
erwarten, etwa wenn ein gegen das
Schadinsekt
Maiszünsler gerichtetes Toxin auch andere Schmetterlinge oder Nützlinge schädigt. Die Artenvielfalt im Agrarraum, die
schon sehr bedroht ist, würde durch GVO
weiter gefährdet. Die nicht auszuschließende Wirkung auf Nichtzielorganismen
war der Grund, weshalb der Anbau des
MON810 Mais in Deutschland im Frühjahr 2009 durch die damalige Landwirtschaftsministerin Ilse Aigner verboten
wurde.
pflanze der Larven, in den Mais- und Sojaanbaugebieten in Verbindung gebracht
wird.
Durch die häufige Anwendung der immer
gleichen Herbizide bilden Ackerbeikräuter
immer schneller Resistenzen gegen diese
Herbizide aus. Zur Bekämpfung dieser
Beikräuter werden dann mehr Herbizide
in höheren Dosen eingesetzt. So stieg mit
Einführung der herbizidresistenten Gentech-Pflanzen der Herbizidverbrauch zur
Beikrautbekämpfung in Ländern wie USA,
Argentinien und Brasilien rapide an. Die
Industrie entwickelt zunehmend Gentech-Pflanzen, die gegen weitere Herbizide resistent sind, darunter solche, die
aufgrund ihrer Toxizität eigentlich auslaufen sollten. Eine umwelt- und gesundheitsverträgliche Landwirtschaft sieht
anders aus.
IMKEREI
Freiwillige Selbstverpflichtung von Landwirten
Negative Wirkungen auf die Artenvielfalt
sind nicht nur durch insektenresistente
Pflanzen zu befürchten, sondern auch
durch herbizidresistente Pfanzen. Diese
gegen die Breitbandherbizide Glyphosat
und Glufosinat resistenten GVO sind darauf getrimmt, die „Herbiziddusche“ auszuhalten, während alle anderen Pflanzen
absterben. Fehlen aber Wildpflanzen,
fehlen Insekten und anderen Tieren Nahrung und Unterschlupf, die Vielfalt nimmt
dramatisch ab. Zu beobachten ist dies in
Ländern mit breitem Anbau von herbizidresistenten Pflanzen. So wird inzwischen in den USA ein massiver Populationsrückgang des Monarchfalters beobachtet, der mit dem großflächigen Verschwinden der Seidenpflanze, der Futter-
Besonders betroffen durch den Anbau
gentechnisch veränderter Pflanzen ist die
Imkerei. Bienen sind auf die Vielfalt an
Nahrungspflanzen angewiesen und sorgen durch ihre Bestäubungsleistung dafür, dass Vielfalt erhalten bleibt. Da auch
zahlreiche Nutzpflanzen auf die Bestäubung angewiesen sind, gelten Bienen als
wirtschaftlich sehr relevante Nutztiere.
Doch in ausgeräumten Agrarlandschaften
haben sie große Probleme, ausreichend
Nektar und Pollen zu finden. So befliegen
sie zum Pollensammeln selbst den Mais,
der keinen Nektar liefert. Raps gilt als
exzellente Bienenweide, den sie auch
über große Entfernungen anfliegen. Bienen überwinden leicht Entfernungen von
drei km, unter Umständen auch deutlich
weitere. Ein Volk kann damit ein Areal
von 30 km2 befliegen. Gentech-Pollen
Unabdingbar: z.B. Schutz
der Bienen und anderer
Insekten vor den schädlichen Einflüssen der Gentechnik
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landet so im Honig und anderen Imkereiprodukten, obwohl weder Imker noch
Verbraucher Gentech-Pollen im Naturprodukt Honig wünschen.
Foto: Holger Loritz, Netzwerk Blühende Landschaft
Der Schutz der Imkerei vor dem Eintrag
von GVO wurde in den vergangenen Jahren sträflich vernachlässigt. Es existieren
keine gesetzlichen Regelungen, die die
notwendigen Abstände zwischen GVOFlächen und Bienenständen vorgeben
würden. Stattdessen sollen Imker selbst
dafür sorgen, dass Gentech-Pollen nicht
im Honig landet!
Der BN fordert: Um das Verursacherprinzip nicht völlig auszuhebeln, müssen dringend Mindestabstände zwischen GVOFlächen und Bienenständen festgelegt
werden, die dem Flugverhalten der Bienen entsprechen.
KOMMERZIELLER GVO-ANBAU IN
DER EU – KAUM INTERESSE, ABER
ERZWUNGENE EINFÜHRUNG
DURCH FREIHANDELSABKOMMEN?
Die überwältigende Mehrheit der europäischen Verbraucher lehnt die Agrogentechnik ab, doch die EU-Kommission hat
immer wieder Zulassungen für gentechnisch veränderte Organismen (GVO) ausgesprochen.
In der EU ist aktuell eine gentechnisch
veränderte Pflanze für den kommerziel-
len Anbau zugelassen: der seit 1998 zugelassene MON810 Mais von Monsanto mit
eingebautem Insektizid. Die kurzzeitig
zugelassene Amflora-Kartoffel der BASF
mit einer veränderten Stärkezusammensetzung darf nicht mehr angebaut werden. In mehreren europäischen Ländern
existieren Anbauverbote für den
MON810 Mais, nämlich in Österreich,
Luxemburg, Ungarn, Griechenland, Frankreich, Deutschland, Bulgarien und Italien.
Der MON810 Mais wurde 2013 in Spanien auf 137 000 Hektar angebaut, außerdem vereinzelt in Portugal, Tschechien,
der Slowakei und vermutlich in Rumänien. Der Gesamtanbau gentechnisch veränderter Pflanzen in der EU beläuft sich
auf etwas mehr als 140 000 Hektar, das
entspricht etwa 0,14% der Ackerfläche.
Doch es stehen weiterhin diverse Gentech-Pflanzen auf der Warteliste für EU
Anbauzulassungen. Alle besitzen entweder eine Herbizidresistenz oder eine
Insektenresistenz und mehr als die Hälfte
trägt beide Eigenschaften.
Die überwältigende Mehrheit der europäischen
Verbraucher lehnt die
Agrogentechnik ab
Die EU-Kommission will nun eine neue
gentechnisch veränderte Maislinie zum
Anbau zulassen: der 1507 Mais von DuPont Pioneer (in den USA als Herculex I
bekannt) besitzt eine Resistenz gegen den
Maiszünsler und zusätzlich eine Resistenz
gegen das Breitbandherbizid Glufosinat
(als Liberty, Basta oder Ignite bekannt)
der Firma Bayer. Ähnliche Eigenschaften
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hat der ebenfalls zum Anbau beantragte
Bt11 Mais von Syngenta; für beide GVO
wurden bereits Sortenversuche in EULändern durchgeführt. Glufosinat soll
aufgrund seiner Toxizität in der EU ab
2017 die Zulassung verlieren. Eine gentechnisch veränderte Pflanze zuzulassen,
die den Einsatz eines gefährlichen Herbizids ermöglicht, ist unverantwortlich.
Deutschland hat sich bei der Abstimmung
über die Zulassung im EU-Ministerrat
leider enthalten und damit einer Genehmigung durch die EU-Kommission den
Weg bereitet.
Die EU-Kommission hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von Importzulassungen für GVO erteilt, die als Futtermittel eingesetzt werden. So darf seit November 2013 sogar der besonders umstrittene SmartStax-Mais als Futter- und
Lebensmittel in die EU importiert werden. Dieser Mais besitzt sechs Insektenresistenzgene und zwei Herbizidresistenzgene und wurde nicht ausreichend
auf seine Sicherheit geprüft. Mit unbekannten Wechselwirkungen der verschiedenen Resistenzgene und Toxine sowie
erhöhten Rückständen der Herbizide
Glyphosat und Glufosinat ist zu rechnen.
Marktexperten belegen, dass es nach wie
vor genügend gentechnikfrei erzeugtes
Soja am Weltmarkt gibt, um den europäischen Bedarf zu decken, so dass weitere
Importzulassungen von GVO überflüssig
sind. Der Bund Naturschutz unterstützt
darüber hinaus alle Bemühungen, die
regionale Eiweißfutterversorgung zu fördern.
Gentechnikfreie Fütterung
durch Anbau von Eiweißfutterpflanzen, hier Bayrischer Sojaanbau
Wichtige Forderung des BN ist eine flächengebundene Tierhaltung, damit das
Futter für die Tiere am landwirtschaftlichen Betrieb zum Großteil selbst erzeugt
wird und die Ausscheidungen der Tiere
sinnvoll als Dünger angewendet werden
können, ohne die Umwelt zu belasten.
Erfolgen Zulassungen etwa in vorauseilendem Gehorsam der EU gegen die USA
und Gentech-Firmen, die im Rahmen des
geplanten Freihandelsabkommens massive Änderungen des EU-Gentechnikrechts
fordern? Denn die Berücksichtigung des
Vorsorgeprinzips im Zulassungsverfahren
und die Kennzeichnung von GentechLebensmitteln ist den an der Ausweitung
der Agrogentechnik Interessierten schon
lange ein Dorn im Auge. Die EU/USVerhandlungen werden offenbar als Hebel gesehen, die bestehenden EUGentechnikregelungen abzuschaffen,
mindestens aber aufzuweichen. Die USA
wollen einem Abkommen nur zustimmen,
wenn die von ihr als "Handelshemmnisse" bezeichneten EU-Regeln aufgegeben
werden und US-Importe von GVO der
Kennzeichnungspflicht nicht unterworfen
werden.
Der BN fordert: Deutschland muss sein
Gewicht als größter Mitgliedstaat einsetzen, um ein Absenken von EU-Standards
im Bereich Gentechnik, Landwirtschaft
und Ernährung zu verhindern. Die viel-
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fach wiederholten Äussagen der Politik,
die europäischen Verbraucherschutz- und
Umweltstandards seien nicht betroffen,
sind nur bedingt glaubwürdig, denn das
Freihandelsabkommen TTIP (Transatlantic Trade and Investment Partnership) ist
als sogenanntes „living agreement“ angelegt. Dies bedeutet, dass nach Abschluss
laufend weiterverhandelt werden soll
und in sogenannten „regulatorischen
Räten“ weitere Abmachungen zwischen
Lobbyisten und Regierungsvertretern
unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden können.
BEDROHUNG DER GENTECHNIKFREIEN LANDWIRTSCHAFT – AUCH
IN BAYERN: EINFÜHRUNG VON
VERSCHMUTZUNGSGRENZWERTEN MIT GVO FÜR LEBENSMITTEL
UND SAATGUT
Die Agrogentechnikindustrie versucht
auch andernorts, vollendete Tatsachen zu
schaffen. So fordern GVO-Importeure
und Ölmühlen seit längerem die Aufhebung der Nulltoleranz für in der EU nicht
zugelassene gentechnisch veränderte
Organismen in Lebensmitteln, um sich die
Warenstromtrennung von Futtermitteln
und Lebensmitteln zu ersparen. Die EUKommission schlug denn auch vor, diese
Nulltoleranz nicht nur für Futtermittel,
wie 2011 geschehen, sondern auch für
Lebensmittel aufzuheben. Aufgrund von
Einsprüchen aus Deutschland, Frankreich
und Österreich wurde dieses Ansinnen
2012 verhindert, doch immer noch steht
es auf der Tagesordnung der Kommission.
Würde die Nulltoleranz bei Lebensmitteln
aufgehoben, könnten Verunreinigungen
durch GVO auftreten, die außerhalb der
EU angebaut werden und das europäi-
sche Zulassungsverfahren nicht durchlaufen haben. Die Produktion gentechnikfreier Lebensmittel würde deutlich erschwert und durch zusätzliche Kontrollund Analysekosten stark verteuert. Hinzu
kämen die nach wie vor nicht kalkulierbaren Risiken durch gentechnisch veränderte Organismen und Konstrukte in der
Nahrung.
Auch die Saatgutindustrie übt Druck aus,
sie versucht seit Jahren, die geltende
Nulltoleranz für gentechnische Verunreinigung von Saatgut auszuhebeln. Doch
Saatgut gehört zu den absolut sensiblen
Bereichen. Eine Einführung von Schwellenwerten für zulässige GVO-Anteile im
Saatgut würde das Ende der gentechnikfreien Produktion in allen Ländern bedeuten, in denen diese zulässig wären. Die
Beispiele USA und Kanada zeigen, nach
welch kurzer Zeit konventionelles Saatgut
mit signifikanten Anteilen von GVO
kontaminiert ist, sodass eine echte Gentechnikfreiheit praktisch nicht zu gewährleisten ist.
Der BN fordert, die Nulltoleranz für Lebensmittel und Saatgut aufrecht zu erhalten.
.. die Nulltoleranz vor
Verunreinigung mit GVO
für Lebensmittel und Saatgut ist nicht verhandelbar….
GENTECHNIKFREIE FÜTTERUNG
IST MÖGLICH - KENNZEICHNUNGSPFLICHT AUCH FÜR TIERISCHE LEBENSMITTEL
Der Einsatz von gentechnisch veränderten Futtermitteln, insbesondere Glyphosat-resistentem Importsoja steht zu
Recht in der Kritik: Die vielfach in der
Fütterung von Schweinen und Geflügel,
aber auch bei Milchkühen eingesetzten
Sojaprodukte stammen von Flächen, die
regelmäßig mit Herbiziden behandelt
werden. Diese Giftdusche führt zu erhöh-
7
ten Rückständen. So wurden in argentinischen Sojabohnen Glyphosatrückstände
gefunden, die die zulässigen Werte teilweise deutlich überschreiten.
Allein in Bayern werden nach Angaben
der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft pro Jahr 775.000 Tonnen Importsoja verfüttert, deutschlandweit sind
es 4,8 Millionen Tonnen. Doch die Verbraucher werden im Unklaren gelassen,
wie die Tiere gefüttert werden, von denen ihre Milch, Eier und Fleischprodukte
stammen. Gefordert wird deshalb eine
Kennzeichnungspflicht auch für Lebensmittel von Tieren, die mit gentechnisch
veränderten Futtermitteln gefüttert wurden. Nur so erhalten Verbraucher eine
echte Wahlfreiheit beim Lebensmittelkauf.
Die Übergangslösung ist der Markt für
„ohne Gentechnik“-Lebensmittel. Da die
Kennzeichnung tierischer Lebensmittel
bislang in der EU nicht durchsetzbar war,
wurde in Deutschland 2008 eine Kennzeichnung für Lebensmittel geschaffen,
die „ohne Gentechnik“ produziert werden. Wesentliche Voraussetzung dafür ist
die gentechnikfreie Fütterung. Der Markt
für gentechnikfrei erzeugte Lebensmittel
wächst stetig: Ca. 200 Unternehmen setzen deutschlandweit bereits auf die
Kennzeichnung “ohne Gentechnik“. Sie
verpflichten die Milch, Eier oder Fleisch
erzeugenden Landwirte zur gentechnikfreien Fütterung.
Branchenexperten des VLOG (Verband
Lebensmittel ohne Gentechnik) schätzen,
dass – ausgehend von derzeit etwa 10% mittelfristig mindestens 50% der Milchmenge in Deutschland gentechnikfrei
erzeugt werden. Auch am bayerischen
Milchmarkt gibt es neben den Biomolkereien, die ausnahmslos ohne Gentechnik
produzieren eine Reihe von Molkereien,
die Milch und Käse mit der „ohne Gentechnik“- Kennzeichnung auf den Markt
gebracht haben.
Im Eiermarkt gehen die Schätzungen bereits jetzt von einem Anteil von 50% gentechnikfreier Fütterung aus, mit steigender Tendenz. Doch zumeist fehlt die
Kennzeichnung „ohne Gentechnik“ auf
den Packungen, weil die großen Anbieter
sich bislang der Kennzeichnung verweigern.
Im Fleisch- und Wurstbereich geht die
Entwicklung verhalten voran. Der Lebensmitteleinzelhandel hat Interesse an
gentechnikfreiem Fleisch signalisiert. Bei
Rewe heißt es beispielsweise: Falls die
großen Geflügelhalter nicht mitziehen,
werden wir auf kleine, regionale zurückgreifen, die einfach auf gentechnikfreie
Produktion umschalten können, oder
ausländische Lieferanten als Alternative
betrachten2.
Mehr Verbrauchersicherheit durch das Label „ohne
Gentechnik“
2
http://www.ohnegentechnik.org/aktuelles/nach
richten/2014/oktober/einzelhandel-drohtgefluegelindustrie.html
8
BN FORDERT VERBOT VON
GLYPHOSAT
Rückstände von Glyphosat und seinem
Abbauprodukt AMPA sowie die gentechnische Veränderung als solche bergen ein
hohes, zum Teil noch ungeklärtes Risikopotenzial für die Gesundheit von Mensch
und Tier. Wissenschaftliche Studien der
letzten Jahre erbrachten mehr und mehr
Belege für toxische Effekte von Glyphosat-haltigen Herbiziden. Schon länger
gibt es z.B. Berichte aus Lateinamerika
über stark erhöhte Krebsraten bei Menschen, die Glyphosat-haltigen Herbiziden
ausgesetzt sind sowie über eine Zunahme
an Fehlgeburten und fehlgebildeten Neugeborenen. In diesen Ländern werden
Glyphosat-resistente, so genannte
RoundupReady-Sojabohnen auf vielen
Millionen Hektar angebaut.
Der Anbau der Sojapflanzen in Monokulturen in Südamerika führt außerdem zu
umfangreichen Brandrodungen von Wäldern und gefährdet die einheimische
Bevölkerung, die der Vertreibung durch
Großgrundbesitzer, meist unter Duldung
der Regierungen, ausgesetzt ist.
Der BN setzt sich daher für einen Umstieg
auf importunabhängige, regionale Fütterungssysteme ein. Die Fleischproduktion
in Europa muss reduziert werden, um bei
weltweit knapper Fläche nicht auch noch
Futtermittelfläche in anderen Kontinen-
ten für einen gesundheitlich und klimapolitisch schädlich hohen Fleischkonsum in
Anspruch zu nehmen.
Glyphosat wird aber nicht nur im Zusammenhang mit herbizidresistenten Pflanzen verwendet, sondern auch unabhängig
davon, in Deutschland etwa zur Unkrautbekämpfung vor der Aussaat, in Sonderkulturen und sogar im Haus- und Kleingarten. Der Einsatz in Speise- und Futtergetreide zur Abtrocknung des Strohs vor
der Ernte (Sikkation) wurde in Deutschland inzwischen etwas eingeschränkt.
Glyphosat wird von Mensch und Nutztieren aufgenommen und wurde auch im
menschlichen Urin nachgewiesen.
Obwohl zahlreiche Untersuchungen vorliegen, die die Gefahren für die Gesundheit und die Umwelt durch Glyphosat
aufzeigen, verteidigt das Bundesinstitut
für Risikoforschung (BfR) bisher Glyphosat als „sicher“ und „umfassend“ geprüft. Für Glyphosat läuft derzeit die
Neubewertung für die Wiederzulassung,
Deutschland kommt dabei eine herausragende Rolle zu.
Der BN fordert ein Verbot von Glyphosat.
BUND Naturschutz fordert
ein Verbot von Glyphosat
GENTECHNIKFREIE REGIONEN
UND BÜNDNISSE WACHSEN
Es gibt in Deutschland inzwischen 212
Gentechnikfreie Regionen und Initiativen,
davon über 50 in Bayern und 343 Gentechnikfreie Kommunen, davon über 150
in Bayern (www.gentechnikfreieregionen.de). In der Hälfte aller bayerischen Landkreise existieren aktive Bündnisse, die über die Risiken der Agrogentechnik aufklären und politisch aktiv sind
und es auch bleiben werden.
(www.buendnis-bayerngentechnikfrei.de).
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PATENTE
NÜTZLICHE LINKS
Gentech-Pflanzen unterliegen dem Patentschutz und dürfen nicht nachgebaut
werden. Über diese Patente und Anbauverträge erzeugt die AgrobiotechIndustrie wirtschaftliche Abhängigkeiten.
Bei Zuwiderhandlung werden die Landwirte gerichtlich verfolgt, wie zahlreiche
Landwirte in den USA und Kanada in den
vergangenen Jahren erleben mussten.
Konzentrationsprozesse im Saatgutbereich lassen erwarten, dass künftig nur
wenige internationale Firmen den weltweiten Saatgutmarkt kontrollieren. Die
Entscheidungsfreiheit der Landwirte wie
auch der Verbraucher wäre stark bedroht. Inzwischen wird der Patentschutz
sogar auf konventionell gezüchtete Pflanzen ausgeweitet.
Der BN fordert, keine Patente auf Pflanzen und Tiere zu erteilen: Denn die Natur
und das Arbeitsergebnis von Bäuerinnen
und Bauern und spezialisierten Züchtern
aus vielen Jahrhunderten dürfen nicht in
den Besitz von Großkonzernen gelangen,
die sich damit unrechtmäßig eine Monopolstellung ungeahnten Ausmaßes verschaffen würden.
http://www.bundnaturschutz.de/themen/gentechnik.html
Landesverband Bayern des
Bundes für Umwelt- und Naturschutz
http://www.bund.net/themen_und_proj
ekte/gentechnik/
http://www.keine-gentechnik.de/
http://www.no-patents-on-seeds.org/de
http://www.testbiotech.org/
Bauernfeindstr. 23
90471 Nürnberg
Tel. 0911 / 81 87 8-0
Ansprechpartner zum Thema:
Fax 0911 / 86 95 68
Marion Ruppaner
[email protected]
Tel.: 0911/81 87 8-20
[email protected] www.bund-naturschutz.de
Stand Oktober 2014
Impressum:
Herausgeber: Bund Naturschutz in Bayern e.V.
Redaktion und Text:
Marion Ruppaner und Dr.
Martha Mertens
Bilder: wenn nicht anders
genannt: BN Archiv 10
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