Infektionsschutzgesetz Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Warum Infektionsschutzgesetz? ALT NEU Das Infektionsschutzgesetz löst das Bundesseuchengesetz ab. Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Was bedeutet Infektionsschutz? Infektionsschutz bedeutet: Frühzeitige Erkennung von Infektionen Vermeidung der Verbreitung von Infektionskrankheiten Einhaltung notwendiger Maßnahmen Schutz der Kunden vor Krankheiten Infektionsschutz bedeutet Verbraucherschutz. Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Infektionsschutz ist Eigenverantwortung Halten Sie die hygienischen Maßnahmen verantwortungsbewusst ein! Die Qualität der Produkte und Gesundheit des Verbrauchers hängt von Ihnen ab! Melden Sie den Verdacht auf eine Krankheit oder Ansteckung! Führen Sie gewissenhaft Ihre anvertrauten Aufgaben aus! Scheuen Sie sich nicht, betriebsfremde Personen bei falschem Verhalten anzusprechen! Sie sichern den Betrieb und damit Ihren Arbeitsplatz! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Was fordert das Infektionsschutzgesetz? Belehrung Tätigkeits- und Beschäftigungsverbote Wahrnehmung der Krankheitsanzeichen Einhaltung der Mitteilungspflicht Das IfSG fordert Aufklärung durch Belehrung. Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Wann gilt das Tätigkeits- und Beschäftigungsverbot? Das Infektionsschutzgesetz (§ 42) fordert ein Verbot für: Personen, die an bestimmten Krankheiten leiden, die über Lebensmittel verbreitet werden können. Personen, die an infizierten Wunden oder Hautkrankheiten erkrankt sind, deren Krankheitserreger über Lebensmittel übertragen werden können. Ausscheider Es gilt kein Beschäftigungsverbot bei Erkältungskrankheiten. Das Tätigkeitsverbot tritt beim Verdacht einer Krankheit in Kraft. Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Diese Lebensmittel sind besonders gefährdet Fleisch, Geflügelfleisch und Erzeugnisse daraus Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis Fische, Krebse oder Weichtiere und Erzeugnisse daraus Eiprodukte Säuglings- und Kleinkindernahrung Speiseeis und Speiseeishalberzeugnisse Backwaren mit nicht durchgebackener oder durcherhitzter Füllung oder Auflage Feinkost-, Rohkost- und Kartoffelsalate, Marinaden, Mayonnaisen, andere emulgierte Saucen, Nahrungshefen Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Die ersten Anzeichen Typhus/Paratyphus Hepatitis Grippeähnliche Beschwerden Gelbfärbung der Haut Übelkeit, Fieber, Kopf- und und Augen Gliederschmerzen, Auftreten hellroter Hautflecken Cholera dünnflüssige Durchfälle und massive Brechdurchfälle, Blutdruckabfall Shigellenruhr Salmonellose Bauchschmerzen, Fieber Fieber, Übelkeit, Erbrechen, und blutiger Durchfall Kopfschmerzen, selten Schüttelfrost Erbrechen und Durchfall sind ernstzunehmende Symptome! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Infizierte Wunden und Hauterkrankungen Besonders in Hautverletzungen und Wunden sind viele Krankheitserreger! Wunden sind infiziert, wenn sie nässen eitern anschwellen schmierig belegt und gerötet sind. Hauterkrankungen sind so abzudecken, dass aus ihnen keine Krankheitserreger in die Lebensmittel gelangen können. Wunden hygienisch sicher versorgen! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Wann muss eine Meldung erfolgen? Das IfSG beschreibt in § 42 Krankheiten, deren Erreger leicht durch Lebensmittel verbreitet werden können: Akute Magen-Darm-Erkrankung Salmonellose Shigellenruhr Cholera Typhus/Paratyphus Hepatitis A und E Infizierte Wunden, Hauterkrankungen Meldepflicht besteht bereits bei ersten Anzeichen! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Bei Krankheitsanzeichen wie: Übelkeit Fieber Durchfall Erbrechen Hat niemand etwas in einem lebensmittelverarbeitenden Betrieb zu suchen! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Wer muss wann informiert werden? Mitarbeiter Tätigkeit im Lebensmittelbetrieb Hintergründe Arzt Arbeitgeber Untersuchung Diagnose Untersuchungsergebnis Arbeitnehmer haben eine Informationspflicht! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Die Pflichten des Arbeitgebers Sicherstellung der Erstbelehrung durch das Gesundheitsamt Sicherstellung der Folgebelehrung im Betrieb durch Arbeitgeber oder Hygieneberater Arbeitnehmer muss im Verdachtsfall einer Erkrankung freigestellt werden Das IfSG fordert Aufklärung durch Belehrung Nichtbefolgung der Vorschriften kann teuer werden! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Die Pflichten des Arbeitnehmers Einhaltung der Meldepflicht Einhaltung der persönlichen Hygiene Einhaltung des Tätigkeits- und Beschäftigungsverbots Meldung muss sofort bei den ersten Zeichen einer Krankheit erfolgen Tätigkeitsverbot Sofortige Mitteilung beim Arbeitgeber Arzt aufsuchen für die Diagnose Der Arbeitnehmer trägt eine große Eigenverantwortung! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Die Übertragungswege Kontaktinfektion Erreger gelangen von einer Person auf die andere Tröpfcheninfektion Erreger werden durch die Luft übertragen, z.B. Husten oder Niesen Infektion durch Nahrungsaufnahme Erreger gelangen über Lebensmittel in den Magen-Darm-Trakt Schmierinfektion Übertragung durch verunreinigte Gegenstände und Geräte Die Einhaltung der Hände- und Personalhygiene ist besonders wichtig zum Schutz vor Infektionen! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Folgende Produkte können Ihnen bei der Hygiene helfen: Flüssigseife: Flüsan parfümfrei (0908),Flüsan perlmutt (0193) Hautschutz: Flüsan-Linie (0776 - 0778), Florin HSC Spray (0189) Hautpflege: Florin Hautpflege liquid (0506) Desinfektion: Flore HD ( 0500), Flore HD Gel (0840) Kombipräparat Reinigung und Desinfektion: Flüsan DK (0427) Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Was ist ein „Ausscheider“? Ausscheider: Eine Person, die Krankheitserreger ausscheidet ohne krank oder krankheitsverdächtig zu sein. Dauerausscheider: Eine Person, die 10 Wochen nach überstandener Krankheit noch Erreger ausscheidet. Es besteht eine Ansteckungsgefahr für die Allgemeinheit! Flore-Chemie GmbH Hygieneschulung 2015 Nach der Reise krank? Reisedurchfall? Lebensmittelvergiftung? Fiebrige Darmgrippe? Beobachten Sie Ihren allgemeinen Gesundheitszustand nach der Reise! Bei Verdacht ist eine Untersuchung durchzuführen! Endgültige Klärung durch den Haus- oder Betriebsarzt! 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