MRSA - Handlungsempfehlungen für - Kreis Siegen

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MRSA
Gemeinsame Handlungsempfehlung für Krankenhäuser, Reha-Kliniken und Heime
(Stand Juli 2010)
Staphylococcus aureus
sind Bakterien, die natürlicherweise auf der Schleimhaut des Nasenvorhofs und seltener auch
auf der Haut jedes dritten Menschen leben. Normalerweise verursachen diese Bakterien keine
Infektionen. Bei Verletzung der Haut oder auch durch medizinische Maßnahmen wie z.B. eine
Operation können sie Wundinfektionen verursachen. Solche Infektionen können örtlich
begrenzt ablaufen (Abszess, Eiterbildung etc.), bei geschwächtem Immunsystem kann es
aber auch zu schweren Infektionen wie einer Blutvergiftung und Lungenentzündung kommen.
Im Fall einer Infektion helfen Antibiotika die Bakterien zu eliminieren. Manche Staphylococcus
aureus sind unempfindlich (resistent) gegenüber dem Antibiotikum „Methicillin“ und andere
Antibiotika geworden. Solche Methicillin resistenten Staphylococcus aureus nennt man
abgekürzt „MRSA“.
Risikofaktoren für MRSA und Mindestprogramm für Standard-Screening
Im Rahmen der regelmäßigen Aktualisierung und Anpassung an die epidemiologischen
Gegebenheiten wurden die „Empfehlungen zur Prävention und Kontrolle von MRSA-Stämmen
in Krankenhäusern und anderen medizinischen Einrichtungen“ im August 2008 novelliert.
Gemäß einer hierzu ergänzenden Information zur „Identifikation potenzieller MRSA-Träger“
besteht ein erhöhtes Risiko für eine MRSA-Kolonisation bei:
1. Patienten mit bekannter MRSA-Anamnese
2. Patienten aus Regionen/Einrichtungen mit bekannt hoher MRSA-Prävalenz
3. Patienten mit einem stationären
zurückliegenden 12 Monaten
Krankenhausaufenthalt
(
>3
Tage)
in
den
4. Patienten, die (beruflich) direkten Kontakt zu Tieren in der landwirtschaftlichen Tiermast
(Schweine) haben
5. Patienten, die während eines stationären Aufenthaltes Kontakt zu MRSA-Trägern hatten
(z. B. bei Unterbringung im selben Zimmer)
6. Patienten mit zwei oder mehr der nachfolgenden Risikofaktoren
•
chronische Pflegebedürftigkeit
•
Antibiotikatherapie in den zurückliegenden 6 Monaten
•
liegende Katheter (z. B. Harnblasenkatheter, PEG –Sonde)
•
Dialysepflichtigkeit
•
Hautulcus, Gangrän, chronische Wunden, tiefe Weichteilinfektionen
•
Brandverletzungen
Bei Vorliegen eines oder
Krankenhausaufnahme eine
durchzuführen.
mehrerer Faktoren ist in jedem Fall vor oder bei
Untersuchung auf Vorliegen einer MRSA-Trägerschaft
Ein mikrobiologisches Screening umfasst in der Regel
Abstriche beider Nasenvorhöfe und des Rachens (mit einem einzigen Tupfer möglich)
und ggf.
Abstriche von vorhandenen Wunden (einschließlich ekzematöse Hautareale, Ulcera)
Das Vorgehen gilt für die Aufnahmeuntersuchung in der Klinik, aber auch innerhalb der
Klinik, wenn eines der vorstehenden Kriterien während des Aufenthaltes erfüllt wird.
Orientierende Übersicht über Maßnahmen beim Umgang mit MRSA-besiedelten
Personen
Maßnahmen
Krankenhaus / Reha-Klinik Altenheim
Unterbringung
Grundsätzlich im gekennzeichneten Einzelzimmer (mit eigener
Toilette) oder als Kohortierung.
Idealer Weise im Einzelzimmer (mit
Nasszelle) oder als Kohortierung
(mit identischem Erreger).
Zwingend (absolut) im Einzelzimmer bzw. als Kohortierung bei
Intensivpatienten, bei
respiratorischer Besiedlung oder
bei desorientiertem oder
unkooperativem Patient.
Möglichst im Einzelzimmer bei
respiratorischer Besiedlung und
gleichzeitig häufigem Husten und/
oder Niesen des Bewohners.
Ausnahmen:
sind i. d. R. nicht zulässig.
Wichtig: keine Zimmerteilung mit
Bewohnern, die im Besonderen
infektionsgefährdet sind (z. B.
aufgrund offener Wunden, Katheter
oder Sonden etc.).
- Einzelzimmer
- Kohortierung
- Ausnahmen
Zusatz zu Alten- und Pflegeheimen:
Bei Abdeckung besiedelter Wunden und des Tracheostoma ist in der Regel – „nach vorheriger
Händedesinfektion“ - eine Teilnahme am Gemeinschaftsleben (also ein Verlassen des Zimmers)
möglich.
Nur in äußerst seltenen Fällen (unkooperativer Bewohner und hohes Übertragungssrisiko) ist eine
strenge Isolierung zum Schutz gefährdeter Mitbewohner angezeigt.
Das Gesundheitsamt steht im Bedarfsfall beratend zur Verfügung.
„Patienten/Bewohner, ggf. Angehörige erhalten das MRSA-Info-Blatt“
(siehe Anlage)
Maßnahmen
Krankenhaus / Reha-Klinik Altenheim
Schutzkleidung
a) Personal
Schutzkittel und Handschuhe bei allen ärztlichen und pflegerischen
Tätigkeiten mit direktem Patienten-/Bewohner-Kontakt (frischer Kittel
vor Türe / im Vorraum anlegen und gebrauchten Kittel entsorgen).
- Schutzkittel
- Einmalhandschuhe
- Mund-Nasen-Schutz
- Haube
Mund-Nasenschutz und Haube bei
Besiedlung/Infektion des Respirationstraktes und gleichzeitigem
Husten/ Niesen.
b) Besucher
Schutzkittel,
ggf. Mund-Nasenschutz
-2-
Mund-Nasenschutz und Haube nur
bei engem körperlichem Kontakt zu
einem Bewohner mit Besiedlung/
Infektion des Respirationstraktes
und gleichzeitigem Husten/ Niesen.
Keine Schutzkleidung erforderlich.
(siehe RKI-Richtlinie „Infektionsprävention
in Heimen“, Oktober 2005)
a) Personal
Händedesinfektion vor und nach Patienten-/ Bewohnerkontakt, nach
möglichem Kontakt mit erregerhaltigem Material, nach Ablegen der
- a) Hände Personal
- b) Hände Patient/Bewohner Handschuhe, bei Verlassen des Zimmers.
- c) Hände Besucher
b) Patient / Bewohner
Händedesinfektion bei Verlassen des Zimmers.
Desinfektion
c) Besucher
Händedesinfektion bei Verlassen des Zimmers.
Maßnahmen
Krankenhaus / Reha-Klinik Altenheim
Desinfektion
Laufende (tägliche) Scheuer-Wisch-Desinfektion von patientennahen /
bewohnernahen Flächen nach üblichem Verfahren (separat oder
möglichst am Ende der Stations- bzw. Wohnbereichsreinigung).
- Flächen
Schlussdesinfektion wie laufende Desinfektion.
Desinfektion
Instrumente werden wie üblich
aufbereitet.
- Instrumente
Umgang
mit Pflegeutensilien
Pflegeutensilien
werden
patienten-/bewohnerbezogen
benutzt,
desinfiziert und verbleiben auf dem Zimmer.
Es sollte nur der Tagesbedarf an Pflegeutensilien/Verbandmaterial im
Zimmer bevorratet werden..
Umgang
mit Essgeschirr
Benutzte Geschirre, wie u. a. auch Dispenser, werden (zweckmäßiger
Weise zum Abschluss) in den Speisentransportwagen zurück gestellt
und anschl. (wie üblich) der maschinellen Aufbereitung in der Spülküche
zugeführt.
Umgang
mit Wäsche und Abfall
Wäsche und Abfälle sind unmittelbar am Ort ihres Anfallens in reißfesten, feuchtigkeitsbeständigen und dichten Behältnissen zu sammeln
und in sicher verschlossenen Behältnissen (ggf. im Doppelsackverfahren) zur zentralen Sammel- bzw. Abgabestelle zu befördern.
Eine Kontamination der Außenseite der Sammel-Behältnisse ist in
jedem Falle zu vermeiden.
-3-
Maßnahmen
Krankenhaus / Reha-Klinik Altenheim
Patienten-/ Bewohnertransport
(hausintern)
Information der Zielabteilung (z. B.
Röntgen, Endoskopie etc.).
Patient wird frisch eingekleidet, Bewohner wird frisch eingekleidet,
Wunden werden adäquat (dicht) Wunden werden adäquat (dicht)
verschlossen.
verschlossen.
Bei Besiedlung des Respirationstraktes und gleichzeitigem
Husten/ Niesen erhält der Patient
einen Mund-Nasenschutz bzw.
eine
neue
Abdeckung
des
Tracheostomas.
Bei Besiedlung des Respirationstraktes und gleichzeitigem
Husten/
Niesen
erhält
der
Bewohner
einen
MundNasenschutz bzw. eine neue
Abdeckung des Tracheostomas.
Zum internen Transport wird der
Patient in ein frisches Bett
umgelagert oder sein Bett neu
bezogen und die Kontaktflächen
desinfiziert.
Andere Transportmittel (wie z. B.
Rollstuhl)
werden
nur
nach
möglicher Kontamination abschließend desinfiziert.
Gehfähige Patienten sollten im
Zweifelsfall (wenn beispielsweise
desorientiert oder unkooperativ)
immer begleitet werden.
Personalschutz:
siehe unter Schutzkleidung Personal.
Desinfektionsmaßnahmen:
siehe unter Desinfektion Hände (a/b) sowie Desinfektion Fläche.
Patienten-/ BewohnerTransport
(extern)
Information der aufnehmenden Einrichtung (z. B. Krankenhaus,
Fachklinik, Alten- u. Pflegeheim) sowie des Rettungs- bzw. Krankentransportdienstes.
„Transportpersonal erhält Überleitungsbogen für die Zieleinrichtung“
(siehe Anlage)
Patient/Bewohner wird frisch eingekleidet und führt eine Händedesinfektion durch. Wunden werden dicht verschlossen.
Bei Besiedlung/Infektion des Respirationstraktes und gleichzeitigem
Husten/ Niesen erhält der Patient/Bewohner (wenn es sein Zustand
erlaubt) einen Mund-Nasenschutz und eine neue Abdeckung des
Tracheostomas. (alternativ trägt das Transportpersonal einen MundNasenschutz bei intensivem Kontakt bzw. direkter Exposition).
Transportpersonal trägt Einmalkittel und Einmalhandschuhe, welche
nach Übergabe des Patienten / Bewohners (vor Ort!) verworfen werden.
Das Tragen eines Einmalkittels ist im Falle der so (wie zuvor angeführt)
vorbereiteten Patienten /Bewohner nicht zwingend notwendig, wird aber aus
Gründen der Standardisierung empfohlen.
Darüber hinaus gehende Schutzkleidung ist für das Transportpersonal
nur in seltenen Sonderfällen (z. B. bei unkooperativen Patienten/
Bewohnern) erforderlich.
Nach
dem
Ablegen
der
Einmalhandschuhe
Händedesinfektion durchgeführt werden.
muss
eine
Bei Transport-Ende sind die patienten- bzw. bewohnernahen Flächen im
Fahrzeug einer abschließenden Scheuer-Wisch-Desinfektion zu
unterziehen.
Das Fahrzeug ist anschließend sofort wieder einsatzfähig.
-4-
Informationsblatt „MRSA“
für betroffene Patienten und ihre Angehörigen
Bei Ihnen bzw. Ihrem Angehörigen wurde während des Krankenhausaufenthaltes ein
bestimmter Erreger, nämlich ein Multi-Resistenter-Staphylococcus Aureus. (MRSA),
festgestellt.
Staphylococcus Aureus ist ein Bakterium, das bei annähernd 50% der Bevölkerung im
Nasen-Rachenraum oder auf der Haut nachweisbar ist. Im Unterschied zu diesem
"normalen" Bakterienkeim reagieren (falls eine antibiotische Behandlung notwendig
ist) multi-resistente Staphylococcen (MRSA) nur noch auf wenige Antibiotika.
Der bloße Nachweis von MRSA ohne Krankheitszeichen ist kein Problem und stellt im
privaten Bereich keine Gefahr dar. Die meisten MRSA-Keimträger sind gesund, das
heißt, der Keim lebt auf der Haut ohne eine Infektion hervorzurufen.
Entscheidend ist, dass diese Bakterien nicht in den eigenen Körper gelangen (z. B.
über eine Wunde) und nicht auf andere Personen weiterverbreitet werden, deren Haut
vorgeschädigt ist oder bei denen aufgrund schwerer Erkrankungen eine besondere
Infektionsgefährdung besteht.
Daher ist bei bloßer MRSA-Besiedlung der Haut, die mit einer MRSA-Infektion nicht
gleichzusetzen ist, eine gezielte antibiotische Behandlung nicht angezeigt. Es sind
jedoch insbesondere im Rahmen eines Krankenhausaufenthaltes spezielle
Vorsichtsmaßnahmen erforderlich, um eine Weiterverbreitung dieser Bakterien auf
eventuell gefährdete Patienten (z. B. mit Wunden) zu verhindern.
Zum allgemein anerkannten Standard zählen hierbei vordringlich u. a.
eine vorübergehende Unterbringung im Einzelzimmer Vermeidung von
Kontakten mit anderen Patienten Tragen von Schutzkleidung (ggf. auch
Mund-Nasen-Schutz) durch Pflegepersonal und Besucher bei Aufenthalt im
Krankenzimmer Händedesinfektion beim Verlassen des Krankenzimmers.
Sonstige zusätzliche pflegerische Maßnahmen, wie z. B. eine regelmäßig
durchzuführende Händedesinfektion, die Verwendung spezieller Artikel für die
Körperpflege oder die Behandlung der Wäsche, werden individuell mit Ihnen
besprochen.
In bestimmten Fällen einer MRSA-Besiedlung werden außerdem die Sanierung mittels
Nasensalbe und Spülungen bzw. Waschungen mit desinfizierenden Lösungen sowie
die Erfolgskontrolle der durchgeführten Maßnahmen durch Abstrich-Untersuchungen
empfohlen. Nähere Informationen hierzu werden Ihnen vom Krankenhaus mitgeteilt.
Eine Antibiotikabehandlung ist nur bei Vorliegen einer tatsächlichen Erkrankung auf
Grund einer MRSA-Infektion angezeigt.
Zusammenfassend stellt eine Besiedlung mit MRSA-Erregern keine Gefahr für Sie
und die Allgemeinbevölkerung dar und erfordert nur für die Dauer der gemeinsamen
Unterbringung bzw. Behandlung und Pflege mit schwer kranken oder gesundheitlich
vorgeschädigten (geschwächten) Personen sowie Personen mit Wunden besondere
Vorsichtsmaßnahmen.
Mit diesen inzwischen kreisweit einheitlich umgesetzten Maßnahmen lässt sich eine
Einschleppung der weltweit vorkommenden Problemkeime zwar nicht abwenden,
deren Weiterverbreitung innerhalb der Einrichtungen aber adäquat verhindern.
Die Krankenhäuser und das Gesundheitsamt
des Kreises Siegen-Wittgenstein
-5-
Überleitungsbogen MRSA
(z. B dem vorläufigen Entlassungsbrief beifügen)
Absender: (ggf. Stempel von Klinik, Hausarzt oder Altenheim),
Ansprechpartner für telefonische Rückfragen
...................................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................
Patientendaten: Name, Vorname, Geburtsdatum, Straße, Wohnort
...................................................................................................................................................................
...................................................................................................................................................................
Bei obigem Patienten wurden multiresistente Staphylokokken aureus (MRSA, ORSA) an folgenden
Lokalisationen nachgewiesen: (nach 3 negativen Abstrichen gilt die Lokalisation als saniert)
Lokalisation
(ergänzen)
Nasenrachenraum
Letzter positiver Abstrich
am (Datum)
Anzahl seither negativer
Abstriche
Saniert (J / N)
Wunde
Sonstiges:
Aktuell durchgeführte Sanierungsmaßnahmen (ankreuzen bzw. ergänzen):
Nasensalbe mit .......................................................................................................................
Antiseptische Waschungen mit ...............................................................................................
beendet:
..............................................................................................................................
sonstiges:
..............................................................................................................................
Empfehlung für weitere Maßnahmen an den Weiterbehandler:
Fortführung
.................................................................................................................
Kontrollabstriche
.................................................................................................................
sonstiges
.................................................................................................................
Besonderheiten
Patient
.................................................................................................................
.
Mit kollegialen Grüßen
3-fach Durchschlag:
1. Hausarzt 2. weiter behandelnde Klinik sowie Altenheim oder Pflegedienst 3. eigene Unterlagen
-6-
Anlage zum Überleitungsbogen MRSA
• Information der KVWL für Hausärzte zum Abrechnungsverfahren bei MRSA Diagnostik und Sanierung im ambulanten
Bereich
1.) Jeder MRSA-Fall sollte durch die Eintragung der Symbolnummer 90830 auf dem
Abrechnungsschein gekennzeichnet werden. Notwendige verschriebene Medikamente
könnten so - im Falle einer Wirtschaftlichkeitsprüfung - aus dem Budget heraus
gerechnet werden.
2.) Labor-Aufträge für Abstriche sollten auf dem Überweisungsschein durch Eintragung
der Ziffer 32006 gekennzeichnet werden. Diese Aufträge laufen dann nicht gegen den
Wirtschaftlichkeitsbonus. Der Laborarzt trägt dieselbe Ausnahmeziffer auf seinen
Abrechnungsschein ein.
3.) Sollte die Sanierung nicht erfolgreich sein, stellt sich die Frage, ob sich der Patient bei
Personen in seinem persönlichen Umfeld immer wieder ansteckt. MRSAKontaktpersonen in diesem Sinne brauchen zunächst keine Praxisgebühr bezahlen.
Die Ärzte sollten einen Fall anlegen und ihn mit der Symbolnummer 80033
kennzeichnen. Bei positivem Abstrich ist die Praxisgebühr nachzuzahlen, um die
notwendige Medikamentenverordnung sicherzustellen.
Verordnungsfähig ist z. B. die Muporicin-haltige Nasensalbe zur Sanierung.
Desinfizierende Lösungen zum Spülen des Nasenrachenraumes bzw. zur Behandlung
einer kutanen Besiedlung sind als Medizinprodukte nicht verordnungsfähig und
müssen vom Patienten selbst angeschafft werden.
Das Gesundheitsamt des Kreises Siegen-Wittgenstein hat für dieses und nächstes
Jahr einen größeren Vorrat an Sanierungssets diesen Inhalts, die nach Vorlage einer
formlosen Verordnung durch den behandelnden Arzt zum Nachweise der
Notwendigkeit vom Patienten abgeholt werden können.
-7-
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