Feste und Rituale im Islam - RPI

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TU Dortmund – Seminar: Vielfalt des Islam: Traditionen und Entwicklungen
Dozent: Dr. Kirste
Thema: Sunniten und Schiiten; Feste und Rituale im Islam
Protokoll der 4. Sitzung vom 06.11.2013
Protokollantinnen: Clara Bornmann und Lisa Bösterling
Die 4. Sitzung des Seminars „Vielfalt des Islam: Traditionen und Entwicklungen“ wird durch Herr Kirste
mit einer Klangschale und einem Text von Ibn Ata Allah aus dem 13. Jahrhundert, eingeleitet:
„Was Gott vor dir verhüllt, ist seine übergroße Nähe zu dir. Denn er verhüllt sich durch Seine
allzu große Klarheit und verbirgt sich den Augen durch Sein allzu starkes Licht.“
Danach erfolgt eine Ruhe- Gedanken-Besinnungsminute. Nach dieser Minute werden
unterschiedliche Meinungen, Gefühle und Gedanken über den Text gesammelt. Die Textpassage
wird mit Gedanken Karl Barths und Martin Luthers verglichen.
Darauf folgt ein allgemein organisatorischer Teil des Seminars:
Alle wichtigen Materialien auf der Seminar-Blogseite
http://religiositaet.blogspot.de/2013/07/vielfalt-des-islam-traditionen-und.html
Hinweis zu Landkarten: http://www.mygeo.info/karten.html
Zum Hauptthema der Stunde: Sunniten und Schiiten – Referat von Sina. Pischel.
1. Allgemeines
a) Sunniten: - Sie sind die größte Gruppe im Islam
Die Sunniten richten sich in ihrem Verhalten nach dem Koran und der Sunna,
Entwicklung von 4 Rechtsschulen/Rechtstraditionen, in der Nachfolge von Abū Hanīfa
(Hanafiten), Mālik ibn Anas ibn Mālik al-Aṣbaḥī (Malikiten), Muḥammad ibnIdrīs asch-Schāfiʿī
(Schafiiten), Ahmed ibn Hanbal (Hanbaliten) – gegenseitige Anerkennung der Rechtsschulen
trotz geringer Unterschiede hinsichtlich des Ritus (z. B. beim Pflichtgebet)
b) Schiiten: Sie sind die zweitgrößte Gruppierung im Islam
Anhänger ´Alis, des Vetters und Schwiegersohns Muhammads. Die Schiiten forderten als
Nachfolger Muhammads eine Person aus der Familie des Propheten. Sie werden deshalb
„Shi’at ’Ali“ („Partei“ des ’Ali“) genannt. Die Rechtsauslegung gilt stärker in Bezug auf
Vernunftentscheidungen, die die Ayatollahs als oberstes Entscheidungsgremium begründen.
2. Entstehung der Sunniten und Schiiten
Überraschender Tod Muhammads am 08.06.632 n.Chr.
Er war/ist geistlicher und weltlicher Herrscher, Gesetzgeber, Heerführer, letzter Prophet der
Geschichte und Empfänger der Offenbarung des Korans.
Es gab keine konkrete Nachfolgeregelung. Die Gefährten des Propheten waren unterschiedlicher
Auffassung über dessen Nachfolge in der muslimischen Gemeinde. Aus den darauf folgenden
Auseinandersetzungen ergab sich die Spaltung in Schiiten und Sunniten
Schiiten: Sie verlangten einen direkten Nachkommen Muhammads, denn nur er hatte die
göttliche Segenskraft (Verweis auf Sure 37,83 :“ Zu seiner Gemeinde gehört Abraham“)
Sunniten: Der rechtmäßige Herrscher: Kalif (urpsr. Stellvertreter) richtet die Scharia (=
Lebensorientierung) auf. Als Kalif ist er Richter und Politiker und er bringt das Gesetz Gottes zur
Anwendung, er besitzt jedoch keine Lehrautorität.
632 wird Muhammads engster Vertrauter und Heerführer Abu Bakr zum 1. Kalifen (362-364)
gewählt. Ihm folgen per Wahl drei weitere. Sie bilden für die Sunniten die vier rechtgeleiteten
Kalifen
3. Besonderheiten der Schiiten:
Dazu gehört der Mahdi- Glaube, der am Ende der Tage wiederkommen wird, vielleicht schon im
Verborgenen in einer bestimmten Epoche unter den Lebenden weilt. Teilweise Versuche der
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Gleichsetzung lebender Personen mit dem in der Verborgenheit lebenden Imam. Der Mahdi
richtet die Scharia auf Erden auf.
Bei den Sunniten spielt die Erwartung des Mahdi am Ende der Zeiten keine bedeutende Rolle.
4. Weitere Unterschiede
Eine Auffälligkeit ist die sog. mut’a = Ehe auf Zeit. Unterschiede gibt es auch im Blick auf den
originalen Korantext und die Erstellung von Fatwas
Zusatzinformationen zum Protokoll: Feiertage und Rituale
1. Islamische Feiertage
(Quellen im Folgenden – Portal des Zentralrats der Muslime [ZMD]: http://islam.de/2860)
Erläuterungen zu den islamischen Festen und Anlässen
Das Fastenbrechen-Fest und das Opferfest sind die wichtigsten Feste im Islam. Sie sind für
alle islamischen Rechtschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen
Mondkalender.
Die Festlegung der Daten dieser Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen
Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung,
sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht. Dies führt
dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am
Vorabend des Festes möglich ist. Geographische Gegebenheiten können auch dazu führen,
dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag
variiert.
Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im
theologischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtschulen und Völkern als
Feste betrachtet.
Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim
Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr
nicht erlaubt. Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für
Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss
festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht. Alte, kranke und
schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen
sind von der Fastenpflicht befreit. Es ist zu beachten, dass die Festlegung des Tages von
Ramadan und Festtag, sowie die Festtage vom Opferfest aufgrund unterschiedlicher
Rechnungsgrundlagen um einen Tag variieren können. Der Koordinierungsrat der Muslime in
Deutschland (KRM), also die Verbände DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat zusammen
haben sich gemeinsam auf einen einheitlichen Zeitrahmen verständigt.
2013
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Fastenmonat Ramadan: 9. Juli bis 7. August
und das Fest des Fastenbrechens: 8. August - 10. August 2013
Das Opferfest: 15. Oktober - 18. Oktober 2013
Weitere wichtige Tage im islamischen Kalender:
Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad): 23/24. Januar 2013
Das islamische Neujahr (1435 n.H.): 4. November 2013
Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 13. November 2013
Fest des Fastenbrechens, auch Ramadanfest, Arabisch „Idul Fitr“, Türkisch:
„Ramazan Bayramı“
Opferfest: Arabisch „Id ul-Adha“, Türkisch „Kurban Bayrami“. Das Opferfest ist das
höchste islamische Fest.
Nach der Hidschra (n.H.): d.h. nach der Auswanderung des Propheten Muhammad von
Mekka nach Medina im Jahre 622 n.Ch. (Beginn der islamischen Zeitrechnung)
Siehe: http://islam.de/2860
Weitere Details: Feste von 10 Religionen, hier Islam:
http://textmaterial.blogspot.de/2013/01/feste-groer-weltreligionen-material-fur.html
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2. Rituale im Islam
Die rituelle Reinheit als Voraussetzung zum Gebet:
Die rituelle Reinheit wird durch eine Waschung (wudhu) vor dem Gebet hergestellt. Hierzu
verwendet man reines Wasser und macht sich die Absicht (nijja) zur Waschung bewusst.
Dann sagt man „Bismillahi-r-rahmani-r-rahim“ und wäscht sich in dieser Reihenfolge:
die Hände bis einschließlich der Handgelenke (3 mal),
man spült den Mund aus (3 mal),
man reinigt die Nase durch Inhalieren und Ausblasen von Wasser (3 mal),
man wäscht das Gesicht einschließlich Stirn und Kinn (3 mal),
man wäscht den rechten und danach den linken Unterarm von Ellbogen bis Handgelenk
(je 3 mal),
man fährt mit nassen Händen über das Kopfhaar
man befeuchtet die Ohren mit den Händen
man wäscht den rechten und danach den linken Fuß einschließlich der Knöchel,
(je 3 mal).
Nach der Waschung kann man ein kurzes Gebet sprechen:
Allahumma-dsch‘alni mina-tawabina wa-dschálni mina-l-mutatahirin
Allah, mach mich zu einem der Reumütigen und mach mich zu einem sich Reinigenden.
Nach einer großen Verunreinigung (nach Geschlechtsverkehr, Samenerguss,
Menstruation) wird zur Herstellung der rituellen Reinheit ein Duschbad (ghusl)
genommen. Dabei sind zuerst die verschmutzten Körperteile gründlich zu säubern. Dann
verrichtet man wudhu wie oben. Anschließend streicht man mit nassen Händen und
geöffneten Fingern durch die Kopfhaare über die Kopfhaut. Schließlich gießt man Wasser
über den Kopf und den gesamten Körper (3mal), zuerst über die rechte, dann die linke
Körperhälfte. Hierbei darf keine Körperstelle trocken bleiben.
Siehe: http://islam.de/41.php
TU-DO WiSe 2013/14/ Protokoll Sunna-Schia, 13.11.13
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