TU Dortmund – Seminar: Vielfalt des Islam: Traditionen und Entwicklungen Dozent: Dr. Kirste Thema: Sunniten und Schiiten; Feste und Rituale im Islam Protokoll der 4. Sitzung vom 06.11.2013 Protokollantinnen: Clara Bornmann und Lisa Bösterling Die 4. Sitzung des Seminars „Vielfalt des Islam: Traditionen und Entwicklungen“ wird durch Herr Kirste mit einer Klangschale und einem Text von Ibn Ata Allah aus dem 13. Jahrhundert, eingeleitet: „Was Gott vor dir verhüllt, ist seine übergroße Nähe zu dir. Denn er verhüllt sich durch Seine allzu große Klarheit und verbirgt sich den Augen durch Sein allzu starkes Licht.“ Danach erfolgt eine Ruhe- Gedanken-Besinnungsminute. Nach dieser Minute werden unterschiedliche Meinungen, Gefühle und Gedanken über den Text gesammelt. Die Textpassage wird mit Gedanken Karl Barths und Martin Luthers verglichen. Darauf folgt ein allgemein organisatorischer Teil des Seminars: Alle wichtigen Materialien auf der Seminar-Blogseite http://religiositaet.blogspot.de/2013/07/vielfalt-des-islam-traditionen-und.html Hinweis zu Landkarten: http://www.mygeo.info/karten.html Zum Hauptthema der Stunde: Sunniten und Schiiten – Referat von Sina. Pischel. 1. Allgemeines a) Sunniten: - Sie sind die größte Gruppe im Islam Die Sunniten richten sich in ihrem Verhalten nach dem Koran und der Sunna, Entwicklung von 4 Rechtsschulen/Rechtstraditionen, in der Nachfolge von Abū Hanīfa (Hanafiten), Mālik ibn Anas ibn Mālik al-Aṣbaḥī (Malikiten), Muḥammad ibnIdrīs asch-Schāfiʿī (Schafiiten), Ahmed ibn Hanbal (Hanbaliten) – gegenseitige Anerkennung der Rechtsschulen trotz geringer Unterschiede hinsichtlich des Ritus (z. B. beim Pflichtgebet) b) Schiiten: Sie sind die zweitgrößte Gruppierung im Islam Anhänger ´Alis, des Vetters und Schwiegersohns Muhammads. Die Schiiten forderten als Nachfolger Muhammads eine Person aus der Familie des Propheten. Sie werden deshalb „Shi’at ’Ali“ („Partei“ des ’Ali“) genannt. Die Rechtsauslegung gilt stärker in Bezug auf Vernunftentscheidungen, die die Ayatollahs als oberstes Entscheidungsgremium begründen. 2. Entstehung der Sunniten und Schiiten Überraschender Tod Muhammads am 08.06.632 n.Chr. Er war/ist geistlicher und weltlicher Herrscher, Gesetzgeber, Heerführer, letzter Prophet der Geschichte und Empfänger der Offenbarung des Korans. Es gab keine konkrete Nachfolgeregelung. Die Gefährten des Propheten waren unterschiedlicher Auffassung über dessen Nachfolge in der muslimischen Gemeinde. Aus den darauf folgenden Auseinandersetzungen ergab sich die Spaltung in Schiiten und Sunniten Schiiten: Sie verlangten einen direkten Nachkommen Muhammads, denn nur er hatte die göttliche Segenskraft (Verweis auf Sure 37,83 :“ Zu seiner Gemeinde gehört Abraham“) Sunniten: Der rechtmäßige Herrscher: Kalif (urpsr. Stellvertreter) richtet die Scharia (= Lebensorientierung) auf. Als Kalif ist er Richter und Politiker und er bringt das Gesetz Gottes zur Anwendung, er besitzt jedoch keine Lehrautorität. 632 wird Muhammads engster Vertrauter und Heerführer Abu Bakr zum 1. Kalifen (362-364) gewählt. Ihm folgen per Wahl drei weitere. Sie bilden für die Sunniten die vier rechtgeleiteten Kalifen 3. Besonderheiten der Schiiten: Dazu gehört der Mahdi- Glaube, der am Ende der Tage wiederkommen wird, vielleicht schon im Verborgenen in einer bestimmten Epoche unter den Lebenden weilt. Teilweise Versuche der 1 Gleichsetzung lebender Personen mit dem in der Verborgenheit lebenden Imam. Der Mahdi richtet die Scharia auf Erden auf. Bei den Sunniten spielt die Erwartung des Mahdi am Ende der Zeiten keine bedeutende Rolle. 4. Weitere Unterschiede Eine Auffälligkeit ist die sog. mut’a = Ehe auf Zeit. Unterschiede gibt es auch im Blick auf den originalen Korantext und die Erstellung von Fatwas Zusatzinformationen zum Protokoll: Feiertage und Rituale 1. Islamische Feiertage (Quellen im Folgenden – Portal des Zentralrats der Muslime [ZMD]: http://islam.de/2860) Erläuterungen zu den islamischen Festen und Anlässen Das Fastenbrechen-Fest und das Opferfest sind die wichtigsten Feste im Islam. Sie sind für alle islamischen Rechtschulen und Völker verbindlich und richten sich nach dem islamischen Mondkalender. Die Festlegung der Daten dieser Feste und ihre Umrechnung auf den Gregorianischen Kalender wird bei manchen Rechtsschulen nicht nur von der astronomischen Rechnung, sondern auch von der eigentlichen Sichtung des Neumondes abhängig gemacht. Dies führt dazu, dass die genaue Festlegung besonders beim Ramadanfest manchmal erst am Vorabend des Festes möglich ist. Geographische Gegebenheiten können auch dazu führen, dass die Festlegung des Festes in den verschiedenen Islamischen Ländern um einen Tag variiert. Die anderen o.g. festlichen Anlässe haben keinen einheitlich verbindlichen Charakter im theologischen Sinne, werden jedoch von manchen islamischen Rechtschulen und Völkern als Feste betrachtet. Die Fastenzeit beginnt im Monat Ramadan täglich bei der Morgendämmerung und endet beim Sonnenuntergang. Während dieser Zeit ist Essen, Trinken, Rauchen und Geschlechtsverkehr nicht erlaubt. Die Fastenpflicht betrifft alle Muslime ab der Geschlechtsreife, diese wird für Mädchen durch die erste Monatsblutung und für Jungen durch den ersten Samenerguss festgelegt. Vor diesem Zeitpunkt ist das freiwillige Fasten erwünscht. Alte, kranke und schwache Leute, sowie Reisende, Schwangere, Wöchnerinnen und menstruierende Frauen sind von der Fastenpflicht befreit. Es ist zu beachten, dass die Festlegung des Tages von Ramadan und Festtag, sowie die Festtage vom Opferfest aufgrund unterschiedlicher Rechnungsgrundlagen um einen Tag variieren können. Der Koordinierungsrat der Muslime in Deutschland (KRM), also die Verbände DITIB, VIKZ, Islamrat und Zentralrat zusammen haben sich gemeinsam auf einen einheitlichen Zeitrahmen verständigt. 2013 o o o o o o o o Fastenmonat Ramadan: 9. Juli bis 7. August und das Fest des Fastenbrechens: 8. August - 10. August 2013 Das Opferfest: 15. Oktober - 18. Oktober 2013 Weitere wichtige Tage im islamischen Kalender: Mevlid (Geburtstag des Propheten Muhammad): 23/24. Januar 2013 Das islamische Neujahr (1435 n.H.): 4. November 2013 Ashura-Fest (Fasten- und Rettungstag des Propheten Moses): 13. November 2013 Fest des Fastenbrechens, auch Ramadanfest, Arabisch „Idul Fitr“, Türkisch: „Ramazan Bayramı“ Opferfest: Arabisch „Id ul-Adha“, Türkisch „Kurban Bayrami“. Das Opferfest ist das höchste islamische Fest. Nach der Hidschra (n.H.): d.h. nach der Auswanderung des Propheten Muhammad von Mekka nach Medina im Jahre 622 n.Ch. (Beginn der islamischen Zeitrechnung) Siehe: http://islam.de/2860 Weitere Details: Feste von 10 Religionen, hier Islam: http://textmaterial.blogspot.de/2013/01/feste-groer-weltreligionen-material-fur.html 2 2. Rituale im Islam Die rituelle Reinheit als Voraussetzung zum Gebet: Die rituelle Reinheit wird durch eine Waschung (wudhu) vor dem Gebet hergestellt. Hierzu verwendet man reines Wasser und macht sich die Absicht (nijja) zur Waschung bewusst. Dann sagt man „Bismillahi-r-rahmani-r-rahim“ und wäscht sich in dieser Reihenfolge: die Hände bis einschließlich der Handgelenke (3 mal), man spült den Mund aus (3 mal), man reinigt die Nase durch Inhalieren und Ausblasen von Wasser (3 mal), man wäscht das Gesicht einschließlich Stirn und Kinn (3 mal), man wäscht den rechten und danach den linken Unterarm von Ellbogen bis Handgelenk (je 3 mal), man fährt mit nassen Händen über das Kopfhaar man befeuchtet die Ohren mit den Händen man wäscht den rechten und danach den linken Fuß einschließlich der Knöchel, (je 3 mal). Nach der Waschung kann man ein kurzes Gebet sprechen: Allahumma-dsch‘alni mina-tawabina wa-dschálni mina-l-mutatahirin Allah, mach mich zu einem der Reumütigen und mach mich zu einem sich Reinigenden. Nach einer großen Verunreinigung (nach Geschlechtsverkehr, Samenerguss, Menstruation) wird zur Herstellung der rituellen Reinheit ein Duschbad (ghusl) genommen. Dabei sind zuerst die verschmutzten Körperteile gründlich zu säubern. Dann verrichtet man wudhu wie oben. Anschließend streicht man mit nassen Händen und geöffneten Fingern durch die Kopfhaare über die Kopfhaut. Schließlich gießt man Wasser über den Kopf und den gesamten Körper (3mal), zuerst über die rechte, dann die linke Körperhälfte. Hierbei darf keine Körperstelle trocken bleiben. Siehe: http://islam.de/41.php TU-DO WiSe 2013/14/ Protokoll Sunna-Schia, 13.11.13 3