Stand: März 2016 2/4 - Augustin-Wibbelt

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Die oben beschriebenen Bedingungen führen bei den genannten Laufbahnmodellen zu folgenden Stundenbelegungen:
Modell
Fächerbelegung
Wochenstunden
A
10 Grundkurse (ohne / mit neu einsetzender Fremdsprache)
10 x 3 = 30
2 Vertiefungsfachkurse
9 x 3 + 1 x 4 = 31
+2+2
+2+2
= 34
= 35
In diesem Fall kann
einer der beiden VFKe
zum 2. Halbjahr der EF
abgewählt werden.
B1
11 Grundkurse (ohne / mit neu einsetzender Fremdsprache)
11 x 3 = 33
10 x 3 + 1 x 4 = 34
+2
+2
= 35
= 36
1 Vertiefungsfachkurs
In beiden Fällen von B1 kann der VFK zum
2. Halbjahr der EF abgewählt werden.
B2
11 Grundkurse mit einer neu einsetzenden Fremdsprache
10 x 3 + 1 x 4
(kein Vertiefungsfachkurs)
C
= 34
12 Grundkurse ohne neu einsetzende Fremdsprache
12 x 3
(kein Vertiefungsfachkurs)
= 36
Im Modell C kann ein Grundkurs zum 2. Halbjahr
der EF abgewählt werden.
(5) Je Halbjahr der EF müssen alle Schüler/innen zwei Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen
schreiben. Außerdem muss in der Einführungsphase in einem gesellschaftswissenschaftlichen und in einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr eine Klausur geschrieben werden. Bestehen durch die Belegung von zwei Gesellschafts- oder zwei
Naturwissenschaften Entscheidungsalternativen, so erfolgt die Festlegung des Klausurfachs spätestens zu Beginn des
Schulhalbjahres. Die Festlegung ist für dieses Halbjahr verbindlich. Außerdem können nach freier Wahl in weiteren Fächern
(Religion, Kunst, Musik, ..., aber nicht Sport) Klausuren geschrieben werden. Dies ist ratsam, wenn ein Fach eventuell später
Leistungskursfach oder Grundkursfach der Abiturprüfung werden soll.
Die Belegung eines Fachs mit Klausuren ist im Wahlbogen mit dem Kürzel „S“ (=schriftlich) zu kennzeichnen und die Belegung
eines Fachs ohne Klausuren mit dem Kürzel „M“ (=mündlich).
(6) Die Wahl der Fächer für die Einführungsphase hat große Bedeutung für die weitere Schullaufbahn, da jetzt nicht angewählte
Fächer während der Qualifikationsphase nicht mehr belegt werden dürfen.
Ausnahmen bilden
• Literatur-, Instrumental- / Vokalpraktische Kurse, die nur im ersten Jahr der Qualifikationsphase unterrichtet werden,
• Projektkurse, die erst im zweiten Jahr der Qualifikationsphase angewählt werden können,
• Zusatzkurse in den Fächern Sozialwissenschaften und Geschichte, die unter bestimmten Bedingungen (s. Abschnitt
unten zur Qualifikationsphase) im zweiten Jahr der Qualifikationsphase angewählt werden müssen.
Fachwahlen in der Einführungsphase sollten daher im Zusammenhang mit den Pflichtbelegungen der Qualifikationsphase und mit
den Abiturbedingungen gesehen und die geplanten Abiturfächer schon jetzt – natürlich noch unverbindlich – angegeben werden,
damit die gesamte Schullaufbahn rechtzeitig durchdacht und geplant werden kann.
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Die Qualifikationsphase (die Jahrgangsstufen Q1 [12] und Q2 [13])
Folgende Regelungen sollten frühzeitig berücksichtigt werden:
(7) Die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Gesellschaftswissenschaft, eine Naturwissenschaft, Sport, der
fachliche Schwerpunkt (also eine weitere Fremdsprache oder ein zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach) müssen
bis zum Ende der Qualifikationsphase belegt werden. Weiterhin gilt die oben beschriebene Belegverpflichtung laut § 8 (5) APOGOSt für alle diejenigen, die keine zweite Fremdsprache in der Sekundarstufe I erlernt haben.
Religion (bzw. ersatzweise Philosophie) muss bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase belegt werden.
Kunst bzw. Musik muss bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase belegt oder durch zwei Vokal- oder
Instrumentalpraktische Kurse bzw. Literatur im selben Zeitraum ersetzt werden.
Werden die Fächer Geschichte und Sozialwissenschaften nicht in der Einführungsphase angewählt und bis zum Ende des ersten
Jahres der Qualifikationsphase durchbelegt, so müssen sie im zweiten Jahr der Qualifikationsphase als dreistündige Zusatzkurse
belegt werden.
Überdies kann im zweiten Jahr der Qualifikationsphase – nach Angebot der Schule – maximal ein Projektkurs belegt werden, der
an ein Referenzfach (einen Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase) angebunden sein muss.
Insgesamt müssen in der Qualifikationsphase in jedem Halbjahr 8 anrechenbare Grundkursfächer belegt werden. Projektkurse und
Zusatzkurse sind wie Grundkurse anrechenbar, Vertiefungsfachkurse sind es nicht.
In den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe müssen insgesamt mindestens 102 Wochenstunden belegt werden, dabei
mindestens 34 Wochenstunden in der Einführungsphase und mindestens 68 in den beiden Jahren der Qualifikationsphase.
(8) Am Ende der Einführungsphase werden für die Qualifikationsphase die beiden Leistungskurse gewählt.
Bei der Wahl der Leistungskursfächer muss bedacht werden, dass einer der Leistungskurse – das 1. Leistungsfach – entweder
Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein muss. Das andere Leistungskursfach
kann dann aus dem Angebot der Schule entsprechend der individuellen Schullaufbahn gewählt werden, wobei die Bedingungen
für die Wahl der Abiturfächer (s.u.) berücksichtigt werden müssen. Die Leistungskurse werden fünfstündig unterrichtet.
(9) Für die Wahl der vier Abiturfächer gilt:
•
Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein.
•
Die drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturfächer erfasst werden. Dabei kann das Aufgabenfeld II durch
Religion vertreten werden.
•
Alle vier Abiturfächer müssen in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt worden sein (spätestens seit Beginn
der Qualifikationsphase auch mit Klausuren).
•
Sport kann an unserem Gymnasium kein Fach der Abiturprüfung sein.
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F Die folgenden Broschüren stehen auf der Website des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalens zum Download bereit.
Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und
Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen.
Informationen für Schülerinnen und Schüler, die im
Jahr 2016 in die gymnasiale Oberstufe eintreten
Das Praktikum zum Erwerb der
Fachhochschulreife
in Nordrhein-Westfalen
F Unter folgendem Link gibt es Informationen zum Zentralabitur:
www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de
F Weitere Informationen zu den Fächern am AWG und vielen anderen Themen sind auf der Homepage des AWG zu finden:
www.augustin-wibbelt-gymnasium.de
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Augustin-Wibbelt-Gymnasium Warendorf
APO-GOSt B
Die Einführungsphase (Jahrgangsstufe EF [11])
Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern,
im Folgenden finden Sie einige Hinweise, die bei der Kurswahl für die Einführungsphase (EF) beachtet werden müssen.
(1) Beim Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des AWG können verschiedene Laufbahnmodelle
gewählt werden:
• das Modell A mit der Wahl von 10 Grundkursen (=Fächern) und 2 Vertiefungsfachkursen,
• das Modell B1 mit der Wahl von 11 Grundkursen (=Fächern) und 1 Vertiefungsfachkurs,
• das Modell B2 mit 11 Grundkursen (=Fächern), darunter auf jeden Fall einer neu einsetzenden Fremdsprache,
ohne Vertiefungsfachkurs,
• das Modell C mit der Wahl von 12 Grundkursen (=Fächern) ohne neu einsetzende Fremdsprache.
Nach der Einführungsphase sind – unabhängig vom zuvor gewählten Modell – aus den bis dahin belegten Fächern
2 Leistungskurse und 8 Grundkurse zu bestimmen. (s. S. 3: Qualifikationsphase)
(2) 9 Grundkurse sind in der EF aus dem Pflichtbereich auszuwählen und der weitere Kurs bzw. die weiteren Kurse aus dem
Wahlbereich. Diese Belegung ist – mit wenigen möglichen Ausnahmen – für das ganze Schuljahr verbindlich.
(a) Zu den 9 Pflichtkursen gehören die Fächer:
Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache (hier: Englisch), Kunst oder Musik, eine Gesellschaftswissenschaft,
Religion, Mathematik, eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie), Sport, eine weitere Fremdsprache oder ein
zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach zur Bildung eines fachlichen Schwerpunkts. Als dieses
zusätzliche Schwerpunktfach sind neben Biologie, Physik und Chemie auch Informatik oder Technik wählbar.
Ausnahmen:
• Ordnungsgemäß vom Religionsunterricht abgemeldete oder zum Religionsunterricht nicht verpflichtete
Schüler/innen müssen Philosophie als Ersatzfach wählen. Ist Philosophie bereits im Rahmen der
Pflichtbelegung als Gesellschaftswissenschaft gewählt worden, so muss nach eigener Wahl ein anderes
gesellschaftswissenschaftliches Fach als Ersatzfach für Religion belegt werden.
• Wird durch ein ärztliches Attest langfristige Sportunfähigkeit bescheinigt, muss ersatzweise nach freier
Wahl ein anderes Fach für die Dauer der Sportunfähigkeit belegt werden.
Bitte beachten Sie: Wenn in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt worden ist, muss laut
§ 8 (5) APO-GOSt eine solche Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe bis zum Abitur belegt werden.
(b) Den noch verbleibenden Wahlkurs / die noch verbleibenden Wahlkurse
können Sie für die Wahl eines beliebigen weiteren Fachs bzw. beliebiger weiterer Fächer nutzen. Zwei neu
einsetzende Fremdsprachen können bei uns allerdings nicht gewählt werden. Die Fächer Kunst und Musik dürfen
gleichzeitig nur in den Modellen B1, B2 und C angewählt werden.
(c) Vertiefungsfachkurse gibt es am AWG in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch (als
fortgesetzter Sprache).
Diese Kurse zielen darauf ab, insbesondere Schüler/innen, die aus anderen Schulformen der Sekundarstufe I ans
Gymnasium wechseln, den Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu erleichtern. Grundlegende fachliche
Kompetenzen werden in enger Verzahnung mit dem jeweiligen Fachunterricht ggf. nachholend erworben, wiederholt
und geübt.
(3) Es müssen in jedem Fall mindestens 34 Wochenstunden im Schnitt der beiden Halbjahre in der EF belegt werden.
Die Kurse in den neu einsetzenden Fremdsprachen sind vierstündig; Unterricht in den Vertiefungsfachkursen findet
zweistündig statt; alle anderen Kurse sind dreistündig.
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