(4) Die oben beschriebenen Bedingungen führen bei den genannten Laufbahnmodellen zu folgenden Stundenbelegungen: Modell Fächerbelegung Wochenstunden A 10 Grundkurse (ohne / mit neu einsetzender Fremdsprache) 10 x 3 = 30 2 Vertiefungsfachkurse 9 x 3 + 1 x 4 = 31 +2+2 +2+2 = 34 = 35 In diesem Fall kann einer der beiden VFKe zum 2. Halbjahr der EF abgewählt werden. B1 11 Grundkurse (ohne / mit neu einsetzender Fremdsprache) 11 x 3 = 33 10 x 3 + 1 x 4 = 34 +2 +2 = 35 = 36 1 Vertiefungsfachkurs In beiden Fällen von B1 kann der VFK zum 2. Halbjahr der EF abgewählt werden. B2 11 Grundkurse mit einer neu einsetzenden Fremdsprache 10 x 3 + 1 x 4 (kein Vertiefungsfachkurs) C = 34 12 Grundkurse ohne neu einsetzende Fremdsprache 12 x 3 (kein Vertiefungsfachkurs) = 36 Im Modell C kann ein Grundkurs zum 2. Halbjahr der EF abgewählt werden. (5) Je Halbjahr der EF müssen alle Schüler/innen zwei Klausuren in den Fächern Deutsch, Mathematik und den Fremdsprachen schreiben. Außerdem muss in der Einführungsphase in einem gesellschaftswissenschaftlichen und in einem naturwissenschaftlichen Fach je Halbjahr eine Klausur geschrieben werden. Bestehen durch die Belegung von zwei Gesellschafts- oder zwei Naturwissenschaften Entscheidungsalternativen, so erfolgt die Festlegung des Klausurfachs spätestens zu Beginn des Schulhalbjahres. Die Festlegung ist für dieses Halbjahr verbindlich. Außerdem können nach freier Wahl in weiteren Fächern (Religion, Kunst, Musik, ..., aber nicht Sport) Klausuren geschrieben werden. Dies ist ratsam, wenn ein Fach eventuell später Leistungskursfach oder Grundkursfach der Abiturprüfung werden soll. Die Belegung eines Fachs mit Klausuren ist im Wahlbogen mit dem Kürzel „S“ (=schriftlich) zu kennzeichnen und die Belegung eines Fachs ohne Klausuren mit dem Kürzel „M“ (=mündlich). (6) Die Wahl der Fächer für die Einführungsphase hat große Bedeutung für die weitere Schullaufbahn, da jetzt nicht angewählte Fächer während der Qualifikationsphase nicht mehr belegt werden dürfen. Ausnahmen bilden • Literatur-, Instrumental- / Vokalpraktische Kurse, die nur im ersten Jahr der Qualifikationsphase unterrichtet werden, • Projektkurse, die erst im zweiten Jahr der Qualifikationsphase angewählt werden können, • Zusatzkurse in den Fächern Sozialwissenschaften und Geschichte, die unter bestimmten Bedingungen (s. Abschnitt unten zur Qualifikationsphase) im zweiten Jahr der Qualifikationsphase angewählt werden müssen. Fachwahlen in der Einführungsphase sollten daher im Zusammenhang mit den Pflichtbelegungen der Qualifikationsphase und mit den Abiturbedingungen gesehen und die geplanten Abiturfächer schon jetzt – natürlich noch unverbindlich – angegeben werden, damit die gesamte Schullaufbahn rechtzeitig durchdacht und geplant werden kann. Stand: März 2016 2/4 Die Qualifikationsphase (die Jahrgangsstufen Q1 [12] und Q2 [13]) Folgende Regelungen sollten frühzeitig berücksichtigt werden: (7) Die Fächer Deutsch, Mathematik, eine Fremdsprache, eine Gesellschaftswissenschaft, eine Naturwissenschaft, Sport, der fachliche Schwerpunkt (also eine weitere Fremdsprache oder ein zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach) müssen bis zum Ende der Qualifikationsphase belegt werden. Weiterhin gilt die oben beschriebene Belegverpflichtung laut § 8 (5) APOGOSt für alle diejenigen, die keine zweite Fremdsprache in der Sekundarstufe I erlernt haben. Religion (bzw. ersatzweise Philosophie) muss bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase belegt werden. Kunst bzw. Musik muss bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase belegt oder durch zwei Vokal- oder Instrumentalpraktische Kurse bzw. Literatur im selben Zeitraum ersetzt werden. Werden die Fächer Geschichte und Sozialwissenschaften nicht in der Einführungsphase angewählt und bis zum Ende des ersten Jahres der Qualifikationsphase durchbelegt, so müssen sie im zweiten Jahr der Qualifikationsphase als dreistündige Zusatzkurse belegt werden. Überdies kann im zweiten Jahr der Qualifikationsphase – nach Angebot der Schule – maximal ein Projektkurs belegt werden, der an ein Referenzfach (einen Leistungskurs oder Grundkurs aus der Qualifikationsphase) angebunden sein muss. Insgesamt müssen in der Qualifikationsphase in jedem Halbjahr 8 anrechenbare Grundkursfächer belegt werden. Projektkurse und Zusatzkurse sind wie Grundkurse anrechenbar, Vertiefungsfachkurse sind es nicht. In den drei Jahren der gymnasialen Oberstufe müssen insgesamt mindestens 102 Wochenstunden belegt werden, dabei mindestens 34 Wochenstunden in der Einführungsphase und mindestens 68 in den beiden Jahren der Qualifikationsphase. (8) Am Ende der Einführungsphase werden für die Qualifikationsphase die beiden Leistungskurse gewählt. Bei der Wahl der Leistungskursfächer muss bedacht werden, dass einer der Leistungskurse – das 1. Leistungsfach – entweder Deutsch, Mathematik, eine fortgeführte Fremdsprache oder eine Naturwissenschaft sein muss. Das andere Leistungskursfach kann dann aus dem Angebot der Schule entsprechend der individuellen Schullaufbahn gewählt werden, wobei die Bedingungen für die Wahl der Abiturfächer (s.u.) berücksichtigt werden müssen. Die Leistungskurse werden fünfstündig unterrichtet. (9) Für die Wahl der vier Abiturfächer gilt: • Unter den vier Abiturfächern müssen zwei der Fächer Deutsch, Mathematik und Fremdsprache sein. • Die drei Aufgabenfelder müssen durch die Abiturfächer erfasst werden. Dabei kann das Aufgabenfeld II durch Religion vertreten werden. • Alle vier Abiturfächer müssen in der gymnasialen Oberstufe durchgehend belegt worden sein (spätestens seit Beginn der Qualifikationsphase auch mit Klausuren). • Sport kann an unserem Gymnasium kein Fach der Abiturprüfung sein. Stand: März 2016 3/4 F Die folgenden Broschüren stehen auf der Website des Ministeriums für Schule und Weiterbildung des Landes NordrheinWestfalens zum Download bereit. Die gymnasiale Oberstufe an Gymnasien und Gesamtschulen in Nordrhein-Westfalen. Informationen für Schülerinnen und Schüler, die im Jahr 2016 in die gymnasiale Oberstufe eintreten Das Praktikum zum Erwerb der Fachhochschulreife in Nordrhein-Westfalen F Unter folgendem Link gibt es Informationen zum Zentralabitur: www.standardsicherung.schulministerium.nrw.de F Weitere Informationen zu den Fächern am AWG und vielen anderen Themen sind auf der Homepage des AWG zu finden: www.augustin-wibbelt-gymnasium.de Stand: März 2016 4/4 Augustin-Wibbelt-Gymnasium Warendorf APO-GOSt B Die Einführungsphase (Jahrgangsstufe EF [11]) Liebe Schülerinnen und Schüler, liebe Eltern, im Folgenden finden Sie einige Hinweise, die bei der Kurswahl für die Einführungsphase (EF) beachtet werden müssen. (1) Beim Eintritt in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe des AWG können verschiedene Laufbahnmodelle gewählt werden: • das Modell A mit der Wahl von 10 Grundkursen (=Fächern) und 2 Vertiefungsfachkursen, • das Modell B1 mit der Wahl von 11 Grundkursen (=Fächern) und 1 Vertiefungsfachkurs, • das Modell B2 mit 11 Grundkursen (=Fächern), darunter auf jeden Fall einer neu einsetzenden Fremdsprache, ohne Vertiefungsfachkurs, • das Modell C mit der Wahl von 12 Grundkursen (=Fächern) ohne neu einsetzende Fremdsprache. Nach der Einführungsphase sind – unabhängig vom zuvor gewählten Modell – aus den bis dahin belegten Fächern 2 Leistungskurse und 8 Grundkurse zu bestimmen. (s. S. 3: Qualifikationsphase) (2) 9 Grundkurse sind in der EF aus dem Pflichtbereich auszuwählen und der weitere Kurs bzw. die weiteren Kurse aus dem Wahlbereich. Diese Belegung ist – mit wenigen möglichen Ausnahmen – für das ganze Schuljahr verbindlich. (a) Zu den 9 Pflichtkursen gehören die Fächer: Deutsch, eine fortgeführte Fremdsprache (hier: Englisch), Kunst oder Musik, eine Gesellschaftswissenschaft, Religion, Mathematik, eine Naturwissenschaft (Biologie, Physik, Chemie), Sport, eine weitere Fremdsprache oder ein zusätzliches naturwissenschaftlich-technisches Fach zur Bildung eines fachlichen Schwerpunkts. Als dieses zusätzliche Schwerpunktfach sind neben Biologie, Physik und Chemie auch Informatik oder Technik wählbar. Ausnahmen: • Ordnungsgemäß vom Religionsunterricht abgemeldete oder zum Religionsunterricht nicht verpflichtete Schüler/innen müssen Philosophie als Ersatzfach wählen. Ist Philosophie bereits im Rahmen der Pflichtbelegung als Gesellschaftswissenschaft gewählt worden, so muss nach eigener Wahl ein anderes gesellschaftswissenschaftliches Fach als Ersatzfach für Religion belegt werden. • Wird durch ein ärztliches Attest langfristige Sportunfähigkeit bescheinigt, muss ersatzweise nach freier Wahl ein anderes Fach für die Dauer der Sportunfähigkeit belegt werden. Bitte beachten Sie: Wenn in der Sekundarstufe I keine zweite Fremdsprache erlernt worden ist, muss laut § 8 (5) APO-GOSt eine solche Fremdsprache in der gymnasialen Oberstufe bis zum Abitur belegt werden. (b) Den noch verbleibenden Wahlkurs / die noch verbleibenden Wahlkurse können Sie für die Wahl eines beliebigen weiteren Fachs bzw. beliebiger weiterer Fächer nutzen. Zwei neu einsetzende Fremdsprachen können bei uns allerdings nicht gewählt werden. Die Fächer Kunst und Musik dürfen gleichzeitig nur in den Modellen B1, B2 und C angewählt werden. (c) Vertiefungsfachkurse gibt es am AWG in den Fächern Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch (als fortgesetzter Sprache). Diese Kurse zielen darauf ab, insbesondere Schüler/innen, die aus anderen Schulformen der Sekundarstufe I ans Gymnasium wechseln, den Übergang in die gymnasiale Oberstufe zu erleichtern. Grundlegende fachliche Kompetenzen werden in enger Verzahnung mit dem jeweiligen Fachunterricht ggf. nachholend erworben, wiederholt und geübt. (3) Es müssen in jedem Fall mindestens 34 Wochenstunden im Schnitt der beiden Halbjahre in der EF belegt werden. Die Kurse in den neu einsetzenden Fremdsprachen sind vierstündig; Unterricht in den Vertiefungsfachkursen findet zweistündig statt; alle anderen Kurse sind dreistündig. Stand: März 2016 1/4