Informationen zum Sachkundenachweis Seite 1 von 3 Informationen zum Sachkundenachweis Aktuelle Informationen zum Thema Sachkunde und zu Fort- und Weiterbildungsseminaren des BNA finden Sie unter: www.bna-sachkunde.de Was ist Sachkunde? Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere h ält, züchtet und mit ihnen handelt die Sachkunde vor. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere. Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann." Wer muss den Sachkundenachweis ablegen? l l l l l Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild - und Vogelparks, die Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen Der gewerbsmäßige Handel Gewerbsmäßige Z üchter und Halter Wer Tiere zur Schau stellt. Was bedeutet "gewerbsm äßig"? file:/Sachkundenachweis.pdf 01.01.2004 Informationen zum Sachkundenachweis Seite 2 von 3 Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird. Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn: l l l Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als 50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt. Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn regelmäßig Jungtiere verkauft werden und 1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder 2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgr öße gehalten werden und/oder 3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden. Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren) gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM (~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist. Wo kann man den Sachkundenachweis ablegen? l l l l l Den Sachkundenachweis Aquaristik bei der VDA (Verband Deutscher Vereine für Aquarien- und Terrarienkunde e.V.) Tel. 0234 -381650 Den Sachkundenachweis Terraristik bei der DGHT (Deutsche Gesellschaft für Herpetologie und Terrarienkunde e.V.) Tel. 02225-703333 Den Sachkundenachweis Vögel beim BNA ( Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.) Tel. 07255-2800 Den Sachkundenachweis Wild in Gehegen bei DWV (Deutschen Wildgehege Verband e.V.) Tel. 040-79688265 Den Sachkundenachweis Straußenhaltung beim BDS (Bundesverband Deutscher Straußenzüchter e.V.) Tel. 07227 -991291 Sie wünschen weitere Informationen? file:/Sachkundenachweis.pdf 01.01.2004 Informationen zum Sachkundenachweis l l l l Seite 3 von 3 Diese erhalten Sie bei Ihren jeweiligen Verbänden Auf der Sachkunde-Homepage des BNA unter www.bna -sachkunde.de Auf der Sachkunde-Homepage von DGHT und VDA unter www.sachkundenachweis.de Oder bei der BNA Geschäftsstelle, Ostendstraße 4, 76707 Hambrücken, Tel. 07255-2800 © 2002 -2003 Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V., Erstellt: Geändert: www.bna-ev.de 2002-05-18, SR 2003-08-07, SR file:/Sachkundenachweis.pdf 01.01.2004