Informationen zum Sachkundenachweis

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Informationen zum Sachkundenachweis
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Informationen zum Sachkundenachweis
Aktuelle Informationen zum Thema Sachkunde und zu Fort- und
Weiterbildungsseminaren des BNA finden Sie unter:
www.bna-sachkunde.de
Was ist Sachkunde?
Das Tierschutzgesetz schreibt im § 11 für jeden der Tiere h ält, züchtet und mit ihnen
handelt die Sachkunde vor. Sie beinhaltet die theoretischen und praktischen Grundlagen
für den Umgang, die Haltung, Fütterung und Zucht der Tiere.
Auch im § 6 der Bundesartenschutzverordnung ist festgeschrieben, dass Wirbeltiere der
besonders geschützten Arten gehalten werden dürfen nur von dem: "Der die
erforderliche Zuverlässigkeit und ausreichende Kenntnisse über die Haltung und Pflege
der Tiere seiner nach Landesrecht zuständigen Behörde vorlegen kann."
Wer muss den Sachkundenachweis ablegen?
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Wissenschaftlich geleitete zoologische Einrichtungen
Nicht wissenschaftlich geleitete Tierparks, also auch Wild - und Vogelparks, die
Tiere gewerbsmäßig zur Schau stellen
Der gewerbsmäßige Handel
Gewerbsmäßige Z üchter und Halter
Wer Tiere zur Schau stellt.
Was bedeutet "gewerbsm äßig"?
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01.01.2004
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Die Gewerbsmäßigkeit nach dem Tierschutzrecht ist immer dann gegeben, wenn die
Tätigkeit planmäßig, fortgesetzt und mit der Absicht der Gewinnerzielung ausgeübt wird.
Voraussetzung für gewerbsmäßiges Züchten sind gegeben wenn:
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Reptilien: Ein Tierhalter oder Tierzüchter der mehr als 100 Reptilien oder mehr als
50 Schildkröten pro Jahr züchtet und absetzt.
Vögel: Ein gewerbsmäßiges Züchten liegt bei Vögeln in der Regel vor, wenn
regelmäßig Jungtiere verkauft werden und
1. mehr als 25 züchtende Vogelpaare gehalten werden und/oder
2. mehr als 10 züchtende Zuchtpaare über Nymphensittichgr öße gehalten werden
und/oder
3. mehr als 5 züchtende Ara- oder Kakadupaare gehalten werden.
Generell gilt: Bei Reptilien, Vögeln und sonstigen Heimtieren (z.B. Aquarientieren)
gilt eine Zucht als gewerbsmäßig, wenn ein Verkaufserlös von mehr als 4000 DM
(~2000 EUR) jährlich zu erwarten ist.
Wo kann man den Sachkundenachweis ablegen?
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Den Sachkundenachweis Aquaristik bei der VDA (Verband Deutscher Vereine für
Aquarien- und Terrarienkunde e.V.) Tel. 0234 -381650
Den Sachkundenachweis Terraristik bei der DGHT (Deutsche Gesellschaft für
Herpetologie und Terrarienkunde e.V.) Tel. 02225-703333
Den Sachkundenachweis Vögel beim BNA ( Bundesverband für fachgerechten
Natur- und Artenschutz e.V.) Tel. 07255-2800
Den Sachkundenachweis Wild in Gehegen bei DWV (Deutschen Wildgehege
Verband e.V.) Tel. 040-79688265
Den Sachkundenachweis Straußenhaltung beim BDS (Bundesverband Deutscher
Straußenzüchter e.V.) Tel. 07227 -991291
Sie wünschen weitere Informationen?
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Diese erhalten Sie bei Ihren jeweiligen Verbänden
Auf der Sachkunde-Homepage des BNA unter www.bna -sachkunde.de
Auf der Sachkunde-Homepage von DGHT und VDA unter
www.sachkundenachweis.de
Oder bei der BNA Geschäftsstelle, Ostendstraße 4, 76707 Hambrücken,
Tel. 07255-2800
© 2002 -2003 Bundesverband für fachgerechten Natur- und Artenschutz e.V.,
Erstellt:
Geändert:
www.bna-ev.de
2002-05-18, SR
2003-08-07, SR
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