Ausbildungsplan

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IHK Arnsberg,
Hellweg-Sauerland
Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung
Anlage zum Berufsausbildungsvertrag
Ausbildungsplan
Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages
Tierpfleger /
Tierpflegerin
Ausbildungsbetrieb:
Auszubildende(r):
Ausbildungszeit von:
bis:
□ Fachrichtung Forschung und Klinik
□ Fachrichtung Zoo
□ Fachrichtung Tierheim und Tierpension
Die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse laut
Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung ist auf den folgenden Seiten
niedergelegt.
Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des
Berufsschulunterrichtes und der Zwischen- und Abschlussprüfung des Auszubildenden ist in
den einzelnen Richtwerten enthalten.
Änderungen des Zeitumfanges und des Zeitablaufes aus betrieblich oder schulisch
bedingten Gründen oder aus Gründen in der Person des Auszubildenden bleiben
vorbehalten.
Auszubildender: ..........................................................
Unterschrift
..........................................................
Datum
Gesetzlicher Vertreter
des Auszubildenden: ..................................................................
Unterschrift
..................................................................
Firmenstempel/Unterschrift
IHK Arnsberg,
Hellweg-Sauerland
Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
Ausbildungsform /
Abteilung
25-36
Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht
a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere
Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären
b) Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem
Ausbildungsvertrag nennen
c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen
d) Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen
e) Wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden
Betrieb geltenden Tarifverträge nennen
Während der gesamten
Ausbildung zu vermitteln
Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes
a) Standort, Aufbau und Aufgaben des
Ausbildungsbetriebes erläutern
b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie
Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Vermarktung und
Verwaltung erklären
c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner
Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen,
Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Verwaltungen
und Verbänden erklären
d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der
betriebsverfassungs- oder
personalvertretungsrechtlichen Organe des
ausbildenden Betriebes beschreiben
Während der gesamten
Ausbildung zu vermitteln
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit
a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am
Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer
Vermeidung ergreifen
b) Berufsbezogenen Arbeits- und
Unfallverhütungsvorschriften anwenden
c) Verhaltensweise bei Unfällen beschreiben sowie
Maßnahmen einleiten
d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes
anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden
beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung
ergreifen
e) Regeln der Arbeitshygiene anwenden
Während der gesamten
Ausbildung zu vermitteln
Umweltschutz
Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im
beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere
a) Mögliche Umweltbelastungen durch den
Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum
Umweltschutz an Beispielen erklären
b) Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Während der gesamten
Umweltschutzes anwenden
Ausbildung zu vermitteln
c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und
umweltschonenden Energie- und Materialverwendung
nutzen
d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer
umweltschonenden Entsorgung zuführen
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Hellweg-Sauerland
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
25-36
Qualitätssichernde Maßnahmen
a) Betriebliche Standards anwenden
b) Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung
berücksichtigen
c) Betriebliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung
durchführen
Während der gesamten
Ausbildung zu vermitteln
Berufsspezifische Regelungen
a) Bestimmungen des Tierschutz anwenden
b) Berufsspezifische Regelungen, insbesondere
Regelungen zur Tiergesundheit, anwenden
c) Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und
der Gewerbeaufsicht erläutern
d) Regelungen zum Naturschutz anwenden
e) Regelungen zum Artenschutz anwenden
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2
Arbeitsorganisation
a) Persönliche Schutzausrüstung auswählen und
handhaben
b) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen
und ihre Funktionsfähigkeit erhalten
c) Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher
Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen
Gesichtspunkten, planen und durchführen
d) Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebsmittel
auswählen, bereitstellen und lagern
e) Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen
einsetzen und funktionsfähig erhalten
f) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse
abstimmen, auswerten und kontrollieren
g) Arbeitsabläufe nach ergonomischen, funktionalen und
rechtlichen Anforderungen gestalten
h) Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und
präsentieren
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Kommunikation und Information
a) Kommunikations- und Informationssysteme nutzen und
Informationen aufgabenbezogen auswerten
b) Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit
anwenden
c) Gespräche mit Kunden ergebnisorientiert und
situationsbezogen führen
d) Fremdsprachige Fachbegriffe anwenden
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Systematik, Anatomie, Physiologie und
a)
b)
c)
d)
zoologische Systematik erläutern
Körperbau von Tieren beschreiben
Verhalten von Tieren beschreiben
Lage und Funktion der Organe an verschiedenen
Tierarten erläutern
e) Lebensweise von Tieren verschiedener
Wirbeltierordnungen beschreiben
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Ausbildungsform /
Abteilung
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Hellweg-Sauerland
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
Ausbildungsform /
Abteilung
25-36
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren
a) Tiere beobachten
b) Verhaltensänderungen feststellen und erforderliche
Maßnahmen ergreifen
c) Tiere artgerecht füttern und tränken
d) Körperpflege durchführen
e) Tiere beschäftigen
f)Tiere kennzeichnen
g) Biologische Daten erfassen
h) Tiere zu Gruppen zusammenstellen
i) Tiergesundheit begutachten
j) Trächtige und neugeborene Tiere versorgen
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Transport von Tieren
a) Methoden und Hilfsmittel zum Einfangen, Ergreifen
und Umsetzen von Tieren beschreiben
b) Tiermasse und –größe schätzen und messen
c) Tiere einfangen, fixieren, einsetzen und umsetzen
d) Beim Transport Stressfaktoren verringern und
Verletzungsgefahren vermeiden
e) Tiere für den Transport vorbereiten, versorgen,
transportieren und entladen
f)Tiere in Empfang nehmen
g) Tiere eingewöhnen
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Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften
a) Größe von Tierunterkünften berechnen
b) Tierunterkünfte unter Beachtung funktionaler,
verhaltens- und artgerechter Gesichtspunkte einrichten
und in Stand halten
c) Tierunterkünfte reinigen und desinfizieren
d) Quarantäne- und Krankenbereiche einrichten
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Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit
a) Krankheitszeichen feststellen und Maßnahmen
ergreifen
b) Proben für Untersuchungen nehmen
c) Vorsorgemaßnahmen durchführen
d) Parasitenbefall feststellen, Bekämpfung nach
Anweisung durchführen
e) Zoonosegefahr erkennen, Maßnahmen ergreifen
f) Quarantänemaßnahmen und Notfallquarantäne
durchführen
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Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen
a) Tiere zur Behandlung halten, positionieren und fixieren
b) Bei Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen
mitwirken
c) Tiere vor und nach Eigriffen betreuen, insbesondere
Tiere für die Narkose vorbereiten und Narkose
überwachen
d) Tiere nach Anweisung medizinisch versorgen
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Hellweg-Sauerland
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
Ausbildungsform /
Abteilung
25-36
Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu
a) Futter und Einstreu nach Aussehen, Beimischungen
sowie Geruch beurteilen und Konsistenz prüfen
b) Futtermittel und Einstreu auswählen
c) Futterrationen bemessen und zusammenstellen
d) Fütterungs- und Tränkeinrichtungen kontrollieren und
Funktionsfähigkeit erhalten
e) Futter und Einstreu lagern
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Hellweg-Sauerland
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen
A. Fachrichtung Forschung und Klinik
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
Ausbildungsform /
Abteilung
25-36
Diagnostik bei Tieren
a) Parasitenbefall nach Art und Stärke bestimmen
b) Für die Diagnostik erforderliche Angaben,
insbesondere Körpermasse und Alter sowie
physiologische Daten, ermitteln
c) Kot-, Harn-, Haut- sowie Haarproben entnehmen und
Ergebnisse bewerten
d) Blutentnahme bei Tieren durchführen
e) Blutparameter bestimmen sowie Erythrozyten und
Leukozyten unterscheiden
f) Bei Sektionen mitwirken
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Mitwirkung bei Behandlungen und Eingriffen
a) Notwendigkeit von Tierversuchen sowie Ersatz- und
Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen aufzeigen
b) Endogene und exogene Störfaktoren erläutern
c) Tiere fachgerecht betäuben und töten
d) Wirkstoffzubereitungen berechnen, ansetzen und
verwende
e) Behandlungen und Eingriffe durchführen
f) Mit Infusionslösungen und –bestecken umgehen,
Infusionen anlegen und überwachen
g) Regelungen zur Durchführung von Tierversuchen
anwenden
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Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren
a) Berufsspezifische Regelungen des
Gentechnikgesetzes anwenden
b) Tiere verschiedener Ordnungen unter
versuchstierkundlichen Haltungssystemen,
insbesondere Barrieresystemen, halten und züchten
sowie Dokumentationen anfertigen
c) Bedeutung und Züchtung gentechnisch veränderter,
insbesondere transgener Tiere erläutern
d) Zuchtprogramme durchführen und dokumentieren
e) Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen,
insbesondere Sterilisatoren, erhalten
f) Methoden der Kryokonservierung sowie des
Embryotransfers erläutern
g) Maßnahmen zur Verhaltensanreicherung unter
Berücksichtigung der Standardisierung durchführen
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Qualitätsmanagement
a) Qualitätskontrollen durchführen
b) Regeln Guter Laborpraxis (GLP) sowie vergleichbare
Regelungen anwenden
c) Bei der Umsetzung des Qualitätsmanagement
mitwirken
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Hellweg-Sauerland
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
25-36
Hygienemanagement
a) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus,
insbesondere bei Gnotobioten und spezifiziert
pathogenfreien Tieren, erläutern
b) Die Bedeutung von Schadorganismen – im
Arbeitsbereich erläutern
c) Desinfektionsmaßnahmen unterscheiden sowie
Desinfektionslösungen berechnen und herstellen
d) Fein-, Gro-, Instrumenten-, Haut- und
Flächendesinfektion durchführen
e) Sterilisationsmaßnahmen durchführen, insbesondere
Autoklavieren und Trockensterilisation
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Prozessbezogenen Arbeitstechniken
a) Bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken
b) Prozessorientierte Arbeitstechniken auswählen und
bewerten
c) Prozessorientierte Arbeitstechniken einsetzen
d) Prozessabläufe kontrollieren und dokumentieren
e) Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren
f)Elektronische Datenverarbeitungssyteme einsetzen
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Ausbildungsform /
Abteilung
IHK Arnsberg,
Hellweg-Sauerland
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen
B. Fachrichtung Zoo
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
Ausbildungsform /
Abteilung
25-36
Bestimmen, Pflegen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen
a) Im Ausbildungsbetrieb gehaltenen Tiere bestimmen
b) In zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen
gehaltene Tierarten, insbesondere Säugetiere, Vögel,
Aquarien- und Terrarientiere, systematisch,
geografisch und ökologisch einordnen und pflegen
c) In zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen
gehaltene Tierarten züchten
d) Tötungsmethoden erläutern und Futtertiere
fachgerecht töten
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Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen
a) In zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen
gehaltene Tierarten, insbesondere Säugetiere, Vögel,
Aquarien- und Terrarientiere, verhaltensgerecht
betreuen
b) Tiere verhaltensgerecht mit Methoden des Behavioural
Enrichment beschäftigen
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Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen
a) Gehege, Volieren, Aquarien und Terrarien artgerecht
einrichten, ausgestalten und in Stand halten
b) Aquarien- und Terrarienpflanzen pflegen
c) Technische Anlagen kontrollieren, bei Störungen
Maßnahmen ergreifen
d) Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und warten
e) Wasserqualität prüfen, bei Störungen Maßnahmen
ergreifen
Besucherbetreuung
a) Über Aufgaben und Bedeutung des Betriebes und die
Tätigkeiten von Tierpflegerinnen und –pflegern
informieren
b) Über die im Betrieb lebenden Tiere informieren,
insbesondere über Herkunft, Verhalten, Lebensweise
und Haltungsbedingungen
c) Maßnahmen der Besucherbetreuung planen und
durchführen
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IHK Arnsberg,
Hellweg-Sauerland
Abschnitt II: Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen
C. Fachrichtung Tierheim und Tierpension
Teil des Ausbildungsberufsbildes zu
vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse
Zeitliche Richtwerte in
Wochen in den
Ausbildungsmonaten
1-18
19-24
Ausbildungsform /
Abteilung
25-36
Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen
a) Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, bestimmen
sowie nach Ursprung, Rasse, Charakter und Verhalten
einordnen
b) Einheimische und nichteinheimische Vögel und
Reptilien artgerecht unterbringen und pflegen
c) Betriebliche Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit
Tieren, insbesondere bei verhaltensauffälligen Tieren,
anwenden
d) Belegungs- und Futterpläne nach Bedarf aufstellen
e) Regelungen und Empfehlungen von Fachverbänden
anwenden
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Erziehen von Hunden
a) Sozialisierung zwischen Mensch und Hund sowie
zwischen Hunden fördern
b) Gruppenhaltung von Hunden durchführen
c) Mit Problemhunden umgehen
d) Tierschutzgerechte Training- und Erziehungsmethoden
anwenden
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Kunden und Besucherbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit
a) Über Ausstattung, Aufgaben und Bedeutung des
Betriebes informieren
b) Über die im Betrieb lebenden Tiere informieren,
insbesondere Herkunft, Verhalten, Lebensweise und
Haltungsbedingungen
c) Maßnahmen der Kunden- und Besucherbetreuung
planen und durchführen
d) Kunden beraten und Besucher betreuen
e) An der Planung und Konzeption von
Marketingmaßnahmen mitwirken
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Verwaltung und kaufmännische Grundlagen
a) Kunden über Vertrags- und Geschäftsbedingungen
informieren
b) Verträge vorbereiten
c) Kunden- und tierspezifische Daten registrieren,
aufbereiten und verwalten
d) Angebote einholen und vergleichen
e) Betriebsmittel beschaffen, annehmen, kontrollieren,
Mängel feststellen
f) Betriebsmittel lagern und einsetzen
g) Reklamationen bearbeiten
h) Kosten ermitteln, erfassen und überwachen
i) Kalkulationen betriebsbezogen durchführen
j) Rechnungen auf Richtigkeit prüfen, Unstimmigkeiten
klären
k) Zahlungsverkehr durchführen und Mahnungen
bearbeiten
l) Bei Personalplanung und Personaleinsatz mitwirken
m) Schriftverkehr durchführen
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