IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Sachliche und zeitliche Gliederung der Berufsausbildung Anlage zum Berufsausbildungsvertrag Ausbildungsplan Der sachlich und zeitlich gegliederte Ausbildungsplan ist Bestandteil des Ausbildungsvertrages Tierpfleger / Tierpflegerin Ausbildungsbetrieb: Auszubildende(r): Ausbildungszeit von: bis: □ Fachrichtung Forschung und Klinik □ Fachrichtung Zoo □ Fachrichtung Tierheim und Tierpension Die sachliche und zeitliche Gliederung der zu vermittelnden Fertigkeiten und Kenntnisse laut Ausbildungsrahmenplan der Ausbildungsverordnung ist auf den folgenden Seiten niedergelegt. Der zeitliche Anteil des gesetzlichen bzw. tariflichen Urlaubsanspruches, des Berufsschulunterrichtes und der Zwischen- und Abschlussprüfung des Auszubildenden ist in den einzelnen Richtwerten enthalten. Änderungen des Zeitumfanges und des Zeitablaufes aus betrieblich oder schulisch bedingten Gründen oder aus Gründen in der Person des Auszubildenden bleiben vorbehalten. Auszubildender: .......................................................... Unterschrift .......................................................... Datum Gesetzlicher Vertreter des Auszubildenden: .................................................................. Unterschrift .................................................................. Firmenstempel/Unterschrift IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Abschnitt I: Gemeinsame Fertigkeiten und Kenntnisse Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 Ausbildungsform / Abteilung 25-36 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und Beendigung, erklären b) Gegenseitige Rechte und Pflichten aus dem Ausbildungsvertrag nennen c) Möglichkeiten der beruflichen Fortbildung nennen d) Wesentliche Teile des Arbeitsvertrages nennen e) Wesentliche Bestimmungen der für den ausbildenden Betrieb geltenden Tarifverträge nennen Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes a) Standort, Aufbau und Aufgaben des Ausbildungsbetriebes erläutern b) Grundfunktionen des ausbildenden Betriebes wie Einkauf, Produktion, Dienstleistung, Vermarktung und Verwaltung erklären c) Beziehungen des Ausbildungsbetriebes und seiner Beschäftigten zu Wirtschaftsorganisationen, Berufsvertretungen, Gewerkschaften, Verwaltungen und Verbänden erklären d) Grundlagen, Aufgaben und Arbeitsweise der betriebsverfassungs- oder personalvertretungsrechtlichen Organe des ausbildenden Betriebes beschreiben Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und Maßnahmen zu ihrer Vermeidung ergreifen b) Berufsbezogenen Arbeits- und Unfallverhütungsvorschriften anwenden c) Verhaltensweise bei Unfällen beschreiben sowie Maßnahmen einleiten d) Vorschriften des vorbeugenden Brandschutzes anwenden, Verhaltensweisen bei Bränden beschreiben und Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen e) Regeln der Arbeitshygiene anwenden Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Umweltschutz Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen Einwirkungsbereich beitragen, insbesondere a) Mögliche Umweltbelastungen durch den Ausbildungsbetrieb und seinen Beitrag zum Umweltschutz an Beispielen erklären b) Für den Ausbildungsbetrieb geltende Regelungen des Während der gesamten Umweltschutzes anwenden Ausbildung zu vermitteln c) Möglichkeiten der wirtschaftlichen und umweltschonenden Energie- und Materialverwendung nutzen d) Abfälle vermeiden, Stoffe und Materialien einer umweltschonenden Entsorgung zuführen IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 25-36 Qualitätssichernde Maßnahmen a) Betriebliche Standards anwenden b) Kundenorientierung bei der Aufgabenerledigung berücksichtigen c) Betriebliche Maßnahmen zur Qualitätssicherung durchführen Während der gesamten Ausbildung zu vermitteln Berufsspezifische Regelungen a) Bestimmungen des Tierschutz anwenden b) Berufsspezifische Regelungen, insbesondere Regelungen zur Tiergesundheit, anwenden c) Aufgaben der zuständigen Berufsgenossenschaft und der Gewerbeaufsicht erläutern d) Regelungen zum Naturschutz anwenden e) Regelungen zum Artenschutz anwenden 2 2 Arbeitsorganisation a) Persönliche Schutzausrüstung auswählen und handhaben b) Sicherheitseinrichtungen am Arbeitsplatz bedienen und ihre Funktionsfähigkeit erhalten c) Aufgaben unter Berücksichtigung betrieblicher Gegebenheiten, insbesondere nach wirtschaftlichen Gesichtspunkten, planen und durchführen d) Materialien, Ersatzteile, Werkzeuge und Betriebsmittel auswählen, bereitstellen und lagern e) Maschinen, Geräte und Betriebseinrichtungen einsetzen und funktionsfähig erhalten f) Aufgaben im Team bearbeiten, Ergebnisse abstimmen, auswerten und kontrollieren g) Arbeitsabläufe nach ergonomischen, funktionalen und rechtlichen Anforderungen gestalten h) Arbeitsergebnisse dokumentieren, beurteilen und präsentieren 6 2 Kommunikation und Information a) Kommunikations- und Informationssysteme nutzen und Informationen aufgabenbezogen auswerten b) Regeln zum Datenschutz und zur Datensicherheit anwenden c) Gespräche mit Kunden ergebnisorientiert und situationsbezogen führen d) Fremdsprachige Fachbegriffe anwenden 5 Systematik, Anatomie, Physiologie und a) b) c) d) zoologische Systematik erläutern Körperbau von Tieren beschreiben Verhalten von Tieren beschreiben Lage und Funktion der Organe an verschiedenen Tierarten erläutern e) Lebensweise von Tieren verschiedener Wirbeltierordnungen beschreiben 6 2 Ausbildungsform / Abteilung IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 Ausbildungsform / Abteilung 25-36 Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren a) Tiere beobachten b) Verhaltensänderungen feststellen und erforderliche Maßnahmen ergreifen c) Tiere artgerecht füttern und tränken d) Körperpflege durchführen e) Tiere beschäftigen f)Tiere kennzeichnen g) Biologische Daten erfassen h) Tiere zu Gruppen zusammenstellen i) Tiergesundheit begutachten j) Trächtige und neugeborene Tiere versorgen 14 6 Transport von Tieren a) Methoden und Hilfsmittel zum Einfangen, Ergreifen und Umsetzen von Tieren beschreiben b) Tiermasse und –größe schätzen und messen c) Tiere einfangen, fixieren, einsetzen und umsetzen d) Beim Transport Stressfaktoren verringern und Verletzungsgefahren vermeiden e) Tiere für den Transport vorbereiten, versorgen, transportieren und entladen f)Tiere in Empfang nehmen g) Tiere eingewöhnen 6 Einrichten, Reinigen, Desinfizieren und Instandhalten von Tierunterkünften a) Größe von Tierunterkünften berechnen b) Tierunterkünfte unter Beachtung funktionaler, verhaltens- und artgerechter Gesichtspunkte einrichten und in Stand halten c) Tierunterkünfte reinigen und desinfizieren d) Quarantäne- und Krankenbereiche einrichten 14 4 Erkennen von Krankheiten, Schutz der Tiergesundheit a) Krankheitszeichen feststellen und Maßnahmen ergreifen b) Proben für Untersuchungen nehmen c) Vorsorgemaßnahmen durchführen d) Parasitenbefall feststellen, Bekämpfung nach Anweisung durchführen e) Zoonosegefahr erkennen, Maßnahmen ergreifen f) Quarantänemaßnahmen und Notfallquarantäne durchführen 7 6 Mitwirken bei Behandlungen und Eingriffen a) Tiere zur Behandlung halten, positionieren und fixieren b) Bei Untersuchungen, Behandlungen und Eingriffen mitwirken c) Tiere vor und nach Eigriffen betreuen, insbesondere Tiere für die Narkose vorbereiten und Narkose überwachen d) Tiere nach Anweisung medizinisch versorgen 6 4 IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 Ausbildungsform / Abteilung 25-36 Lagern, Zubereiten, Verwenden von Futter und Einstreu a) Futter und Einstreu nach Aussehen, Beimischungen sowie Geruch beurteilen und Konsistenz prüfen b) Futtermittel und Einstreu auswählen c) Futterrationen bemessen und zusammenstellen d) Fütterungs- und Tränkeinrichtungen kontrollieren und Funktionsfähigkeit erhalten e) Futter und Einstreu lagern 14 IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Abschnitt II: Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen A. Fachrichtung Forschung und Klinik Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 Ausbildungsform / Abteilung 25-36 Diagnostik bei Tieren a) Parasitenbefall nach Art und Stärke bestimmen b) Für die Diagnostik erforderliche Angaben, insbesondere Körpermasse und Alter sowie physiologische Daten, ermitteln c) Kot-, Harn-, Haut- sowie Haarproben entnehmen und Ergebnisse bewerten d) Blutentnahme bei Tieren durchführen e) Blutparameter bestimmen sowie Erythrozyten und Leukozyten unterscheiden f) Bei Sektionen mitwirken 8 Mitwirkung bei Behandlungen und Eingriffen a) Notwendigkeit von Tierversuchen sowie Ersatz- und Ergänzungsmethoden zu Tierversuchen aufzeigen b) Endogene und exogene Störfaktoren erläutern c) Tiere fachgerecht betäuben und töten d) Wirkstoffzubereitungen berechnen, ansetzen und verwende e) Behandlungen und Eingriffe durchführen f) Mit Infusionslösungen und –bestecken umgehen, Infusionen anlegen und überwachen g) Regelungen zur Durchführung von Tierversuchen anwenden 14 Haltung, Pflege und Zucht von hygienisch und genetisch definierten Tieren a) Berufsspezifische Regelungen des Gentechnikgesetzes anwenden b) Tiere verschiedener Ordnungen unter versuchstierkundlichen Haltungssystemen, insbesondere Barrieresystemen, halten und züchten sowie Dokumentationen anfertigen c) Bedeutung und Züchtung gentechnisch veränderter, insbesondere transgener Tiere erläutern d) Zuchtprogramme durchführen und dokumentieren e) Funktionsfähigkeit technischer Einrichtungen, insbesondere Sterilisatoren, erhalten f) Methoden der Kryokonservierung sowie des Embryotransfers erläutern g) Maßnahmen zur Verhaltensanreicherung unter Berücksichtigung der Standardisierung durchführen 12 Qualitätsmanagement a) Qualitätskontrollen durchführen b) Regeln Guter Laborpraxis (GLP) sowie vergleichbare Regelungen anwenden c) Bei der Umsetzung des Qualitätsmanagement mitwirken 6 IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 25-36 Hygienemanagement a) Maßnahmen zur Aufrechterhaltung des Hygienestatus, insbesondere bei Gnotobioten und spezifiziert pathogenfreien Tieren, erläutern b) Die Bedeutung von Schadorganismen – im Arbeitsbereich erläutern c) Desinfektionsmaßnahmen unterscheiden sowie Desinfektionslösungen berechnen und herstellen d) Fein-, Gro-, Instrumenten-, Haut- und Flächendesinfektion durchführen e) Sterilisationsmaßnahmen durchführen, insbesondere Autoklavieren und Trockensterilisation 6 Prozessbezogenen Arbeitstechniken a) Bei der Planung von Prozessabläufen mitwirken b) Prozessorientierte Arbeitstechniken auswählen und bewerten c) Prozessorientierte Arbeitstechniken einsetzen d) Prozessabläufe kontrollieren und dokumentieren e) Ergebnisse prüfen, bewerten und dokumentieren f)Elektronische Datenverarbeitungssyteme einsetzen 6 Ausbildungsform / Abteilung IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Abschnitt II: Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen B. Fachrichtung Zoo Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 Ausbildungsform / Abteilung 25-36 Bestimmen, Pflegen und Züchten von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen a) Im Ausbildungsbetrieb gehaltenen Tiere bestimmen b) In zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gehaltene Tierarten, insbesondere Säugetiere, Vögel, Aquarien- und Terrarientiere, systematisch, geografisch und ökologisch einordnen und pflegen c) In zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gehaltene Tierarten züchten d) Tötungsmethoden erläutern und Futtertiere fachgerecht töten 20 Betreuen von Wildtieren und Haustieren gefährdeter Rassen a) In zoologischen Gärten und ähnlichen Einrichtungen gehaltene Tierarten, insbesondere Säugetiere, Vögel, Aquarien- und Terrarientiere, verhaltensgerecht betreuen b) Tiere verhaltensgerecht mit Methoden des Behavioural Enrichment beschäftigen 14 Ausgestalten und Instandhalten zoospezifischer Anlagen a) Gehege, Volieren, Aquarien und Terrarien artgerecht einrichten, ausgestalten und in Stand halten b) Aquarien- und Terrarienpflanzen pflegen c) Technische Anlagen kontrollieren, bei Störungen Maßnahmen ergreifen d) Sicherheitseinrichtungen kontrollieren und warten e) Wasserqualität prüfen, bei Störungen Maßnahmen ergreifen Besucherbetreuung a) Über Aufgaben und Bedeutung des Betriebes und die Tätigkeiten von Tierpflegerinnen und –pflegern informieren b) Über die im Betrieb lebenden Tiere informieren, insbesondere über Herkunft, Verhalten, Lebensweise und Haltungsbedingungen c) Maßnahmen der Besucherbetreuung planen und durchführen 4 IHK Arnsberg, Hellweg-Sauerland Abschnitt II: Berufliche Fachbildung in den Fachrichtungen C. Fachrichtung Tierheim und Tierpension Teil des Ausbildungsberufsbildes zu vermittelnde Fertigkeiten und Kenntnisse Zeitliche Richtwerte in Wochen in den Ausbildungsmonaten 1-18 19-24 Ausbildungsform / Abteilung 25-36 Pflegen, Halten und Versorgen von Tieren in Tierheimen und Tierpensionen a) Tiere, insbesondere Hunde und Katzen, bestimmen sowie nach Ursprung, Rasse, Charakter und Verhalten einordnen b) Einheimische und nichteinheimische Vögel und Reptilien artgerecht unterbringen und pflegen c) Betriebliche Sicherheitsvorschriften beim Umgang mit Tieren, insbesondere bei verhaltensauffälligen Tieren, anwenden d) Belegungs- und Futterpläne nach Bedarf aufstellen e) Regelungen und Empfehlungen von Fachverbänden anwenden 18 Erziehen von Hunden a) Sozialisierung zwischen Mensch und Hund sowie zwischen Hunden fördern b) Gruppenhaltung von Hunden durchführen c) Mit Problemhunden umgehen d) Tierschutzgerechte Training- und Erziehungsmethoden anwenden 20 Kunden und Besucherbetreuung, Öffentlichkeitsarbeit a) Über Ausstattung, Aufgaben und Bedeutung des Betriebes informieren b) Über die im Betrieb lebenden Tiere informieren, insbesondere Herkunft, Verhalten, Lebensweise und Haltungsbedingungen c) Maßnahmen der Kunden- und Besucherbetreuung planen und durchführen d) Kunden beraten und Besucher betreuen e) An der Planung und Konzeption von Marketingmaßnahmen mitwirken 6 Verwaltung und kaufmännische Grundlagen a) Kunden über Vertrags- und Geschäftsbedingungen informieren b) Verträge vorbereiten c) Kunden- und tierspezifische Daten registrieren, aufbereiten und verwalten d) Angebote einholen und vergleichen e) Betriebsmittel beschaffen, annehmen, kontrollieren, Mängel feststellen f) Betriebsmittel lagern und einsetzen g) Reklamationen bearbeiten h) Kosten ermitteln, erfassen und überwachen i) Kalkulationen betriebsbezogen durchführen j) Rechnungen auf Richtigkeit prüfen, Unstimmigkeiten klären k) Zahlungsverkehr durchführen und Mahnungen bearbeiten l) Bei Personalplanung und Personaleinsatz mitwirken m) Schriftverkehr durchführen 18