Die Bedeutung der Menschenrechte im Selbstverständnis des Marxismus-Leninismus INHALT Einleitung………………………………………………………………………………..………..3 1. Die Menschenrechtsauffassung der bürgerlichen Klasse………………………...….....4 2. Menschenrechte und Staatsbürgerrechte……………………………………………….……6 3. Das Privateigentumsproblem betreffend der Menschenrechte………………………......…7 4. Der Zusammenhang zwischen den Komponenten der Menschenrechte ………..………....9 4.1. Freiheit- und Gleichheitsrechte im Kontext der Menschenrechte....................................10 4.2. Der ideologische und theoretische Hintergrund der Freiheitsvorstellung ……….….…10 5. Politische Emanzipation und politische Rechte.……………………………………………11 6. Sind die Menschenrechte, Naturrechte?.................................................................................12 7. Das Menschenrechtsprojektion des Sozialismus……………………………………….…..13 7.1. Die Menschenrechte als eine politische Waffe gegen den Sozialismus……………….…14 Schluss…………………………………………….……………………………………………...15 Literaturverzeichnis………………………………………………………………....………….16 2 - EINLEITUNG – Diese Arbeit sucht nach einer Antwort zum Selbstverständnis des Marxismus-Leninismus betreffend der Menschenrechte. Dafür werden erstens die Hauptkritiken von Marx in seinem bekannten Buch, „Zur Juden Frage“ in diesem Kontext behandelt. Danach wird die Diskussion mit der dialektischen Annäherung von Marx zur Menschenrechtauffassung der bürgerlichen Klasse vertieft. Diese Arbeit versucht zu zeigen, mittels welcher Argumentationen Marx die Menschenrechte kritisiert, wobei ein Paar Aussagen von einigen bürgerlichen Verfassungen zitiert werden. Die zentrale Forschungsfrage bezieht sich auf die objektiven und praktischen Gründe jenseits der Auffassung der bürgerlichen Klasse, der Menschenrechte und der Interesse der Klassen. Warum brauchten die Bourgeois eine neue Rechtsdefinition zu stellen? Weiterhin setzt sich die Arbeit mit der Diskussion über Staatsbürgerrechte und Menschenrechte auseinander. Die bürgerliche Klasse teilte die Rechte unter zwei Typen und spaltete die Menschheit mittelbar als Citoyen und Menschen. Marx und seine Nachfolger zeigten, dass die bürgerliche Klasse dadurch ihre eigenen Klasseninteressen verheimlicht. Hinterher wird die These kommentiert, die besagt, dass Menschenrechte ein Mittel fürs Bürgertum ist, um sie selbst von der Gesellschaft abzuspalten. Dann kommt die Hauptkritik von Marx gegen die Menschenrechtsvorstellung des Bürgertums. Das liegt in Interessen des Bürgertums. Hier wird die Rolle des Privateigentums und Eigentumsrechts in Hinblick auf Menschenrechte analysiert. Menschenrechte umfassen verschiedene Rechttypen wie Gleichheit-, Freiheit- und Sicherheitsrecht. Daher werden die sozialen und faktischen Bedeutungen und Reflexionen der Hauptkomponenten der Menschenrechte aus dem marxistischen Blickwinkel diskutiert. In dem Sinne fokussiert sich die Arbeit besonders über das Freiheitsrecht. Die Konflikte zwischen der gesetzlichen Freiheit und Realitätsdimension der Freiheit werden angesichts der sozialen Fakten verglichen. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen werden oft die Bemerkungen und Kommentare der einigen Marxisten wie Ernst Bloch, Iring Fetscher und Claude Lefort verwendet. Nach kurzen Informationen über die historische Entstehung der Freiheitsvorstellung, wird das politische Recht und daneben die politische Emanzipationsproblematik betrachtet. Wie ist es möglich, mittels der bürgerlichen politischen Rechte, eine wirkliche politische Emanzipation zu erreichen? Der naturalistische Charakter der Menschenrechte ist auch ein anderer Diskussionspunkt. Vor dem Schluss, wird noch das Menschenrechtsverständnis der damaligen sozialistischen Staaten mittels konkreten historischen Beispielen erforscht. 3 1. Die Menschenrechtsauffassung der bürgerlichen Klasse Karl Marx, setzt von Anfang an die Menschenrechtesdebatte mit der „Emanzipation“ der Menschheit ein. Denn, die bürgerliche Weltanschauung sieht die Errungenschaft der Menschenrechte als ein wichtiger Schritt zur menschlichen Emanzipation. Deshalb findet Marx es passend die Diskussion zu beginnen, zunächst mit der menschlichen Emanzipation zu befragen. Am Anfang stellt er die Frage: „Wer soll emanzipieren? Und wer soll emanzipiert werden? ...Von welcher Art der Emanzipation handelt es sich?“ 1 Damit meint er, dass die politische Emanzipation mit der menschlichen Emanzipation verwechselt wird. Die Französischen Revolution brachte einfach die Haupt Normen zur politischen Emanzipation des Volkes. Hat das zur wirklichen menschlichen Emanzipation gereicht? Natürlich nicht! Marx zeigt die Judenfrage an dieser Stelle als ein Beispiel. Nach seiner Meinung hängt die wirkliche Emanzipation der religiösen Menschen vor allem der Juden, von der politischen Emanzipation des Staates und überhaupt von der Religion ab. 2 Denn, als Vertreter einer konkreten Religion könnte der Staat nicht neutral und ehrlich vor seinen Bürgern sein. Erstens musste er von der Parteinahme emanzipiert werden. Marx Gedanke war, dass ohne eine Befreiung des Staates der Mensch keine Möglichkeit hätte frei zu sein. Mit anderen Wörtern, die Freiheit und Emanzipation des Menschen hängt von der Existenz des freien Staates ab. Als ein Vertreter einer konkreten Religion, einer politischen Ansicht und einer bestimmten Ideologie, könnte der Staat diejenigen, die zu den anderen Religionen, Ansichten oder Ideologien gehören, nicht emanzipieren. 3 Diesbezüglich musste der Staat erstens die faktischen sozialen Bedingungen für die Menschen schaffen, indem sie ihre Menschenrechte frei und ohne irgendeinen Zwang anwenden könnten. Wenn der Staat die Grundlage irgendeiner Religion oder Ideologie wäre, dann bedeutete dies eine mittelbare Ausschließung der anderen Religionen oder Ideologien. Die Rechte derjenigen, die keine Parallele zum Staatdenken haben, waren nicht ungültig. Die Marxsche Kritik der Menschenrechte lautet, dass die Gesellschaft in Individuen zerfallen wird. Das ist das Resultat der Entfesselung der Privatinteressen und der Auslösung der Abhängigkeitsbeziehungen.4 1 Marx Karl, Zur judenfrage, Hrg. und eingeleitet von Stefan Grossmann, Ernst Rowohlt Verlag, Berlin, 1919, S. 12. Marx, Zur Judenfrage, S. 15. 3 Marx, Zur Judenfrage, S. 16. 4 Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, hrg: Ulrich Rödel, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1990, S. 257. 2 4 Marx hat in seinem bekannten Werk „Zur Judenfrage“ von der Konstitution der Französischen Revolution und von der Deklaration der Menschenrechte (1791-1793) vielmals zitiert. Er versucht zu beweisen, inwieweit die Gesetze dieser Verfassung aus dem Jahre 1791 die Menschenrechte absichern. Solcher Ausdruck sind in der Konstitution verfasst: „Niemand soll wegen seiner Überzeugungen, selbst seiner religiösen Überzeugengen, behelligt werden…“ Oder aus der Konstitution von Pensylvanien; „Menschen haben von der Natur des unbestreitbare Recht erhalten, den Allmächtigen nach den Eingebungen ihres Gewissens anzubeten und niemand kann gesetzmäßig gezwungen werden, gegen seinen Willen einem Kultus oder religiösen Akt zu folgen, ihn zu verrichten, oder zu unterstützen. Keine menschliche Macht kann, in welchem Fall es auch sei, in Fragen des Gewissens intervenieren oder die Mächte der Seele kontrollieren. 5 Marx betont, dass mit den bürgerlichen Menschenrechten, der Mensch nicht befreit wird, sondern die Möglichkeit und Freiheit erhält um diese Rechte nutzen. Zum Beispiel, der Mensch wurde daher nicht von der Religion befreit, er erhielt „Religionsfreiheit“. Er wurde nicht vom Eigentum befreit, er erhielt die Freiheit des Eigentums. Oder wurde nicht dem Egoismus des Gewerbes befreit, sondern er erhielt die Gewerbefreiheit. 6 Das heißt, die Rechte im bürgerlichen Sinne, bringen keine wirkliche Emanzipation und Änderung zum Leben des Menschen, im Gegensatz, sie schaffen lediglich anscheinende Voraussetzungen, unter diesen Bedingungen die Leute kategorisch und förmlich diese Rechte verwenden könnten. Aber, in der Wirklichkeit, ist es so, dass solange man keine praktischen, sozialen und ökonomischen Bedingungen hätte um diese Freiheiten verwenden zu können, dann wäre es ganz sinnlos für ihn diese „Rechte“ zu haben. Bei der bürgerlichen kapitalistischen Gesellschaft, kann man alle Freiheiten genießen. Dialektischerweise, ist im Hinblick auf diese Freiheit logisch, dass Sklaventum der Menschheit oder Armut eines Menschen ein Freiheitsproblem ist. Denn in der bürgerlichen Gesellschaft hat man alle Freiheitsrechte. Inwieweit er diese Rechte benutzt, ist nur sein Problem. Wenn er diese Rechte benutzen kann, dann ist im positiven Sinne Alles möglich. Falls nicht, dann ist Alles möglich, dieses Mal aber im negativen Sinne, wie z.B. Sklaventum und Armut. Das Menschenrechtsverständnis im Kapitalismus, wird im bürgerlichen Sinne beschränkt. Da der Privatmensch im Kapitalismus als Mittel betrachtet wird. 7 5 Marx, Zur Judenfrage, S. 29. Bloch Ernst, Über Karl Marx, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1968, S. 47. 7 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, R. Piper und Co Verlag, München, 1967, S. 39. 6 5 2. Menschenrechte und Staatsbürgerrechte Marx stellt gerechterweise folgende Fragen: Warum gibt es im Prinzip, ein Unterschied zwischen den Menschenrechten und Staatsbürgerrechten im bürgerlichen Einsicht? Hinterher fügt er hinzu: Wie können wir die Menschen vom Citoyen (Staatsbürger) unterscheiden? Und warum stellen die bürgerlichen Ideologen, um Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft zu sein, eine Bedingung um „Mensch“ zu werden? Darüber hinaus fragt Marx, warum wir die Rechte als „Menschenrechte“ benennen? 8 Für Marx, bezieht es sich auf den politischen Charakter des bürgerlichen Staates. In diesem Punkt schuldigt Marx die bürgerliche Klasse, die Gesellschaft und das Gemeinwesen getrennt zu haben. Nach seiner Meinung, mit Hilfe dieses Begriffs und dieser Abweichung versucht der egoistische Mensch sich selber mittelbar von der restlichen großen Teil des Volkes abzuspalten und dadurch bemüht er sich seine eigene „Rechte“ und Privilegien besser zu bewahren und abzusichern. Danach bemerkt Marx in der bürgerlichen französischen Konstitution, dass im Bereich der Erklärung der Menschen- und Staatsbürgerrechte, neben den Gleichheit und Freiheit; „Sicherheit“ und „Eigentum“ auch Bestand haben. (l’egalite, la liberte, la surete, la propriete.) In der Konstitution hinzu ist es geschrieben: „Die Freiheit ist die Macht, über die der Mensch verfügt, alles zu tun, was die Rechte der anderen nicht beeinträchtigt. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was dem anderen nicht schadet.“ 9 In diesem Zusammenhang überlegt sich Marx, ob es bestimmte Grundsätze gibt, die die Grenzen der Freiheit bilden. Ohne den Freiheit- und Souveränitätsrechte der anderen Menschen zu schaden, welche Kriterien und Grenzen müssen existieren, um die Rechte der Freiheit anzuwenden? Karl Marx merkt an, dass die Menschenrechte auf die Freiheit nicht auf der Verbindung des Menschen mit dem Menschen basiert, sondern vielmehr auf der Absonderung des Menschen von dem Menschen. Dieses Recht der Freiheit funktioniert daher zugunsten der Trennung des Menschen vom Menschen sowie vom Gemeinwesen. 10 Aus all diesen Gründen kommt Marx zum folgenden Ergebnis: Die praktische Nutzanwendung des Menschenrechtes auf die Freiheit ist das Menschenrecht des Privateigentums. 11 Infolgedessen sieht Marxismus den Begriff Staatsbürger (Citoyen) in der Französischen Revolution zu abstrakt und moralisch. 12 8 Marx, Zur Judenfrage, S. 30. Marx, Zur Judenfrage, S. 31. 10 Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, S. 247. 11 Marx, „Zur Judenfrage“, S. 31. 12 Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 49. 9 6 3. Das Privateigentumsproblem betreffend der Menschenrechte Marx sieht die Existenz des Privateigentums, die Freiheit des Eigentumsrechts, als eines der wichtigsten Hindernisse gegen die Menschenrechte. Er behauptet vor allem, dass der bürgerliche Staat, dem Volk dıe Menschenrechte verleiht. Die Menschenrechte basieren eigentlich auf den sozialen und ökonomischen Unterschieden zwischen den Staatsbürgern. Der politische Staat in der bürgerlichen Demokratie beruht auf die Doppelmoralität im Hinblick auf den Geburts-, Bildungs- und Beschäftigungszustand der Staatsbürger. Der gesellschaftlichen Status bestimmt, wer die Menschenrechte mehr benutzen könnte. „Solange der Staat ohne Rücksicht auf den Unterschied jedes Glied des Volkes zum gleichmäßigen Teilnehmer der Volkssouveränität aufruft und alle Elemente des wirklichen Volkslebens von dem Staatsgesichtspunkt aus behandelt, hebt er den Unterschied der Geburt, des Standes, der Bildung und der Beschäftigung in seiner Weise auf.“ sagt Marx. 13 Mit dieser Aussage meint Marx, dass ohne Chancengleichheit zwischen den Bürgern, ohne Teilnahme in Politik, könnte die formelle und gesetzliche Freiheit sich nicht in eine wirkliche Demokratie verwandeln. Daher könnten Menschenrechte im wirklichen Sinne nicht für alle gelten. Marx gibt aus der Konstitution neue Zitate: „Das Recht des Privateigentums ist das jedem Staatsbürger eigene Recht, willkürlich sein Vermögen, seine Einnahmen, die Früchte seiner Arbeit und seines Gewerbes und über sie zu verfügen.“ 14 Wie die anderen Menschenrechte und Freiheitsrechte, sieht das Privateigentumsrecht auch ganz einfach aus. Dennoch stellt Marx fest, dass individuelle Freiheit nicht jeden Menschen im anderen die Verwirklichung lässt, sondern vielmehr die Schranken seiner Freiheit findet. Mit anderen Wörtern, dient die Freiheit des Eigentumsrechts jedoch das Recht der anderen zu beschränken. Marxismus entdeckt, dass das Privateigentum unter den anderen Menschenrechten regierend ist. 15 Solange ein erheblicher Teil der Menschen von der Möglichkeit eines Eigentumsanspruches entzogen würde, nur wegen des Besitzesrechts mancher, wäre die Existenz dieses Rechts für alle nicht wichtig. Vor allem, beruht für Marx das Eigentum selbst auf die Ausbeutung der anderen. Das Privateigentum bestimmte den Inhalt der Freiheit im bürgerlichen Sinne seit der Verfassung von 1793 in Frankreich. 16 13 Marx, Zur Judenfrage, S. 17. Marx, Zur Judenfrage, S. 32. 15 Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 48. 16 Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 46. 14 7 Aus Marxistischer Sicht gehören die Menschenrechte vor allem zur Struktur der kapitalistischen Produktionsweise. Ihre Praktizierung wird durch die kapitalistische sozialökonomische Realität verwirklicht. 17 Marx, bei seinen Werken, betont immer noch, dass das Kapitalverhältnis selbst ein Ergebnis der Menschenrechte ist. Menschenrechte bringt im bürgerlichen Sinne keine wirkliche Freiheits- und Gleichheitsmöglichkeit, sondern verursacht und vertieft die Bedingungen der Ungleichheit und Unfreiheit. Die soziale und ökonomische Existenzweise der bürgerlichen Klassen reproduziert eine hegemoniale Kultur, die auf Ausbeutung und Unterdrückung beruhen, unter der Namen Menschenrechte. 18 Wir finden die ausführlichste Kritik von Marx betreffend der Menschenrechte im „das Kapital“. Er beschreibt die sozialen Bedingungen der bürgerlichen Gesellschaft angesichts der Menschenrechte als die Sphäre der Zirkulation und des Warenaustausches, innerhalb deren Schranken der Verkauf und Kauf der Arbeitskraft sich bewegt. 19 Für die kapitalistische Warengesellschaft benutzt Marx diese Definition um das allgemeine Bild zu beschreiben: „Ich habe für mich produziert und nicht für dich, wie du für dich produziert hast und nicht für mich… Als Mensch hat also keiner von uns eine Beziehung des Genusses auf das Produkt der anderen.“ 20 Daher bezeichnet Marx solche unfaire Gesellschaften unter dem Bild der entfremdeten, Warenproduzierenden, und dem Gegenbild der künftigen, unentfremdeten. In der auf die Klassenprivilegien beruhenden Gesellschaft werden die Privilegien gegenüber den Unterprivilegien geschützt. Darum werden die Rechte des wichtigen Teils der Gesellschaft aus diesem Grund beschränkt. Bei diesen Entfremdungsbedingungen verlieren die Menschenrechte faktisch ihre wirklichen Bedeutungen. Statt eines menschlichen Wesens für die menschlichen Bedürfnisse, existiert in der kapitalistischen Gesellschaft eine egoistische Arbeit durch den Zwang zum Austausch über den Markt. Dennoch sollten die hergestellten Produkte den menschlichen Bedürfnissen entsprechen. 21 In der Gestalt der Gemeinschaft der Citoyens welche Marx illusorisch findet, führen die Individuen ein „unwahres Leben“. Der wirkliche Mensch ist erst in der Gestalt des egoistischen Individuums und der wahre Mensch erst in der Gestalt des abstrakten Citoyens anerkannt. 17 Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige theoriegeschichtliche und historische Aspekte. in: http://www.widersprueche-zeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.) 18 Ebenda. 19 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 36. 20 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 40. 21 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 41. 8 4. Der Zusammenhang zwischen den Komponenten der Menschenrechte Die Gewähr der Freiheit hängt von der Voraussetzung der Gleichheit ab. Die von Marx äußerst stark kritisierte französische Verfassung ist das typische Beispiel der bürgerlichen Ansicht. Gleichheit ist als das wichtigste Recht anzusehen: „Die Gleichheit besteht darin, dass dasselbe Gesetz für alle gilt, sei es, dass es beschützt, sei es, dass es bestraft.“ Nachher vervollständigt die Konstitution die Gleichheit, mit dem Sicherheitsprinzip: „Die Sicherheit besteht in dem Schutz, den die Gesellschaft jedem ihrer Mitglieder zur Erhaltung seiner Person, seiner Rechte und seines Eigentums gewährt.“ 22 Nach diesen Zitaten stellt Marx die Frage, warum die Sicherheit, der höchste soziale Begriff der bürgerlichen Gesellschaft ist. Die Antwort für Marxismus ist nicht schwer: Denn, vor allem um seine Eigentumsrechte des bürgerlichen Individuum zu sichern, müsste sie zunächst die Sicherheitsbedingungen der sozialen Ordnung gewährleisten. Gegen wen sollte der Besitz dann abgesichert werden? Gegen allen potentiellen Gefahren. Die Polizei muss demzufolge organisiert werden. Deswegen ist es in vielen Gerichtssälen und in verschiedenen Ländern folgendermaßen geschrieben: „Die Gerechtigkeit ist das Basis des Eigentums.“ Marx, bezeichnet diese Notwendigkeit der Sicherheit in der bürgerliche Gesellschaft wie folgt: Die Sicherheit ist die Versicherung ihres Egoismus. Danach geht er weiter: „Keines der sogenannten Menschenrechte geht also über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse, und seine Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist.“ 23 Die wirklichen Menschenrechte für Marx und seine Nachfolgern sollte in jedem Sinne viele Rechte umfassen: Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, Pressefreiheit; sogar die Widerstandrechte der Werktätigen gegen Ausbeutung und Unterdrückung. 24 Marx kommentiert die Menschenrechte hinsichtlich der Freiheit ganz anders. Aus seinem Gesichtspunkt umfasst Freiheitsrecht sogar die Arbeitskraft durch freien Willen zu kaufen und verkaufen. Die Menschen kontrahieren miteinander als freie, rechtliche und ebenbürtige Personen. Die Warenbesitzer beziehen sich aufeinander die Arbeitskraft und tauschen Äquivalent für Äquivalent. 25 Die Zirkulation der Arbeitskraft beruht auf dem Gleichheitsprinzip der beiden Seiten. 22 Marx, Zur Judenfrage, S. 33. Ebenda. 24 Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 49. 25 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 36. 23 9 4.1. Freiheit- und Gleichheitsrechte im Kontext der Menschenrechte Sowohl Freiheit als auch Gleichheit erscheint für Marx als ein adäquater Ausdruck der Beziehungen der Menschen in einer Markgesellschaft. Das Freiheitsrecht sieht so aus als ob es ist unabhängig von der durch Geburtsprivilegien festgelegten Abhängigkeitsverhältnisse weil jeder letztendlich als „Warenbesitzer“ frei über ein Ware verfügen kann! Aber in der Tat, diese scheinbare Gleichheit und Freiheit im Hinblick auf den Gedanken von Marx bezeichnet die Unwahrheit. 26 Denn die faktische Ungleichheit beginnt wenn man seine Arbeitskraft zum Markt „freiwillig“ und „bewusst“ bringt. Er hat das Recht seine Arbeitskraft zu verkaufen aber, er ist niemals frei seine Arbeitsbedingungen zu bevorzugen. Ohne Freiheit, hätte er „Recht“ mit Hunger zu leben. Daher entsteht entfremdetes Verhältnis zur Menschheit und Menschlichkeit. In wie weit kann ein Individuum in einer bürgerlichen Konkurrenzgesellschaft frei sein? Im Marxistischen Sinne hängt das von Zufällen ab; dem Zufall der Geburt, des Erbes, der angeborenen Geschichtlichkeit. Daneben hängt der Erfolg von den Gesetzen der Chance ab. Deswegen hängt sowohl die Freiheit, als auch das Glück jedes Einzelnen im Kapitalismus vom Schicksal ab. 27 In der bürgerlichen Gesellschaft worin der Mensch als Privatmensch tätig ist, werden im Marxismus die anderen Menschen als „Mittel“ betrachtet. 28 4.2. Der ideologische und theoretische Hindergrund der Freiheitsvorstellung Die Freiheitsvorstellung des bürgerlichen Konzepts hat historische, philosophische Basis. Für Marx, erscheint die Staatsmetaphysik Hegels einer der ersten Schritte der die Freiheitsvorstellung der bürgerlichen Weltanschauung verherrlicht. Im Hinblick auf die Theorie der bürgerlichen Demokratie von Hegel, symbolisiert das Individuum den idealistisch-abstrakten Gestalt als subjektiver und objektiver Geist. 29 Die Hegelsche Philosophie abstrahiert den Mensch vom konkreten alltäglichen Leben. Zusätzlich idealisiert und bestätigt er vom natürlichen Menschen abstrahierende Gedankenbild des modernen Staates. Marx, im Gegensatz zu Hegel, ist gegen die Erstellung der Gesellschaft, als eine Abstraktion, weil das Individuum letztendlich ein gesellschaftliches Wesen ist. 30 Der Mensch ist unfrei und ungesellig, weil er Gesetzmäßigkeiten unterworfen ist und seine Existenz auf die Entfremdung basiert. 26 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 36. Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 37. 28 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 39. 29 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 38. 30 Ebenda. 27 10 5. Politische Emanzipation und politische Rechte Im Zusammenhang der Menschenrechte findet Marx die politische Emanzipation als ein Fortschritt für die menschliche Emanzipation aber nicht der letzte Schritt. Er behauptet vor allem die wirkliche und praktische Emanzipation. Er unterstreicht noch zu dem, dass man sich nicht über die Grenze der politischen Emanzipation täuscht. Andererseits sind die Menschenrechte für Marx politische Rechte. Sie sind sinnvoll solange sie nur in der Gemeinschaft mit anderen ausgeübt werden könnten. Im Marxismus wird der Inhalt der Menschenrechte durch die Teilnahme am Gemeinwesen, am politischen Gemeinwesen und am Staatswesen gebildet. 31 Wenn Menschenrechte nur von der wirklichen Existenz der politischenrechte abhängen, dann sollten erstens die politischen Rechte aufgeklärt werden. Politische Rechte bedeuten in erster Linie die Transparenz und ohne Hindernis für die sämtliche Bevölkerung sich an politischen Entscheidungsprozessen und am Staatwesen beteiligen zu können. Allerdings dürfen die Menschen dafür vor allem die politische Freiheit empfangen und daneben hätten sie die faktische Möglichkeit um die vollständigen Staatsbürgerrechte zu erlangen. Marx betrachtet die wirkliche politische Emanzipation, als die Auflösung der alten Gesellschaft. Das Volk ist einfach vom ehemaligen Staatswesen entfremdet worden. Dennoch, findet er einfach diese politische Revolution letztendlich die Revolution der bürgerlichen Gesellschaft. 32 Aus diesem Grund dienen die Neuerungen, Reformen und Prinzipien, die von dieser Revolution hervorgebracht werden, praktisch für die Interessen der bürgerlichen Klasse. Das Staatsbürgertum und das politische Gemeinwesen wird vom Bürgertum als ein bloßes Mittel für die Erhaltung der Menschenrechte gesehen. Hierfür ist das Staatsbürgertum Mittel des egoistischen Menschen. 33 Marx setzt die Diskussion von Anfang an mit dieser Frage an: Wenn der Mensch politisch emanzipiert wird und Staatsbürgerrechte empfangen kann, kann er so genannten Menschenrechte in Anspruch nehmen und empfangen? 34 Daher betrachtet er die Menschenrechte als rechte, die „Freiheit“ bringen, aber nicht als die Rechte, die wirkliche Emanzipation bringen zu können. Demzufolge wurde der Mensch nicht von der Religion, vom Eigentum und vom Egoismus des Gewerbes befreit, vielmehr erhielt er nur die Freiheit der Religion, des Eigentums und Gewerbes. 35 31 Marx, Zur Judenfrage, S. 28. Marx, Zur Judenfrage, S. 35. 33 Marx, Zur Judenfrage, S. 34. 34 Marx, Zur Judenfrage, S. 27. 35 Marx, Zur Judenfrage, S. 38. 32 11 6. Sind die Menschenrechte, Naturrechte? Ein anderes wichtiges Problem für Marxismus ist, inwieweit die Menschenrechte Naturrechte besitzen oder nicht besitzen. Hinsichtlich der Stellungsnahme von Marx, ist der Gedanke der Menschenrechte dem Menschen nicht angeboren. Vielmehr entwickelte es sich im Laufe des Kampfes gegen die Traditionen, gegen den Zufall der Geburt und gegen die Privilegien welche die Geschichte bis jetzt vererbt hat. Aus diesen Gründen können Menschenrechte nicht als ein Geschenk der Natur gesehen werden. 36 Wir lesen in Deklaration der Menschenrechte (1793): „Der Zweck jeder politischen Gemeinschaft ist die Erhaltung der natürlichen und unveräußerlichen Rechte des Menschen – Die Regierung ist gegründet, um den Menschen den Genuß seiner natürlichen und unveräußerlichen Rechte zu garantieren.“ 37 Der unpolitische, einfache Mensch erscheint als der natürliche Mensch. Daher scheint die Rechte als die natürlichen Rechte. Aber in der Tat, in diesen unnatürlichen, künstlichen Bedingungen ist der politische Mensch nur der abstrahierte, künstliche Mensch. Im Hinblick auf die bürgerliche Einsicht ist der wirkliche Mensch erst in der Gestalt des egoistischen Individuums und der wahre Mensch erst in der Gestalt des abstrakten „Citoyen“ anerkannt. 38 Marx behauptet dass, die Menschenrechte kein überhistorisches, in Gott, der menschlichen Natur oder Vernunft begründetes, universell gültiges Ideal sind. Aus diesem Grund ergreift er diesen Gegenstand auf die historische Ebene. 39 Um besser verstehen zu können inwieweit die Menschenrechte historisch oder „natürlich“ sind, muss man die Historisierung der Menschenrechte vom Marxismus nachschauen. Hinsichtlich des historischen Menschenrechtsverständnisses des Marxismus, symbolisieren die politischen Forderungen in diesem Sinne das ökonomische, politische und allgemein kulturelle Niveau des Kapitalismus. Bürgerliche Menschenrechte wurden geboren durch die Trennung der Individuen im Schoße der Gesellschaft sowie die Scheidung zwischen dieser atomisierten Gesellschaft von der politischen Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen. 40 Wie die Menschheit selbst, ist die Entwicklung des kollektiven Bewusstseins des Menschen natürlicherweise geschichtlich. Infolgedessen sind sie nicht naturrechtlich. 36 Marx, Zur Judenfrage, S. 28. Marx, Zur Judenfrage, S. 34. 38 Marx, Zur Judenfrage, S. 38. 39 Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige theoriegeschichtrliche und historische Aspekte. in: http://www.widersprueche-zeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.) 40 Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, S. 246. 37 12 7. Das Menschenrechtsprojektion der sozialistischen Regime Bisher haben wir im Laufe dieser Hausarbeit immer versucht, die möglichen theoretischen und begrifflichen Antworten fürs Menschenrechtsverständnis des MarxismusLeninismus. Außerdem, neben der marxistischen Literatur dafür gibt es auch eine lange realsozialistische Geschichte die viele Erfahrungen, in Hinblick auf das Menschenrechtsproblem, umfasst. In erster Linie bieten UdSSR und danach teilweise die restlichen revisionistischen Regime innerhalb des Osteruropas uns Modelle in dieser Hinsicht. Der Marxismus-Leninismus idealisiert die Menschrechte im Hinblick auf die Bedingungen des Sozialismus. In Sozialismus stellt der Mensch nicht mehr das egoistische Individuum dar. Im Programm des Sozialismus, sind Ausbeutung und Unterdrückung der Werktätigen verschwunden. Anstatt des egoistischen Menschenmodells gäbe es weitgehende Solidarität innerhalb der, neuen sozialistischen Gesellschaft. 41 Sozialistische Ansicht sieht sogar das Widerstandsrecht der Werktätigen in kapitalistischen Ländern vor. Auf jeden Fall ist der Marxismus gegen den beschränkten Inhalt der bürgerlichen Revolution und über die Rechte. In erster Linie muss man hervorheben, dass unter der Bedingungen der Diktatur des Proletariats, eine idealistische Menschenrechtsauseinandersetzung in Dialektischerweise nicht rationell und richtig. Denn der Ausgangspunkt der Kommunisten ist; die Rechte der Ausbeuterklasse zu beschränken und gegebenenfalls zu abschaffen. Letztendlich ist dieses Regime ein besonderer Typ der Diktatur und ist seine wichtigste Priorität ist, die Interessen der Mehrheit des Volkes zu berücksichtigen und abzusichern. Die sozialistischen Grundrechte beabsichtigten zur Entfaltung des Bürgers zur sozialistische Persönlichkeit auf der Grundlage der sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen ermöglichen. 42 Bis 1970’er Jahren gab es eigentlich keine wirkliche Menschenrechtdiskussionen in OstBlock. Die Menschenrechte wurden in der Zeit als bürgerliche Erfindung zur Ablenkung und Verdummung der Massen. 43 Das erste Menschenrechtwort war in Ungarischen Verfassung im Zusammenhang mit den Rechten der Bürger im Jahre 1972. In den sozialistischen Staaten wurde das Rechtsverständnis dem Klassenkampf entsprechend und positivistisch interpretiert. 44 41 Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 49. Die Funktionalisierung der Menschenrechte im Ost-West – Konflikt. in: www.zum.de/Faecher/Materialien/Jakob/refmenschenrechte.htm. (Stand: 02.04.01.) 43 Ebenda. 44 Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige theoriegeschichtrliche und historische Aspekte. in: http://www.widersprueche-zeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.) 42 13 In den Verfassungen der ehemaligen sozialistischen Staaten gab es die Bürgerrechte statt Menschenrechte, die an die Staatsbürgerrechte gekoppelt sind. Gleichseitig gab es keine wirklichen unabhängigen Gerichte innerhalb dieser Länder. Das Rederecht oder die Pressefreiheit wurden lediglich unter dieser Bedingung gewährt: „In Übereinstimmung mit den Interessen des Volkes und zur Festigung und Entwicklung der sozialistischen Ordnung.“ Zusätzlich auftreten die Grundrechte niemals ohne Pflichten: Ohne Arbeitspflicht gab es kein Recht. 45 Auf der anderen Seite entstanden die bestimmten Zwangsmaßnahmen der sozialistischen Regierungen aus der Notwendigkeit der politischen Systemerhaltung des Sozialismus.46 Andererseits hatten die sozialistischen Länder starke Kritik von ihren Blickpunkt in Bezug auf die Menschenrechte gegen die kapitalistischen Länder ausgeübt. Angesichts ihrer Kritik waren die mangelhaften Eigenschaften der Menschenrechte wie im Folgenden: Stärkste Kritik war immer noch über die Arbeitsrecht im Westen, weil es bei ihren Verfassungen kein deutliche Arbeitsrecht gab. Ähnlicherweise kritisierten die sozialistischen Staaten den Westen indem sie die Mängel hinsichtlich der sozialen und ökonomischen Rechte unterstrichen. Im Unterschied dazu hatten die sozialistischen Länder jeden Staatsbürger soziale Rechte im Bereich der Beruf, Familie, Kinder, Wohnung, Haus, usw. garantiert 47 7.1. Die Menschenrechte als eine politische Waffe gegen den Sozialismus Gegen die Östlichen Kritiken reagiert die Westliche Welt am meisten mit der Argumentation und Kritik der „Freiheitsrechte“. Eigentlich benutzten die USA und die anderen diese Freiheitsrechte und Menschenrechte Kritiken als eine politische Waffe gegen die sozialistischen Länder im zweiten Teil des kalten Krieges. Das zeigt mittelbar den ideologische Inhalt und Charakter der Menschenrechte. Die USA begann insbesondere ab Anfang siebziger Jahren ihren Angriff auf die Menschenrechte gegen die UdSSR. In der Menschenrechtspolitik der USA spielten die antikommunistischen Emigrantengruppen wie die Juden eine besondere Rolle. 48 Mit dem Zwang der USA wurde eine Kommission über Menschenrechte innerhalb der UN gegründet. Danach wurden zwei Verträge bezüglich der UN Menschenrechtspakte unterzeichnet. In der Formulierung beider Pakte haben die westlichen Traditionen und Standpunkte dominiert. Die Funktionalisierung der Menschenrechte im Ost-West – Konflikt. in: www.zum.de/Faecher/Materialien/Jakob/refmenschenrechte.htm. (Stand: 02.04.01.) 46 Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, S. 245. 47 Ebenda. 48 Ebenda. 45 14 - SCHLUSS Seit der großen Französischen Revolution sind Menschenrechte als eine der zentralsten und wichtigsten Diskussionspunkte der Menschheit behandelt worden. Im Laufe ihrer nur mehr als zwei Jahrhunderte langen Geschichte ist das Menschenrechtsproblem im Hinblick auf verschiedenen sozialen Strömungen und Ideologien unterschiedlich interpretiert worden. Dennoch sind Menschenrechte meistens und häufig im Parallel zu den Grundsätzen der Französischen Revolution gewertet. Das heißt; mit den bürgerlichen Revolutionen konnten die Menschen ihre grundlegenden Rechte wie Freiheit, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit erreichen. Die Menschheit, die vor diesem Meilenstein überhaupt keine Rechte hatten, waren mit diesen Schritten vor allem Staatsbürger und vor den Gesetzen gleichberechtigt worden. Aber kurz danach wurde gesehen, dass den Rechten kategorisch und anscheinend erreicht zu haben nicht unbedingt die sozialen und wirklichen Möglichkeiten zu besitzen bedeutete. Die historische und dialektische Kritik des Marxismus erscheint in diesem historischen Moment. Der Marxismus behauptet immer noch, dass alle menschlichen Rechte bedeutungsvoll wären, solange sie mit wirklichen sozialen Möglichkeiten zur Menschheit angeboten werden könnten. Heute benötigen die Demokratien noch vieles von Kritiken des Marxismus zu erfahren. Im Lichte des Marxismus erfuhren wir die Wichtigkeit der sozialen Gerechtigkeit, gerechtere Umformung des Privateigentums und die Sinnlosigkeit der Freiheit ohne wirkliche Chancengleichheit. Heute gibt es keine Bipolarität wie damals im Sozialismus und Kapitalismus. Dennoch sollten wir die Menschenrechte nicht als die bürgerlichen Begriffe begreifen. Letztendlich hat jedes Paradigma seine eigene Fähigkeit um die Welt zu interpretieren. Der MarxismusLeninismus hat trotz aller negativen praktischen Erfahrungen und falschen ideologischen Wegen, bewies, dass bürgerliche Menschenrechte besser kommentiert und zugleich durchgesetzt werden könnten. Wie jedes Phänomen, müssen wir sogar Heute die unterschiedlichen Arten der Menschenrechte nicht abstrakt annehmen. Wir sollten nicht vergessen, dass wir in einer Welt leben wo Länder militärisch andere Länder angreifen und Millionen Zivilisten ermorden und zugleich die anderen unter Namen der Menschenrechte kritisieren. Daher brauchen wir wenigstens den humanistischen und utopistischen Kern des Marxismus in Bezug auf die Menschenrechte: Für die wirkliche, vollständige Menschenrechte sollten wir das Egoismus und die Herrschaft des Menschen über den Menschen weglassen. Das ist das wirkliche Ziel des OD. Sozialismus. 15 - LITERATURVERZEICHNIS Bücher Bloch Ernst, Über Karl Marx, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1968. Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, R. Piper und Co Verlag, München, 1967 Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, hrg. von Ulrich Rödel, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1990. Marx Karl, Zur judenfrage, Herausgegeben und eingeleitet von Stefan Grossmann, Ernst Rowohlt Verlag, Berlin, 1919. Internet Quellen * Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige theoriegeschichtrliche und historische Aspekte. in: http://www.widerspruechezeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.) * Die Funktionalisierung der Menschenrechte im Ost-West – Konflikt. in: www.zum.de/Faecher/Materialien/Jakob/refmenschenrechte.htm. (Stand: 02.04.01.) 16