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Die Bedeutung der Menschenrechte im
Selbstverständnis des Marxismus-Leninismus
INHALT
Einleitung………………………………………………………………………………..………..3
1. Die Menschenrechtsauffassung der bürgerlichen Klasse………………………...….....4
2. Menschenrechte und Staatsbürgerrechte……………………………………………….……6
3. Das Privateigentumsproblem betreffend der Menschenrechte………………………......…7
4. Der Zusammenhang zwischen den Komponenten der Menschenrechte ………..………....9
4.1. Freiheit- und Gleichheitsrechte im Kontext der Menschenrechte....................................10
4.2. Der ideologische und theoretische Hintergrund der Freiheitsvorstellung ……….….…10
5. Politische Emanzipation und politische Rechte.……………………………………………11
6. Sind die Menschenrechte, Naturrechte?.................................................................................12
7. Das Menschenrechtsprojektion des Sozialismus……………………………………….…..13
7.1. Die Menschenrechte als eine politische Waffe gegen den Sozialismus……………….…14
Schluss…………………………………………….……………………………………………...15
Literaturverzeichnis………………………………………………………………....………….16
2
-
EINLEITUNG –
Diese Arbeit sucht nach einer Antwort zum Selbstverständnis des Marxismus-Leninismus
betreffend der Menschenrechte. Dafür werden erstens die Hauptkritiken von Marx in seinem
bekannten Buch, „Zur Juden Frage“ in diesem Kontext behandelt. Danach wird die Diskussion
mit der dialektischen Annäherung von Marx zur Menschenrechtauffassung der bürgerlichen
Klasse vertieft. Diese Arbeit versucht zu zeigen, mittels welcher Argumentationen Marx die
Menschenrechte kritisiert, wobei ein Paar Aussagen von einigen bürgerlichen Verfassungen
zitiert werden. Die zentrale Forschungsfrage bezieht sich auf die objektiven und praktischen
Gründe jenseits der Auffassung der bürgerlichen Klasse, der Menschenrechte und der Interesse
der Klassen. Warum brauchten die Bourgeois eine neue Rechtsdefinition zu stellen?
Weiterhin setzt sich die Arbeit mit der Diskussion über Staatsbürgerrechte und
Menschenrechte auseinander. Die bürgerliche Klasse teilte die Rechte unter zwei Typen und
spaltete die Menschheit mittelbar als Citoyen und Menschen. Marx und seine Nachfolger zeigten,
dass die bürgerliche Klasse dadurch ihre eigenen Klasseninteressen verheimlicht. Hinterher wird
die These kommentiert, die besagt, dass Menschenrechte ein Mittel fürs Bürgertum ist, um sie
selbst von der Gesellschaft abzuspalten. Dann kommt die Hauptkritik von Marx gegen die
Menschenrechtsvorstellung des Bürgertums. Das liegt in Interessen des Bürgertums. Hier wird
die Rolle des Privateigentums und Eigentumsrechts in Hinblick auf Menschenrechte analysiert.
Menschenrechte umfassen verschiedene Rechttypen wie Gleichheit-, Freiheit- und
Sicherheitsrecht. Daher werden die sozialen und faktischen Bedeutungen und Reflexionen der
Hauptkomponenten der Menschenrechte aus dem marxistischen Blickwinkel diskutiert. In dem
Sinne fokussiert sich die Arbeit besonders über das Freiheitsrecht. Die Konflikte zwischen der
gesetzlichen Freiheit und Realitätsdimension der Freiheit werden angesichts der sozialen Fakten
verglichen. Im Zuge dieser Auseinandersetzungen werden oft die Bemerkungen und Kommentare
der einigen Marxisten wie Ernst Bloch, Iring Fetscher und Claude Lefort verwendet.
Nach kurzen Informationen über die historische Entstehung der Freiheitsvorstellung, wird
das politische Recht und daneben die politische Emanzipationsproblematik betrachtet. Wie ist es
möglich, mittels der bürgerlichen politischen Rechte, eine wirkliche politische Emanzipation zu
erreichen? Der naturalistische Charakter der Menschenrechte ist auch ein anderer
Diskussionspunkt. Vor dem Schluss, wird noch das Menschenrechtsverständnis der damaligen
sozialistischen Staaten mittels konkreten historischen Beispielen erforscht.
3
1. Die Menschenrechtsauffassung der bürgerlichen Klasse
Karl Marx, setzt von Anfang an die Menschenrechtesdebatte mit der „Emanzipation“ der
Menschheit ein. Denn, die bürgerliche Weltanschauung sieht die Errungenschaft der
Menschenrechte als ein wichtiger Schritt zur menschlichen Emanzipation. Deshalb findet Marx
es passend die Diskussion zu beginnen, zunächst mit der menschlichen Emanzipation zu befragen.
Am Anfang stellt er die Frage: „Wer soll emanzipieren? Und wer soll emanzipiert werden? ...Von
welcher Art der Emanzipation handelt es sich?“ 1 Damit meint er, dass die politische
Emanzipation mit der menschlichen Emanzipation verwechselt wird.
Die Französischen Revolution brachte einfach die Haupt Normen zur politischen
Emanzipation des Volkes. Hat das zur wirklichen menschlichen Emanzipation gereicht?
Natürlich nicht! Marx zeigt die Judenfrage an dieser Stelle als ein Beispiel. Nach seiner Meinung
hängt die wirkliche Emanzipation der religiösen Menschen vor allem der Juden, von der
politischen Emanzipation des Staates und überhaupt von der Religion ab. 2 Denn, als Vertreter
einer konkreten Religion könnte der Staat nicht neutral und ehrlich vor seinen Bürgern sein.
Erstens musste er von der Parteinahme emanzipiert werden.
Marx Gedanke war, dass ohne eine Befreiung des Staates der Mensch keine Möglichkeit
hätte frei zu sein. Mit anderen Wörtern, die Freiheit und Emanzipation des Menschen hängt von
der Existenz des freien Staates ab. Als ein Vertreter einer konkreten Religion, einer politischen
Ansicht und einer bestimmten Ideologie, könnte der Staat diejenigen, die zu den anderen
Religionen, Ansichten oder Ideologien gehören, nicht emanzipieren. 3 Diesbezüglich musste der
Staat erstens die faktischen sozialen Bedingungen für die Menschen schaffen, indem sie ihre
Menschenrechte frei und ohne irgendeinen Zwang anwenden könnten.
Wenn der Staat die Grundlage irgendeiner Religion oder Ideologie wäre, dann bedeutete
dies eine mittelbare Ausschließung der anderen Religionen oder Ideologien. Die Rechte
derjenigen, die keine Parallele zum Staatdenken haben, waren nicht ungültig. Die Marxsche
Kritik der Menschenrechte lautet, dass die Gesellschaft in Individuen zerfallen wird. Das ist das
Resultat der Entfesselung der Privatinteressen und der Auslösung der Abhängigkeitsbeziehungen.4
1
Marx Karl, Zur judenfrage, Hrg. und eingeleitet von Stefan Grossmann, Ernst Rowohlt Verlag, Berlin, 1919, S. 12.
Marx, Zur Judenfrage, S. 15.
3
Marx, Zur Judenfrage, S. 16.
4
Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, hrg: Ulrich Rödel, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1990, S. 257.
2
4
Marx hat in seinem bekannten Werk „Zur Judenfrage“ von der Konstitution der
Französischen Revolution und von der Deklaration der Menschenrechte (1791-1793) vielmals
zitiert. Er versucht zu beweisen, inwieweit die Gesetze dieser Verfassung aus dem Jahre 1791 die
Menschenrechte absichern. Solcher Ausdruck sind in der Konstitution verfasst: „Niemand soll
wegen seiner Überzeugungen, selbst seiner religiösen Überzeugengen, behelligt werden…“ Oder
aus der Konstitution von Pensylvanien; „Menschen haben von der Natur des unbestreitbare
Recht erhalten, den Allmächtigen nach den Eingebungen ihres Gewissens anzubeten und
niemand kann gesetzmäßig gezwungen werden, gegen seinen Willen einem Kultus oder religiösen
Akt zu folgen, ihn zu verrichten, oder zu unterstützen. Keine menschliche Macht kann, in welchem
Fall es auch sei, in Fragen des Gewissens intervenieren oder die Mächte der Seele kontrollieren. 5
Marx betont, dass mit den bürgerlichen Menschenrechten, der Mensch nicht befreit wird,
sondern die Möglichkeit und Freiheit erhält um diese Rechte nutzen. Zum Beispiel, der Mensch
wurde daher nicht von der Religion befreit, er erhielt „Religionsfreiheit“. Er wurde nicht vom
Eigentum befreit, er erhielt die Freiheit des Eigentums. Oder wurde nicht dem Egoismus des
Gewerbes befreit, sondern er erhielt die Gewerbefreiheit. 6 Das heißt, die Rechte im bürgerlichen
Sinne, bringen keine wirkliche Emanzipation und Änderung zum Leben des Menschen, im
Gegensatz, sie schaffen lediglich anscheinende Voraussetzungen, unter diesen Bedingungen die
Leute kategorisch und förmlich diese Rechte verwenden könnten. Aber, in der Wirklichkeit, ist es
so, dass solange man keine praktischen, sozialen und ökonomischen Bedingungen hätte um diese
Freiheiten verwenden zu können, dann wäre es ganz sinnlos für ihn diese „Rechte“ zu haben.
Bei der bürgerlichen kapitalistischen Gesellschaft, kann man alle Freiheiten genießen.
Dialektischerweise, ist im Hinblick auf diese Freiheit logisch, dass Sklaventum der Menschheit
oder Armut eines Menschen ein Freiheitsproblem ist. Denn in der bürgerlichen Gesellschaft hat
man alle Freiheitsrechte. Inwieweit er diese Rechte benutzt, ist nur sein Problem. Wenn er diese
Rechte benutzen kann, dann ist im positiven Sinne Alles möglich. Falls nicht, dann ist Alles
möglich, dieses Mal aber im negativen Sinne, wie z.B. Sklaventum und Armut. Das
Menschenrechtsverständnis im Kapitalismus, wird im bürgerlichen Sinne beschränkt. Da der
Privatmensch im Kapitalismus als Mittel betrachtet wird. 7
5
Marx, Zur Judenfrage, S. 29.
Bloch Ernst, Über Karl Marx, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1968, S. 47.
7
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, R. Piper und Co Verlag, München, 1967, S. 39.
6
5
2. Menschenrechte und Staatsbürgerrechte
Marx stellt gerechterweise folgende Fragen: Warum gibt es im Prinzip, ein Unterschied
zwischen den Menschenrechten und Staatsbürgerrechten im bürgerlichen Einsicht? Hinterher fügt
er hinzu: Wie können wir die Menschen vom Citoyen (Staatsbürger) unterscheiden? Und warum
stellen die bürgerlichen Ideologen, um Mitglied der bürgerlichen Gesellschaft zu sein, eine
Bedingung um „Mensch“ zu werden? Darüber hinaus fragt Marx, warum wir die Rechte als
„Menschenrechte“ benennen? 8 Für Marx, bezieht es sich auf den politischen Charakter des
bürgerlichen Staates. In diesem Punkt schuldigt Marx die bürgerliche Klasse, die Gesellschaft
und das Gemeinwesen getrennt zu haben. Nach seiner Meinung, mit Hilfe dieses Begriffs und
dieser Abweichung versucht der egoistische Mensch sich selber mittelbar von der restlichen
großen Teil des Volkes abzuspalten und dadurch bemüht er sich seine eigene „Rechte“ und
Privilegien besser zu bewahren und abzusichern. Danach bemerkt Marx in der bürgerlichen
französischen Konstitution, dass im Bereich der Erklärung der Menschen- und Staatsbürgerrechte,
neben den Gleichheit und Freiheit; „Sicherheit“ und „Eigentum“ auch Bestand haben. (l’egalite,
la liberte, la surete, la propriete.) In der Konstitution hinzu ist es geschrieben: „Die Freiheit ist
die Macht, über die der Mensch verfügt, alles zu tun, was die Rechte der anderen nicht
beeinträchtigt. Die Freiheit besteht darin, alles tun zu können, was dem anderen nicht schadet.“ 9
In diesem Zusammenhang überlegt sich Marx, ob es bestimmte Grundsätze gibt, die die
Grenzen der Freiheit bilden. Ohne den Freiheit- und Souveränitätsrechte der anderen Menschen
zu schaden, welche Kriterien und Grenzen müssen existieren, um die Rechte der Freiheit
anzuwenden? Karl Marx merkt an, dass die Menschenrechte auf die Freiheit nicht auf der
Verbindung des Menschen mit dem Menschen basiert, sondern vielmehr auf der Absonderung
des Menschen von dem Menschen. Dieses Recht der Freiheit funktioniert daher zugunsten der
Trennung des Menschen vom Menschen sowie vom Gemeinwesen. 10 Aus all diesen Gründen
kommt Marx zum folgenden Ergebnis: Die praktische Nutzanwendung des Menschenrechtes auf
die Freiheit ist das Menschenrecht des Privateigentums. 11 Infolgedessen sieht Marxismus den
Begriff Staatsbürger (Citoyen) in der Französischen Revolution zu abstrakt und moralisch. 12
8
Marx, Zur Judenfrage, S. 30.
Marx, Zur Judenfrage, S. 31.
10
Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, S. 247.
11
Marx, „Zur Judenfrage“, S. 31.
12
Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 49.
9
6
3. Das Privateigentumsproblem betreffend der Menschenrechte
Marx sieht die Existenz des Privateigentums, die Freiheit des Eigentumsrechts, als eines
der wichtigsten Hindernisse gegen die Menschenrechte. Er behauptet vor allem, dass der
bürgerliche Staat, dem Volk dıe Menschenrechte verleiht. Die Menschenrechte basieren
eigentlich auf den sozialen und ökonomischen Unterschieden zwischen den Staatsbürgern. Der
politische Staat in der bürgerlichen Demokratie beruht auf die Doppelmoralität im Hinblick auf
den Geburts-, Bildungs- und Beschäftigungszustand der Staatsbürger. Der gesellschaftlichen
Status bestimmt, wer die Menschenrechte mehr benutzen könnte.
„Solange der Staat ohne Rücksicht auf den Unterschied jedes Glied des Volkes zum
gleichmäßigen Teilnehmer der Volkssouveränität aufruft und alle Elemente des wirklichen
Volkslebens von dem Staatsgesichtspunkt aus behandelt, hebt er den Unterschied der Geburt, des
Standes, der Bildung und der Beschäftigung in seiner Weise auf.“ sagt Marx. 13 Mit dieser
Aussage meint Marx, dass ohne Chancengleichheit zwischen den Bürgern, ohne Teilnahme in
Politik, könnte die formelle und gesetzliche Freiheit sich nicht in eine wirkliche Demokratie
verwandeln. Daher könnten Menschenrechte im wirklichen Sinne nicht für alle gelten.
Marx gibt aus der Konstitution neue Zitate: „Das Recht des Privateigentums ist das jedem
Staatsbürger eigene Recht, willkürlich sein Vermögen, seine Einnahmen, die Früchte seiner
Arbeit und seines Gewerbes und über sie zu verfügen.“ 14 Wie die anderen Menschenrechte und
Freiheitsrechte, sieht das Privateigentumsrecht auch ganz einfach aus. Dennoch stellt Marx fest,
dass individuelle Freiheit nicht jeden Menschen im anderen die Verwirklichung lässt, sondern
vielmehr die Schranken seiner Freiheit findet. Mit anderen Wörtern, dient die Freiheit des
Eigentumsrechts jedoch das Recht der anderen zu beschränken. Marxismus entdeckt, dass das
Privateigentum unter den anderen Menschenrechten regierend ist. 15 Solange ein erheblicher Teil
der Menschen von der Möglichkeit eines Eigentumsanspruches entzogen würde, nur wegen des
Besitzesrechts mancher, wäre die Existenz dieses Rechts für alle nicht wichtig. Vor allem, beruht
für Marx das Eigentum selbst auf die Ausbeutung der anderen. Das Privateigentum bestimmte
den Inhalt der Freiheit im bürgerlichen Sinne seit der Verfassung von 1793 in Frankreich. 16
13
Marx, Zur Judenfrage, S. 17.
Marx, Zur Judenfrage, S. 32.
15
Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 48.
16
Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 46.
14
7
Aus Marxistischer Sicht gehören die Menschenrechte vor allem zur Struktur der
kapitalistischen Produktionsweise. Ihre Praktizierung wird durch die kapitalistische
sozialökonomische Realität verwirklicht. 17 Marx, bei seinen Werken, betont immer noch, dass
das Kapitalverhältnis selbst ein Ergebnis der Menschenrechte ist. Menschenrechte bringt im
bürgerlichen Sinne keine wirkliche Freiheits- und Gleichheitsmöglichkeit, sondern verursacht
und vertieft die Bedingungen der Ungleichheit und Unfreiheit. Die soziale und ökonomische
Existenzweise der bürgerlichen Klassen reproduziert eine hegemoniale Kultur, die auf
Ausbeutung und Unterdrückung beruhen, unter der Namen Menschenrechte. 18
Wir finden die ausführlichste Kritik von Marx betreffend der Menschenrechte im „das
Kapital“. Er beschreibt die sozialen Bedingungen der bürgerlichen Gesellschaft angesichts der
Menschenrechte als die Sphäre der Zirkulation und des Warenaustausches, innerhalb deren
Schranken der Verkauf und Kauf der Arbeitskraft sich bewegt. 19 Für die kapitalistische
Warengesellschaft benutzt Marx diese Definition um das allgemeine Bild zu beschreiben: „Ich
habe für mich produziert und nicht für dich, wie du für dich produziert hast und nicht für mich…
Als Mensch hat also keiner von uns eine Beziehung des Genusses auf das Produkt der
anderen.“ 20 Daher bezeichnet Marx solche unfaire Gesellschaften unter dem Bild der
entfremdeten, Warenproduzierenden, und dem Gegenbild der künftigen, unentfremdeten.
In der auf die Klassenprivilegien beruhenden Gesellschaft werden die Privilegien
gegenüber den Unterprivilegien geschützt. Darum werden die Rechte des wichtigen Teils der
Gesellschaft aus diesem Grund beschränkt. Bei diesen Entfremdungsbedingungen verlieren die
Menschenrechte faktisch ihre wirklichen Bedeutungen. Statt eines menschlichen Wesens für die
menschlichen Bedürfnisse, existiert in der kapitalistischen Gesellschaft eine egoistische Arbeit
durch den Zwang zum Austausch über den Markt. Dennoch sollten die hergestellten Produkte
den menschlichen Bedürfnissen entsprechen. 21 In der Gestalt der Gemeinschaft der Citoyens
welche Marx illusorisch findet, führen die Individuen ein „unwahres Leben“. Der wirkliche
Mensch ist erst in der Gestalt des egoistischen Individuums und der wahre Mensch erst in der
Gestalt des abstrakten Citoyens anerkannt.
17
Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige theoriegeschichtliche und
historische Aspekte. in: http://www.widersprueche-zeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.)
18
Ebenda.
19
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 36.
20
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 40.
21
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 41.
8
4. Der Zusammenhang zwischen den Komponenten der Menschenrechte
Die Gewähr der Freiheit hängt von der Voraussetzung der Gleichheit ab. Die von Marx
äußerst stark kritisierte französische Verfassung ist das typische Beispiel der bürgerlichen
Ansicht. Gleichheit ist als das wichtigste Recht anzusehen: „Die Gleichheit besteht darin, dass
dasselbe Gesetz für alle gilt, sei es, dass es beschützt, sei es, dass es bestraft.“ Nachher
vervollständigt die Konstitution die Gleichheit, mit dem Sicherheitsprinzip: „Die Sicherheit
besteht in dem Schutz, den die Gesellschaft jedem ihrer Mitglieder zur Erhaltung seiner Person,
seiner Rechte und seines Eigentums gewährt.“ 22
Nach diesen Zitaten stellt Marx die Frage, warum die Sicherheit, der höchste soziale
Begriff der bürgerlichen Gesellschaft ist. Die Antwort für Marxismus ist nicht schwer: Denn, vor
allem um seine Eigentumsrechte des bürgerlichen Individuum zu sichern, müsste sie zunächst die
Sicherheitsbedingungen der sozialen Ordnung gewährleisten. Gegen wen sollte der Besitz dann
abgesichert werden? Gegen allen potentiellen Gefahren. Die Polizei muss demzufolge organisiert
werden. Deswegen ist es in vielen Gerichtssälen und in verschiedenen Ländern folgendermaßen
geschrieben: „Die Gerechtigkeit ist das Basis des Eigentums.“ Marx, bezeichnet diese
Notwendigkeit der Sicherheit in der bürgerliche Gesellschaft wie folgt: Die Sicherheit ist die
Versicherung ihres Egoismus. Danach geht er weiter: „Keines der sogenannten Menschenrechte
geht also über den egoistischen Menschen hinaus, über den Menschen, wie er Mitglied der
bürgerlichen Gesellschaft, nämlich auf sich, auf sein Privatinteresse, und seine
Privatwillkür zurückgezogenes und vom Gemeinwesen abgesondertes Individuum ist.“ 23
Die wirklichen Menschenrechte für Marx und seine Nachfolgern sollte in jedem Sinne
viele Rechte umfassen: Versammlungsfreiheit, Koalitionsfreiheit, Pressefreiheit; sogar die
Widerstandrechte der Werktätigen gegen Ausbeutung und Unterdrückung. 24 Marx kommentiert
die Menschenrechte hinsichtlich der Freiheit ganz anders. Aus seinem Gesichtspunkt umfasst
Freiheitsrecht sogar die Arbeitskraft durch freien Willen zu kaufen und verkaufen. Die Menschen
kontrahieren miteinander als freie, rechtliche und ebenbürtige Personen. Die Warenbesitzer
beziehen sich aufeinander die Arbeitskraft und tauschen Äquivalent für Äquivalent. 25 Die
Zirkulation der Arbeitskraft beruht auf dem Gleichheitsprinzip der beiden Seiten.
22
Marx, Zur Judenfrage, S. 33.
Ebenda.
24
Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 49.
25
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 36.
23
9
4.1. Freiheit- und Gleichheitsrechte im Kontext der Menschenrechte
Sowohl Freiheit als auch Gleichheit erscheint für Marx als ein adäquater Ausdruck der
Beziehungen der Menschen in einer Markgesellschaft. Das Freiheitsrecht sieht so aus als ob es ist
unabhängig von der durch Geburtsprivilegien festgelegten Abhängigkeitsverhältnisse weil jeder
letztendlich als „Warenbesitzer“ frei über ein Ware verfügen kann! Aber in der Tat, diese
scheinbare Gleichheit und Freiheit im Hinblick auf den Gedanken von Marx bezeichnet die
Unwahrheit. 26 Denn die faktische Ungleichheit beginnt wenn man seine Arbeitskraft zum Markt
„freiwillig“ und „bewusst“ bringt. Er hat das Recht seine Arbeitskraft zu verkaufen aber, er ist
niemals frei seine Arbeitsbedingungen zu bevorzugen. Ohne Freiheit, hätte er „Recht“ mit
Hunger zu leben. Daher entsteht entfremdetes Verhältnis zur Menschheit und Menschlichkeit.
In wie weit kann ein Individuum in einer bürgerlichen Konkurrenzgesellschaft frei sein?
Im Marxistischen Sinne hängt das von Zufällen ab; dem Zufall der Geburt, des Erbes, der
angeborenen Geschichtlichkeit. Daneben hängt der Erfolg von den Gesetzen der Chance ab.
Deswegen hängt sowohl die Freiheit, als auch das Glück jedes Einzelnen im Kapitalismus vom
Schicksal ab. 27 In der bürgerlichen Gesellschaft worin der Mensch als Privatmensch tätig ist,
werden im Marxismus die anderen Menschen als „Mittel“ betrachtet. 28
4.2. Der ideologische und theoretische Hindergrund der Freiheitsvorstellung
Die Freiheitsvorstellung des bürgerlichen Konzepts hat historische, philosophische Basis.
Für Marx, erscheint die Staatsmetaphysik Hegels einer der ersten Schritte der die
Freiheitsvorstellung der bürgerlichen Weltanschauung verherrlicht. Im Hinblick auf die Theorie
der bürgerlichen Demokratie von Hegel, symbolisiert das Individuum den idealistisch-abstrakten
Gestalt als subjektiver und objektiver Geist. 29 Die Hegelsche Philosophie abstrahiert den Mensch
vom konkreten alltäglichen Leben. Zusätzlich idealisiert und bestätigt er vom natürlichen
Menschen abstrahierende Gedankenbild des modernen Staates. Marx, im Gegensatz zu Hegel, ist
gegen die Erstellung der Gesellschaft, als eine Abstraktion, weil das Individuum letztendlich ein
gesellschaftliches Wesen ist. 30 Der Mensch ist unfrei und ungesellig, weil er Gesetzmäßigkeiten
unterworfen ist und seine Existenz auf die Entfremdung basiert.
26
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 36.
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 37.
28
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 39.
29
Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, S. 38.
30
Ebenda.
27
10
5. Politische Emanzipation und politische Rechte
Im Zusammenhang der Menschenrechte findet Marx die politische Emanzipation als ein
Fortschritt für die menschliche Emanzipation aber nicht der letzte Schritt. Er behauptet vor allem
die wirkliche und praktische Emanzipation. Er unterstreicht noch zu dem, dass man sich nicht
über die Grenze der politischen Emanzipation täuscht. Andererseits sind die Menschenrechte für
Marx politische Rechte. Sie sind sinnvoll solange sie nur in der Gemeinschaft mit anderen
ausgeübt werden könnten. Im Marxismus wird der Inhalt der Menschenrechte durch die
Teilnahme am Gemeinwesen, am politischen Gemeinwesen und am Staatswesen gebildet. 31
Wenn Menschenrechte nur von der wirklichen Existenz der politischenrechte abhängen,
dann sollten erstens die politischen Rechte aufgeklärt werden. Politische Rechte bedeuten in
erster Linie die Transparenz und ohne Hindernis für die sämtliche Bevölkerung sich an
politischen Entscheidungsprozessen und am Staatwesen beteiligen zu können. Allerdings dürfen
die Menschen dafür vor allem die politische Freiheit empfangen und daneben hätten sie die
faktische Möglichkeit um die vollständigen Staatsbürgerrechte zu erlangen. Marx betrachtet die
wirkliche politische Emanzipation, als die Auflösung der alten Gesellschaft. Das Volk ist einfach
vom ehemaligen Staatswesen entfremdet worden. Dennoch, findet er einfach diese politische
Revolution letztendlich die Revolution der bürgerlichen Gesellschaft. 32 Aus diesem Grund
dienen die Neuerungen, Reformen und Prinzipien, die von dieser Revolution hervorgebracht
werden, praktisch für die Interessen der bürgerlichen Klasse. Das Staatsbürgertum und das
politische Gemeinwesen wird vom Bürgertum als ein bloßes Mittel für die Erhaltung der
Menschenrechte gesehen. Hierfür ist das Staatsbürgertum Mittel des egoistischen Menschen. 33
Marx setzt die Diskussion von Anfang an mit dieser Frage an: Wenn der Mensch politisch
emanzipiert wird und Staatsbürgerrechte empfangen kann, kann er so genannten Menschenrechte
in Anspruch nehmen und empfangen? 34 Daher betrachtet er die Menschenrechte als rechte, die
„Freiheit“ bringen, aber nicht als die Rechte, die wirkliche Emanzipation bringen zu können.
Demzufolge wurde der Mensch nicht von der Religion, vom Eigentum und vom Egoismus des
Gewerbes befreit, vielmehr erhielt er nur die Freiheit der Religion, des Eigentums und Gewerbes. 35
31
Marx, Zur Judenfrage, S. 28.
Marx, Zur Judenfrage, S. 35.
33
Marx, Zur Judenfrage, S. 34.
34
Marx, Zur Judenfrage, S. 27.
35
Marx, Zur Judenfrage, S. 38.
32
11
6. Sind die Menschenrechte, Naturrechte?
Ein anderes wichtiges Problem für Marxismus ist, inwieweit die Menschenrechte
Naturrechte besitzen oder nicht besitzen. Hinsichtlich der Stellungsnahme von Marx, ist der
Gedanke der Menschenrechte dem Menschen nicht angeboren. Vielmehr entwickelte es sich im
Laufe des Kampfes gegen die Traditionen, gegen den Zufall der Geburt und gegen die Privilegien
welche die Geschichte bis jetzt vererbt hat. Aus diesen Gründen können Menschenrechte nicht
als ein Geschenk der Natur gesehen werden. 36 Wir lesen in Deklaration der Menschenrechte
(1793): „Der Zweck jeder politischen Gemeinschaft ist die Erhaltung der natürlichen und
unveräußerlichen Rechte des Menschen – Die Regierung ist gegründet, um den Menschen den
Genuß seiner natürlichen und unveräußerlichen Rechte zu garantieren.“ 37
Der unpolitische, einfache Mensch erscheint als der natürliche Mensch. Daher scheint die
Rechte als die natürlichen Rechte. Aber in der Tat, in diesen unnatürlichen, künstlichen
Bedingungen ist der politische Mensch nur der abstrahierte, künstliche Mensch. Im Hinblick auf
die bürgerliche Einsicht ist der wirkliche Mensch erst in der Gestalt des egoistischen Individuums
und der wahre Mensch erst in der Gestalt des abstrakten „Citoyen“ anerkannt. 38
Marx behauptet dass, die Menschenrechte kein überhistorisches, in Gott, der
menschlichen Natur oder Vernunft begründetes, universell gültiges Ideal sind. Aus diesem Grund
ergreift er diesen Gegenstand auf die historische Ebene. 39 Um besser verstehen zu können
inwieweit die Menschenrechte historisch oder „natürlich“ sind, muss man die Historisierung der
Menschenrechte vom Marxismus nachschauen. Hinsichtlich des historischen
Menschenrechtsverständnisses des Marxismus, symbolisieren die politischen Forderungen in
diesem Sinne das ökonomische, politische und allgemein kulturelle Niveau des Kapitalismus.
Bürgerliche Menschenrechte wurden geboren durch die Trennung der Individuen im Schoße der
Gesellschaft sowie die Scheidung zwischen dieser atomisierten Gesellschaft von der politischen
Gemeinschaft zum Ausdruck zu bringen. 40 Wie die Menschheit selbst, ist die Entwicklung des
kollektiven Bewusstseins des Menschen natürlicherweise geschichtlich. Infolgedessen sind sie
nicht naturrechtlich.
36
Marx, Zur Judenfrage, S. 28.
Marx, Zur Judenfrage, S. 34.
38
Marx, Zur Judenfrage, S. 38.
39
Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige theoriegeschichtrliche und
historische Aspekte. in: http://www.widersprueche-zeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.)
40
Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, S. 246.
37
12
7. Das Menschenrechtsprojektion der sozialistischen Regime
Bisher haben wir im Laufe dieser Hausarbeit immer versucht, die möglichen
theoretischen und begrifflichen Antworten fürs Menschenrechtsverständnis des MarxismusLeninismus. Außerdem, neben der marxistischen Literatur dafür gibt es auch eine lange
realsozialistische Geschichte die viele Erfahrungen, in Hinblick auf das Menschenrechtsproblem,
umfasst. In erster Linie bieten UdSSR und danach teilweise die restlichen revisionistischen
Regime innerhalb des Osteruropas uns Modelle in dieser Hinsicht.
Der Marxismus-Leninismus idealisiert die Menschrechte im Hinblick auf die
Bedingungen des Sozialismus. In Sozialismus stellt der Mensch nicht mehr das egoistische
Individuum dar. Im Programm des Sozialismus, sind Ausbeutung und Unterdrückung der
Werktätigen verschwunden. Anstatt des egoistischen Menschenmodells gäbe es weitgehende
Solidarität innerhalb der, neuen sozialistischen Gesellschaft. 41 Sozialistische Ansicht sieht sogar
das Widerstandsrecht der Werktätigen in kapitalistischen Ländern vor. Auf jeden Fall ist der
Marxismus gegen den beschränkten Inhalt der bürgerlichen Revolution und über die Rechte.
In erster Linie muss man hervorheben, dass unter der Bedingungen der Diktatur des
Proletariats, eine idealistische Menschenrechtsauseinandersetzung in Dialektischerweise nicht
rationell und richtig. Denn der Ausgangspunkt der Kommunisten ist; die Rechte der
Ausbeuterklasse zu beschränken und gegebenenfalls zu abschaffen. Letztendlich ist dieses
Regime ein besonderer Typ der Diktatur und ist seine wichtigste Priorität ist, die Interessen der
Mehrheit des Volkes zu berücksichtigen und abzusichern. Die sozialistischen Grundrechte
beabsichtigten zur Entfaltung des Bürgers zur sozialistische Persönlichkeit auf der Grundlage der
sozialistischen Gesellschaftsordnung und ihrer Arbeits- und Lebensbedingungen ermöglichen. 42
Bis 1970’er Jahren gab es eigentlich keine wirkliche Menschenrechtdiskussionen in OstBlock. Die Menschenrechte wurden in der Zeit als bürgerliche Erfindung zur Ablenkung und
Verdummung der Massen. 43 Das erste Menschenrechtwort war in Ungarischen Verfassung im
Zusammenhang mit den Rechten der Bürger im Jahre 1972. In den sozialistischen Staaten wurde
das Rechtsverständnis dem Klassenkampf entsprechend und positivistisch interpretiert. 44
41
Bloch Ernst, Über Karl Marx, S. 49.
Die Funktionalisierung der Menschenrechte im Ost-West – Konflikt. in:
www.zum.de/Faecher/Materialien/Jakob/refmenschenrechte.htm. (Stand: 02.04.01.)
43
Ebenda.
44
Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige theoriegeschichtrliche und
historische Aspekte. in: http://www.widersprueche-zeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.)
42
13
In den Verfassungen der ehemaligen sozialistischen Staaten gab es die Bürgerrechte statt
Menschenrechte, die an die Staatsbürgerrechte gekoppelt sind. Gleichseitig gab es keine
wirklichen unabhängigen Gerichte innerhalb dieser Länder. Das Rederecht oder die Pressefreiheit
wurden lediglich unter dieser Bedingung gewährt: „In Übereinstimmung mit den Interessen des
Volkes und zur Festigung und Entwicklung der sozialistischen Ordnung.“ Zusätzlich auftreten
die Grundrechte niemals ohne Pflichten: Ohne Arbeitspflicht gab es kein Recht. 45 Auf der
anderen Seite entstanden die bestimmten Zwangsmaßnahmen der sozialistischen Regierungen aus
der Notwendigkeit der politischen Systemerhaltung des Sozialismus.46
Andererseits hatten die sozialistischen Länder starke Kritik von ihren Blickpunkt in
Bezug auf die Menschenrechte gegen die kapitalistischen Länder ausgeübt. Angesichts ihrer
Kritik waren die mangelhaften Eigenschaften der Menschenrechte wie im Folgenden: Stärkste
Kritik war immer noch über die Arbeitsrecht im Westen, weil es bei ihren Verfassungen kein
deutliche Arbeitsrecht gab. Ähnlicherweise kritisierten die sozialistischen Staaten den Westen
indem sie die Mängel hinsichtlich der sozialen und ökonomischen Rechte unterstrichen. Im
Unterschied dazu hatten die sozialistischen Länder jeden Staatsbürger soziale Rechte im Bereich
der Beruf, Familie, Kinder, Wohnung, Haus, usw. garantiert 47
7.1. Die Menschenrechte als eine politische Waffe gegen den Sozialismus
Gegen die Östlichen Kritiken reagiert die Westliche Welt am meisten mit der
Argumentation und Kritik der „Freiheitsrechte“. Eigentlich benutzten die USA und die anderen
diese Freiheitsrechte und Menschenrechte Kritiken als eine politische Waffe gegen die
sozialistischen Länder im zweiten Teil des kalten Krieges. Das zeigt mittelbar den ideologische
Inhalt und Charakter der Menschenrechte. Die USA begann insbesondere ab Anfang siebziger
Jahren ihren Angriff auf die Menschenrechte gegen die UdSSR. In der Menschenrechtspolitik der
USA spielten die antikommunistischen Emigrantengruppen wie die Juden eine besondere Rolle.
48
Mit dem Zwang der USA wurde eine Kommission über Menschenrechte innerhalb der UN
gegründet. Danach wurden zwei Verträge bezüglich der UN Menschenrechtspakte unterzeichnet.
In der Formulierung beider Pakte haben die westlichen Traditionen und Standpunkte dominiert.
Die Funktionalisierung der Menschenrechte im Ost-West – Konflikt. in:
www.zum.de/Faecher/Materialien/Jakob/refmenschenrechte.htm. (Stand: 02.04.01.)
46
Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, S. 245.
47
Ebenda.
48
Ebenda.
45
14
- SCHLUSS Seit der großen Französischen Revolution sind Menschenrechte als eine der zentralsten
und wichtigsten Diskussionspunkte der Menschheit behandelt worden. Im Laufe ihrer nur mehr
als zwei Jahrhunderte langen Geschichte ist das Menschenrechtsproblem im Hinblick auf
verschiedenen sozialen Strömungen und Ideologien unterschiedlich interpretiert worden.
Dennoch sind Menschenrechte meistens und häufig im Parallel zu den Grundsätzen der
Französischen Revolution gewertet. Das heißt; mit den bürgerlichen Revolutionen konnten die
Menschen ihre grundlegenden Rechte wie Freiheit, Gleichberechtigung und Gerechtigkeit
erreichen. Die Menschheit, die vor diesem Meilenstein überhaupt keine Rechte hatten, waren mit
diesen Schritten vor allem Staatsbürger und vor den Gesetzen gleichberechtigt worden.
Aber kurz danach wurde gesehen, dass den Rechten kategorisch und anscheinend erreicht
zu haben nicht unbedingt die sozialen und wirklichen Möglichkeiten zu besitzen bedeutete. Die
historische und dialektische Kritik des Marxismus erscheint in diesem historischen Moment. Der
Marxismus behauptet immer noch, dass alle menschlichen Rechte bedeutungsvoll wären, solange
sie mit wirklichen sozialen Möglichkeiten zur Menschheit angeboten werden könnten. Heute
benötigen die Demokratien noch vieles von Kritiken des Marxismus zu erfahren. Im Lichte des
Marxismus erfuhren wir die Wichtigkeit der sozialen Gerechtigkeit, gerechtere Umformung des
Privateigentums und die Sinnlosigkeit der Freiheit ohne wirkliche Chancengleichheit.
Heute gibt es keine Bipolarität wie damals im Sozialismus und Kapitalismus. Dennoch
sollten wir die Menschenrechte nicht als die bürgerlichen Begriffe begreifen. Letztendlich hat
jedes Paradigma seine eigene Fähigkeit um die Welt zu interpretieren. Der MarxismusLeninismus hat trotz aller negativen praktischen Erfahrungen und falschen ideologischen Wegen,
bewies, dass bürgerliche Menschenrechte besser kommentiert und zugleich durchgesetzt werden
könnten. Wie jedes Phänomen, müssen wir sogar Heute die unterschiedlichen Arten der
Menschenrechte nicht abstrakt annehmen. Wir sollten nicht vergessen, dass wir in einer Welt
leben wo Länder militärisch andere Länder angreifen und Millionen Zivilisten ermorden und
zugleich die anderen unter Namen der Menschenrechte kritisieren. Daher brauchen wir
wenigstens den humanistischen und utopistischen Kern des Marxismus in Bezug auf die
Menschenrechte: Für die wirkliche, vollständige Menschenrechte sollten wir das Egoismus und
die Herrschaft des Menschen über den Menschen weglassen. Das ist das wirkliche Ziel des
OD.
Sozialismus.
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- LITERATURVERZEICHNIS Bücher

Bloch Ernst, Über Karl Marx, Suhrkamp Verlag, Frankfurt am Main, 1968.
 Fetscher Iring, Karl Marx und der Marxismus, R. Piper und Co Verlag, München, 1967

Lefort Claude, Menschenrechte und Politik, hrg. von Ulrich Rödel, Suhrkamp Verlag, Frankfurt
am Main, 1990.

Marx Karl, Zur judenfrage, Herausgegeben und eingeleitet von Stefan Grossmann, Ernst Rowohlt
Verlag, Berlin, 1919.
Internet Quellen
* Schöneburg Volkmar, Menschenrechte, Strafrecht und Arbeiterbewegung Einige
theoriegeschichtrliche und historische Aspekte. in: http://www.widerspruechezeitschrift.de/article606.html. (Stand: 04.93.)
* Die Funktionalisierung der Menschenrechte im Ost-West – Konflikt. in:
www.zum.de/Faecher/Materialien/Jakob/refmenschenrechte.htm. (Stand: 02.04.01.)
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