Zusatzvereinbarung über die Haltung von Haustieren zum

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Zusatzvereinbarung
über Haltung von Haustieren in städtischen Wohngebieten
zwischen
Max Mustermann,
Musterstraße 2,
22222 Musterstadt
– nachstehend „Vermieter“ genannt und
Andrea Mustermann,
Musterstraße 3,
33333 Musterstadt
- nachstehend „Mieter“ genannt In Ergänzung zum Mietvertrag vom _______ über
Musterstadt,
___
OG/UG
die Wohnung Musterstraße 3, 33333
rechts/links vereinbaren
Vermieter und
Mieter folgende
Zusatzvereinbarung:
Der Mieter darf Kleintiere, wie z.B. Vögel, Zwergkaninchen, Hamster, Fische, Schildkröten und
vergleichbare Tiere im haushaltsüblichen Umfang halten. Dies gilt ebenfalls für Katzen. Die
Haltung anderer Tiere ist generell verboten. Für die Haltung von Hunden und anderen Tieren ist
die vorherige Zustimmung des Vermieters erforderlich. Die Zustimmung wird davon abhängig
gemacht, dass der Mieter eine Kaution für Beschädigungen der Mietsache in Höhe von € 1.000
stellt. Im Falle der Belästigung anderer Mieter durch die Haustiere des Mieters ist der Vermieter
jederzeit berechtigt, die erteilte Genehmigung zu widerrufen.
Musterstadt, den
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Vermieter
Mieter
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