Auswirkungen der Geistheiler-Entscheidung Das Bundesverfassungsgericht 1 BvR 784/03 hat am 2.3.2004 entschieden: Ein Geistheiler, der keine Heilung verspricht und keine Diagnosen stellt, benötigt auch keine Zulassung als Heilpraktiker. Was ist geistiges oder spirituelles Heilen? Geistiges Heilen basiert auf einem ganzheitlichen Welt- und Menschenbild. Geistiges Heilen geht davon aus, dass die Welt und jedes einzelne Wesen ein beseeltes, komplexes, natürliches, energetisches System darstellt, welches von einer universellen Schöpferkraft / einem universellen Bewusstsein beeinflusst wird. Krankheiten werden als eine Störung in einem solchen komplexen Regulationssystem gesehen und nicht als losgelöste, eigenständige Fehlfunktion eines biochemisch-mechanischen "Apparates". Sind "Energieflüsse" aus dem Gleichgewicht geraten, kann es entsprechend zu Mangel an Energie oder zu Überschüssen in bestimmten Bereichen kommen. Dies wiederum kann sich in Störungen des Wohlbefindens und der Gesundheit niederschlagen. Durch geistig-spirituelles Heilen kann der Fluss dieser Energien aktiviert und harmonisiert werden. Oder anders gesagt: Geistiges Heilen zielt darauf ab, durch Aktivierung der Lebens- bzw. Bio-Energie die Selbstheilungskräfte zu aktivieren und zu stärken und somit Genesung und Heilung zu fördern. Die Bandbreite geistig-spiritueller und anderer energetischer Heilweisen ist groß. Weder gibt es die "die einzig richtige" Heilmethode noch den/die "beste/n" Heiler/in. Geistiges Heilen ist ein Angebot an Hilfesuchende, welches gleichberechtigt neben klassischer Schulmedizin und allen ganzheitlichen therapeutischen Angeboten und nicht in Konkurrenz zu diesen steht. Aufgabe und Ziel ist es, Heilung im ganzheitlichen Sinne zu fördern, die Selbstheilungskräfte anzuregen sowie Menschen beim Wahrnehmen ihrer Eigenverantwortung zu ermutigen und zu unterstützen. Geistig-spirituelle Heilbehandlungen können sowohl jede andere Therapie ergänzen als auch eigenständig angewandt werden - bei jeder Art von Erkrankung oder Befindlichkeitsstörung, bei Stress, bei körperlichen und bei seelischen Verletzungen usw.. Heilung und Genesung im ganzheitlichen Sinne können zu jedem Zeitpunkt und in jeder Situation geschehen. Weder Anamnese noch Diagnosen sind erforderlich, damit geistige Heilmethoden wirken - die medizinisch diagnostizierte Art und Schwere einer Krankheit steht daher nicht in direkter Beziehung mit dem Ergebnis der Heilbehandlung. Rechtliche Rahmenbedingungen für Heiler/Innen in Deutschland Mit der Grundsatzentscheidung des Bundesverfassungsgerichtes 2004 wurde eindeutig entschieden, dass Heiler/Innen arbeiten dürfen und dass zum Ausüben geistigen Heilens keine Heilpraktikererlaubnis nötig ist. Heiler, die zur Aktivierung der Selbstheilungskräfte des Patienten beispielsweise Handauflegen praktizieren, unterscheiden sich grundsätzlich in der Art der Ausübung der Heilkunst sowie im Erscheinungsbild von Ärzten und Heilpraktikern. Das Heilpraktikergesetz findet deswegen keine Anwendung. Gleiches gilt für Tätigkeiten, die religiöser Natur sind oder rituelle Praktiken. Der innere Grund liegt darin, dass vom Heiler keine Diagnose gestellt wird. Der Heiler ist dafür verantwortlich, dass der Patient ihn nicht für einen Arzt hält und geistiges Heilen nicht mit ärztlicher Heilkunde verwechselt. Aus diesem Grund verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Heiler aufklärende Hinweise. Der Heiler hat dabei die Wahl: Entweder gibt er dem Patienten vor Beginn der Behandlung ein entsprechendes Merkblatt oder der Heiler bringt gut sichtbar einen Aushang in seinem Behandlungsraum an. Der Aushang könnte folgenden Wortlaut haben: "Geistiges Heilen dient der Aktivierung der Selbstheilungskräfte und ersetzt nicht die Diagnose oder Behandlung durch den Arzt oder Heilpraktiker." Wenn auch laut Aussage des Bundesverfassungsgerichtes der deutlich sichtbare Aushang dieser Information genügt, so ist doch das vom Klienten unterzeichnete Merkblatt die sicherere Lösung, denn damit lässt sich belegen, dass der Hinweis gegeben worden ist. Dem Aushang an der Wand sieht niemand an, seit wann er dort hängt. Will ein Heiler Diagnostik in seine Arbeit mit Patienten einbeziehen, ist hierfür nach in Deutschland geltendem Recht in jedem Falle eine Heilpraktikererlaubnis oder eine ärztliche Approbation notwendig. Das Selbe gilt, wenn Heiler Therapien in ihre Arbeit einbeziehen wollen, die nicht zum geistigen Heilen zählen, wie naturheilkundliche Behandlungen oder ähnliches. Nach geltendem Recht erlaubt ist die gezielte Krankheitsbehandlung, wenn die Diagnose beim Arzt oder Heilpraktiker stammt. Der Arzt/Heilpraktiker darf also Patienten zum Heiler schicken. Der Heiler muss nicht in der Arztpraxis tätig werden. Er kann zu Hause oder in der eigenen Praxis arbeiten. Für den Arzt/Heilpraktiker ist das kein Problem, da er keine medizinische, sondern seelsorgerische Verantwortung überträgt. Nach geltendem Recht (ohne Approbation oder HP-Zulassung)verboten ist/sind Diagnosen, wie z.B. Analysen durch Radionik. Verordnung von Bachblüten, Essenzen oder anderen Mitteln, die als Heilmittel benutzt werden sollen. Werbung mit Krankengeschichten oder Dankschreiben, Werbung mit der heilenden Wirkung bestimmter Gegenstände.