ÜBUNG 2 0200 0400 0660 9405 Grundstück Maschinen Büro-u. Geschäftsausstattung Bew.Res gem §12 zu Grundstücken € 100.000,-€ 151.440,-€ 83.000,-€ 10.000,-- Maschinen Das Konto 0400 Maschinen setzt sich zusammen aus: Maschine 1 AW € 81.000,-BW 1.1. € 40.500,-- ND 5 Jahre Maschine 2 AW € 67.000,-BW 1.1. € 33.500,-- ND 5 Jahre Maschine 3 AW € 63.600,-BW 1.1. € 31.800,-- ND 8 Jahre Maschine 1 wurde am 18. April d.J. verkauft. Der Verkaufserlös betrug € 35.000,-- netto und wurde bereits verbucht. Maschine 2 bleibt weiterhin im Betrieb. Maschine 3 wurde am 16. Juni durch eine Hochwasserkatastrophe derart in Mitleidenschaft gezogen, dass eine weitere Nutzung nicht mehr möglich war. Vom Schrotthändler erhält das Unternehmen am 20. Juli € 500,-- + 20% USt. Die Versicherung überwies am 3. Okt. als Schadensersatz € 12.000,--; die Zahlungen wurden bereits verbucht. Als Ersatz für die Maschine 3 wurde am 30. November Maschine 4 mit einem AW von € 88.000,-- gekauft, ND 8 Jahre. Inbetriebnahme erfolgte sofort. Kauf wurde ordnungsgemäß verbucht. Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Wenn möglich ist diese auf die Neuanschaffung zu übertragen! Büro- und Geschäftsausstattung Ebenfalls am 16. Juni wurde die gesamte Büroeinrichtung durch das Hochwasser beschädigt. Die Anschaffung erfolgte am 10.3.2008 zu einem Preis von € 40.000,-- netto. Nutzungsdauer 5 Jahre. Der BW zum 1.1.2012 ist selbst zu berechnen! Die alte Büroeinrichtung gut noch mit netto € 10.000,-- verkauft werden. Die Rechnung ist bereits verbucht worden. Im Gegenzug kaufte man mit gleichem Datum eine moderne Büroeinrichtung zu einem Preis von € 75.000,-- netto, Nutzungsdauer 5 Jahre. Auch dieser Beleg wurde verbucht. Die Inbetriebnahme erfolgte sofort! Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Wenn möglich ist diese auf die Neuanschaffung zu übertragen! Grund und Boden Vor 10 Jahren wurde auf ein erworbenes Firmengrundstück eine Bewertungsreserve gem. §12 in der Höhe von € 10.000,-- übertragen. Aufgrund von Liquiditätsproblemen waren wir am 10. Dezember dieses Jahres gezwungen, das Firmengrundstück um netto € 120.000,-- zu verkaufen. Der Verkauf wurde ordnungsgemäß auf dem Konto 4601 verbucht! Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Wenn möglich ist diese auf die Neuanschaffung zu übertragen! Berücksichtige auch die alte bereits übertragene Bew.Res.gem. §12 EStG! ÜBUNG 1 Grundstück + Lagerhalle 0210 Bebautes Grundstück 0300 Gebäude 0710 Anlagen in Bau 9520 Rücklage §12 EStG € 30.000,-€ 120.000,-€ 8.000,-- Auf dem Konto 0210 wurde ein Grundstück aktiviert, das am 10. Februar d.J. gekauft wurde. Im Abschlussjahr wurde darauf eine Lagerhalle errichtet. Es wurden bereits 3 Teilzahlungen à € 40.000,-- + € 8.000,-- USt geleistet und auf dem Konto 0710 erfasst. Die Endabrechnung des Baumeisters Ing. Fellner (33091), ausgestellt am 31. Dezember des Abschlussjahres, trifft am 3. Feb. des Folgejahres ein und zeigt folgendes Bild: Lagerhalle + 20% USt - Akontozahlungen 20 % USt € 232.000,-€ 46.400,-€ 278.400,-€ 120.000,-€ 24.000,-- € 144.000,-€ 134.400,-- Die Endabrechnung wurde noch nicht verbucht. Die Lagerhalle wurde am 20. November des Abschlussjahres in Nutzung genommen, die Nutzungsdauer beträgt 33 1/3 Jahre. Auf dem Konto 9520 befindet sich ein Betrag von € 8.000,--. Davon entfallen € 900,-- aus dem Verkauf einer Software am 10.Oktober des Vorjahres und der Rest kommt aus einem Grundstücksverkauf vom 30. Oktober des Vorjahres. Wenn möglich soll eine Übertragung der §12 Rücklage auf das Grundstück bzw. die neue Lagerhalle erfolgen. Begründe deine Entscheidung(en)! Maschinen Das Konto 0400 Maschinen setzt sich zusammen aus: Maschine 1 AW € 81.000,-BW 1.1. € 40.500,-- ND 5 Jahre Maschine 2 AW € 67.000,-BW 1.1. € 13.400,-- ND 5 Jahre Maschine 3 AW € 63.600,-BW 1.1. € 9.540,-- ND 10 Jahre Maschine 2 bleibt weiterhin im Betrieb. Abschreibung auf den ErinnerungsEuro. Maschine 3 wurde am 16. Nov. Bei einem Unfall total zerstört. Vom Schrotthändler erhält das Unternehmen am 20. Nov. € 1.000,-- + 20% USt. Die Versicherung überwies am 3. Dez. als Schadensersatz € 5.000,--; die Zahlungen wurden bereits verbucht. Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Andere körperlichen Investitionen nach dem 16. Nov. erfolgten nicht.