Zusatzuebung 12 schwieriger

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ÜBUNG 1
0200
0400
0660
9405
Grundstück
Maschinen
Büro-u. Geschäftsausstattung
Bew.Res gem §12 zu Grundstücken
€ 100.000,-€ 151.440,-€ 83.000,-€ 10.000,--
Maschinen
Das Konto 0400 Maschinen setzt sich zusammen aus:
Maschine 1 AW € 81.000,-BW 1.1. € 40.500,-- ND 5 Jahre
Maschine 2 AW € 67.000,-BW 1.1. € 33.500,-- ND 5 Jahre
Maschine 3 AW € 63.600,-BW 1.1. € 31.800,-- ND 8 Jahre
Maschine 1 wurde am 18. April d.J. verkauft. Der Verkaufserlös betrug € 35.000,-- netto und
wurde bereits verbucht.
Maschine 2 bleibt weiterhin im Betrieb.
Maschine 3 wurde am 16. Juni durch eine Hochwasserkatastrophe derart in Mitleidenschaft
gezogen, dass eine weitere Nutzung nicht mehr möglich war. Vom Schrotthändler erhält das
Unternehmen am 20. Juli € 500,-- + 20% USt. Die Versicherung überwies am 3. Okt. als
Schadensersatz € 12.000,--; die Zahlungen wurden bereits verbucht.
Als Ersatz für die Maschine 3 wurde am 30. November Maschine 4 mit einem AW von €
88.000,-- gekauft, ND 8 Jahre. Inbetriebnahme erfolgte sofort. Kauf wurde ordnungsgemäß
verbucht.
Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Wenn möglich ist
diese auf die Neuanschaffung zu übertragen!
Büro- und Geschäftsausstattung
Ebenfalls am 16. Juni wurde die gesamte Büroeinrichtung durch das Hochwasser beschädigt.
Die Anschaffung erfolgte am 10.3.2008 zu einem Preis von € 40.000,-- netto. Nutzungsdauer
5 Jahre. Der BW zum 1.1.2012 ist selbst zu berechnen! Die alte Büroeinrichtung gut noch mit
netto € 10.000,-- verkauft werden. Die Rechnung ist bereits verbucht worden.
Im Gegenzug kaufte man mit gleichem Datum eine moderne Büroeinrichtung zu einem Preis
von € 75.000,-- netto, Nutzungsdauer 5 Jahre. Auch dieser Beleg wurde verbucht. Die
Inbetriebnahme erfolgte sofort!
Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Wenn möglich ist
diese auf die Neuanschaffung zu übertragen!
Grund und Boden
Vor 10 Jahren wurde auf ein erworbenes Firmengrundstück eine Bewertungsreserve gem. §12
in der Höhe von € 10.000,-- übertragen. Aufgrund von Liquiditätsproblemen waren wir am
10. Dezember dieses Jahres gezwungen, das Firmengrundstück um netto € 120.000,-- zu
verkaufen. Der Verkauf wurde ordnungsgemäß auf dem Konto 4601 verbucht!
Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Wenn möglich ist
diese auf die Neuanschaffung zu übertragen! Berücksichtige auch die alte bereits übertragene
Bew.Res.gem. §12 EStG!
ÜBUNG 1
Grundstück + Lagerhalle
0210 Bebautes Grundstück
0300 Gebäude
0710 Anlagen in Bau
9520 Rücklage §12 EStG
€ 30.000,-€ 120.000,-€ 8.000,--
Auf dem Konto 0210 wurde ein Grundstück aktiviert, das am 10. Februar d.J. gekauft wurde.
Im Abschlussjahr wurde darauf eine Lagerhalle errichtet. Es wurden bereits 3 Teilzahlungen à
€ 40.000,-- + € 8.000,-- USt geleistet und auf dem Konto 0710 erfasst. Die Endabrechnung
des Baumeisters Ing. Fellner (33091), ausgestellt am 31. Dezember des Abschlussjahres, trifft
am 3. Feb. des Folgejahres ein und zeigt folgendes Bild:
Lagerhalle
+ 20% USt
- Akontozahlungen
20 % USt
€ 232.000,-€ 46.400,-€ 278.400,-€ 120.000,-€ 24.000,-- € 144.000,-€ 134.400,--
Die Endabrechnung wurde noch nicht verbucht. Die Lagerhalle wurde am 20. November des
Abschlussjahres in Nutzung genommen, die Nutzungsdauer beträgt 33 1/3 Jahre.
Auf dem Konto 9520 befindet sich ein Betrag von € 8.000,--. Davon entfallen € 900,-- aus
dem Verkauf einer Software am 10.Oktober des Vorjahres und der Rest kommt aus einem
Grundstücksverkauf vom 30. Oktober des Vorjahres.
Wenn möglich soll eine Übertragung der §12 Rücklage auf das Grundstück bzw. die neue
Lagerhalle erfolgen. Begründe deine Entscheidung(en)!
Maschinen
Das Konto 0400 Maschinen setzt sich zusammen aus:
Maschine 1 AW € 81.000,-BW 1.1. € 40.500,-- ND 5 Jahre
Maschine 2 AW € 67.000,-BW 1.1. € 13.400,-- ND 5 Jahre
Maschine 3 AW € 63.600,-BW 1.1. € 9.540,-- ND 10 Jahre
Maschine 2 bleibt weiterhin im Betrieb. Abschreibung auf den ErinnerungsEuro.
Maschine 3 wurde am 16. Nov. Bei einem Unfall total zerstört. Vom Schrotthändler erhält das
Unternehmen am 20. Nov. € 1.000,-- + 20% USt. Die Versicherung überwies am 3. Dez. als
Schadensersatz € 5.000,--; die Zahlungen wurden bereits verbucht.
Prüfe und argumentiere, ob eine Rücklage gem. § 12 EStG zu bilden ist. Andere körperlichen
Investitionen nach dem 16. Nov. erfolgten nicht.
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