5 - Organic Rules and Certification

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5.
Tierische Alternativen biologischer Herkunft
5.3
Haltung von Mastkaninchen
Zusätzlich zu den Regelungen aus den Kapiteln 3.1 bis 3.7 gelten für Bestände über 50
Mastkaninchen die folgenden Bestimmungen:
5.3.1 Haltungsbedingungen
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Stallfläche: mindestens 0,125 m2 pro Mastkaninchen vom Absetzen bis Ende 8. Woche =
8 Tiere pro m2. Danach 0,25 m2 pro Mastkaninchen = 4 Tiere/ m2
Stallhöhe: mindestens 60 cm
Stallbodenfläche: eingestreute Liegefläche. Bis max. 50 % der Stallbodenfläche perforierter Lochboden möglich.
Auslauf: befestigt und leicht zu reinigen, zumindest teilweise Überdachung möglich.
Mindestauslauffläche: 0,125 m2 pro Tier. Darüber hinaus kann der Auslauf auf bewachsenen Boden ausgedehnt werden.
Schutz vor krankmachenden Bedingungen (Hygienemaßnahmen) wie starker Verschmutzung durch Kot und Harn (Kokzidiosegefahr!)
Gruppenhaltung mit überschaubaren Gruppengrößen (max. 40 Tiere/Gruppe)
5.3.2 Fütterung
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Alle Tiere erhalten Heu, während der Vegetationsperiode Grünfutter. Weiters wird Saftfutter
wie frische Gemüsereste, Rüben usw. empfohlen.
Frisches Wasser steht ständig zur Verfügung.
Kraftfutter: Das Kapitel 3.4 dieser Richtlinien ist zu beachten.
Fütterungseinrichtungen müssen so gestaltet sein, dass auch rangniedrige Tiere genügend
Futter erhalten.
Zum Benagen müssen Äste mit Rinde vorhanden sein, diese müssen mindestens alle 14
Tage gewechselt werden. (Empfehlung: Kernobstbäume, Esche, Weide, Fichte, Eiche –
kokzidiostatische Wirkung)
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