2010 Stadtheimatpfleger Dr. Hans Steidle [ Stellungnahme zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würzburg und zur Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadt“- Altstadt 25.1. (SHP 39-2010)] Das Verfahren für Änderung der Flächennutzung und Bebauungslinie von Kardinal-Faulhaber-Platz und Mozart-Areal sollte für die optimierte Entwicklung der Eichhormstraße getrennt werden. Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz 1. 1, Stellungnahme zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würzburg und zur Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadt“- Altstadt 25.1. Die vorliegende Planung in der Fassung vom 10. Juni 2010 betrifft öffentliche Belange des Denkmalschutzes und der Stadtheimatpflege. Deren Belange sind zwar weitreichend, aber rechtlich ableitbar: Die Heimatpfleger beraten und unterstützen die Denkmalschutzbehörden und das Landesamt für Denkmalpflege in den Fragen der Denkmalpflege und des Denkmalschutzes.1 "Heimatpfleger sind herkömmlich auf der Ebene der Landkreise und der kreisfreien Städte ehrenamtlich wirkende, von den Landkreisen und Städten als Selbstverwaltungskörperschaften bestellte Personen (Kreis- und Stadtheimatpfleger), die sich der Volkskultur im breitesten Sinn (…) einschließlich der Erhaltung der örtlichen Baukultur und des landschaftsgebundenen Bauens (also auch der Ortsbildpflege und der Weiterentwicklung traditioneller Bauformen) annehmen2." Gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nimmt die folgende Stellungnahme Bezug auf die 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würzburg und die Änderung des Bebauungsplanes „Innenstadt“ – Altstadt 25.1 für die Grundstücke Fl. Nrn. 9805, 9738/6 (Kardinal-FaulhaberPlatz), 9738 (Maxstraße), 9812, Tlfl. 9810, Tlfl. 8406 (Rennweg), 9718 (Theaterstraße), 9813 Hofstraße, 10696 (Balthasar-Neumann-Straße). 2. Die unmittelbaren Vorgaben der Änderungen Flächennutzungsplan und Bebauungsplan sehen tiefgreifende Veränderungen vor. Die Fläche des Mozartgymnasiums ist bislang festgelegt für „Gemeinschaftsbedarfeinrichtungen mit der Konkretisierung von Bildungseinrichtungen und kulturellen Einrichtungen“. Dies soll entsprechend der Flächennutzung Innenstadt verändert werden. Ziele sind: Die mögliche Errichtung eines Einkaufszentrums, (…) Nutzungen aus den Bereichen Wohnen, Dienstleistung, Gastronomie und Hotellerie. 3 Die „Neuordnung des Umfeldes der Weltkulturerbestätte Residenz“ ist ausgelöst durch die Aufgabe des öffentlichen Schulbetriebs im Standort Mozartgymnasium, für dessen Gebäude noch keine permanente, ordnungsgemäße Nachnutzung gefunden wurde. Der gegenwärtige Zustand des Kardinal-Faulhaber-Platzes wird als städtebaulicher Missstand eingestuft, den es zu beseitigen gilt. Des Weiteren wird begründend erwähnt: Im Bereich des Mozartgymnasiums und des Kardinal-Faulhaber-Platzes sind in den 50er Jahren gravierende Veränderungen an der historisch gewachsenen Stadtstruktur vorgenommen worden. Die Stadt Würzburg beabsichtigt daher, durch die Bebauung des 1 Artikel 13 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 25. Juni 1973 Eberl/Martin/Petzet: Bayerisches Denkmalschutzgesetz. Kommentar: 3 Bauleitplanung 81. FNP Auslegung S. 2 2 2 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Platzes gegenüber dem Mainfrankentheater und die Neuordnung der Bebauung in der Hofstraße, die Straßenfluchten dem ursprünglich vorhandenen Stadtgrundriss anzupassen. 4 Im nächsten Schritt erfolgt eine Gesamtdarstellung der mit der Neuordnung des Umfeldes der Residenz verbundenen Maßnahme und ihrer Ziele. 3. Ziele der Änderung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan Die geplanten Änderungen von Bebauung und Flächennutzung für die Areale verfolgen eindeutig die Absicht, den Ostbereich der Altstadt und das Umfeld der Residenz attraktiver und mit höherer urbaner Qualität zu gestalten. In der generellen Zielsetzung besteht Konsens zu den Anliegen der Stadtheimatpflege und des Denkmalschutzes. Konkret sind dies: - Verkehrsberuhigung und Verkehrsbefreiung des Residenzplatzes und des Umfelds der Weltkulturerbestätte - Aufwertung der verkehrsberuhigten Hofstraße als traditioneller Verbindung von Schloss und Dom für ein intensiveres Erlebnis historischer Architektur und Kunst - Aufwertung der Eichhornstraße als attraktiver, verkehrsberuhigter Einkaufsstraße mit zwei Ankergeschäftshäusern - Vitalisierung und Neugestaltung des Areals Hofstraße-Maxstraße-Faulhaberplatz Bedenken bestehen bezüglich der Akzentsetzung und Abstimmung verschiedener Maßnahmen. Die Veränderung von Flächennutzungsplan und Bebauungsplan beinhalten: 4 - Mischnutzung des Mozartareals und des Faulhaberplatzes mit kommerzieller Dominanz und 14 500 m² auszuweisender Fläche, Hotel, Büroräumen, Gastronomie - Abriss des denkmalgeschützten Entscheidungsvorgabe - Massive, verdichtete Bebauung mit vier Geschossen auf dem Mozartareal und fünf Geschossen auf dem Faulhaberplatz und Einhalten der Vorkriegsbaulinie an Max- und Hofstraße - Verkehrsmäßige Optimierung durch die geplante Straßenbahnlinie 6 mit Haltestelle am Residenzplatz, zwei Tiefgaragen mit rund 900 Stellplätzen, Fußgängerzone Eichhornstraße als Einkaufsstraße und Fußgängerzone Hofstraße, geänderte Verkehrsströme zum infrastrukturellen Anschluss des Mozartareals an die Einkaufszone Gebäudes des Mozartgymnasiums als Bauleitplanung 81. FNP Auslegung S. 2 3 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz - Die höhere Bewertung des ökonomischen Nutzens eines neuen Einkaufszentrums als die Umnutzung und den Erhalt eines geschützten Baudenkmals der 50er Jahre. Zur weiteren Begründung wird angeführt, dass die Bebauung auf Baulinie die historischen Straßenräume wiederherstellt und ein urbanes Defizit, gemeint ist das denkmalgeschützte Gebäude, korrigiert wird. 4. Schwächung des Denkmalschutzes in Würzburg Denkmalschutz ist eine wesentliche öffentliche Aufgabe, somit für das Land Bayern und die Gemeinden. „Denkmalschutz und Denkmalpflege zählen heute zu den wichtigsten Aufgaben des Staates auf kulturellem Gebiet. Gerade in einer Zeit, in der das Bewusstsein der Öffentlichkeit für den Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen in hohem Maße sensibilisiert ist, kommt dem Anliegen der Bewahrung unseres gebauten oder im Boden verborgenen historischen Erbes besondere Bedeutung zu.5“ Dies gilt nicht minder für Städte und Gemeinden. In einer Stadt wie Würzburg gilt dies insbesondere, die einerseits durch ihren historischen und künstlerischen Reichtum, andererseits durch die Zerstörung und den Wiederaufbau in moderater Moderne ihre Identität erfährt. In diesem Kontext gewinnt das fragliche Gebäude an Max- und Hofstraße besondere Bedeutung. „HOFSTRAßE 11/MAXSTRAßE 2 – Mozartgymnasium, mehrteilige gestaffelte Baugruppe aus verschieden großen und unterschiedlich gestalteten Stahlbetonskelettbauten mit flachgeneigten Walmdachungen,1955-57 von Rudolf Schlick [W, Fl.Nr. 9805]“6 Der Denkmalcharakter des Gebäudekomplexes steht sachlich außer Frage (1) Denkmäler sind von Menschen geschaffene Sachen oder Teile davon aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, wissenschaftlichen oder volkskundlichen Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt. 7 2008 wählte das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege anlässlich seines 100jährigen Bestehens die Aula des Mozartgymnasiums zu einer von 7 Ausstellungsorten in Bayern. Im entsprechenden Katalog wurden der Wiederaufbau Würzburgs und das Gebäude des Mozartgebäudes als typischer und symbolischer Ausdruck dieser Ära gewürdigt8. Auch weitere Publikationen bestätigen den Wert des Gebäudekomplexes mit zeittypischer 5 http://www.stmwfk.bayern.de/Kunst/Denkmalschutz.aspx. 6 Denkmalschutzliste Würzburg 7 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG), Art. 3.1. 8 100 Jahre Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege 1908 – 2008.Katalog der Jubiläumsausstellungen. München 2008. S. 2007 – 268; bes. S. 244 – 259. Vgl. weiterhin auch folgende Stellungsnahmen des Landesamtes für Denkmalpflege: Stellungnahme vom 15. 12. 2005, Referat A IV, Stellungnahme vom 21.07.2006, Referat A IV, Stellungnahme vom 15.01.2008, Referat B IV, Stellungnahme vom 18.01.2008, Referat A IV. 4 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz künstlerischer Ausstattung als unbedingt erhaltenswert9. Das Gebäude besitzt unter den denkmalgeschützten Bauprojekten der 50er Jahre wie dem Gebäude der Regierung von Unterfranken am Peterplatz und der Polizeidirektion Süd in der Augustinerstraße einen qualitativen Vorrang10. Die positive Haltung der Regierung von Unterfranken zu ihrem mustergültig renovierten Gebäude am Peterplatz wäre für die Stadt verpflichtend. Es handelt sich um das bedeutendste kommunale Bauwerk der 50er Jahre. Statt Denkmalpflege liegt eine fortschreitende Vernachlässigung des äußeren Baubestandes vor. (1) Die Eigentümer und die sonst dinglich Verfügungsberechtigten von Baudenkmälern haben ihre Baudenkmäler instandzuhalten, instandzusetzen, sachgemäß zu behandeln und vor Gefährdung zu schützen. 11 Die Frage nach dem Denkmalcharakter stellt sich nicht nach dem individuellen Geschmack oder Willen und der jeweils vorherrschenden Richtung der Stadtplanung 12. Das Denkmal steht als typische und aussagekräftige Quelle für ihre Zeit, dokumentiert die historische Entwicklung und trägt zur Identitätsbildung eines Ortes bei, was für das ehemalige MOZGebäude zutrifft. Die obere Denkmalschutzbehörde hat wiederholt die Schutzwürdigkeit des Gebäudes und die Denkmalwürdigkeit des Gebäudekomplexes betont. Die Stadt Würzburg als untere Denkmalschutzbehörde hat sich über diese sachlich begründete Einordung nicht aus Zweifeln an deren Berechtigung hinweggesetzt, sondern im Rahmen einer Willensentscheidung, das bislang kulturell definierte Areal kommerziell neu zu nutzen. „Dieser Gebäudekomplex ist in die Denkmalschutzliste als Einzeldenkmal aufgenommen. Der Stadtrat hat in seiner Sitzung vom 13. 12. 2007 einstimmig den Abriss des Mozartgymnasiums beschlossen.“13 9 Suse Schmuck: Die Mozartschule.2. überarbeitete und erweiterte Auflage. Würzburg 2006. Hans Steidle: Vom Kaiserhof zum Konsumtempel. Würzburg 2009. 10 In ihrem Internetportal ordnet die Regierung von Unterfranken ihr Gebäude selbstbewusst als wertvolles und zu pflegendes Denkmal ein: Ein Denkmal definiert sich nach dem bayerischen Denkmalschutzgesetz aber als "von Menschen geschaffene Sache [...], aus vergangener Zeit, deren Erhaltung wegen ihrer geschichtlichen, künstlerischen, städtebaulichen, [...] Bedeutung im Interesse der Allgemeinheit liegt". Das Regierungsgebäude erfüllt diese Erfassungskriterien für ein Baudenkmal. Der Wert solcher sehr jungen Denkmäler aus den 50er Jahren, etwas weiter gefasst auch Nachkriegszeit (ca. 1945-1965), wird nicht nur von Denkmalpflegern hoch eingeschätzt.“ Weiter betont der Text: Die 50er Jahre bekannt für Nierentisch, Rock`n Roll und Petticoat bieten Bauwesen und Kunst betreffend eigene Stilmerkmale, die unverkennbar und bei herausragenden Werken auch schützenswert sind. Solche Elemente finden sich in unserem Gebäude beispielsweise in den bemerkenswerten raumgebundenen Kunstwerken, der konsequenten Farbgestaltung, den geschwungenen Treppengeländern oder den ornamentalen Wandgestaltungen. Besonders ist beim Regierungsgebäude hervorzuheben, dass es sich nicht um einen Wiederaufbau, sondern eine echte Neuschöpfung (…) handelt.“ http://www.regierung.unterfranken.bayern.de/wir_ueber_uns/regierungsgebaeude/17792/index.html. 11 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG), Art. 4.1. 12 In diesem Sinne ist auch die Meinung von Professor Bracke in der 1. Sitzung der Stadtbildkommission zu verstehen. 13 Bauleitplanung S. 9. 5 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Der geplante Einriss des intakten Gebäudes, das 10 Jahre nach Ende des öffentlichen Schulbetriebs seine Funktionen für Schulen und Bildungsträger, die Räume anmieten, optimal erfüllt, widerspricht fundamental dem Buchstaben und Geist jeden Denkmalschutzes. Er mindert die Glaubwürdigkeit der Stadt Würzburg als Denkmalschutzbehörde gegenüber der allgemeinen Öffentlichkeit und den Eigentümern von denkmalgeschützten Objekten. Als Begründung für den geplanten Abriss wird auf vergebliche Versuche einer Nachnutzung hingewiesen. In den umfassenden Untersuchungen kam die Stadt Würzburg zu dem Ergebnis, dass für das bestehende Schulgebäude in der derzeitigen Ausführung keine geeignete Nachnutzung zu finden war.“ 14 Seit der Diskussion um die Verlegung des Mozartgymnasiums 1990/91 hat sich die Stadt Würzburg nicht erkennbar um die Weiternutzung des vorhandenen Gebäudekomplexes, sondern nur um dessen Abriss und eine Neubebauung bemüht15. Baudenkmäler sollen möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden. Werden Baudenkmäler nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt, so sollen die Eigentümer und die sonst dinglich oder obligatorisch zur Nutzung Berechtigten eine der ursprünglichen gleiche oder gleichwertige Nutzung anstreben16. Dass verschiedene Nachnutzungen oder ein denkmalgerechter Umbau möglich sind, wird später verdeutlicht. Dass das Denkmal Mozartgymnasium in der Öffentlichkeit nicht immer positiv wahrgenommen wird, liegt an der kontinuierlichen Vernachlässigung von dessen äußerer Erscheinung, die in der mangelnden Instandhaltung durch die Eigentümerin begründet ist17. Defizit der Begründungen und Erläuterungen zu den geplanten Änderungen ist, dass der Denkmalwert des Schulgebäudes nicht thematisiert wird. 5. Widerspruch zu den Intentionen der Pufferzonen-Regelung Eine wichtige Rolle in der Bewertung der 81. Änderung des Flächennutzungsplanes der Stadt Würzburg spielt die Tatsache der Pufferzone um die Welterbestätte Residenz. Für den 14 Bauleitplanung, S. 12.. Vgl. zur Entwicklung der letzten 20 Jahre: Hans Steidle, Vom Kaiserhof zum Konsumtempel, Würzburg 2009, S. 117 ff. In der Öffentlichkeit wurden als Nachnutzer vorgeschlagen: Hochschule für Musik Universität, Fachhochschule Grafik und Gestaltung. Die zwei bisherigen Wettbewerbe für das Mozartareal sahen eine gewerbliche Nutzung und den Abbruch des Denkmals vor. Seit 10 Jahre werden die Räume im Schulgebäude an Schulen und Bildungsträger vermietet und sind voll ausgebucht. 16 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG), Art. 5.1. 17 Gegensätzlich dazu steht die positive Resonanz der Lehrer und Schüler, die noch gegenwärtig im Gebäude sind, wie auch die Reaktionen von Besuchern auf den Bereich Eingangshalle und Veranstaltungshalle bei hier stattfindenden Veranstaltungen. 15 6 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Stadtratsbeschluss am 13. Dezember 2007 lagen die entsprechenden Bestimmungen noch nicht vor. In die gegenwärtige Planungsänderung finden sie Eingang. Das entsprechende Areal wird wie folgt definiert: „Die Pufferzone erstreckt sich nur auf das unmittelbare Umfeld der Residenz Würzburg und umfasst die für die Welterbestätte wesentlichen städtebaulichen Bezüge und Merkmale. Entscheidend für die Ausprägung der Pufferzone ist das Ziel, die Reste des historischen Stadtbildes im Umfeld der Residenz und die für die Residenz wichtigen städtebaulichen Bezüge optimal zu schützen“18. Der Gebäudekomplex des ehemaligen Mozartgymnasiums ist Bestandteil dieser Zone, deren Bestand eine besondere Schutzwürdigkeit besitzt. Diese bezieht sich besonders auf den Schutz von anerkannten Denkmälern im Umfeld der Weltkulturerbestätte. „Das bedeutet, Veränderungen an der Residenz, in ihrem Nähebereich oder im AltstadtEnsemble unterliegen bestimmten gesetzlichen Regelungen, wie z.B. der Erfordernis einer denkmalrechtlichen Erlaubnis oder des Einfügens in den historischen Baubestand.“ 19 Das Gebäude des Mozartgymnasiums gehörte zum unmittelbaren und historisch gewachsenen Umfeld der Residenz, als 1981 die UNESCO das Schloss in den Rang eines Weltkulturerbes erhob. In der Begründung hieß es, dass es sich bei der Residenz um: „das einheitlichste und außergewöhnlichste aller Barockschlösser, einzigartig durch ihre Originalität, ihr ehrgeiziges Bauprogramm und die internationale Zusammensetzung des Baubüros, eine Synthese des europäischen Barock“20 handelt. Von einer Störung des Umfeldes durch das ehemalige Schulgebäude ist nirgends die Rede. Vielmehr wurde das Schulgebäude unter Denkmalschutz gestellt: „HOFSTRAßE 11/MAXSTRAßE 2 – Mozartgymnasium, mehrteilige gestaffelte Baugruppe aus verschieden großen und unterschiedlich gestalteten Stahlbetonskelettbauten mit flachgeneigten Walmdachungen, 1955-57 von Rudolf Schlick [W, Fl.Nr. 9805]“21 . Die Zielsetzungen für die „Pufferzone“ werden im Bauleitantrag wie folgt dargelegt: „Maßnahmen im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbestätte sollen darauf gerichtet sein, das Ensemble von Residenz, Hofgarten und Stadt als glaubhafte Quelle von Information über Form, Stil, Material, Nutzung und Funktion, handwerkliche Traditionen und als Träger emotionaler Werte zu schützen. Ziel ist ein qualitätsorientierter, nachhaltiger Tourismus und die adäquate Vermittlung der vorhandenen kulturellen Werte an die Einwohner der Stadt Würzburg, die Bewohner der Region und ihre Besucher.“22 18 Bauleitplanung S. 7. Bauleitplanung S. 7. 20 http://www.unesco.de/294.html. 21 Denkmalschutzliste Würzburg 22 Bauleitplanung S. 7. 19 7 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Das Ausblenden einer kulturellen Nutzung des Areals an der Achse Residenz – Dom, das Ausblenden einer musealen Präsentation des Wiederaufbaus unter Bewahrung wesentlicher historischer Qualitäten, das Ausblenden einer Stelle für Gästeführer und Touristen in der Hofstraße, die Verminderung attraktiven öffentlichen Raums widersprechen den zitierten Zielsetzungen. Kommerzielle Mischnutzung vermittelt kaum kulturelle Werte und fördert keinen qualitätsorientierten nachhaltigen Tourismus. Die intendierten Veränderungen, die die geltende Nutzung des Mozartareals für gemeinschaftliche und kulturelle Belange zugunsten gewerblicher Nutzung mit Hotellerie, Gastronomie und Wohnen abschaffen, stellen keine Umnutzung im Sinne der Pufferzonenregelung dar und sind deswegen so fassen, dass die bisherigen Flächennutzung als zukünftige Option erhalten bleibt. 6. Keine Wiedergewinnung verlorener Urbanität Irreführend wirkt die Begründung, es handle sich um die Korrektur einer städtebaulichen Störung und die Wiedergewinnung historischen Stadtgrundrisses und historischer Straßenfluchten.. Die Geschosshöhe (4 oder 5 Geschosse) und Einhaltung der Baulinie stelle eine Rückkehr zum traditionellen Straßenraum und eine Verbesserung zum bestehenden dar. - Bis 1855 war das Areal mit dem historischen Katzenwickerhof locker bebaut entsprechend dem Charakter des Domherrnviertels, der von weitläufigen Domherrnhöfen geprägt war. Das Domherrnviertel hat durch den wenig angepassten Wiederaufbau seinen ruhigen und exklusiven Charakter verloren23. - Die Anlage der Maxstraße, gedacht als repräsentative Verbindung des Alten Bahnhofs zur Hofstraße, erwies sich im Kontext mit dem nicht lange genutzten Bahnhof sehr bald als eine städteplanerische Todgeburt. - Der ahistorische und massive Bau der Maxschule stellte 1855 eine Störung des Gefüges der Hofstraße dar. - Maxschule und Mainfränkisches Museum bildeten an der Ostseite der Maxstraße keine geschlossene Fassadenfront, sondern eine Rhythmisierung der Gebäudefassaden durch Schulhof und Museumsgarten. - Die mittels Gesimsen, Fensterrahmen, Lisenen gegliederten und im Maxstil gehaltenen Fassaden bedingten ruhige Zielrichtung und Festigkeit im Straßenraum. 23 Jörg Lusin, Die Baugeschichte der Würzburger Domherrnhöfe. Würzburg 1984. 8 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz - Der Straßenraum der Maxstraße würde gemäß den vorliegenden Planänderungen nicht in seinem ursprünglichen Zustand wieder hergestellt werden, da direkte Forstsetzung bis zum Theater über den heutigen Faulhaberplatz nicht vorgesehen ist. Wollte man die Vorkriegssituation tatsächlich als Vorbild nehmen, müsste man die kulturelle Nutzung fortsetzen, weil sich bis 1945 die Maxschule und das Mainfränkische Museum in der Maxstraße befanden. An diese Tradition soll nicht angeknüpft werden. Die angestrebte, als Korrektur der organischen Stadtbauweise eingeordnete Blockbebauung setzte sich seit der Mitte des 19. Jahrhunderts in Großstädten durch, wurde aber seit den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts abgelöst von einer großzügigeren Freiraumbelassung, wie sie sich in der heutigen Bebauung des Mozartareals wiederfindet 24. Die massive Blockbebauung des 19. Jahrhunderts entspringt der Knappheit des Bodens, der maximalen Gewinnorientierung durch bauliche Verdichtung und in der einheitlichen Gestaltung dem Gedanken absolutistischer Straßenräume. Gegenüber der Gestaltung der 50er Jahre stellt die geplante Blockbebauung eine gestalterische Verarmung dar. Das Ziel der Blockbebauung besteht nicht in der Wiedergewinnung früherer Straßenräume, sondern der Ermöglichung einer maximalen Bebauung des Areals für ein Einkaufzentrum mit angegliederten Zusatzfunktionen. Befürworter des Denkmalabrisses konzedieren, dass ein Neubebauung die Qualitäten des bestehenden Gebäudekomplexes übertreffen und hohe Architektur aufweisen muss25. Aus mehreren Gründen ist dies zweifelhaft: - Die Geschäftsbauten in der Würzburger Innenstadt weisen eine solche Qualität nicht auf26. - Die Möglichkeit, viergeschossig an der Baulinie zu bauen und 14 000 m² als Verkaufsfläche zu nutzen, lässt angesichts der relativ knappen Grundfläche von Mozart-Areal und Kardinal-Faulhaber-Platz nur die massive, raumfüllende Bebauung zu. Varianten, wechselnde Kubaturen, Strukturen, die eine Monotonie des unverhältnismäßigen Gebäudekomplexes verhindern, bleiben bestenfalls äußere Applikationen. - Die Gefahr einer massiven, großstrukturierten Bebauung steigert die Defizite der bestehenden Umfeldbebauung27. 24 http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/umweltatlas/dc607_01.htm. Das Berliner Beispiel ist insofern interessant, als im völlig zerstörten Zentrum versucht wird, die historische Struktur wiederzugewinnen (http://www.deutsches-architektur-forum.de/forum/showthread.php?t=4213) , was für Würzburg nicht nötig ist, ganz gewiss nicht für das Areal Maxstraße-Hofstraße. 25 Stadtbildkommission 26 Josef Kern, Architektur und Städtebau nach 1945, in: Geschichte der Stadt Würzburg III., S. 893-902. Hans Steidle, Vom Kaiserhof zum Konsumtempel. Würzburg 2009, S. 108 ff. 27 Walter Brune, Rolf Junker und Holger Pump-Uhlmann (Hrsg.) Angriff auf die City. Kritische Texte zur Konzeption, Planung und Wirkung von integrierten und nicht integrierten Shopping Centern in zentraler Lage. Düsseldorf 2006. 9 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Die vorgesehene Neubebauung steht nicht in der historischen Tradition des Quartiers, das bis 1945 keine kommerzielle Nutzung kannte. Die traditionelle Bebauung des geistlichen Domherrenviertels war weitläufig und aufgelockert. Die Bebauung in der Maxstraße stellte an sich eine Störung des historischen Viertels dar. Die lockere Bebauung des Mozartareals bedeutete in dieser Hinsicht eine Korrektur der Fehlentwicklung von 1855 dar. Diese Korrektur wurde in der Neubebauung westlich des Mozartareals nicht aufgenommen. Das Bankgebäude der Mainfranken Sparkasse, das mehrere Parzellen überdeckt und den Straßenraum in der Hofstraße stark bestimmt, weist keine Maßstäblichkeit in Proportionen und Bauformen auf: „Entscheidende Störung des Stadtbildes stellen (…) die Bauten der Hypobank und der Sparkasse in der Hofstraße (…) dar28.“ Es ist nicht auszuschließen, dass in wenigen Jahren der oben zitierte Satz der Würzburger Denkmalschutzliste wie folgt ergänzt wird: Entscheidende Störung des Stadtbildes stellen die Bauten der Residenzgalerie und der Sparkasse in der Hofstraße dar. Die Neubebauung würde jedoch frühere Fehler verstärken, ohne die Einheit und Ordnung der Architektur von 1855 als gegenwirkendes Element zu besitzen. 7. Qualität des Quartiers als Beispiel der „organischen Stadtbaukunst“ Von der Vorkriegsbebauung blieben erhalten bez. wurden rekonstruiert: Das Gebäude der Musikhochschule; Der Bechtolsheimer Hof; Das Barockgebäude Hofstraße 18/20; Der Chronosbrunnen ; Der ehemalige Domherrnhof Neulobdeburg – allerdings mit historisierender Fassade stilistisch verfälscht. Sie blieben erhalten von der barocken Bebauung der Hofstraße, die Balthasar Neumann in den 20er Jahren des 18. Jahrhunderts als repräsentative Verbindung von Dom und Schloss anlegte. Störend wirkt sich im Umfeld die westliche Bebauung der Maxstraße in Verbindung mit der fehlenden Zielrichtung und Anbindung der Straße in nördlicher Richtung, die früher auf den Vorplatz zum Alten Bahnhof erfolgte, aus. Die größte Störung in der Hofstraße erfolgt wie in der Maxstraße durch die parzellenübergreifende Blockbebauung der Sparkasse, die keine Differenzierung in der Gestaltung aber große und eintlnige Fassadenerstreckung aufweist. Dass die gestalterischen Defizite des heterogenen Umfeldes nicht stärker wirksam werden, liegt an der Grundstruktur des Denkmals Mozartgymnasium, das durch seine Zurücknahme von der Baulinie attraktive und einladende Räume schafft: - 28 Das Zurückweichen des Komplexes öffnet die Maxstraße großzügig und lässt Raum für eine Grüninsel mit altem Baumbestand. Die höhenmäßige Staffelung des Komplexes Denkmalschutzliste Würzburg 10 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz schafft Abwechslung und Differenzierung. Der Besucher wird zum Eintritt in den Komplex räumlich eingeladen - Die südliche Dreiflügelanlage zur Hofstraße stellt an sich eine attraktive architektonisch zeittypische Raumkomposition mit öffentlichem Platzcharakter und Verweilqualität dar. Auch dieser Teil lädt zum Eintreten ein - Das Öffnen von Räumen und Zurückweichen von der Baulinie lässt der umgebenden Bebauung in positiver Hinsicht mehr Entfaltung, besonders den historischen Gebäuden, mindert aber auch die Wirkung der umliegenden großstrukturieren und undifferenzierten Bebauung. Beim Wiederaufbau wurden im Mozartareal innovative Akzente im Sinne der organischen Stadtbauweise gesetzt. Organische Stadtbauweise29 bestimmte partiell den Wiederaufbau der zerstörten Städte Europas, so auch in Caen, geringfügiger in Würzburg. Erweist sich einerseits die Bewahrung der historisch gewachsenen Struktur Würzburgs als Plus, stellt der Schulkomplex seinerseits mit seiner großzügigen und eleganten Raumnutzung eine Aufwertung des Quartiers vor der Residenz dar. Die klare funktionale Aufteilung der Bauteile und die Definition und Öffnung von Räumen ist an keiner anderen Stelle Würzburgs ähnlich adäquat realisiert worden30. Der Aspekt der organischen Stadtbaukunst ist in der bisherigen Diskussion zu wenig berücksichtigt. Die von der Stadt Würzburg in Auftrag gegebene Stadtbildanalyse schreibt über deren Präsenz in Würzburg: Folgte man hier (gemeint Geschäftsstraßen der Innenstadt) noch dem Prinzip der Blockrandbebauung, so wich man bei einigen öffentlichen Bauten der 50er Jahre unter dem planerischen Leitbild der „organischen Stadtbaukunst“, das freistehende Baukörper innerhalb einer durchgrünten „Stadtlandschaft“ anstrebte, auch davon ab. Beispiel hierfür ist die Mozartschule (1955-1957), die ohne Beziehung zur alten Ostkante der Maxstraße errichtet wurde (…). Ebenso gravierend wurde bei der Neuerrichtung des Sitzes der Regierung von Unterfranken 1954-1956) der Stadtgrundriß verändert31. Architekt Schlick bezog sich bei seiner Planung auf das stadtplanerische Konzept von Hans Reichow (1899-1974), das er 1948 in dem Buch „Organische Stadtbaukunst“ veröffentlichte32. Die darin entwickelten Faktoren des durchgrünten Stadtraumes, der Berücksichtigung der örtlichen Landschaft und der Verkehrsführung nach natürlichem Vorbild der Verästelung prägten den Wiederaufbau der westdeutschen Städte. 1959 trug er mit dem Buch „Die autogerechte Stadt. Ein Weg aus dem Verkehrschaos“ zur folgenden 29 Jörg Paczkowski, Der Wiederaufbau der Stadt Würzburg nach 1945. Würzburg 1995. Insgesamt genügt der Bau den Maßgaben Alain de Bottons für gelungene Architektur Ordnung, Balance, Eleganz und Kohärenz; vgl. Alain de Botton , Glück und Architektur. Von der Kunst, daheim zu Hause zu sein. Frankfurt 2008, S. 171 ff.. 31 Stadtbild Würzburg. Eine Analyse zur Stadtsanierung. Würzburg 1997, S. 59 f. 32 Durth, Werner; Gutschow, Niels: Träume in Trümmern. Planungen zum Wiederaufbau zerstörter Städte im Westen Deutschlands 1940-1950, Braunschweig/ Wiesbaden 1988. Sabine Brinitzer: Hans Bernhard Reichow (1899-1974). Eine "organische" Architekturgeschichte. In: DAM: Jahrbuch für Architektur 1991, S. 270-277 30 11 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Phase der deutschen Stadtentwicklung bei. Reichows wichtigstes Projekt stellte ab 1954 die Sennestadt dar. Er wandte sich ab vom Grundsatz des schematischen Zeilenbaus. Mittels der Durchbildung der Wohnungsgrundrisse gemäß dem Sonnenstand konnte er die Ideale des Neuen Bauens in der Weimarer Republik nach Licht, Luft und Sonne für die Nachkriegszeit übertragen. Nicht nur das Mozartareal, sondern weite Quartiere sind von Reichows Konzeption maßgeblich beeinflusst: Gartenstadt Keesburg, die südliche Sanderau, Heuchelhof, die Grünhöfe im Alten Mainviertel und die begrünten Hofareale in der Altstadt. Eine Auseinandersetzung mit der „begrünten und gegliederten Stadt“ ist im Rahmen der Vorbereitung der Landesgartenschau 2019 eine wünschenswerte Ergänzung. Die Bebauung des Mozartareals macht an zentraler Stelle der Innenstadt exemplarisch die Grundzüge des Städtebaus der 50er Jahre bewusst und erlebbar. Die Vorzüge werden ebenso erkennbar wie die Probleme, die entstehen, wenn Innenstädte nur nach dem Prinzip der organischen Stadtbaukunst geplant wurden33. Die Qualität des Schulgebäudes liegt folglich nicht primär in den architektonischen Details, sondern in der Raumstruktur: Es handelt sich um ein Denkmal der Phase der „gegliederten und aufgelockerten Stadt“ zwischen 1950 und 1960. Als solches ist das Areal unbedingt unbeschädigt zu erhalten und ein unverzichtbarer Stadtraum. Davon getrennt zu behandeln ist die Fehlentwicklung am Kardinal-Faulhaber-Platz, der keinen wirklichen Platzcharakter entwickelte, sondern nur als innerstädtischer Parkraum genutzt wird. 8. Geplante Einbettung in die Verkehrsplanung Das Areal ist eingebunden in eine komplexe Verkehrsplanung. Sie erst soll die Anbindung des intendierten Einkaufszentrums an öffentliche Verkehrsmittel, die Fußgänger- und Einkaufszone und die Bereitstellung genügender Parkplätze für den Individualverkehr ermöglichen. Die Verkahrsplanung steht und fällt mit der Realisierung der Straßenbahnlinie 6, von der eine deutliche Reduzierung des Individualverkehrs mit dem PKW erwartet wird. Die Detailfragen ihrer Trassenführung sind noch nicht gelöst. Weiterhin ist offen, wann und in welchen Teilschritten die Planung realisiert werden kann. Die Reduzierung und Umleitung des Verkehrs wird wie folgt angesprochen: - Theaterstraße: Einbahnstraße stadteinwärts, Straßenbahnlinie 6 - Residenzplatz: Straßenbahn Einbahnstraße nordwärts (gemeint: Balthasar-NeumannPromenade), Schließung des Rennweger Tores - Führung des Ziel- und Quellverkehrs zum Mozartareal über Ludwigstraße, Spiegelstraße, Nordabschnitt der Maxstraße - Ausdehnung der Fußgängerzone in der Eichhornstraße bis zum Kardinal-Faulhaber-Platz 33 Ausgehend von diesem Hintergrund bietet sich das ehemalige Schulgebäude als Ort der Dokumentation des Wiederaufbaus Würzburgs an. 12 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz - Fußgängerzone in der östlichen Hofstraße - Führung des Zugangsverkehrs über Domerpfarrgasse, Hofstraße/Paradeplatz Martingasse zu einer neuen Einfahrt in Tiefgararge unter dem Marktplatz - Anlage zweier neuer Tiefgaragen unter Faulhaberplatz und Mozartareal. - Einschränkung oder Abschaffung des Parkens auf dem Residenzplatz. Konstruktiv sind die Pläne zur Verkehrsberuhigung um den Residenzplatz, die Aufwertung der Hofstraße als historischer Straßenachse Dom-Schloss und der Eichhornstraße als Einkaufsstraße. Kontraproduktiv wirken folgende Aspekte: - An- und Abfahrt von zwei Tiefgaragen am Kardinal-Faulhaber-Platz und im Mozartareal wie oben, nördliche Eichhornstraße, Maxstraße: Man muss bei fünffachem, täglichem Umschlag mit mindestens 5000 täglichen Parkplatzbenutzern, an Wochenenden mit höherem Zustrom rechnen 34. - Die Zufahrt in die Innenstadt erfolgt verstärkt über die Ludwigstraße, womit der Kreisverkehr Berliner-Ring stärker belastet wird. Bedient werden drei Tiefgaragen und eine Hochgarage beim Mainfranken Theater. - Verlegung der Anfahrt zur Marktgarage durch enge Gassen und das erhaltene historischen Ensemble von Dom und Neumünster, sowie von vier Domherrnhöfen, einem Stiftshof von Neumünster und dem Kreuzgang von Neumünster mit Grabstein für Walter von der Vogelweide: Damit sind zentrale historische Zonen mit großen Monumenten, Wege der Gäste in Würzburg, direkt von den angedachten Verkehrsströmen auf beengtem Raum betroffen35. Damit wird gerade das Stadterlebnis der Würzburger und ihrer Gäste in einem zentralen Raum grundlegend beeinträchtigt. Die Bemühungen, die Hofstraße aufzuwerten, scheitern an der zu erwartenden fortgesetzten, vielleicht verstärkten Verkehrsbelastung von Maxstraße und Martingasse. Bislang ist keine einzige Voraussetzung für die verkehrsmäßige Optimierung Wirklichkeit. Eine Vereinfachung ist denkbar, wenn die Prioritäten der Verkehrsführung in einigen Akzenten verändert werden und zumindest die zweite Tiefgarage für das Einkaufszentrum entfällt. 9. Die ökonomische Aufwertung der City 34 Eine wiederholte Erfahrung städtischer Verkehrsplanung besagt, dass vermehrtes Parkplatzangebot vermehrte Nachfrage hervorruft, weswegen Städte wie Zürich in der Altstadt keinen neuen Parkplatz schaffen. 35 Alternativ zu prüfen wäre ein Leitsystem, das die Anfahrt im Schritttempo durch die Eichhornstraße erlaubt, so lange freier Parkraum in der Marktgarage vorliegt. Eine Abfahrt durch die Seitengasse wäre untersagt, die Einfahrt könnte in die Martingasse verlegt werden. Zu überprüfen ist, ob angesichts der Einfahrt in der Karmelitenstraße mittel- oder langfristig die östliche Einfahrt via Eichhornstraße nicht verzichtbar ist. 13 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Der Anlass für die Planänderungen liegt ursächlich in der Absicht die gewerbliche Attraktivität der City und den Einzelhandel zu stärken. Als Mittel hierfür wird der Bau eines Einkaufzentrums auf dem Mozartareal mit Faulhaberplatz gesehen36. Ursprünglich waren als Standort einer Mall die Posthallen in der Bismarckstraße vorgesehen, was in einem Bürgerbegehren abgelehnt wurde. Fälschlicher Weise wurde diese Abstimmung als Votum für dessen Ansiedlung auf dem Mozartareal interpretiert. Aufgrund eines Stadtratsbeschlusses wurde ein Wettbewerb für das Mozartareal ausgelobt, der wesentliche Anforderungen nicht erfüllte. Grundlage für die gegenwärtige Planung ist ein Gutachten, das das Mozartareal als attraktivsten Stadtpunkt für ein Einkaufzentrum bezeichnet, allerdings nur in Konkurrenz zu den Standorten Bismarckstraße (Posthallen) und Bahnhofstraße, jedoch nicht in der Frage, ob ein Einkaufszentrum tatsächlich den Einzelhandel der Stadt stärkt oder, wie dies sich als Ergebnis von innerstädtischen Einkaufszentren mitunter ergibt, schwächt. Wiederum ist die Frage der Rentabilität angesichts der vergleichsweise komplizierten Verkehrslage und letztlich beschränkten Verkaufsfläche mitsamt notwendiger Architekturauflagen für einen zukünftigen Investor zu stellen. Die Zweifel an Rentabilität, Qualität und Standort des geplanten Einkaufszentrums sind durch die Begründungen der Anträge nicht behoben. Es wurde keine vergleichende Analyse betrieben, die den wirtschaftlichen Nutzen von Einkaufszentren in Altstadtnähe differenziert und vergleichend untersucht. Einerseits ist die Rentabilität gewöhnlich an eine großzügigere räumliche Entfaltung, andererseits an eine bequeme und unproblematische Erreichbarkeit gebunden37. Die Ausweisung von 14 500 m² gewerblicher Fläche auf dem ungünstig geschnittenen, insgesamt beschränkten Areal kann nur eine geschlossene und maximale Bebauung bedingen. Die angedachte Mischnutzung auf der begrenzten Grundfläche, die geringere Attraktivität der Obergeschosse lassen eine beengte Räumlichkeit für die gewerblichen Zwecke erwarten. Eine beengte Galerie, wie sie in der Echtergalerie vorliegt, oder eine kleinräumige Passage wie die Dompassage, sind unattraktiv. Großräumigkeit und Großzügigkeit ist auf dem begrenzten Areal für ein Einkaufszentrum nicht zu erwarten38. Ob die Ansiedlung von Einzelhandel auf dem Areal tatsächlich positive Effekte zeitigt, ist momentan nur spekulativ zu behandeln. 36 Das ökonomische Primat macht auch deutlich, dass die Argumente, einen historischen Stadtraum wiederherzustellen, einem urbanen Defizit abzuhelfen, eher vorgeschoben sind.Die historische Argumentation ist falsch, sondern wird eingesetzt zur Rechtfertigung der Zerstörung einer historischen Bausubstanz und deren Preisgabe für eine vor allem kommerziell genutzte Neubebauung. Für kommerzielle Nutzung gibt es auf dem fraglichen Areal und im Quartier keine Tradition. 37 Walter Brune, Rolf Junker und Holger Pump-Uhlmann (Hrsg.) Angriff auf die City. Kritische Texte zur Konzeption, Planung und Wirkung von integrierten und nicht integrierten Shopping Centern in zentraler Lage. Düsseldorf 2006. Vergleichbare Projekte in Bayreuth, Ansbach, Schweinfurt weisen teilweise die doppelte Fläche und eine unproblematische Anfahrt – auch für den Individualverkehr auf. 38 Auch großräumige Einkaufszentren wie in Chemnitz-Zentrum, wo 65 000 m² Handelsfläche seit 1990 gewonnen wurden, sind im Erlebnis nicht mit einer Straße zu vergleichen und behalten immer den Charakter von Beengtheit. 14 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Die Planung der Einkaufsstraße Eichhornstraße kann gegebenenfalls einen wesentlichen und hinreichenden Impuls für den Einzelhandel mit sich bringen, der das Areal Hofstraße und Maxstraße in Teilen oder insgesamt für die wirtschaftliche Nutzung überflüssig macht. Die Bebauung des Faulhaberplatzes lohnt sich auch ohne die Einbeziehung des Mozartareals. Der Platz entstand an der Kreuzung des Straßenzugs LudwigstraßeEichhornstraße mit der Theaterstraße als Teil der Bemühungen um die autogerechte Stadt. Die von Stadtbaurat Schlick geplante Überbauung mit einem Kulturzentrum erfolgte nicht. Der Platz wurde neben der stark frequentierten Straßenkreuzung als Parkplatz marginalisiert und erlangte nie eine Platzqualität in Bezug auf das Theatergebäude. Nur eine vollständige Begrünung mit Parksituation böte eine akzeptable Lösung, sollte der Platz erhalten bleiben. Insofern ist gegen eine Überbauung des Platzes im Grundsatz nichts einzuwenden. Ein Kaufhaus mit 4 000 m² Fläche auf dem Faulhaberplatz stellt eine sinnvolle Ergänzung eines Kaufhauses am anderen Ende der verkehrsberuhigten Eichhornstraße dar. Hier ist momentan ein Wettbewerb in Vorbereitung für die Errichtung eines Kaufhauses an der Einmündung der Eichhornstraße in den Oberen Markt. Auch hier liegt die Verkaufsfläche bei rund 4000 m². Die geplante Optimierung der Straßenräume in Würzburgs Einkaufszone (Matrix Kaiserstraße, Domstraße) will die Werbung begrenzen, die Architektur erlebbar machen und den Raum der Passanten aufwerten. Die vorliegenden Ansätze lassen ein erhöhtes Einkaufserlebnis und eine verbesserte Qualität sowie ein attraktiveres Angebot an Läden und Geschäften erkennen. Die Einkaufszone vom Bahnhof bis zur Polizeidirektion Süd, mit dem Seitenarm Eichhornstraße bietet bei attraktiver Gestaltung eine City, die der Zutat eines räumlich beschränkten und peripheren Einkaufszentrums nicht bedarf. Die Bebauung des Faulhaberplatzes mit Tiefgarage sollte als eigenständige Planung behandelt werden, da hierbei auf Belange der Pufferzone und des Denkmalschutzes nicht Rücksicht genommen werden muss. Auch in Hinsicht des Stadtbildes und seiner Entwicklung kann die Bebauung eine Verbesserung der momentanen Situation mit sich bringen 39. 10. Alternativen für das Mozartareal Prinzipiell muss der Erhalt des Denkmals in die Planung als herausfordernder Qualitätsfaktor integriert werden. Es handelt sich nicht nur um ein architektonisches Denkmal, sondern auch um ein Denkmal der Stadtbaukunst. Mehr als die Architektur und künstlerische 39 Auch bei dieser Bebauung handelt es sich nicht um die Wiederherstellung der historischen Straßensituation. Die Platzanlage des Alten Bahnhofs ist ebenso unwiederbringlich Vergangenheit wie die barocke Auffahrtsstraße zur Residenz, als die Neumann die heutige Theaterstraße angelegt hatte. Ein Geschäftshaus auf dem Faulhaberplatz definiert einen neuen Straßenraum und muss in Bezug auf den Theaterbau und das Gesundheitsamt, ehemals Palais Greiffenclau einerseits, die Anfahrt auf die Residenz hin andererseits thematisiert werden. 15 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Ausstattung zeigt die Raumnutzung und Gebäudegliederung eine außergewöhnliche Qualität. Sie stellt einen unverzichtbaren Bestandteil des Altstadtensembles dar, ein Denkmal des Wiederaufbaus. Veränderungen in der Pufferzone des Weltkulturerbes bedürfen der Zustimmung des Denkmalschutzes. Im Areal Hofstraße-Maxstraße muss die Rechtslage auf jeden Fall überprüft werden. Um die Planungen nicht an der Frage von Pufferzone und geschütztem Denkmal scheitern zu lassen, wäre es sinnvoll, die Planung Faulhaberplatz von der Planung Areal HofstraßeMaxstraße zu trennen und in einer Planungseinheit Einkaufsstraße Eichhornstraße zu integrieren. Die Nutzung des „Mozartareals“ wäre einer Planungseinheit „Hofstraße, Straße der Geschichte und der Kunst“ zuzuordnen. Auch der denkmalgeschützte Gebäudekomplex lässt eine Umnutzung zu. Die Vorgabe bestimmt das Denkmalschutzgesetz: Baudenkmäler sollen möglichst entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt werden. Werden Baudenkmäler nicht mehr entsprechend ihrer ursprünglichen Zweckbestimmung genutzt, so sollen die Eigentümer und die sonst dinglich oder obligatorisch zur Nutzung Berechtigten eine der ursprünglichen gleiche oder gleichwertige Nutzung anstreben. Soweit dies nicht möglich ist, soll eine Nutzung gewählt werden, die eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf die Dauer gewährleistet. Sind verschiedene Nutzungen möglich, so soll diejenige Nutzung gewählt werden, die das Baudenkmal und sein Zubehör am wenigsten beeinträchtigt.40 Entsprechend diesen Gesichtspunkten muss im Falle des Mozartareals vorgegangen werden. Die Behauptung, das Schulgebäude lasse sich nicht weiternutzen, entkräftet ein gegenwärtiges Würzburger Beispiel: Bis vor wenigen Jahren galt das American Hospital, das ehemalige Standortlazarett, als wertloses Relikt militärischer Vergangenheit. Heute, 2010, formt ein Investor unter Beachtung der Bedingungen des Denkmalschutzes das monumentale Gebäude in eine attraktive, moderne Wohnanlage um. Die Hofstraße bildet die symmetrische Mitte der Pufferzone zur Residenz. Eine differenzierte Neunutzung muss sich deswegen primär an den Bestimmungen für die Pufferzone orientieren. „Maßnahmen im Zusammenhang mit der UNESCO-Welterbestätte sollen darauf gerichtet sein, das Ensemble von Residenz, Hofgarten und Stadt als glaubhafte Quelle von Information über Form, Stil, Material, Nutzung und Funktion, handwerkliche Traditionen und als Träger emotionaler Werte zu schützen. Ziel ist ein qualitätsorientierter, nachhaltiger Tourismus und die adäquate Vermittlung der vorhandenen kulturellen Werte an die Einwohner der Stadt Würzburg, die Bewohner der Region und ihre Besucher.“41 Das Gebäude des Mozartgymnasiums integriert Elemente der Residenzgestaltung: die Dreiflügelanlage zur Hofstraße erinnert an den Ehrenhof der Residenz. Die Folge von 40 41 Gesetz zum Schutz und zur Pflege der Denkmäler (Denkmalschutzgesetz – DSchG), Art. 5.1. Bauleitplanung S. 7. 16 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Eingangshalle, Treppenhaus und Aula stellt in bescheidener Form Bezüge zur Raumfolge in der Residenz her. Symbolische und didaktische Ästhetik prägen die Residenz, aber auch das ehemalige Schulgebäude42. Die Umnutzung kann wie folgt aussehen: - Der südliche Schulklassentrakt entlang der Maxstraße, die Dreiflügelanlage zur Hofstraße und der Schulhof mit Hatzfeldischem Garten bleiben als öffentlicher Raum erhalten mit veränderter Nutzung und Bewahrung des geschützten Denkmals. - Die kulturelle Nutzung der Eingangshalle für Ausstellungen und der Aula für Veranstaltungen, auch eines genossenschaftlichen Programmkinos führt eine bewährte Praxis fort. Zweifellos sind die Aula als Veranstaltungsort wie auch der Ausstellungsort standortmäßig unverzichtbar. - eine Touristeninformation in der ehemaligen Turnhalle oder im westlichen Verwaltungstrakt als Empfang der Gäste in der Altstadt. - der Umbau der Turnhalle zu einer Halle mit Galerie, die eine Dokumentation von Zerstörung und Wiederaufbau enthält. Sie könnte gleichsam als eine Willkommenshalle und Erinnerungshalle für Bürger und Gäste dienen. - Eine gastronomische Nutzung, die sich auf den gegebenen Pausenhof mit dem geschützten Hatzfeldischen Terrassengarten bezieht. Sofern kein privates Wohnen um das Hofgelände avisiert ist, eignet sich der Hof hervorragend für Freiluftveranstaltungen kultureller Art. - Der südliche Schulklassentrakt kann museale Verwendung finden. Hier wäre die jüngere Stadtgeschichte, v.a. im 20. Jahrhundert zu verorten. Nur das Museum am Dom profitiert momentan von den primären Wegeverbindungen der Passanten43. Der nördliche Teil der Anlage, d.h. der nördliche Schulklassentrakt, der nördliche Schulhof, der Funktionstrakt und der E-Bau können in einer Baumaßnahme unter Wahrung der Baulinie und der Fassaden zum ehemaligen Schulhof und zur Maxstraße für nichtkulturelle Zwecke umgewidmet werden. Der für den Wiederaufbaustil typische Bau des ehemaligen Mozartgymnasiums mit seiner offenen Anlage und der zeittypischen stilistischen Ausstattung bietet positive 42 Hans Steidle, Vom Kaiserhof zum Kulturtempel, Würzburg 2009, S. 91-107. Dabei ermöglicht die Ambivalenz des künstlerischen Programms, auch die Kontinuität zur Kunst im Nationalsozialismus eine vertiefte Auseinandersetzung mit der Nachkriegszeit. 43 Denkbar: eine moderne Präsentation der Würzburger Stadtgeschichte des 20. Jahrhunderts, ein staatliches„Wiederaufbaumuseum“ , im Anschluss an die Landesausstellung 2009 in der Residenz 17 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Voraussetzungen und kann zu einem neuen Identifikationsort für Bürger und Gäste unserer Stadt werden44. Anspruch sollte nicht ein Einkaufszentrum, sondern ein bürgerliches Zentrum sein. Anregend könnte das Projekt „Stadthaus Frankfurt“ wirken45. Allerdings müsste in Würzburg das Areal nicht neu überbaut werden, sondern es besteht die Herausforderung, ein wichtiges Denkmal für die Zukunft einer attraktiven und differenzierten Neunutzung zuzuführen. Insgesamt muss der Auslagerung von Kultur aus dem Herzen der Stadt entgegengewirkt werden, die zu einer funktionalen Entmischung, damit zu einer Vereinseitigung der Innenstadt führt 46 11. Folgerungen Die Flächennutzungsplanänderung ist an sich sinnvoll, sollte jedoch auf dem Mozartareal die Gemeinschaftsnutzung für kulturelle Zwecke erhalten. Der Bebauungsplan für das Mozartareal initiiert städtebaulich eine problematische Entwicklung und zerstört ein geschütztes Denkmal und den entsprechenden städtischen Raum, der ein Dokument der Würzburger Stadtentwicklung bildet. Die Aufhebung der kulturellen zugunsten einer primär kommerziell dominierten Mischnutzung steht im Widerspruch mit den Intentionen der Pufferzonenregelung. Ein Imageschaden der Stadt bei der Nichtbeachtung der Belange des Denkmalschutzes und der Pflege des Umfelds der Residenz ist nicht zu unterschätzen. Die Bebauungsplanänderung und die Flächennutzungsänderung für den Faulhaberplatz sind unstrittig Grundlagen für eine positive Innenstadtentwicklung und sollten nicht gekoppelt sein an die Behandlung des Mozartareals, die vielschichtiger und komplexer ist. Ein weiterer Vorteil besteht in der Weiterführung der Planungen, ohne sich von den Problemen des Mozartareals abhängig zu machen. Ein Großbauprojekt aus einer Hand erhöht außerdem die Abhängigkeit der Kommune von dem Großinvestor und dessen Bedingungen. Die Stadt gibt Handlungsmöglichkeit aus der Hand, wenn sie einen wenig definierten Wettbewerb für das Mozartareal mit Faulhaberplatz ausschreibt47. Somit bleibt auch eine zeitliche und konzeptionelle Flexibilität und Offenheit. 44 Maria L. Hilber, Ayda Ergez, Stadtidentität. Der richtige Weg zum Stadtmarketing. Mit Beitr. v. Christian Bock, Heiner Dürr, Angelus Eisinger u. a. Mit e. Vorw. v. Brigit Wehrli-Schindler, 2004. 45 Stadthaus Frankfurt, : wa Wettbewerbe Aktuell, ISSN: 0177-9788 Jg.: 40, Nr.2, 2010, Seite 37-41. Im Rahmen der Neubebauung des Dom-Römer-Areals soll das Bodendenkmal Archäologischer Garten mit einem repräsentativen Stadthaus mit multifunktionaler Begegnungsstätte, Besucherzentrum und stadtgeschichtlicher Ausstellung überbaut werden 46 Die Auslagerung des Mainfränkischen Museums aus der Maxstraße 1945 verdankt sich der Zerstörung der Stadt Würzburg, die Verlagerung der Städtischen Galerie der Umnutzung des Kulturspeichers, die sich nach anfänglichen Zweifeln als insgesamt positive Maßnahme in peripherer Lage erwies. Allein die Diözese Würzburg unter dem Würzburger Kulturpreisträger Lenssen wirkte in der Innenstadt Würzburgs mit dem Museum am Dom und Marmelsteiner Kabinett einer negativen Entwicklung entgegen. 47 Einkaufszentren der geplanten Größe sprechen eine begrenzte Gruppe von Investoren und Trägern an. Die Probleme des Hotelturms resultieren aus einer entsprechenden Abhängigkeit und einem städtebaulich und wirtschaftlich nicht optimalen Projekt. 18 Planungen Mozart-Areal und Faulhaber-Platz Insgesamt stellt sich die Frage nach dem Primat der Ziele: die Steigerung der Attraktivität der City-Einkaufsstraßen einschließlich der Eichhornstraße, die Erschließung der Konversionsgelände Faulenberg-Kaserne und Hubland, die Landesgartenschau 2019, die Qualitätsverbesserung der Hofstraße als Straße der Kunst und Kultur und die Sicherung der Frankenhalle als mittelgroßer Veranstaltungsort. 19