Autoklaven

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Betriebsanweisung
Datum: 10/2016
(Prüfung jährlich)
gemäß § 9 BetrSichV
Arbeitsbereich:
Tätigkeit:
Unterschrift:
TÄTIGKEIT (Maschine / Anlage / Gerät)
Umgang / Tätigkeit mit Autoklaven
GEFAHREN FÜR MENSCH UND UMWELT

Verbrühung / Verbrennung an Dampf, heißen Flüssigkeiten oder
Gegenständen.

Infektion durch Sterilisiergut, nicht sterilisiertes Material, Dampf oder Abluftfilter.

Gesundheitsschäden durch Gefahrstoffe im Sterilisiergut.

Halteschäden durch ungünstige Körperhaltung beim Be- / Entladen.
SCHUTZMASSNAHMEN UND VERHALTENSREGELN
Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen:

Autoklaven dürfen nur von unterwiesenen Personen bedient werden

Es ist untersagt, brennbare Flüssigkeiten oder hitzeempfindliche Materialien zu
autoklavieren. Keine Chemikalien mit autoklavieren.

Vor Inbetriebnahme den Autoklav auf Schäden (z.B. Verschlussmechanismus) prüfen.

Temperaturfühler korrekt positionieren: Bei Flüssigkeiten in dieser oder einem gefüllten
Referenzgefäß mindestens gleicher Größe; bei Feststoffen im Druckbehälter und bei
porösen Materialien möglichst innerhalb dieser.

Autoklav verschließen (Handrad, Verschlussschrauben sicher zudrehen); Gerät starten

Vor dem Öffnen des Verschlussmechanismus Druckfreiheit des Autoklaven prüfen
(Manometer). Niemals den Autoklaven gewaltsam öffnen!

Beim Autoklavieren von Flüssigkeiten Deckel erst öffnen, wenn die Flüssigkeitstemperatur
unterhalb der Siedetemperatur gesunken ist (Wasser < 80° C)
Persönliche Schutzmaßnahmen:

Beim Umgang mit Sterilisiergut und bei der Bedienung des Autoklaven (speziell beim
Öffnen) sind Laborkittel, Schutzbrille und Einweghandschuhe zu tragen
Hygienische Schutzmaßnahmen:
 Nach Arbeitsende Hände waschen, desinfizieren und Hautpflegemittel auftragen
VERHALTEN IM GEFAHRFALL
(0) – 112
Störung:


Bei Schäden oder Störungen an dem Autoklav: Ausschalten und verantwortliche Person
für den Laborbereich informieren.
Schäden nur von Fachpersonal beseitigen lassen.
ERSTE HILFE
Bei jeder Erste-Hilfe-Maßnahme:
 Auf Selbstschutz achten, ärztliche Behandlung. Lebensrettende Sofortmaßnahmen, wie
‚Stabile Seitenlage‘, ‚Herz-Lungen-Wiederbelebung‘, ‚Schockbekämpfung‘ müssen
situationsabhängig durchgeführt werden. Wunden keimfrei bedecken. Für Körperruhe
sorgen, vor Wärmeverlust schützen. Ersthelfer hinzuziehen.
 Autoklaven ausschalten
 Bei Haut- oder Augenkontakt mit Flüssigkeiten, gründlich spülen und ggf. Arzt
verständigen
 Kleinere Verletzungen und Verbrennungen sofort versorgen und Eintragung in das
Verbandbuch vornehmen
Ersthelfer: siehe Aushang
WARTUNG UND INSTANDHALTUNG


Mängel an dem Autoklav sind umgehend der verantwortlichen Person für den
Laborbereich zu melden.
Instandsetzung nur durch beauftragte und unterwiesene Personen.
(0) – 112
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