Kernaussagen zum Thema: Richtige Knochendichtemessung und deren Finanzierung Die Osteoporose ist eine teure und leidensvolle Volkskrankheit (jede 4. Person über 50 Jahre in Deutschland leidet an Osteoporose. Die Kosten, fast ausschließlich durch Frakturen verursacht, belaufen sich auf etwa 5 Milliarden €/Jahr. Mit einer konsequenten leitliniengerechten Diagnostik und Therapie könnte man etwa 2 Milliarden €/Jahr längerfristig einsparen). Die Osteoporose ist heute vermeidbar und effektiv behandelbar, selbst wenn schon Frakturen vorliegen. Nur 15 % der Osteoporosepatienten werden heute in Deutschland leitliniengerecht behandelt (d.h. mit Bisphosphonaten oder anderen A-klassifizierten Medikamenten). Dieses Defizit ist eine Bankrotterklärung des Gesundheitssystems auf dem Gebiete der Osteoporose. Der Patient hat heute das Recht, spätestens bei Vorliegen von Frakturen leitliniengerecht behandelt zu werden (Vermeidung von teuren Folgefrakturen). Dies wird nicht umgesetzt, man „läßt den Patienten in die Fraktur laufen“. Die einzig von dem DVO empfohlene Methode zur Knochendichtemessung ist die DXA-Methode. (Alle anderen Methoden verursachen dem Patienten bzw. der Kasse unnötige Kosten und verunsichern wegen der differenten Diagnosen nur den Patienten). Trotzdem wenden die Ärzte immer noch zu häufig unnötigerweise andere Methoden an wie die Ultraschallmessung oder die QCT bzw pQCT. Dies entspricht nicht den Leitlinien. Der Beschluss des Bundesausschusses, daß die Knochendichte nur bei Vorliegen von Frakturen von der Kasse zu übernehmen ist, ist veraltet und patientenfeindlich. Er muß entweder sofort den Leitlinien angepaßt oder aufgehoben werden. Erste Ziel des Arztes ist es Komplikationen zu vermeiden und nicht zu warten, die Komplikation vorliegt. Diese patientenfeindliche Strategie kommt den Kassen wesentlich teurer und verursacht unnötiges Leid, da wir die Osteoporose im meßtechnischen Stadium voll revidieren können. Wir können heute bereits vor einer Fraktur therapieren, also muß die dazu nötige Diagnostik, die übrigens selten 100 € überschreitet, auch von den kassen übernommen werden. Der Patient zahlt in das Gesundheitssystem ein und hat das Recht auch mitzubestimmen, wie seine Gelder verwendet werden. Eine objektive Information über Diagnostik und Therapie des Patienten ist daher zu fordern sowie eine aktive Mitarbeit des Patienten im Osteoporosemanagement. „Im Mittelpunkt ärztlichen Handelns steht der Patient“. Wir haben heute die Möglichkeit, den Patienten über das Internet als „Kunde“ aktiv in das Osteoporosemanagement mit einzubeziehen. Diese „aktive Kundeneinbindung“ ist schon längst in der Wirtschaft Standard („Innovationsmanagement“). Durch die Androhung von Folgen einer Budgetüberschreitung und durch Regressdrohungen durch die KV wird der behandelnde Arzt eingeschüchtert, auf eine indizierte Diagnostik und Therapie zu verzichten! Beim Einsatz knochenschädigender Medikamente wie z.B. Kortison muß der Patient eine initiale DXA-Messung zur Abschätzung der Gefahr erhalten und von der Kasse auch erstattet bekommen.