TIROL A-6020 Innsbruck, Rennweg 12 Tel. 0512/587869-23 e-mail: [email protected] Über Antrag der Katholischen ArbeitnehmerInnen-Bewegung hat der Bischof von Innsbruck, Dr. Manfred S c h e u e r, den P. Jakob Gapp – Preis als Dank und Anerkennung gestiftet. Der Preis wird an Betriebe vergeben, in denen das permanente Bemühen der Betriebsleitung und der Mitarbeiter/Innen besteht, die Ziele und Kriterien der Katholischen Soziallehre sowie des ökumenischen Sozialwortes zu erfüllen. „Die Lehre der Kirche hat immer die sichere und tiefe Überzeugung zum Ausdruck gebracht, dass die menschliche Arbeit nicht nur mit der Wirtschaft zu tun hat, sondern auch und vor allem personale Werte mitbetrifft. Die volle Achtung dieser personellen Bereiche gereicht gerade dem Wirtschaftssystem selbst und dem Produktionsprozess zum Vorteil.“ Johannes Paul II., Laborem Exercens Nr. 15 Es handelt sich um einen ideellen Anerkennungspreis, der finanziell nicht dotiert ist. Der Preis besteht aus einer mit dem bischöflichen Wappen und seiner Unterschrift versehenen Urkunde und aus einem Modell des Jakob-Gapp- Denkmales von Herbert Friedl, dessen Original am Greisinghof bei Prägarten/OÖ. aufgestellt ist. Name Der Preis ist nach dem Tiroler Seligen P. Jakob Gapp aus Wattens (1897-1943) benannt. Der Selige P. Jakob Gapp, ist der zweite Patron der Kath. ArbeitnehmernnenBewegung Tirol, weil er den christlichen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und allen sozial engagierten Personen in seiner Geradlinigkeit und seiner Sensibilität für die Probleme und Nöte der Menschen Vorbild ist. Sein priesterliches Wirken war zutiefst geprägt von der sozialen Komponente. Wegen seiner unbeirrten Geradlinigkeit, seines sozialen Denkens und Handelns, seines Eintretens für die christlichen Werte, geriet er mit dem menschenverachtenden Regime des Nationalsozialismus in Konflikt und opferte als Märtyrer unserer Heimat sein Leben. 1 Vergabekriterien 1. UnternehmerIn – MitarbeiterInnen – Beziehung Da Erwerbsarbeit Identität schafft und ein wichtiger Teil des Lebens ist, gewinnen Qualitätskriterien besondere Bedeutung. Dazu gehören Fragen wie Gesundheit, Vereinbarkeit von Beruf und Familie, zumutbare Arbeitszeiten, realistische Mobilitätserfordernisse. Gute Arbeit gewährt ein angemessenes Einkommen, respektiert menschliche Fähigkeiten und die Menschenwürde und bezieht sowohl das Produkt wie die Belange der Umwelt als Kriterien ein. (SW 170) Information und Transparenz über die Betriebsabläufe (z. B.: regelmäßige Teamsitzungen) Einbindung der MitarbeiterInnen in Entscheidungsprozesse Möglichkeit zur Mitgestaltung des Arbeitsplatzes incl. Auswahl von Maschinen und Geräten Betriebliches Vorschlagswesen und Formen der Anerkennung Durchführung von regelmäßigen MitarbeiterInnen-Gesprächen Betriebliche Partnerschaftsund Beteiligungsmodelle (z.B. „MitUnternehmerIn-Modell“) Gemeinschaftsfördernde Aktionen (z.B. Freizeitveranstaltungen, Ausflüge etc.) Betriebsrat – lt. Arbeitsverfassungsgesetz einrichten, fördern und unterstützen - Personalvertretung oder ArbeitnehmerInnen-Vertrauenspersonen Gerechte Entlohnung, transparente Lohngestaltung Arbeits- und Produktionsweise (z.B. Team- und Gruppenarbeit) Betriebsklima als Gesamtbild des Betriebes – mitarbeiterorientierte Unternehmenskultur 2. Soziale Verantwortung des Betriebes Die Kirchen erwarten von den politisch Verantwortlichen, ihre Arbeitsmarktpolitik auf den erhalt und die Neuschaffung guter, menschengerechter, gesellschaftlich sinnvoller Arbeitsplätze auszurichten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Arbeitsplätze für junge Menschen zu richten. (SW 182) Anstellung von Lehrlingen und vorbildliche Lehrlingsausbildung Anstellung von älteren Personen und Umgang mit den älteren MiratbeiterInnen Anstellung und Integration von nicht voll leistungsfähigen MitarbeiterInnen und Menschen mit Behinderung Ermöglichung des beruflichen Wiedereinstieges, insbesonders für Frauen und Männern nach der Karenz Familienfreundliche Arbeitsplätze (z.B. flexible Arbeitszeiten, Betriebskindergarten) 3. Spezielle Selbstverpflichtungen Die Kirchen treten dafür ein, dass Wirtschaftsbetriebe ihre gesellschaftliche Verantwortung wahrnehmen, zum Beispiel durch die Selbstverpflichtung zu „Corporate Social Responsibility“ (SW 207) Leitbild, welches dem Anliegen des ökumenischen Sozialwortes entspricht Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Persönlichkeitsbildung 2 Innerbetriebliche Personalentwicklung mit Ausund Weiterbildungsmöglichkeiten - Aufstiegsmöglichkeiten Innerbetriebliche Oasen der Muße (z.B. Gemeinschaftsräume, Ruheräume etc.) Besondere Sozialleistungen (z.B. in der Gesundheitsvorsorge) Richtlinien für die Bewertung durch das Vergabekollegium bilden die Schriften der Katholischen Soziallehre, des ökumenischen Sozialwortes sowie die Aussagen und Erfahrungen, die in der einschlägigen Fachliteratur vorhanden sind. Teilnahmebedingungen/Antragstellung Für die Verleihung des „P. Jakob Gapp – Preises“ kommen alle Betrieb mit einem Standort in Tirol in Frage, die mindestens 5 ArbeitnehmerInnen (zur Sozialversicherung angemeldet) beschäftigen. Den Antrag an das Vergabekollegium kann der Betrieb selbst, der Betriebsrat, eine Pfarre, die Diözese, aber auch eine Einzelperson stellen und ist zu richten an: Haus der Begegnung, Fachreferat „Kirche, Arbeit und Wirtschaft“, z.H. Hr. Dr. Matthias Walter, 6020 Innsbruck, Rennweg 12, e-mail: [email protected]. Das für die Antragstellung notwendige Formular kann postalisch oder per e-mail eingereicht werden. Die detaillierten Richtlinien für die Vergabe des Preises sowie das für die Antragstellung erforderliche Formular kann im Haus der Begegnung, 6020 Innsbruck, Rennweg 12, Tel. 0512/587869-22, e-mail: [email protected] angefordert werden Ausschreibung und Werbung Veröffentlichung in der Mitgliederzeitschrift der Tiroler Wirtschaftskammer Veröffentlichung in der Tiroler Tageszeitung Veröffentlichung in der Mitgliederzeitschrift der Tiroler Arbeiterkammer Wochenzeitung der Diözese „KIRCHE“ Veröffentlichung im Amtsblatt der Diözese Innsbruck Persönliche Kontakte Die Ausschreibung erfolgt mit 1. März j.J. Dokumentation Die Dokumentation des Antrages erfolgt unter anderem durch: Name und Sitz des Betriebes Angaben über: Anzahl der Mitarbeiter Betriebsleitbild Presseberichte 3 Referenzen und andere sachliche Beurteilung durch die Jury ermöglichen Unterlagen, die eine Der Jury bleibt es unbenommen allenfalls die Betriebsleitung und/oder einige MitarbeiterInnen zu befragen. Ebenso bleibt es der Jury unbenommen Kontrollinformationen einzuholen. Einreichfrist: Anträge samt Dokumentationsunterlagen sind spätestens bis 15. September j.J. an obige Adresse zu richten. Weitere Voraussetzungen sind: Der/die Bewerber/in bzw. der nominierte Betrieb muss bereit sein den Preis auch anzunehmen und diesen in einem feierlichen Rahmen persönlich zu übernehmen. Jury Die Jury zur Vergabe des P. Jakob Gapp-Preises wird jährlich neu zusammengesetzt und vom Bischof ernannt. Mehrfachbestellungen sind möglich. Ihr gehören an: LeiterIn des P. Jakob Gapp-Arbeitskreises, Vorsitz Diözesanbischof oder ein von ihm ernannter Vertreter ProfessorIn für christliche Gesellschaftslehre an der Theol. Fakultät der Uni Innsbruck InhaberIn oder GeschäftsführerIn jenes Betriebes, der den Preis im Vorjahr erhalten hat; ebenso ein Mitarbeiter (ev. Betriebsrat) dieses Betriebes 1 UnternehmerIn und 1 ArbeitnehmerIn aus dem P. Jakob Gapp-Arbeitskreis Für die Entscheidung der Jury ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die Abstimmung ist geheim. Gegen das Ergebnis der Abstimmung ist kein Rechtsmittel zulässig. Verleihung Die Verleihung des Preises erfolgt durch den Diözesanbischof im Rahmen eines festlichen Gottesdienstes in einem Betrieb, wobei anzustreben ist, dass sich die Betriebsleitung und die Mitarbeiter aktiv an der Gestaltung beteiligen. Der Termin wird jeweils mit dem Diözesanbischof und dem Betrieb festgelegt und soll rund um den Christkönigssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr und Tag der Seligsprechung) – vorzugsweise am Freitag vorher – liegen. 4 Termin für die Vergabe des Preises 2005 Nach nunmehriger Zusage von Seiten der Kanzlei Bischof Dr. Scheuer erfolgt die Vergabe des Preises 2005 im Rahmen eines Gottesdienstes in den Hallen der Fa. Stasto, Ing. Stocker KG., Innsbruck am Mittwoch, den 30.11.2005, 17.30 Uhr. Ansprechpersonen: Wechselberger Franz, 6134 Fiecht, Pax 29, Tel. 05242/67285 oder 0664/1313851 email: [email protected] oder Dr. Matthias Walter, Haus der Begegnung, 6020 Innsbruck, Rennweg 12, Tel. 0512/587869-22, e-mail: [email protected] 5