P. Jakob Gapp – Preis

Werbung
TIROL
A-6020 Innsbruck, Rennweg 12
Tel. 0512/587869-23
e-mail: [email protected]
Über Antrag der Katholischen ArbeitnehmerInnen-Bewegung hat der Bischof von
Innsbruck, Dr. Manfred S c h e u e r, den
P. Jakob Gapp – Preis
als Dank und Anerkennung gestiftet. Der Preis wird an Betriebe vergeben, in denen
das permanente Bemühen der Betriebsleitung und der Mitarbeiter/Innen besteht, die
Ziele
und Kriterien der Katholischen Soziallehre sowie des ökumenischen
Sozialwortes zu erfüllen.
„Die Lehre der Kirche hat immer die sichere und tiefe Überzeugung zum Ausdruck gebracht,
dass die menschliche Arbeit nicht nur mit der Wirtschaft zu tun hat, sondern auch und vor
allem personale Werte mitbetrifft. Die volle Achtung dieser personellen Bereiche gereicht
gerade dem Wirtschaftssystem selbst und dem Produktionsprozess zum Vorteil.“
Johannes Paul II., Laborem Exercens Nr. 15
Es handelt sich um einen ideellen Anerkennungspreis, der finanziell nicht
dotiert ist.
Der Preis besteht aus einer mit dem bischöflichen Wappen und seiner Unterschrift
versehenen Urkunde und aus einem Modell des Jakob-Gapp- Denkmales von
Herbert Friedl, dessen Original am Greisinghof bei Prägarten/OÖ. aufgestellt ist.
Name
Der Preis ist nach dem Tiroler Seligen P. Jakob Gapp aus Wattens (1897-1943)
benannt.
Der Selige P. Jakob Gapp, ist der zweite Patron der Kath. ArbeitnehmernnenBewegung Tirol, weil er den christlichen Arbeitnehmern und Arbeitnehmerinnen und
allen sozial engagierten Personen in seiner Geradlinigkeit und seiner Sensibilität für
die Probleme und Nöte der Menschen Vorbild ist. Sein priesterliches Wirken war
zutiefst geprägt von der sozialen Komponente. Wegen seiner unbeirrten
Geradlinigkeit, seines sozialen Denkens und Handelns, seines Eintretens für die
christlichen Werte, geriet er mit dem menschenverachtenden Regime des
Nationalsozialismus in Konflikt und opferte als Märtyrer unserer Heimat sein Leben.
1
Vergabekriterien
1. UnternehmerIn – MitarbeiterInnen – Beziehung
Da Erwerbsarbeit Identität schafft und ein wichtiger Teil des Lebens ist, gewinnen
Qualitätskriterien besondere Bedeutung. Dazu gehören Fragen wie Gesundheit, Vereinbarkeit
von Beruf und Familie, zumutbare Arbeitszeiten, realistische Mobilitätserfordernisse.
Gute Arbeit gewährt ein angemessenes Einkommen, respektiert menschliche Fähigkeiten und
die Menschenwürde und bezieht sowohl das Produkt wie die Belange der Umwelt als Kriterien
ein. (SW 170)
 Information und Transparenz über die Betriebsabläufe (z. B.: regelmäßige
Teamsitzungen)
 Einbindung der MitarbeiterInnen in Entscheidungsprozesse
 Möglichkeit zur Mitgestaltung des Arbeitsplatzes incl. Auswahl von Maschinen
und Geräten
 Betriebliches Vorschlagswesen und Formen der Anerkennung
 Durchführung von regelmäßigen MitarbeiterInnen-Gesprächen
 Betriebliche
Partnerschaftsund
Beteiligungsmodelle
(z.B.
„MitUnternehmerIn-Modell“)
 Gemeinschaftsfördernde Aktionen (z.B. Freizeitveranstaltungen, Ausflüge etc.)
 Betriebsrat – lt. Arbeitsverfassungsgesetz einrichten, fördern und unterstützen
- Personalvertretung oder ArbeitnehmerInnen-Vertrauenspersonen
 Gerechte Entlohnung, transparente Lohngestaltung
 Arbeits- und Produktionsweise (z.B. Team- und Gruppenarbeit)
 Betriebsklima als Gesamtbild des Betriebes – mitarbeiterorientierte
Unternehmenskultur
2. Soziale Verantwortung des Betriebes
Die Kirchen erwarten von den politisch Verantwortlichen, ihre Arbeitsmarktpolitik auf den
erhalt und die Neuschaffung guter, menschengerechter, gesellschaftlich sinnvoller
Arbeitsplätze auszurichten. Besonderes Augenmerk ist dabei auf Arbeitsplätze für junge
Menschen zu richten. (SW 182)
 Anstellung von Lehrlingen und vorbildliche Lehrlingsausbildung
 Anstellung von älteren Personen und Umgang mit den älteren
MiratbeiterInnen
 Anstellung und Integration von nicht voll leistungsfähigen MitarbeiterInnen und
Menschen mit Behinderung
 Ermöglichung des beruflichen Wiedereinstieges, insbesonders für Frauen und
Männern nach der Karenz
 Familienfreundliche
Arbeitsplätze
(z.B.
flexible
Arbeitszeiten,
Betriebskindergarten)
3. Spezielle Selbstverpflichtungen
Die Kirchen treten dafür ein, dass Wirtschaftsbetriebe ihre gesellschaftliche Verantwortung
wahrnehmen, zum Beispiel durch die Selbstverpflichtung zu „Corporate Social Responsibility“
(SW 207)
 Leitbild, welches dem Anliegen des ökumenischen Sozialwortes entspricht
 Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der Persönlichkeitsbildung
2
 Innerbetriebliche
Personalentwicklung
mit
Ausund
Weiterbildungsmöglichkeiten - Aufstiegsmöglichkeiten
 Innerbetriebliche Oasen der Muße (z.B. Gemeinschaftsräume, Ruheräume
etc.)
 Besondere Sozialleistungen (z.B. in der Gesundheitsvorsorge)
Richtlinien für die Bewertung durch das Vergabekollegium bilden die Schriften der
Katholischen Soziallehre, des ökumenischen Sozialwortes sowie die Aussagen und
Erfahrungen, die in der einschlägigen Fachliteratur vorhanden sind.
Teilnahmebedingungen/Antragstellung
Für die Verleihung des „P. Jakob Gapp – Preises“ kommen alle Betrieb mit einem
Standort in
Tirol in Frage, die mindestens 5 ArbeitnehmerInnen (zur
Sozialversicherung angemeldet) beschäftigen.
Den Antrag an das Vergabekollegium kann der Betrieb selbst, der Betriebsrat,
eine Pfarre, die Diözese, aber auch eine Einzelperson stellen und ist zu richten
an:
Haus der Begegnung, Fachreferat „Kirche, Arbeit und Wirtschaft“, z.H. Hr. Dr.
Matthias Walter, 6020 Innsbruck, Rennweg 12, e-mail: [email protected]. Das für die Antragstellung notwendige Formular kann postalisch oder
per e-mail eingereicht werden.
Die detaillierten Richtlinien für die Vergabe des Preises sowie das für die
Antragstellung erforderliche Formular kann im Haus der Begegnung, 6020 Innsbruck,
Rennweg 12, Tel. 0512/587869-22, e-mail: [email protected]
angefordert werden
Ausschreibung und Werbung






Veröffentlichung in der Mitgliederzeitschrift der Tiroler Wirtschaftskammer
Veröffentlichung in der Tiroler Tageszeitung
Veröffentlichung in der Mitgliederzeitschrift der Tiroler Arbeiterkammer
Wochenzeitung der Diözese „KIRCHE“
Veröffentlichung im Amtsblatt der Diözese Innsbruck
Persönliche Kontakte
Die Ausschreibung erfolgt mit 1. März j.J.
Dokumentation
Die Dokumentation des Antrages erfolgt unter anderem durch:
Name und Sitz des Betriebes
Angaben über:
Anzahl der Mitarbeiter
Betriebsleitbild
Presseberichte
3
Referenzen und andere sachliche
Beurteilung durch die Jury ermöglichen
Unterlagen,
die
eine
Der Jury bleibt es unbenommen allenfalls die Betriebsleitung und/oder einige
MitarbeiterInnen
zu befragen. Ebenso bleibt es der Jury unbenommen
Kontrollinformationen einzuholen.
Einreichfrist:
Anträge samt Dokumentationsunterlagen sind spätestens bis
15. September j.J. an obige Adresse zu richten.
Weitere Voraussetzungen sind:
Der/die Bewerber/in bzw. der nominierte Betrieb muss bereit sein den Preis auch
anzunehmen und diesen in einem feierlichen Rahmen persönlich zu übernehmen.
Jury
Die Jury zur Vergabe des P. Jakob Gapp-Preises wird jährlich neu zusammengesetzt
und vom Bischof ernannt. Mehrfachbestellungen sind möglich. Ihr gehören an:
LeiterIn des P. Jakob Gapp-Arbeitskreises, Vorsitz
Diözesanbischof oder ein von ihm ernannter Vertreter
ProfessorIn für christliche Gesellschaftslehre an der Theol. Fakultät der Uni
Innsbruck
InhaberIn oder GeschäftsführerIn jenes Betriebes, der den Preis im Vorjahr
erhalten hat; ebenso ein Mitarbeiter (ev. Betriebsrat) dieses Betriebes
1 UnternehmerIn und 1 ArbeitnehmerIn aus dem P. Jakob Gapp-Arbeitskreis
Für die Entscheidung der Jury ist eine Zweidrittelmehrheit erforderlich. Die
Abstimmung ist geheim. Gegen das Ergebnis der Abstimmung ist kein Rechtsmittel
zulässig.
Verleihung
Die Verleihung des Preises erfolgt durch den Diözesanbischof im Rahmen eines
festlichen Gottesdienstes in einem Betrieb, wobei anzustreben ist, dass sich die
Betriebsleitung und die Mitarbeiter aktiv an der Gestaltung beteiligen.
Der Termin wird jeweils mit dem Diözesanbischof und dem Betrieb festgelegt und soll
rund um den Christkönigssonntag (letzter Sonntag im Kirchenjahr und Tag der
Seligsprechung) – vorzugsweise am Freitag vorher – liegen.
4
Termin für die Vergabe des Preises 2005
Nach nunmehriger Zusage von Seiten der Kanzlei Bischof Dr. Scheuer erfolgt die
Vergabe des Preises 2005 im Rahmen eines Gottesdienstes in den Hallen der Fa.
Stasto, Ing. Stocker KG., Innsbruck am Mittwoch, den 30.11.2005, 17.30 Uhr.
Ansprechpersonen:
Wechselberger Franz, 6134 Fiecht, Pax 29, Tel. 05242/67285 oder 0664/1313851 email: [email protected] oder
Dr. Matthias Walter, Haus der Begegnung, 6020 Innsbruck, Rennweg 12, Tel.
0512/587869-22, e-mail: [email protected]
5
Herunterladen