Landschreiber-Wettbewerb c/o Internationale Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS) Rudolf-von-Langen-Straße 29 ♦ D-48147 Münster/Westf. Kontakte: 0251-218899 / 0170-5469192 [email protected] ___________________________________________________________________________________________ ► Statuten Allgemeines 1. Der Landschreiber-Wettbewerb ist 2012 erstmals ausgeschrieben worden. Er ist von dem Sprachwissenschaftler, Hochschullehrer, Autor und Verleger Klaus Siewert gegründet und eingerichtet worden. Der Gründer des Wettbewerbs ist 1. Vorsitzender der Internationalen Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS), der Schirmherrin des Wettbewerbs, und Mitglied im Gesamtvorstand der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) sowie 1. Vorsitzender des Zweiges Münster-Münsterland der GfdS. 2. Der Wettbewerb will zu Reflexion über Sprache anregen, Wesensmerkmale sowie Grenzen und Möglichkeiten von Sprache bewusst machen und eine daraus resultierende besondere literarische Kultur schaffen. Ein weiteres Anliegen des Wettbewerbs ist die Findung und Förderung junger, noch unbekannter literarischer Begabungen. 3. Das zentrale Thema des Wettbewerbs ist die deutsche Sprache als Metasprache und Objektsprache. Jahresthemen geben jeweils die Perspektive und den thematischen Rahmen vor: Jahresthema 2012/2013: Mit Sprache über Sprache Jahresthema 2014: Sprache und Tarnung Jahresthema 2015: Sprache und Seinskategorien Jahresthema 2016: Sprache und Elemente. Die Preise werden vergeben in den Abteilungen: ● Förderpreis für junge Autorinnen und Autoren ● Hauptpreis in den Sparten Lyrik und prosaisch-literarische Texte ● Sonderpreis in den Sparten Dialekt und Fachtext/Wissenschaft ● Münsterpreis 4. Träger des Wettbewerbs und des mit ihm verbundenen Sprach- und Literaturpreises sind die ehrenamtlich arbeitenden Juroren. Der Landschreiber-Wettbewerb ist mit der als gemeinnützig anerkannten „Internationalen Gesellschaft für Sondersprachenforschung“ (IGS) als seiner Schirmherrin verbunden. 5. Die Jury besteht aus dem Gründer des Wettbewerbs, der zugleich Vorsitzender der Jury ist, und aus weiteren, vom Vorsitzenden hinzuberufenen Sprach- und Literaturwissenschaftlern sowie Autoren und Kritikern. 6. Der Preis ist mit einem Schreiburlaub/Schreibwerkstatt an der Nordsee (Erstplatzierte/r) und Förderpreis) sowie Lesungen der Erstplatzierten verbunden. 7. Sämtliche Arbeiten der Träger des Wettbewerbs und der Mitglieder der Jury erfolgen ehrenamtlich. Fördergelder aus Drittmitteln werden zweckgebunden zur Finanzierung der mit dem Wettbewerb verbundenen Kosten und der Herausgabe der Beiträge eingesetzt. 8. Der Wettbewerb findet einmal jährlich statt. Die Auszeichnung der von der Jury nominierten Erstplatzierten findet jeweils im Frühjahr des Folgejahres im historischen Rathaus zu Münster in Westfalen im Rahmen einer öffentlichen Lesung statt. Die öffentliche Bekanntgabe der Gewinnerin/des Gewinners des Förderpreises erfolgt jeweils zu Jahresbeginn, die der Erstplatzierten des Hauptpreises und des Sonderpreises im Rahmen der öffentlichen Lesung und Preisverleihung im Frühjahr. 9. Jeder kann sich am Landschreiber-Wettbewerb beteiligen, mit Ausnahme des Vorsitzenden der Jury und der Mitglieder der Jury. 10. Der eingereichte Beitrag muss direkte oder indirekte Bezüge zum jeweiligen Jahresthema haben. 11. Die Jury entscheidet über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger. 12. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. 13. Die Beiträge der Erstplatzierten und weitere für gut erachtete Beiträge sollen in der Reihe „Landschreiber“ veröffentlicht werden. ☼ © Klaus Siewert Stand: 10.2.2015