Landschreiber

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Landschreiber-Wettbewerb
c/o Internationale Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS)
Rudolf-von-Langen-Straße 29 ♦ D-48147 Münster/Westf.
Kontakte: 0251-218899 / 0170-5469192
[email protected]
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► Statuten
Allgemeines
1. Der Landschreiber-Wettbewerb ist 2012 erstmals ausgeschrieben worden. Er ist von dem
Sprachwissenschaftler, Hochschullehrer, Autor und Verleger Klaus Siewert gegründet und
eingerichtet worden. Der Gründer des Wettbewerbs ist 1. Vorsitzender der Internationalen
Gesellschaft für Sondersprachenforschung (IGS), der Schirmherrin des Wettbewerbs, und
Mitglied im Gesamtvorstand der Gesellschaft für deutsche Sprache (GfdS) sowie 1.
Vorsitzender des Zweiges Münster-Münsterland der GfdS.
2. Der Wettbewerb will zu Reflexion über Sprache anregen, Wesensmerkmale sowie Grenzen
und Möglichkeiten von Sprache bewusst machen und eine daraus resultierende besondere
literarische Kultur schaffen. Ein weiteres Anliegen des Wettbewerbs ist die Findung und
Förderung junger, noch unbekannter literarischer Begabungen.
3. Das zentrale Thema des Wettbewerbs ist die deutsche Sprache als Metasprache und
Objektsprache. Jahresthemen geben jeweils die Perspektive und den thematischen Rahmen
vor:
Jahresthema 2012/2013: Mit Sprache über Sprache
Jahresthema 2014: Sprache und Tarnung
Jahresthema 2015: Sprache und Seinskategorien
Jahresthema 2016: Sprache und Elemente.
Die Preise werden vergeben in den Abteilungen:
● Förderpreis für junge Autorinnen und Autoren
● Hauptpreis in den Sparten Lyrik und prosaisch-literarische Texte
● Sonderpreis in den Sparten Dialekt und Fachtext/Wissenschaft
● Münsterpreis
4. Träger des Wettbewerbs und des mit ihm verbundenen Sprach- und Literaturpreises sind die
ehrenamtlich arbeitenden Juroren. Der Landschreiber-Wettbewerb ist mit der als gemeinnützig anerkannten „Internationalen Gesellschaft für Sondersprachenforschung“ (IGS) als
seiner Schirmherrin verbunden.
5. Die Jury besteht aus dem Gründer des Wettbewerbs, der zugleich Vorsitzender der Jury ist,
und aus weiteren, vom Vorsitzenden hinzuberufenen Sprach- und Literaturwissenschaftlern
sowie Autoren und Kritikern.
6. Der Preis ist mit einem Schreiburlaub/Schreibwerkstatt an der Nordsee (Erstplatzierte/r) und
Förderpreis) sowie Lesungen der Erstplatzierten verbunden.
7. Sämtliche Arbeiten der Träger des Wettbewerbs und der Mitglieder der Jury erfolgen
ehrenamtlich. Fördergelder aus Drittmitteln werden zweckgebunden zur Finanzierung der
mit dem Wettbewerb verbundenen Kosten und der Herausgabe der Beiträge eingesetzt.
8. Der Wettbewerb findet einmal jährlich statt. Die Auszeichnung der von der Jury nominierten
Erstplatzierten findet jeweils im Frühjahr des Folgejahres im historischen Rathaus zu Münster
in Westfalen im Rahmen einer öffentlichen Lesung statt. Die öffentliche Bekanntgabe der
Gewinnerin/des Gewinners des Förderpreises erfolgt jeweils zu Jahresbeginn, die der
Erstplatzierten des Hauptpreises und des Sonderpreises im Rahmen der öffentlichen Lesung
und Preisverleihung im Frühjahr.
9. Jeder kann sich am Landschreiber-Wettbewerb beteiligen, mit Ausnahme des Vorsitzenden
der Jury und der Mitglieder der Jury.
10. Der eingereichte Beitrag muss direkte oder indirekte Bezüge zum jeweiligen Jahresthema
haben.
11. Die Jury entscheidet über die Auswahl der Preisträgerinnen und Preisträger.
12. Die Entscheidungen der Jury sind nicht anfechtbar. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
13. Die Beiträge der Erstplatzierten und weitere für gut erachtete Beiträge sollen in der Reihe
„Landschreiber“ veröffentlicht werden.
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© Klaus Siewert
Stand: 10.2.2015
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