Dokumentation des Phänotyps

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ZEMM – Tierexperimentelle Einrichtung
Dokumentation des Linienphänotyps
Stand Nov.16
Spezies: Maus / Ratte
1. Arbeitsgruppe/Besitzer:
2.
Erstellungsdatum:
Aktualisiert am:
ZEMM-Linienkürzel (max.24Zeichen)
Ansprechpartner:
3. Name der Linie entsprechend der ILAR Nomenklatur
Angaben zum Phänotyp, Haltungsbedürfnissen und Zucht der Tiere
4. Phänotyp
Fellfarbe: schwarz O braun O agouti O weiß O gemischt O
O Balb/c O C57BL/6N O C57BL/6J O FVB O sonstige: ________
Transgene Linie zeigt klinische Auffälligkeiten? nein: O
Ja: O – Alle / Homozygot / Heterozygot
Wildtyplinie: : 129SV
- Anatomische und Physiologische Besonderheiten:
- Immunabwehr: normal O
reduziert O stark reduziert O
–bei Allen / Homozygot / Heterozygot
- Verhaltensauffälligkeiten:
- Futteraufnahme, Entwicklung, Wachstum:
Angaben zur Lebenserwartung
- Adulte: Ø erreichbares Alter:__
verkürzt: nein O
ja O
- Erhöhte Sterblichkeit der Jungtiere: nein O
ja: embryonal O
perinatal (bis 3d) O
postnatal (bis 10d) O
Zuchtdaten: Ø Wurfgröße :
juvenile (12 Wo) O
Sterilität: Weibchen
O
Angaben zur Belastungseinstufung Aufgrund des Phänotyps u.
Haltungsbedingungen
5. Belastungseinstufung nach BfR vom:_____________
O in Abklärung (i.A.)
O Keine (B0): Tiere zeigen keine belastenden klinischen Auffälligkeiten
O Gering (B1)
O Mittel (B2)
O Schwer (B3)
Für die Belastungseinsstufung relevanten klinische Symptome:
Maßnahmen zur Belastungsreduzierung und Abbruchkriterien:
Spezielle Bedürfnisse an Haltung / Fütterung:
Gabe von: _________ zur Induktion /Unterdrückung des Phänotyps
Besondere Züchterische Maßnahmen: nein O ja:_____
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Männchen O
Tierhaltungsspezifische Angaben
6. Angaben für die Kernzuchtführung im SPF-Bereich des ZEMM:
Hier werden Angaben zu den separat vererbbaren Genen bzw. transgenen Kassetten benötigt.
#
Bezeichnung
Gewünschte Genotyp
Art des Transgens
Chromosomal
Gen/Kassette
gebunden
1
Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar
2
Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar
3
Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar
4
Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar
Transgen /knock out
/gefloxed
Transgen /knock
out/gefloxed
Transgen /knock
out/gefloxed
Transgen /knock
out/gefloxed
X/Y
X/Y
X/Y
X/Y
Genotypisierungsproben: auf Anfrage O Grundsätzlich O
O Material gewonnen bei Markierung über Ohrlochung
über genehmigungspflichtige Organentnahme (vom Besitzer zu beantragen und dokumentieren):
O Schwanzbiopsie
O Blut
vom ZEMM auszufüllen: Kernzuchtführung als:
:
Sonstige Angaben
7. Einstufung nach GenTG
Die Tiere sind in Sicherheitsstufe S1 (GenTG) zu halten bzw. entsprechend zu transportieren.
8. Entstehung der Linie
o Congene Züchtung aus Linien:
o DNA-Mikroinjektion // Adenovirale Vektoren // ES-Zelllinien // Blastozysten/Morulae
aus Stamm/Substamm ______________________________________
o Sonstiges ______________________________________
9. Genetische Veränderung - Angaben zum Konstrukt (Name, Funktion, beabsichtigte Auswirkung)
Anzahl veränderte Gene: ___
Genexpression: induzierbar: O
Unterdrückbar: O
10. Angabe einer Literaturstelle (wenn vorhanden):
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durch:______________________
Erläuterungen zum Datenblatt:
Das Datenblatt wird verwendet um die Vorgaben des GenTG, arbeiten mit genetisch
veränderten Materialien/Organismen, und dem Tierschutzgesetz (Fassung 12.07.2013) zu
erfüllen. Bitte das Datenblatt als Worddokument an [email protected] senden. Die
Angaben werden in der Datenbank der Tierhaltung hinterlegt und bei Bedarf unter
Rücksprache aktualisiert.
Punkt1: Arbeitsgruppe/Besitzer muss eine AG sein, die im ZEMM Haltungskapazitäten
zur Verfügung hat.
Punkt2: Datum wann erstmalig ausgefüllt, bei Überarbeitungen wird das Datum
akualisiert.
Punkt3:
vollständige Linienbezeichnung entsprechend der internationalen Nomenklatur (ILAR
NEWS 1992,32:45)
ZEMM-Linienkürzel ist individuell; muss enthalten das Kürzel der Hintergrundlinie, Punkt,
Genbezeichnung Bsp: C57BL/6J.-tg(TcraTcrb)425Cbn/Crl --- B6.OT1
Punk4:Phänotyp Angaben zu Abweichungen vom Hintergrundstamm, insbesondere
wenn klinische Auffälligkeiten bestehen
Punkt5: seit 2013 vorgeschriebene Einstufung in Belastungskategorien.
Alle Linien mit Einstufung 1 und höher benötigen auch zur reinen Zucht eine
Genehmigung. Hinweis: die Behörden zeigen Tendenzen auch bei
Refinementmaßnahmen und Abbruchkritereien die eine Belastung vermeiden, die Linien
als genehmigungspflichtig zu sehen.
Punkt6:Angaben zur Kernzucht, nur notwendig wenn Linie im Bereich III gehalten wird,
dient der Erfassung welches Gen wie gezüchtet werden soll – unter der Prämisse des
reinen Linienerhaltes.
Punkt7: im ZEMM dürfen nur Tiere gehalten werden die nach GenTG in S1 sind.
Punkt8: Angaben zur Entstehung der Linie (congen=Zucht) oder Generierung
Punkt9:Erläuterung was die einzelnen genetischen Veränderungen bewirken
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