ZEMM – Tierexperimentelle Einrichtung Dokumentation des Linienphänotyps Stand Nov.16 Spezies: Maus / Ratte 1. Arbeitsgruppe/Besitzer: 2. Erstellungsdatum: Aktualisiert am: ZEMM-Linienkürzel (max.24Zeichen) Ansprechpartner: 3. Name der Linie entsprechend der ILAR Nomenklatur Angaben zum Phänotyp, Haltungsbedürfnissen und Zucht der Tiere 4. Phänotyp Fellfarbe: schwarz O braun O agouti O weiß O gemischt O O Balb/c O C57BL/6N O C57BL/6J O FVB O sonstige: ________ Transgene Linie zeigt klinische Auffälligkeiten? nein: O Ja: O – Alle / Homozygot / Heterozygot Wildtyplinie: : 129SV - Anatomische und Physiologische Besonderheiten: - Immunabwehr: normal O reduziert O stark reduziert O –bei Allen / Homozygot / Heterozygot - Verhaltensauffälligkeiten: - Futteraufnahme, Entwicklung, Wachstum: Angaben zur Lebenserwartung - Adulte: Ø erreichbares Alter:__ verkürzt: nein O ja O - Erhöhte Sterblichkeit der Jungtiere: nein O ja: embryonal O perinatal (bis 3d) O postnatal (bis 10d) O Zuchtdaten: Ø Wurfgröße : juvenile (12 Wo) O Sterilität: Weibchen O Angaben zur Belastungseinstufung Aufgrund des Phänotyps u. Haltungsbedingungen 5. Belastungseinstufung nach BfR vom:_____________ O in Abklärung (i.A.) O Keine (B0): Tiere zeigen keine belastenden klinischen Auffälligkeiten O Gering (B1) O Mittel (B2) O Schwer (B3) Für die Belastungseinsstufung relevanten klinische Symptome: Maßnahmen zur Belastungsreduzierung und Abbruchkriterien: Spezielle Bedürfnisse an Haltung / Fütterung: Gabe von: _________ zur Induktion /Unterdrückung des Phänotyps Besondere Züchterische Maßnahmen: nein O ja:_____ 1|Seite Männchen O Tierhaltungsspezifische Angaben 6. Angaben für die Kernzuchtführung im SPF-Bereich des ZEMM: Hier werden Angaben zu den separat vererbbaren Genen bzw. transgenen Kassetten benötigt. # Bezeichnung Gewünschte Genotyp Art des Transgens Chromosomal Gen/Kassette gebunden 1 Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar 2 Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar 3 Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar 4 Homo- / Hetero- / Nicht differenzierbar Transgen /knock out /gefloxed Transgen /knock out/gefloxed Transgen /knock out/gefloxed Transgen /knock out/gefloxed X/Y X/Y X/Y X/Y Genotypisierungsproben: auf Anfrage O Grundsätzlich O O Material gewonnen bei Markierung über Ohrlochung über genehmigungspflichtige Organentnahme (vom Besitzer zu beantragen und dokumentieren): O Schwanzbiopsie O Blut vom ZEMM auszufüllen: Kernzuchtführung als: : Sonstige Angaben 7. Einstufung nach GenTG Die Tiere sind in Sicherheitsstufe S1 (GenTG) zu halten bzw. entsprechend zu transportieren. 8. Entstehung der Linie o Congene Züchtung aus Linien: o DNA-Mikroinjektion // Adenovirale Vektoren // ES-Zelllinien // Blastozysten/Morulae aus Stamm/Substamm ______________________________________ o Sonstiges ______________________________________ 9. Genetische Veränderung - Angaben zum Konstrukt (Name, Funktion, beabsichtigte Auswirkung) Anzahl veränderte Gene: ___ Genexpression: induzierbar: O Unterdrückbar: O 10. Angabe einer Literaturstelle (wenn vorhanden): 2|Seite durch:______________________ Erläuterungen zum Datenblatt: Das Datenblatt wird verwendet um die Vorgaben des GenTG, arbeiten mit genetisch veränderten Materialien/Organismen, und dem Tierschutzgesetz (Fassung 12.07.2013) zu erfüllen. Bitte das Datenblatt als Worddokument an [email protected] senden. Die Angaben werden in der Datenbank der Tierhaltung hinterlegt und bei Bedarf unter Rücksprache aktualisiert. Punkt1: Arbeitsgruppe/Besitzer muss eine AG sein, die im ZEMM Haltungskapazitäten zur Verfügung hat. Punkt2: Datum wann erstmalig ausgefüllt, bei Überarbeitungen wird das Datum akualisiert. Punkt3: vollständige Linienbezeichnung entsprechend der internationalen Nomenklatur (ILAR NEWS 1992,32:45) ZEMM-Linienkürzel ist individuell; muss enthalten das Kürzel der Hintergrundlinie, Punkt, Genbezeichnung Bsp: C57BL/6J.-tg(TcraTcrb)425Cbn/Crl --- B6.OT1 Punk4:Phänotyp Angaben zu Abweichungen vom Hintergrundstamm, insbesondere wenn klinische Auffälligkeiten bestehen Punkt5: seit 2013 vorgeschriebene Einstufung in Belastungskategorien. Alle Linien mit Einstufung 1 und höher benötigen auch zur reinen Zucht eine Genehmigung. Hinweis: die Behörden zeigen Tendenzen auch bei Refinementmaßnahmen und Abbruchkritereien die eine Belastung vermeiden, die Linien als genehmigungspflichtig zu sehen. Punkt6:Angaben zur Kernzucht, nur notwendig wenn Linie im Bereich III gehalten wird, dient der Erfassung welches Gen wie gezüchtet werden soll – unter der Prämisse des reinen Linienerhaltes. Punkt7: im ZEMM dürfen nur Tiere gehalten werden die nach GenTG in S1 sind. Punkt8: Angaben zur Entstehung der Linie (congen=Zucht) oder Generierung Punkt9:Erläuterung was die einzelnen genetischen Veränderungen bewirken 3|Seite