Leipzig, den 07.04.2017 < Krankenkasse, -LeistungsabteilungAdresse > Kostenübernahme für CHEMET® (Succimer) als empfohlene Therapie bei bei asymptomatischer Bleiintoxikation Pat.: Datum >, <Datum > geb.: < Geb.-Datum > Sehr geehrte Damen und Herren, bei < Frau/Herrn ……. > wurde eine asymptomatische Bleiintoxikation diagnostiziert. Aufgrund der derzeitigen Lieferschwierigkeiten des Medikaments Dimaval® als empfohlene Therapie empfiehlt die Giftzentrale Erfurt die Verwendung von CHEMET® (Succimer) 3x100mg/Tag. Da es sich bei diesem um ein Importpräparat nach §73 AMG handelt, möchten wir vor dessen Verschreibung die Kostenübernahme bei Ihnen als zuständigen Krankenversicherer beantragen. Die Verwendung von Penicillamin als Reserve ist zwar zugelassen, aber mit erheblichen und schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkungen behaftet, deren Wahrscheinlichkeit bei der notwendigen hohen Dosierung relativ hoch ist. Nieren- und Knochenmarkschädigungen kommen häufig vor (Leukopenien, Thrombozytopenien, aplastische Anämien) und können erhebliche Folgenkosten verursachen. Darüber hinaus zeigen tierexperimentelle Befunde, dass möglicherweise Penicillamin den Transport von Blei ins Gehirn eher fördern konnte Aus den obengenannten Gründen bitten wir um eine Kostenübernahme-Erklärung Ihrerseits für die Behandlung mit CHEMET® (Succimer) 3x100mg/Tag. Wir bitten um eine schnellstmögliche Benachrichtigung. Mit freundlichen Grüßen <Name, Unterschrift > Anlage: Bleiintoxikations-Leitlinie