Der Friedensvertrag zwischen Bulgarien und Griechenland von 1919 und die bulgarische Presse M. Jovevska Der Frieden zwischen Bulgarien und Griechenland nach dem Ersten Weltkrieg wird am 27.11.1919 unterzeichnet als Teil des Friedensvertrags von Neuilly-sur-Seine. Die Regierungen der beiden Länder stehen sich als Verlierer und Sieger gegenüber und beziehen entgegen gesetzte Positionen. Von den Siegermächten unterstützt, verlangt Griechenland maximale Entschädigung von Bulgarien, das seinerseits versucht, die Forderungen zu minimieren. Letztendlich gewinnt die stärkere von den streitenden Parteien, Griechenland, als Sieger und Verbündeter der Entente. In den Bestimmungen des Vertrages, die die bulgarischgriechischen Beziehungen betreffen, ist vorgesehen1: 1. Verschiebung der Grenze zwischen Bulgarien und Griechenland zugunsten Griechenlands. 2. Rückgabe der von Bulgarien beschlagnahmten Güter und Wertgegenstände, Bezahlung von Reparationen und als Naturalabgabe – die Bereitstellung eines bestimmten Viehbestands. 3. Vereinbarung zum Schutz der Minderheiten. 4. Konvention zum Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und Bulgarien. Erst nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags werden in der Presse klare und argumentierte Positionen zu den bulgarisch-griechischen Beziehungen bezogen. Obwohl es eine Nachkriegszensur gibt, kann man die unterschiedlichen Positionen der politischen Parteien erkennen.2 Durch den Vertrag von Neuilly-sur-Seine verliert Bulgarien den Zugang zur Ägäis – die Südgrenze verläuft nun über den Kamm des Rhodopengebirges. Westthrakien, das sowohl wirtschaftlich, als auch ethnisch mit Bulgarien eng verbunden war, wird abgetrennt und kommt unter die Administration der Entente. Ein Teil von diesen Gebieten wird sofort an Griechenland angeschlossen, den Rest soll es etwas später bekommen. Die Abtrennung von Westthrakien stellt für Bulgarien einen großen Verlust dar und ist ein Schritt in Richtung „Groß-Griechenland”, d.h. Griechenlands Anspruch, das Byzantinische Reich auf den Anmerkungen Vertrag von Neuilly-sur-Seine, Art. 21, 27, 49-67, 125-127. Dazu sieh: B. Kesjakov. Prinos kǎm diplomatičeskata istorija na Bǎlgarija 1878-1925 [Beitrag zur Geschichte der bulgarischen Diplomatie], Band I, Sofia 1925, S. 84-87; B. Kesjakov. Prinos kǎm diplomatičeskata istorija na Bǎlgarija 1878-1925 [Beitrag zur Geschichte der bulgarischen Diplomatie], Band II, Sofia 1926, S. 68-70, 81, 86-102, 160, 169-172. 2 Sieh die Zeitungen “Svoboda [Freiheit]” vom 2. 12. 1919 ,”Prjaporec [Banner]” vom 23.12.1919, “Bǎlgarska zvezda [Bulgarischer Stern]” vom 26.11.1919, “Makedonija” vom 13.12. 1919, 29.11.1919 und vom 1. und 3.1.1920. 1 Territorien von West- und Ostthrakien, dem Smyrna-Gebiet in Kleinasien und unter Anschluss von Konstantinopel wiederherzustellen. Der bereits vollzogene Anschluss bulgarischer Territorien an Griechenland wird in der Presse nicht kommentiert. Das Interesse der Öffentlichkeit gilt Westthrakien, das unter die Administration der Entente gebracht wird, und die kleinen Gebiete (ein Teil des Bezirkes Paschmakli), die Teil Griechenlands werden, stehen nicht im Mittelpunkt des Interesses. In nationalistisch ausgerichteten Zeitungen werden Äußerungen von Venizelos aus der fremden Presse übernommen, in denen Ansprüche Griechenlands auf Westthrakien angemeldet werden3. In den Zeitungen “Trakijets” und “Zarja” wird über griechische Versuche zur Kolonisierung in zu Bulgarien gehörenden thrakischen Gebieten berichtet4. Ungeachtet dessen, wird in den Zeitungen nicht einmal die Vermutung laut, dass Westthrakien Teil Griechenlands wird, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass dies vielleicht akzeptiert wird. Auch die Frage der wirtschaftlichen Wiedergutmachung, der Reparationen an Griechenland, wird nicht explizit diskutiert. Die Tageszeitungen widmen ihre Aufmerksamkeit eher den politischen Fragen, weil sie in höherem Maße mit dem Nationalismus der Zeit einhergehen. Wenn die Zeitungen überhaupt die wirtschaftlichen Kontakte ins Auge fassen, so geschieht dies im Zusammenhang mit den politischen Interessen. Zum Beispiel erklären die Zeitung “Dnevnik”5 und das Organ der progressiv-liberalen Partei “Bǎlgaria” 6 die schlechter gewordenen Lebensbedingungen im besetzten Thrakien damit, dass der Schmuggel aus Thrakien nach Griechenland enorm gestiegen ist. Politisches Ziel dieser Materialien ist, zu suggerieren, dass für Westthrakien keine guten Aussichten bestehen, wenn es an das “verarmte” Griechenland angeschlossen wird. Ein weiteres Beispiel für die Nicht-Beachtung der wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind fehlende Informationen über die Normalisierung des Handels zwischen Bulgarien und Griechenland. Wenn man den Angaben im statistischen Gesamtjahresbuch Bulgariens berücksichtigt, belaufen sich die griechischen Einfuhren nach Bulgarien für das Jahr 1919 auf 53 341 Lew, d. h. sie sind um 53 000 Lew höher im Vergleich zu dem Kriegsjahr 1917.7 Dafür aber wird die Minderheitenfrage in der bulgarischen Presse sehr eingehend behandelt. Bis zum Jahr 1919 wurden in Griechenland Personen, die zu der bulgarischen Minderheit gehören, als “slawischsprachige Hellenen” bezeichnet, d. h. Griechen, die im Laufe des Sieh die Zeitung “Zarja” vom 31.10. und 14.12.1919. Die Zeitungen “Trakijec” vom 7.12.1919 und “ Zarja” vom 25.12. 1919. 5 Sieh die Zeitung “Dnevnik” vom 16.12.1919. 6 Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 13.12.1919. 7 Sieh: Obšt Godišnik za Bǎlgarija [Gesamtes Jahrbuch für Bulgarien] Sofia 1922, S. 475. 3 4 Jahrhunderte langen Zusammenlebens mit den Bulgaren die bulgarische Sprache übernommen haben. Mit der Konvention zum Bevölkerungsaustausch anerkennt Griechenland zum ersten Mal in der Geschichte die Existenz einer bulgarischen Minderheit im Lande. Gleichzeitig ist Griechenland das erste Nachbarland Bulgariens, das sich mit Art. 46 des Vertrags von Neuilly-sur-Seine verpflichtet, eine Vereinbarung zum Schutz der bulgarischen Minderheit zu unterzeichnen. Andererseits wird nach den Bestimmungen des Vertrags Bulgarien verpflichtet, zum Schutz der griechischen Minderheit öffentliche Minderheiteneinrichtungen zu gründen und Geldmittel im Staatshaushalt und in den Gemeindehaushalten vorzusehen, die zur Unterstützung von Erziehungs-, Religions- und Wohlfahrtsmaßnahmen unter den Minderheiten dienen sollen.8 Die Frage des Minderheitenschutzes ist aber nicht gerecht und endgültig gelöst worden. Während Bulgarien mit dem Vertrag von Neuilly-sur-Seine die Vereinbarung zum Minderheitenschutz unterzeichnet, hat sich Griechenland nur dazu verpflichtet, obwohl im Lande eine große Anzahl von Bulgaren verbleibt. Aus diesem Anlass wird in den Presseorganen der volksliberalen und jungliberalen Partei, “Svoboda” und “Bǎlgarska zwezda”, Unmut geäußert. Die Zeitungen sind nur deshalb etwas zurückhaltender, weil durch ihre Mitwirkung für die Kriegsbeteiligung Bulgariens auf Seiten Deutschlands beide Parteien die Schuld an der nationalen Katastrophe mittragen. In den Nummern vom 12. Dezember 1919 veröffentlichen die Zeitungen lediglich den Brief der beiden Mitglieder des Balkankomitees und Verfechter bulgarischer Interessen, des Journalisten James David Bourchier (Baucher) und Lord Noel-Buxton. In ihrem Brief erheben die beiden Engländer Protest gegen den ungerechten Vertrag von Neuilly-sur-Seine und charakterisieren ihn folgendermaßen: “Ohne Übertreibung ist dieser Vertrag die zynischste Verhöhnung der Prinzipien der Selbstbestimmung der Völker durch die Konferenz.” Die Zeitung „Bǎlgaria”, Organ der progressiv-liberalen Partei, Koalitionspartei in der Regierung von Aleksandǎr Stambolijski, protestiert vehement gegen das Fehlen von verbindlichen Bestimmungen für Griechenland in Sachen Schutz der bulgarischen Minderheit. In zwei Nummern erscheinen Protestmaterialien: der Brief von Baucher/Buxton9 und der Protest des Balkankomitees in England.10 Der Grund beider Protestbekundungen: “Das Fehlen von Bestimmungen für Griechenland zum Minderheitenschutz, so wie sie Bulgarien auferlegt werden.” 11 Sieh die Zeitung “Bǎlgarska zvezda” vom 12.12.1919. Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 12.12.1919. 10 Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 20.12.1919. 11 Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 20.12.1919. 8 9 Der Brief von Baucher und der Protest des Balkankomitees werden auch von Zeitungen veröffentlicht, die nationalistische Positionen vertreten.12 Emigrationskreise und Parteien, die keine Mitwirkung für die Beteiligung Bulgariens am Ersten Weltkrieg auf Seiten Deutschlands hatten, starten eine Kampagne gegen die griechische Regierung bezüglich der bulgarischen Minderheit. Sie betonen die antibulgarische Politik von König Konstantin und Venizelos und schüren Misstrauen gegen Griechenland.13 Ein Anlass für antigriechische Meinungsäußerungen ist der Widerspruch zwischen der Verpflichtung zum Schutz der bulgarischen Minderheit und der Konvention zum Bevölkerungsaustausch, die die Aussiedlung von Bulgaren aus griechischem Territorium vorsieht. Die Zeitungen stellen einen Vergleich zwischen der Konvention und Art. 46 des Vertrags von Neuilly-sur-Seine an und bezweifeln die Bereitschaft der griechischen Regierung, Minderheitenschutz und gutnachbarliche Politik zu betreiben.14 Nach dem Ersten Weltkrieg versucht der Premierminister Venizelos die Idee für “GroßGriechenland” zu realisieren, als Nachfolger des Byzantinischen Reiches auf den Gebieten Westthrakien, Smyrna in Kleinasien und unter Anschluss Konstantinopels. Mit dem Vertrag von Neuilly-sur-Seine gelingt es ihm ein Teil von Westthrakien an Griechenland anzuschließen und eine stillschweigende Zusage für den Rest zu bekommen. Selbstverständlich ist die griechische Regierung um die Integration der neu angeschlossenen Territorien bemüht. Diese Bemühungen werden realisiert, indem man die ansässige Bevölkerung aussiedelt und die zurückgelassenen Liegenschaften durch Ansiedlung griechischer Anwohner kolonisiert, so wie es die bulgarisch-griechische Konvention zum Bevölkerungsaustausch vorsieht. Nach den Konventionsbestimmungen soll die bulgarische Minderheit aus Griechenland und die griechische Minderheit aus Bulgarien ausgesiedelt werden. Die Aussiedlung hat freiwillig zu erfolgen, ist aber endgültig. Die Liegenschaften, die zurückgelassen werden, sollen vom Staat ausbezahlt werden. Ausbezahlt werden auch Liegenschaften, die vor dem Inkrafttreten der Konvention verlassen worden sind. Die Konvention wird von den Zeitungen als das erste diplomatische Papier angesehen, in dem die Vertreibung der Bulgaren aus Mazedonien und später aus Westthrakien festgeschrieben wird, und wird dementsprechend negativ beurteilt.15 Diese Konvention ist den Interessen Bulgariens nicht dienlich, weil das Verbleiben bulgarischer Bevölkerung in den an Griechenland angeschlossenen bulgarischen Gebieten, früher oder später ein Anlass sein 12 Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 24.12. und 27.12.1919, auch “Narodna otbrana” vom 12.12.1919. Sieh die Zeitungen “Zarja” vom 15.12.1919 und “Makedonija” vom З.12.1919. Sieh die Zeitungen “Narodna otbrana” vom 13.12.1919 und “Makedonija” vom 29.11.1919. 15 Mit dem Vertrag von Sèvres vom 10. 08. 1920 wird Westthrakien an Griechenland angeschlossen und die Konvention betrifft sowohl Mazedonien als auch Westtrakien. 13 14 könnte, Anspruch auf die Rückgabe der nach dem Krieg weggenommenen Gebiete zu erheben. Solche Ansprüche könnte die griechische Seite nicht anmelden, erstens, weil die griechische Minderheit in Bulgarien nicht so groß ist, und zweitens, weil sie in Gebieten angesiedelt ist, die überwiegend von Bulgaren bewohnt werden und nie zu Griechenland gehört haben. Das sind die Gründe für die Pressekampagne in Bulgarien gegen den Vertrag von Neuilly-surSeine. Nur die Organe der Parteien, die zum Bündnis Bulgariens mit Deutschland beigetragen haben, beteiligen sich nicht daran.16 Sie stehen der Konvention eher positiv gegenüber, weil sie die Anerkennung der Existenz einer bulgarischen Minderheit und das Prinzip der Freiwilligkeit bei der Aussiedlung als ein Plus ansehen und die Rolle dieses Dokuments als für Bulgarien zuträglich einschätzen.17 Die veröffentlichten Materialien sind auf Beschwichtigung der öffentlichen Meinung gerichtet: “Vor allem sind wir befriedigt, dass das Prinzip der Freiwilligkeit der Emigration gilt, dass das schwerwiegendste Argument von Venizelos – die “bulgarischsprachigen Hellenen” – nicht beachtet wird …”18 In diesen Zeitungen werden Materialien aus der französischen Presse über den “gerechten” und “Frieden stiftenden” Charakter des Dokuments ohne Kommentar abgedruckt.19 Das ist an sich ein unbegründeter Optimismus, weil die griechische Seite keine verbindlichen Verpflichtungen in Bezug auf die bulgarische Minderheit übernommen hatte. Denn Venizelos unterzeichnet den Artikel 46 des Vertrags von Neuilly-sur-Seine in der Hoffnung, dass in Kürze ein neuer Vertrag über den Anschluss Westthrakiens an Griechenland folgen wird. Die Verpflichtung zum Minderheitenschutz, die ohne weiteres zu übernehmen sein wird, gedenkt die griechische Regierung durch die Konvention zum Bevölkerungsaustausch zu neutralisieren. Die Publikationen in diesen Zeitungen sind nichts anderes als ein Versuch, die Verantwortung der entsprechenden Parteien für die nationale Katastrophe abzuwälzen. Ansonsten steht die bürgerliche Presse entweder skeptisch der Konvention gegenüber, oder sie lehnt sie entschieden ab. Gemäßigt skeptisch reagiert die progressiv-liberale Zeitung “Bǎlgaria”, in der lediglich Zweifel an der Durchsetzung des Prinzips der Freiwilligkeit und Bedenken gegen die befriedende Rolle der Konvention geäußert werden.20 Im redaktionellen Text zu abgedruckten Materialien aus der französischen Zeitung „Temps„ steht in der Die Zeitungen “Svoboda”, “Bǎlgarska zvezda”, “Prjaporec” – Organ der demokratischen Partei, “Dnevnik” – pro-deutsche Informationszeitung. Eine Ausnahme – die Zeitung “Radikal”, Organ der radikal-demokratischen Partei, die keine Stellung einnimmt. 17 Sieh die Zeitungen “Prjaporec” vom 6.12.1913 und “Dnevnik” vom 5.12.1919. 18 Sieh die Zeitung “Dnevnik” vom 5.12.1919. 19 Sieh die Zeitungen: “Svoboda” vom 5.12.1919, vom 6.12.1919; “Bǎlgarska zvezda” vom 5.12.1919; “Dnevnik” vom 5.12.1919. 20 Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 29.11.1919. 16 Nummer vom 4. Dezember 1919 Folgendes: “…die Zeitung glaubt naiv, dass die Konvention den Balkankonflikten ein Ende setzen wird.” Eine andere Gruppe von Zeitungen polemisiert entschieden gegen die Konvention.21 Am heftigsten ist die Ablehnung der Emigrantenverbände, die sie sowohl in redaktionellen Texten, als auch in Artikeln wie diesen von Metropolit Metodi Kusevič, N. Milev, Vl. Robev u. a. zum Ausdruck bringen.22 Negative Meinungen aus der Presse im Ausland23 werden auch veröffentlicht und die französischen Zeitungen, die den “Frieden stiftenden” Charakter der Konvention preisen, werden heftig kritisiert.24 Es wird der Vorwurf laut, dass das Ziel der Konvention die “Entbulgarisierung” der Gebiete sei25, so dass “sich die griechische Seite auf diese Weise von der Verpflichtung zum Minderheitenschutz entledigt”.26 Im Hinblick auf die bisherige griechische Politik werden auch Zweifel an der Einhaltung des Prinzips der Freiwilligkeit geäußert.27 Eine “Frieden stiftende” Rolle wird der Konvention in den Emigrantenzeitungen völlig abgesprochen.28 Es werden Äußerungen veröffentlicht, die das Misstrauen Griechenlands gegen die Politik von Aleksandǎr Stambolijski erwecken könnten, wie “Es wird die Stunde der Gerechtigkeit schlagen, und dann schlägt die Stunde für Mazedonien”29, oder “Man muss wissen, dass wir, zwangsweise oder ‚freiwillig’ vertrieben, mit aller Kraft danach streben werden, in unsere Heimat, die wir über alles lieben, zurückzukehren.”30 Sieh die Zeitungen: “Narodna otbrana” vom 13.12.1919, “Narod” vom 28.11. 1919, “Zarja” vom 15.12.1919, “Napred” vom 28.12.1919. 22 Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 29.11., 6.12., 10.12., 13.12., 17.12., 20.12., 27.12., 31.12.1919, 3.1.1920 und “Trakijec” vom 7.12.1919. 23 Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 13.12. und 17.12.1919. 24 Sieh die Zeitung “Narodna otbrana” vom 13.12.1919. 25 Sieh die Zeitungen: “Narod” vom 28.11.1919, “Zarja” vom 15.12.1919, “Napred” vom 28.11.1919, “Narodna otbrana” vom 13.11.1919, “Makedonija” vom 10.12., 13.12., 31.12.1919 u.a. 26 Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 10.12., 13.12., 17.12., 31.12.1919 und “Trakijec” vom 7.12.1919. 27 Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 10.12., 13.12., 17.12., 31.12.1919 und “ Zarja” vom 15.12.1919. 28 Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 26.11.1919, “Trakijec” vom 7.12.1919. 29 Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 13.12.1919. 30 Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 10.12.1919. 21 Allerdings wird in keiner Zeitung erwähnt, dass die Konvention auch die bulgarische Bevölkerung von Westthrakien betreffen könnte. Es ist kaum zu glauben, dass dies einfach politische Kurzsichtigkeit gewesen ist. Es ist eher anzunehmen, dass man zu diesem Thema Diskussionen bewusst vermeiden lässt, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass man sich in Bulgarien mit dem Gedanken, dass Westthrakien an Griechenland angeschlossen wird, abgefunden hat. Die Einstellung der bürgerlichen Presse zum bulgarisch-griechischen Vertrag ist durch den Frust über die territorialen, wirtschaftlichen und politischen Verluste geprägt, die Bulgarien in Folge der Friedensvertrags von Neuilly-sur-Seine zu tragen hat. Nur in zwei Zeitungen finden sich keine Materialien über die bulgarisch-griechischen Beziehungen. Die eine Zeitung ist das Organ der regierenden Partei, “Zemedelsko zname”, das die erklärten Absichten von Al. Stambilijski zur Verständigung mit Griechenland und den anderen Balkanländer unterstützt. Die andere Zeitung, die über den Friedensvertrag zwischen Bulgarien und Griechenland nach dem Ersten Weltkrieg keine Kommentare druckt, ist “Rabotničesko delo”, das Organ der kommunistischen Partei. Die Bulgarische Kommunistische Partei (Engsozialisten), die gegen den Krieg gekämpft hatte, sieht den Vertrag von Neuilly-sur-Seine auch als ungerecht und imperialistisch an, lässt aber keine Debatten über die Streitfragen zwischen Bulgarien und Griechenland zu, um nicht Nationalismus und Chauvinismus in der bulgarischen Gesellschaft zu schüren. Unter den Bedingungen einer revolutionären Situation ist die kommunistische Partei die einzige in Bulgarien, die sich für eine demokratische Lösung der Probleme auf dem Balkan im Einvernehmen mit den anderen kommunistischen und sozialistischen Parteien ausspricht. Der Vertrag von Neuilly-sur-Seine macht die Beziehungen zwischen Bulgarien und Griechenland noch komplizierter, erschafft neue Probleme, ohne die vor dem Krieg vorhandenen endgültig zu lösen. Die Einstellung und die Argumentation der bulgarischen Pressse zu den Streitfragen, zeigt deutlich, dass man aus dem eben zu Ende gegangenen Krieg keine Lehre gezogen hat. Hier und da gemäßigt oder indirekt formuliert, aber der Anspruch auf Revision des bulgarischgriechischen Vertrags von Neuilly-sur-Seine wird in der Presse kundgetan. Ausgesprochen nachdrücklich wird diese Fordrung von den Emigrantenkreisen, von den Militärs, den Sozialdemokraten und der progressiv-liberalen Partei erhoben. Dies ist die Einstellung zu dem Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, die in der zeitgenössischen Presse nach dem Krieg kundgetan wurde. Ein anderer interessanter Aspekt ist die Einstellung der Nachfahren zu der Geschichte und den im Krieg gefallenen Kriegsteilnehmern. Im Bezirk Veliko Tǎrnovo sind die Soldaten des 18. Etǎr-Regiments einberufen worden, das bis zur Kapitulation Serbiens dort gekämpft hat. Nach 1916 wird es an die Südgrenze verlegt und kämpft gegen die Truppen der Entente auf griechischem Territorium, sowie, nach dem Eintritt Griechenlands in den Krieg, gegen griechische Truppen. Nach dem Krieg werden, wie die Tradition ist, Soldatendenkmäler in fast allen Ortschaften Bulgariens errichtet. Sie sollen das Gedenken an die Gefallenen für die Nachkommen bewahren. Auch in den Städten und Dörfern der Region um Veliko Tǎrnovo kann man sie überall sehen. An manchen von ihnen sind Fotos der Gefallenen angebracht und man liest die gleichen Familiennamen und sieht Vater und Sohn, beide gefallen auf den Kriegsfeldern. Und die Witwen und Waisen, Mütter und Väter, Verwandte und Bekannte sind am Totensonntag mit Kränzen und Blumen gekommen, um sich vor dem Denkmal und vor den Gefallenen zu verneigen. In vielen Gebirgsdörfern, wo keiner mehr wohnt und die Häuser leer stehen, sind diese Denkmäler das Zeugnis, dass hier Menschen gelebt haben, die ihr Leben für das Vaterland gegeben haben. Und oft sind es die Wanderer, die Blumen niederlegen. Im Anhang sind zwei Soldatendenkmäler in zwei Gebirgsdörfern aus der Region Veliko Tǎrnovo zu sehen. Anhang Soldatendenkmal im Dorf Drenta mit Fotos von Männern mit gleichem Familiennamen, offensichtlich Vater und Sohn. Foto: Mariana Jovevska Soldatendenkmal im Dorf Drenta mit Namen, zwei gleiche Familiennamen. Foto: Mariana Jovevska Soldatendenkmal im Dorf Drenta. Inschrift: Zum Gedenken an die in den Kriegen 1912 – 1918 gefallenen Soldaten. Foto: Mariana Jovevska Soldatendenkmal im heute unbewohnten Dorf Šilkovci mit niedergelegten Blumen. Foto: Mariana Jovevska Soldatendenkmal im Dorf Šilkovci mit niedergelegten Blumen. Foto: Mariana Jovevska