м и р н и я т договор между българи и г ъ р ц и от 1919 година и

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Der Friedensvertrag zwischen Bulgarien und Griechenland von 1919 und die
bulgarische Presse
M. Jovevska
Der Frieden zwischen Bulgarien und Griechenland nach dem Ersten Weltkrieg wird am
27.11.1919 unterzeichnet als Teil des Friedensvertrags von Neuilly-sur-Seine. Die
Regierungen der beiden Länder stehen sich als Verlierer und Sieger gegenüber und beziehen
entgegen gesetzte Positionen. Von den Siegermächten unterstützt, verlangt Griechenland
maximale Entschädigung von Bulgarien, das seinerseits versucht, die Forderungen zu
minimieren. Letztendlich gewinnt die stärkere von den streitenden Parteien, Griechenland, als
Sieger und Verbündeter der Entente. In den Bestimmungen des Vertrages, die die bulgarischgriechischen Beziehungen betreffen, ist vorgesehen1:
1. Verschiebung der Grenze zwischen Bulgarien und Griechenland zugunsten Griechenlands.
2. Rückgabe der von Bulgarien beschlagnahmten Güter und Wertgegenstände, Bezahlung von
Reparationen und als Naturalabgabe – die Bereitstellung eines bestimmten Viehbestands.
3. Vereinbarung zum Schutz der Minderheiten.
4. Konvention zum Bevölkerungsaustausch zwischen Griechenland und Bulgarien.
Erst nach der Unterzeichnung des Friedensvertrags werden in der Presse klare und
argumentierte Positionen zu den bulgarisch-griechischen Beziehungen bezogen. Obwohl es
eine Nachkriegszensur gibt, kann man die unterschiedlichen Positionen der politischen
Parteien erkennen.2
Durch den Vertrag von Neuilly-sur-Seine verliert Bulgarien den Zugang zur Ägäis – die
Südgrenze verläuft nun über den Kamm des Rhodopengebirges. Westthrakien, das sowohl
wirtschaftlich, als auch ethnisch mit Bulgarien eng verbunden war, wird abgetrennt und
kommt unter die Administration der Entente. Ein Teil von diesen Gebieten wird sofort an
Griechenland angeschlossen, den Rest soll es etwas später bekommen. Die Abtrennung von
Westthrakien stellt für Bulgarien einen großen Verlust dar und ist ein Schritt in Richtung
„Groß-Griechenland”, d.h. Griechenlands Anspruch, das Byzantinische Reich auf den
Anmerkungen
Vertrag von Neuilly-sur-Seine, Art. 21, 27, 49-67, 125-127. Dazu sieh: B. Kesjakov. Prinos kǎm
diplomatičeskata istorija na Bǎlgarija 1878-1925 [Beitrag zur Geschichte der bulgarischen Diplomatie], Band I,
Sofia 1925, S. 84-87; B. Kesjakov. Prinos kǎm diplomatičeskata istorija na Bǎlgarija 1878-1925 [Beitrag zur
Geschichte der bulgarischen Diplomatie], Band II, Sofia 1926, S. 68-70, 81, 86-102, 160, 169-172.
2
Sieh die Zeitungen “Svoboda [Freiheit]” vom 2. 12. 1919 ,”Prjaporec [Banner]” vom 23.12.1919, “Bǎlgarska
zvezda [Bulgarischer Stern]” vom 26.11.1919, “Makedonija” vom 13.12. 1919, 29.11.1919 und vom 1. und
3.1.1920.
1
Territorien von West- und Ostthrakien, dem Smyrna-Gebiet in Kleinasien und unter
Anschluss von Konstantinopel wiederherzustellen.
Der bereits vollzogene Anschluss bulgarischer Territorien an Griechenland wird in der Presse
nicht kommentiert. Das Interesse der Öffentlichkeit gilt Westthrakien, das unter die
Administration der Entente gebracht wird, und die kleinen Gebiete (ein Teil des Bezirkes
Paschmakli), die Teil Griechenlands werden, stehen nicht im Mittelpunkt des Interesses. In
nationalistisch ausgerichteten Zeitungen werden Äußerungen von Venizelos aus der fremden
Presse übernommen, in denen Ansprüche Griechenlands auf Westthrakien angemeldet
werden3.
In den Zeitungen “Trakijets” und “Zarja” wird über griechische Versuche zur Kolonisierung
in zu Bulgarien gehörenden thrakischen Gebieten berichtet4. Ungeachtet dessen, wird in den
Zeitungen nicht einmal die Vermutung laut, dass Westthrakien Teil Griechenlands wird, um
nicht den Eindruck zu erwecken, dass dies vielleicht akzeptiert wird. Auch die Frage der
wirtschaftlichen Wiedergutmachung, der Reparationen an Griechenland, wird nicht explizit
diskutiert. Die Tageszeitungen widmen ihre Aufmerksamkeit eher den politischen Fragen,
weil sie in höherem Maße mit dem Nationalismus der Zeit einhergehen. Wenn die Zeitungen
überhaupt die wirtschaftlichen Kontakte ins Auge fassen, so geschieht dies im
Zusammenhang mit den politischen Interessen. Zum Beispiel erklären die Zeitung “Dnevnik”5
und das Organ der progressiv-liberalen Partei “Bǎlgaria” 6 die schlechter gewordenen
Lebensbedingungen im besetzten Thrakien damit, dass der Schmuggel aus Thrakien nach
Griechenland enorm gestiegen ist. Politisches Ziel dieser Materialien ist, zu suggerieren, dass
für Westthrakien keine guten Aussichten bestehen, wenn es an das “verarmte” Griechenland
angeschlossen wird. Ein weiteres Beispiel für die Nicht-Beachtung der wirtschaftlichen
Beziehungen zwischen den beiden Ländern sind fehlende Informationen über die
Normalisierung des Handels zwischen Bulgarien und Griechenland. Wenn man den Angaben
im statistischen Gesamtjahresbuch Bulgariens berücksichtigt, belaufen sich die griechischen
Einfuhren nach Bulgarien für das Jahr 1919 auf 53 341 Lew, d. h. sie sind um 53 000 Lew
höher im Vergleich zu dem Kriegsjahr 1917.7
Dafür aber wird die Minderheitenfrage in der bulgarischen Presse sehr eingehend behandelt.
Bis zum Jahr 1919 wurden in Griechenland Personen, die zu der bulgarischen Minderheit
gehören, als “slawischsprachige Hellenen” bezeichnet, d. h. Griechen, die im Laufe des
Sieh die Zeitung “Zarja” vom 31.10. und 14.12.1919.
Die Zeitungen “Trakijec” vom 7.12.1919 und “ Zarja” vom 25.12. 1919.
5
Sieh die Zeitung “Dnevnik” vom 16.12.1919.
6
Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 13.12.1919.
7
Sieh: Obšt Godišnik za Bǎlgarija [Gesamtes Jahrbuch für Bulgarien] Sofia 1922, S. 475.
3
4
Jahrhunderte langen Zusammenlebens mit den Bulgaren die bulgarische Sprache
übernommen haben. Mit der Konvention zum Bevölkerungsaustausch anerkennt
Griechenland zum ersten Mal in der Geschichte die Existenz einer bulgarischen Minderheit
im Lande. Gleichzeitig ist Griechenland das erste Nachbarland Bulgariens, das sich mit Art.
46 des Vertrags von Neuilly-sur-Seine verpflichtet, eine Vereinbarung zum Schutz der
bulgarischen Minderheit zu unterzeichnen. Andererseits wird nach den Bestimmungen des
Vertrags Bulgarien verpflichtet, zum Schutz der griechischen Minderheit öffentliche
Minderheiteneinrichtungen zu gründen und Geldmittel im Staatshaushalt und in den
Gemeindehaushalten vorzusehen, die zur Unterstützung von Erziehungs-, Religions- und
Wohlfahrtsmaßnahmen unter den Minderheiten dienen sollen.8
Die Frage des Minderheitenschutzes ist aber nicht gerecht und endgültig gelöst worden.
Während Bulgarien mit dem Vertrag von Neuilly-sur-Seine die Vereinbarung zum
Minderheitenschutz unterzeichnet, hat sich Griechenland nur dazu verpflichtet, obwohl im
Lande eine große Anzahl von Bulgaren verbleibt. Aus diesem Anlass wird in den
Presseorganen der volksliberalen und jungliberalen Partei, “Svoboda” und “Bǎlgarska
zwezda”, Unmut geäußert. Die Zeitungen sind nur deshalb etwas zurückhaltender, weil durch
ihre Mitwirkung für die Kriegsbeteiligung Bulgariens auf Seiten Deutschlands beide Parteien
die Schuld an der nationalen Katastrophe mittragen. In den Nummern vom 12. Dezember
1919 veröffentlichen die Zeitungen lediglich den Brief der beiden Mitglieder des
Balkankomitees und Verfechter bulgarischer Interessen, des Journalisten James David
Bourchier (Baucher) und Lord Noel-Buxton. In ihrem Brief erheben die beiden Engländer
Protest gegen den ungerechten Vertrag von Neuilly-sur-Seine und charakterisieren ihn
folgendermaßen: “Ohne Übertreibung ist dieser Vertrag die zynischste Verhöhnung der
Prinzipien der Selbstbestimmung der Völker durch die Konferenz.”
Die Zeitung „Bǎlgaria”, Organ der progressiv-liberalen Partei, Koalitionspartei in der
Regierung von Aleksandǎr Stambolijski, protestiert vehement gegen das Fehlen von
verbindlichen Bestimmungen für Griechenland in Sachen Schutz der bulgarischen
Minderheit. In zwei Nummern erscheinen Protestmaterialien: der Brief von Baucher/Buxton9
und der Protest des Balkankomitees in England.10 Der Grund beider Protestbekundungen:
“Das Fehlen von Bestimmungen für Griechenland zum Minderheitenschutz, so wie sie
Bulgarien auferlegt werden.” 11
Sieh die Zeitung “Bǎlgarska zvezda” vom 12.12.1919.
Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 12.12.1919.
10
Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 20.12.1919.
11
Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 20.12.1919.
8
9
Der Brief von Baucher und der Protest des Balkankomitees werden auch von Zeitungen
veröffentlicht, die nationalistische Positionen vertreten.12 Emigrationskreise und Parteien, die
keine Mitwirkung für die Beteiligung Bulgariens am Ersten Weltkrieg auf Seiten
Deutschlands hatten, starten eine Kampagne gegen die griechische Regierung bezüglich der
bulgarischen Minderheit. Sie betonen die antibulgarische Politik von König Konstantin und
Venizelos und schüren Misstrauen gegen Griechenland.13 Ein Anlass für antigriechische
Meinungsäußerungen ist der Widerspruch zwischen der Verpflichtung zum Schutz der
bulgarischen Minderheit und der Konvention zum Bevölkerungsaustausch, die die
Aussiedlung von Bulgaren aus griechischem Territorium vorsieht. Die Zeitungen stellen einen
Vergleich zwischen der Konvention und Art. 46 des Vertrags von Neuilly-sur-Seine an und
bezweifeln
die
Bereitschaft
der
griechischen
Regierung,
Minderheitenschutz
und
gutnachbarliche Politik zu betreiben.14
Nach dem Ersten Weltkrieg versucht der Premierminister Venizelos die Idee für “GroßGriechenland” zu realisieren, als Nachfolger des Byzantinischen Reiches auf den Gebieten
Westthrakien, Smyrna in Kleinasien und unter Anschluss Konstantinopels. Mit dem Vertrag
von Neuilly-sur-Seine gelingt es ihm ein Teil von Westthrakien an Griechenland
anzuschließen und eine stillschweigende Zusage für den Rest zu bekommen.
Selbstverständlich ist die griechische Regierung um die Integration der neu angeschlossenen
Territorien bemüht. Diese Bemühungen werden realisiert, indem man die ansässige
Bevölkerung aussiedelt und die zurückgelassenen Liegenschaften durch Ansiedlung
griechischer Anwohner kolonisiert, so wie es die bulgarisch-griechische Konvention zum
Bevölkerungsaustausch vorsieht. Nach den Konventionsbestimmungen soll die bulgarische
Minderheit aus Griechenland und die griechische Minderheit aus Bulgarien ausgesiedelt
werden. Die Aussiedlung hat freiwillig zu erfolgen, ist aber endgültig. Die Liegenschaften,
die zurückgelassen werden, sollen vom Staat ausbezahlt werden. Ausbezahlt werden auch
Liegenschaften, die vor dem Inkrafttreten der Konvention verlassen worden sind.
Die Konvention wird von den Zeitungen als das erste diplomatische Papier angesehen, in dem
die Vertreibung der Bulgaren aus Mazedonien und später aus Westthrakien festgeschrieben
wird, und wird dementsprechend negativ beurteilt.15 Diese Konvention ist den Interessen
Bulgariens nicht dienlich, weil das Verbleiben bulgarischer Bevölkerung in den an
Griechenland angeschlossenen bulgarischen Gebieten, früher oder später ein Anlass sein
12
Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 24.12. und 27.12.1919, auch “Narodna otbrana” vom 12.12.1919.
Sieh die Zeitungen “Zarja” vom 15.12.1919 und “Makedonija” vom З.12.1919.
Sieh die Zeitungen “Narodna otbrana” vom 13.12.1919 und “Makedonija” vom 29.11.1919.
15
Mit dem Vertrag von Sèvres vom 10. 08. 1920 wird Westthrakien an Griechenland angeschlossen und die
Konvention betrifft sowohl Mazedonien als auch Westtrakien.
13
14
könnte, Anspruch auf die Rückgabe der nach dem Krieg weggenommenen Gebiete zu
erheben. Solche Ansprüche könnte die griechische Seite nicht anmelden, erstens, weil die
griechische Minderheit in Bulgarien nicht so groß ist, und zweitens, weil sie in Gebieten
angesiedelt ist, die überwiegend von Bulgaren bewohnt werden und nie zu Griechenland
gehört haben.
Das sind die Gründe für die Pressekampagne in Bulgarien gegen den Vertrag von Neuilly-surSeine. Nur die Organe der Parteien, die zum Bündnis Bulgariens mit Deutschland beigetragen
haben, beteiligen sich nicht daran.16 Sie stehen der Konvention eher positiv gegenüber, weil
sie die Anerkennung der Existenz einer bulgarischen Minderheit und das Prinzip der
Freiwilligkeit bei der Aussiedlung als ein Plus ansehen und die Rolle dieses Dokuments als
für Bulgarien zuträglich einschätzen.17 Die veröffentlichten Materialien sind auf
Beschwichtigung der öffentlichen Meinung gerichtet: “Vor allem sind wir befriedigt, dass das
Prinzip der Freiwilligkeit der Emigration gilt, dass das schwerwiegendste Argument von
Venizelos – die “bulgarischsprachigen Hellenen” – nicht beachtet wird …”18 In diesen
Zeitungen werden Materialien aus der französischen Presse über den “gerechten” und
“Frieden stiftenden” Charakter des Dokuments ohne Kommentar abgedruckt.19 Das ist an sich
ein unbegründeter Optimismus, weil die griechische Seite keine verbindlichen
Verpflichtungen in Bezug auf die bulgarische Minderheit übernommen hatte. Denn Venizelos
unterzeichnet den Artikel 46 des Vertrags von Neuilly-sur-Seine in der Hoffnung, dass in
Kürze ein neuer Vertrag über den Anschluss Westthrakiens an Griechenland folgen wird. Die
Verpflichtung zum Minderheitenschutz, die ohne weiteres zu übernehmen sein wird, gedenkt
die griechische Regierung durch die Konvention zum Bevölkerungsaustausch zu
neutralisieren.
Die Publikationen in diesen Zeitungen sind nichts anderes als ein Versuch, die Verantwortung
der entsprechenden Parteien für die nationale Katastrophe abzuwälzen.
Ansonsten steht die bürgerliche Presse entweder skeptisch der Konvention gegenüber, oder
sie lehnt sie entschieden ab. Gemäßigt skeptisch reagiert die progressiv-liberale Zeitung
“Bǎlgaria”, in der lediglich Zweifel an der Durchsetzung des Prinzips der Freiwilligkeit und
Bedenken gegen die befriedende Rolle der Konvention geäußert werden.20 Im redaktionellen
Text zu abgedruckten Materialien aus der französischen Zeitung „Temps„ steht in der
Die Zeitungen “Svoboda”, “Bǎlgarska zvezda”, “Prjaporec” – Organ der demokratischen Partei, “Dnevnik” –
pro-deutsche Informationszeitung. Eine Ausnahme – die Zeitung “Radikal”, Organ der radikal-demokratischen
Partei, die keine Stellung einnimmt.
17
Sieh die Zeitungen “Prjaporec” vom 6.12.1913 und “Dnevnik” vom 5.12.1919.
18
Sieh die Zeitung “Dnevnik” vom 5.12.1919.
19
Sieh die Zeitungen: “Svoboda” vom 5.12.1919, vom 6.12.1919; “Bǎlgarska zvezda” vom 5.12.1919;
“Dnevnik” vom 5.12.1919.
20
Sieh die Zeitung “Bǎlgarija” vom 29.11.1919.
16
Nummer vom 4. Dezember 1919 Folgendes: “…die Zeitung glaubt naiv, dass die Konvention
den Balkankonflikten ein Ende setzen wird.”
Eine andere Gruppe von Zeitungen polemisiert entschieden gegen die Konvention.21 Am
heftigsten ist die Ablehnung der Emigrantenverbände, die sie sowohl in redaktionellen
Texten, als auch in Artikeln wie diesen von Metropolit Metodi Kusevič, N. Milev, Vl.
Robev u. a. zum Ausdruck bringen.22 Negative Meinungen aus der Presse im Ausland23
werden auch veröffentlicht und die französischen Zeitungen, die den “Frieden stiftenden”
Charakter der Konvention preisen, werden heftig kritisiert.24 Es wird der Vorwurf laut, dass
das Ziel der Konvention die “Entbulgarisierung” der Gebiete sei25, so dass “sich die
griechische Seite auf diese Weise von der Verpflichtung zum Minderheitenschutz
entledigt”.26 Im Hinblick auf die bisherige griechische Politik werden auch Zweifel an der
Einhaltung des Prinzips der Freiwilligkeit geäußert.27 Eine “Frieden stiftende” Rolle wird
der Konvention in den Emigrantenzeitungen völlig abgesprochen.28 Es werden Äußerungen
veröffentlicht, die das Misstrauen Griechenlands gegen die Politik von Aleksandǎr
Stambolijski erwecken könnten, wie “Es wird die Stunde der Gerechtigkeit schlagen, und
dann schlägt die Stunde für Mazedonien”29, oder “Man muss wissen, dass wir, zwangsweise
oder ‚freiwillig’ vertrieben, mit aller Kraft danach streben werden, in unsere Heimat, die wir
über alles lieben, zurückzukehren.”30
Sieh die Zeitungen: “Narodna otbrana” vom 13.12.1919, “Narod” vom 28.11. 1919, “Zarja” vom
15.12.1919, “Napred” vom 28.12.1919.
22
Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 29.11., 6.12., 10.12., 13.12., 17.12., 20.12., 27.12., 31.12.1919,
3.1.1920 und “Trakijec” vom 7.12.1919.
23
Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 13.12. und 17.12.1919.
24
Sieh die Zeitung “Narodna otbrana” vom 13.12.1919.
25
Sieh die Zeitungen: “Narod” vom 28.11.1919, “Zarja” vom 15.12.1919, “Napred” vom 28.11.1919,
“Narodna otbrana” vom 13.11.1919, “Makedonija” vom 10.12., 13.12., 31.12.1919 u.a.
26
Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 10.12., 13.12., 17.12., 31.12.1919 und “Trakijec” vom 7.12.1919.
27
Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 10.12., 13.12., 17.12., 31.12.1919 und “ Zarja” vom 15.12.1919.
28
Sieh die Zeitungen: “Makedonija” vom 26.11.1919, “Trakijec” vom 7.12.1919.
29
Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 13.12.1919.
30
Sieh die Zeitung “Makedonija” vom 10.12.1919.
21
Allerdings wird in keiner Zeitung erwähnt, dass die Konvention auch die bulgarische
Bevölkerung von Westthrakien betreffen könnte. Es ist kaum zu glauben, dass dies einfach
politische Kurzsichtigkeit gewesen ist. Es ist eher anzunehmen, dass man zu diesem Thema
Diskussionen bewusst vermeiden lässt, um nicht den Eindruck zu erwecken, dass man sich
in Bulgarien mit dem Gedanken, dass Westthrakien an Griechenland angeschlossen wird,
abgefunden hat.
Die Einstellung der bürgerlichen Presse zum bulgarisch-griechischen Vertrag ist durch den
Frust über die territorialen, wirtschaftlichen und politischen Verluste geprägt, die Bulgarien
in Folge der Friedensvertrags von Neuilly-sur-Seine zu tragen hat.
Nur in zwei Zeitungen finden sich keine Materialien über die bulgarisch-griechischen
Beziehungen. Die eine Zeitung ist das Organ der regierenden Partei, “Zemedelsko zname”,
das die erklärten Absichten von Al. Stambilijski zur Verständigung mit Griechenland und
den anderen Balkanländer unterstützt.
Die andere Zeitung, die über den Friedensvertrag zwischen Bulgarien und Griechenland
nach dem Ersten Weltkrieg keine Kommentare druckt, ist “Rabotničesko delo”, das Organ
der kommunistischen Partei. Die Bulgarische Kommunistische Partei (Engsozialisten), die
gegen den Krieg gekämpft hatte, sieht den Vertrag von Neuilly-sur-Seine auch als ungerecht
und imperialistisch an, lässt aber keine Debatten über die Streitfragen zwischen Bulgarien
und Griechenland zu, um nicht Nationalismus und Chauvinismus in der bulgarischen
Gesellschaft zu schüren. Unter den Bedingungen einer revolutionären Situation ist die
kommunistische Partei die einzige in Bulgarien, die sich für eine demokratische Lösung der
Probleme auf dem Balkan im Einvernehmen mit den anderen kommunistischen und
sozialistischen Parteien ausspricht.
Der Vertrag von Neuilly-sur-Seine macht die Beziehungen zwischen Bulgarien und
Griechenland noch komplizierter, erschafft neue Probleme, ohne die vor dem Krieg
vorhandenen endgültig zu lösen.
Die Einstellung und die Argumentation der bulgarischen Pressse zu den Streitfragen, zeigt
deutlich, dass man aus dem eben zu Ende gegangenen Krieg keine Lehre gezogen hat. Hier
und da gemäßigt oder indirekt formuliert, aber der Anspruch auf Revision des bulgarischgriechischen Vertrags von Neuilly-sur-Seine wird in der Presse kundgetan. Ausgesprochen
nachdrücklich wird diese Fordrung von den Emigrantenkreisen, von den Militärs, den
Sozialdemokraten und der progressiv-liberalen Partei erhoben.
Dies ist die Einstellung zu dem Friedensvertrag von Neuilly-sur-Seine, die in der
zeitgenössischen Presse nach dem Krieg kundgetan wurde. Ein anderer interessanter Aspekt
ist die Einstellung der Nachfahren zu der Geschichte und den im Krieg gefallenen
Kriegsteilnehmern. Im Bezirk Veliko Tǎrnovo sind die Soldaten des 18. Etǎr-Regiments
einberufen worden, das bis zur Kapitulation Serbiens dort gekämpft hat. Nach 1916 wird es an
die Südgrenze verlegt und kämpft gegen die Truppen der Entente auf griechischem
Territorium, sowie, nach dem Eintritt Griechenlands in den Krieg, gegen griechische Truppen.
Nach dem Krieg werden, wie die Tradition ist, Soldatendenkmäler in fast allen Ortschaften
Bulgariens errichtet. Sie sollen das Gedenken an die Gefallenen für die Nachkommen
bewahren. Auch in den Städten und Dörfern der Region um Veliko Tǎrnovo kann man sie
überall sehen. An manchen von ihnen sind Fotos der Gefallenen angebracht und man liest
die gleichen Familiennamen und sieht Vater und Sohn, beide gefallen auf den
Kriegsfeldern. Und die Witwen und Waisen, Mütter und Väter, Verwandte und Bekannte
sind am Totensonntag mit Kränzen und Blumen gekommen, um sich vor dem Denkmal und
vor den Gefallenen zu verneigen.
In vielen Gebirgsdörfern, wo keiner mehr wohnt und die Häuser leer stehen, sind diese
Denkmäler das Zeugnis, dass hier Menschen gelebt haben, die ihr Leben für das Vaterland
gegeben haben. Und oft sind es die Wanderer, die Blumen niederlegen.
Im Anhang sind zwei Soldatendenkmäler in zwei Gebirgsdörfern aus der Region Veliko
Tǎrnovo zu sehen.
Anhang
Soldatendenkmal im Dorf Drenta mit Fotos von Männern mit gleichem Familiennamen, offensichtlich Vater und
Sohn.
Foto: Mariana Jovevska
Soldatendenkmal im Dorf Drenta mit Namen, zwei gleiche Familiennamen.
Foto: Mariana Jovevska
Soldatendenkmal im Dorf Drenta.
Inschrift: Zum Gedenken an die in den Kriegen 1912 – 1918 gefallenen Soldaten.
Foto: Mariana Jovevska
Soldatendenkmal im heute unbewohnten Dorf Šilkovci mit niedergelegten Blumen.
Foto: Mariana Jovevska
Soldatendenkmal im Dorf Šilkovci mit niedergelegten Blumen.
Foto: Mariana Jovevska
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