evangelische dekanatämter

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LANDESKIRCHLICHER PREIS IM FACH EVANGELISCHE RELIGIONSLEHRE
Paul-Schempp-Preis
Die Evangelische Landeskirche vergibt ab dem Schuljahr 2005/05 für hervorragende Leistungen im
Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis an Haupt-, Werkreal-, Realschulen, allgemein
bildende und berufliche Gymnasien. Der Preis bringt die Anerkennung und Wertschätzung der von
Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule geleisteten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck.
Den bisherigen Abitur-Preis gibt es in der seitherigen Form nicht mehr.
Der Preis wird nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul
Schempp (1900-1959) benannt.
Als Voraussetzung für die Verleihung eines Preises gilt:
-
in der Hauptschule/Werkrealschule/Realschule:
Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer
religionsbezogenen Abschlussprüfung.
-
im Gymnasium
14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen
oder mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur
Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“.
Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung des Preises,
entscheidet die Fachschaft, wer den Preis bekommen soll.
Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen. Der Antrag wird
bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt und enthält Angaben über
Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht),
Name und Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers, erbrachte Leistung.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und deinem Buchgutschein.
Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die
Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt Name und Wohnort der Schülerin bzw. des Schülers,
erbrachte Leistung.
Die Preise werden bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht.
In Kultus und Unterricht 9 / 2005 vom 2. Mai 2005 wurde im nicht - amtlichen Teil (Seite N 32) die
Information zum Paul – Schempp - Preis veröffentlicht.
Antrags-Formular s. S. 2
Absender:
Evang. Dekanatämter
Esslingen, Bernhausen, Nürtingen, Kirchheim/Teck
- Büro der Schuldekane Unterboihinger Straße 9
73240 Wendlingen
Paul-Schempp-Preis
Landeskirchlicher Preis für herausragende Leistungen im Fach Evangelische
Religion bei Abschlussprüfungen in Hauptschulen und Realschulen sowie im Abitur.
Der Preis ist benannt nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor
Paul Schempp (1900-1959). Er besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.
Antrag der Religionslehrerin/
des Religionslehrers:
Schule:
Hauptschule
Schulart
Realschule
Gymnasium
Name der Schülerin / des
Schülers
Wohnort der Schülerin / des
Schülers
Halbjahresinformation der
Abschlussklasse
Prüfungen
Leistung Gymnasium
Neigungsfach:
Nebenfach:
1. Halbjahr
3. Halbjahr
Leistung
Hauptschule / Realschule
2. Halbjahr
4. Halbjahr
Abitur
Schriftlich:
Mündlich:
Seminarkurs
Datum und Unterschrift der
Religionslehrerin / des
Religionslehrers
Bitte schicken Sie den Antrag an das Büro der Schuldekane.
Fax: 07024/4092119, Mail: [email protected] oder [email protected]
Voraussetzungen für den Preis:
Hauptschule / Werkrealschule / Realschule:
Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer
religionsbezogenen Abschlussprüfung.
Gymnasium:
14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder
mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur
Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“.
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