Paul Schempp Preis Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religionslehre Die Evangelische Landeskirche vergibt für hervorragende Leistungen bei den Abschlussprüfungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis an Haupt-, Werkreal-, Realschulen und an Gymnasien. Der Preis bringt die Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule geleisteten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck. Der Preis ist nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (geb. 1900 in Stuttgart- gest.1959 in Bonn) benannt. Paul Schempp wuchs in einer Handwerkerfamilie auf, die vom württembergischen Pietismus geprägt war. Er verkörperte seine theologische Überzeugung glaubwürdig und konsequent mit seinem ganzen Leben: So gründete er 1930 zusammen mit seinem Kollegen und Freund Hermann Diem die „Kirchlich-Theologische Sozietät“, die sich der Theologie Karl Barths verpflichtet wusste. 1933 wurde er wegen antinationalsozialistischer Äußerungen aus dem Schuldienst entlassen. Als Mitstreiter des radikalen Flügels der "Bekennenden Kirche" wurde er zum beständigen Kritiker und Mahner seiner Kirche sowie kirchlicher Anpassungsbestrebungen gegenüber dem Nationalsozialismus, die letztlich 1939 zu seiner Amtsenthebung führten. Nach Kriegsende trat er für einen demokratischen Neubeginn im Geiste der Stuttgarter Schulderklärung ein. Auch war ihm an einer Konkretisierung der in der Schulderklärung abstrakt gehaltenen Schuld gelegen. 1958 berief ihn die Universität in Bonn zum Theologieprofessor für Praktische und Systematische Theologie; nach nur knapp einjähriger Lehrzeit verstarb er dort am 4. Juni 1959. 1) Voraussetzung: in der Hauptschule / Werkrealschule / Realschule: Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer religionsbezogenen Abschlussprüfung im Gymnasium: 14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“. Pro Schule und Schuljahr wird nur ein Preis vergeben. Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung des Preises, entscheidet die Fachschaft, wer den Preis bekommen soll. 2) Übergabe Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen. 3) Antrag Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin, erbrachte Leistung. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein. Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt den Namen des Schülers bzw. der Schülerin, den Namen der Schule sowie die erbrachte Leistung. Absender: An die Evangelischen Dekanatämter Reutlingen, Bad Urach und Münsingen Schuldekan Ulrich Ruck Lederstraße 81 72764 Reutlingen Paul-Schempp-Preis Landeskirchlicher Preis für herausragende Leistungen im Fach Evangelische Religion bei Abschlussprüfungen in Hauptschulen und Realschulen sowie im Abitur. Der Preis ist benannt nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (1900-1959). Er besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein. Antrag der Religionslehrerin/ des Religionslehrers: Schule: Hauptschule Schulart Realschule Gymnasium Name der Schülerin / des Schülers Wohnort der Schülerin / des Schülers Halbjahresinformation der Abschlussklasse Prüfungen Leistung Gymnasium Neigungsfach: Nebenfach: 1. Halbjahr 3. Halbjahr Leistung Hauptschule / Realschule 2. Halbjahr Datum und Unterschrift der Religionslehrerin / des Religionslehrers Bitte schicken Sie den Antrag an unser Büro Per Fax: 07121/312459 Per Mail: [email protected] 4. Halbjahr Abitur Schriftlich: Mündlich: Seminarkurs