Absender: Evang. Dekanatämter Freudenstadt und Sulz Schuldekan Hans Jörg Dieter Forststr. 3 72250 Freudenstadt Tel. 07441 919 550 Paul-Schempp-Preis Landeskirchlicher Preis für herausragende Leistungen im Fach Evangelische Religion. Der Preis ist benannt nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (1900-1959). Er besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein. Antrag der Religionslehrerin/ des Religionslehrers: Schule: Schulart:: Name der Schülerin / des Schülers Wohnort der Schülerin / des Schülers Halbjahresinformation der Abschlussklasse Prüfungen Leistung Gymnasium Neigungsfach: Nebenfach: 1. Halbjahr 3. Halbjahr Leistung Hauptschule / Werkrealschule / Realschule / Berufsschule 2. Halbjahr 4. Halbjahr Abitur Schriftlich: Mündlich: Leistung Gemeinschaftsschulen und Walddorfschulen: Leistung an Sonder- und Förderschulen: Datum und Unterschrift der Religionslehrerin / des Religionslehrers Bitte schicken Sie den Antrag an das Büro des Schuldekans. Fax 07441 919 553 Email: [email protected] Seminarkurs Die Evangelische Landeskirche vergibt ab dem Schuljahr 2004/2005 für hervorragende Leistungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis. Der Preis bringt die Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule geleis-teten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck. Der Preis wird nach dem Württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (1900 – 1959) benannt. Als Voraussetzung für die Verleihung eines Preises gilt: a) an der Hauptschule / Werkrealschule / Realschule/ Berufsschule (2 BFS, BK): Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer religionsbezogenen Abschlussprüfung b) am Gymnasium: 14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder mündlichen Abiturprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“ c) an Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen ist entsprechend des Schulabschlusses a) bzw. b) zu verfahren d) an Sonder- und Förderschulen wird analog verfahren wie a) bzw. b); sollte im Abschluss keine Note erteilt werden, sondern Lernleistungen verbal beschrieben wer-den, kann eine Schülerin bzw. ein Schüler aufgrund herausragenden Engagements, vorbildlicher Teilnahme bzw. Aktivität z.B. an einem Projekt für den Preis vorgeschlagen werden. Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung des Preises, entscheidet die Fachschaft, wer den Preis bekommen soll. Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen. Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin, erbrachte Leistung. Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein. Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin, Name der Schule, erbrachte Leistung. Die Preise werden bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht. Stuttgart, den 31. März 2005, Änderung vom 16.April 2013 gez. Carmen Rivuzumwami Referat für Religionsunterricht und Schule