Paul-Schempp-Preis - Schuldekan für Freudenstadt und Sulz

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Absender:
Evang. Dekanatämter Freudenstadt und Sulz
Schuldekan Hans Jörg Dieter
Forststr. 3
72250 Freudenstadt
Tel. 07441 919 550
Paul-Schempp-Preis
Landeskirchlicher Preis für herausragende Leistungen im
Fach Evangelische Religion.
Der Preis ist benannt nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor
Paul Schempp (1900-1959). Er besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.
Antrag der Religionslehrerin/
des Religionslehrers:
Schule:
Schulart::
Name der Schülerin / des
Schülers
Wohnort der Schülerin / des
Schülers
Halbjahresinformation der
Abschlussklasse
Prüfungen
Leistung Gymnasium
Neigungsfach:
Nebenfach:
1. Halbjahr
3. Halbjahr
Leistung
Hauptschule / Werkrealschule /
Realschule / Berufsschule
2. Halbjahr
4. Halbjahr
Abitur
Schriftlich:
Mündlich:
Leistung
Gemeinschaftsschulen und
Walddorfschulen:
Leistung an
Sonder- und Förderschulen:
Datum und Unterschrift der
Religionslehrerin / des
Religionslehrers
Bitte schicken Sie den Antrag an das Büro des Schuldekans.
Fax 07441 919 553
Email: [email protected]
Seminarkurs
Die Evangelische Landeskirche vergibt ab dem Schuljahr 2004/2005 für hervorragende
Leistungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis. Der Preis bringt die
Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule
geleis-teten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck.
Der Preis wird nach dem Württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und
Theologieprofessor Paul Schempp (1900 – 1959) benannt.
Als Voraussetzung für die Verleihung eines Preises gilt:
a) an der Hauptschule / Werkrealschule / Realschule/ Berufsschule (2 BFS, BK):
Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in
einer religionsbezogenen Abschlussprüfung
b) am Gymnasium: 14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder mündlichen Abiturprüfung, gegebenenfalls auch im
Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum
und Kultur“
c) an Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen ist entsprechend des
Schulabschlusses a) bzw. b) zu verfahren
d) an Sonder- und Förderschulen wird analog verfahren wie a) bzw. b); sollte im Abschluss keine Note erteilt werden, sondern Lernleistungen verbal beschrieben wer-den,
kann eine Schülerin bzw. ein Schüler aufgrund herausragenden Engagements,
vorbildlicher Teilnahme bzw. Aktivität z.B. an einem Projekt für den Preis vorgeschlagen
werden.
Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung des
Preises, entscheidet die Fachschaft, wer den Preis bekommen soll.
Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen.
Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt
und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem
Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin, erbrachte Leistung.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.
Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die
Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt Name und Wohnort des Schülers bzw. der
Schülerin, Name der Schule, erbrachte Leistung.
Die Preise werden bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht.
Stuttgart, den 31. März 2005, Änderung vom 16.April 2013
gez. Carmen Rivuzumwami
Referat für Religionsunterricht und Schule
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