Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religion

Werbung
Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religionslehre
„Paul-Schempp-Preis“
Die Evangelische Landeskirche vergibt ab dem Schuljahr 2004/2005 für hervorragende Leistungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis. Der Preis
bringt die Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im
Raum der Schule geleis-teten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck.
Der Preis wird nach dem Württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor Paul Schempp (1900 – 1959) benannt.
Als Voraussetzung für die Verleihung eines Preises gilt:
a) an der Hauptschule / Werkrealschule / Realschule/ Berufsschule (2 BFS, BK): Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in
einer religionsbezogenen Abschlussprüfung
b) am Gymnasium: 14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der
Kurs-stufe und der schriftlichen oder mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls
auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs
„Christentum und Kultur“
c) an Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen ist entsprechend des Schulabschlusses a) bzw. b) zu verfahren
d) an Sonder- und Förderschulen wird analog verfahren wie a) bzw. b); sollte im Abschluss keine Note erteilt werden, sondern Lernleistungen verbal beschrieben werden, kann eine Schülerin bzw. ein Schüler aufgrund herausragenden Engagements,
vorbildlicher Teilnahme bzw. Aktivität z.B. an einem Projekt für den Preis vorgeschlagen werden.
Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung
des Preises, entscheidet die Fachschaft, wer den Preis bekommen soll.
Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen.
Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan
gestellt und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht
eindeutig aus dem Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers
bzw. der Schülerin, er-brachte Leistung.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.
Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan /
die Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt Name und Wohnort des Schülers bzw.
der Schülerin, Name der Schule, erbrachte Leistung.
Die Preise werden bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht.
Stuttgart, den 31. März 2005, Änderung vom 16.April 2013
gez. Carmen Rivuzumwami
Referat für Religionsunterricht und Schule
Absender:
Evang. Dekanatämter
Esslingen, Bernhausen, Nürtingen, Kirchheim/Teck
- Büro der Schuldekane Unterboihinger Straße 9
73240 Wendlingen
Paul-Schempp-Preis
Landeskirchlicher Preis für herausragende Leistungen im Fach Evangelische Religion bei
Abschlussprüfungen in Hauptschulen und Realschulen sowie im Abitur.
Der Preis ist benannt nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor
Paul Schempp (1900-1959). Er besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.
Antrag der Religionslehrerin/
des Religionslehrers:
Schule:
Hauptschule
Schulart
Realschule
Gymnasium
Name der Schülerin / des Schülers
Wohnort der Schülerin / des
Schülers
Halbjahresinformation der Abschlussklasse
Prüfungen
Leistung Gymnasium
Neigungsfach:
Nebenfach:
1. Halbjahr
3. Halbjahr
Leistung
Hauptschule / Realschule
2. Halbjahr
4. Halbjahr
Abitur
Schriftlich:
Mündlich:
Seminarkurs
Datum und Unterschrift der
Religionslehrerin / des Religionslehrers
Bitte schicken Sie den Antrag an das Büro der Schuldekane.
Fax: 07024/4092119, Mail: [email protected] oder [email protected]
Voraussetzungen für den Preis:
Hauptschule / Werkrealschule / Realschule:
Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer religionsbezogenen Abschlussprüfung.
Gymnasium:
14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder
mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“.
Herunterladen