Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religion

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Landeskirchlicher Preis im Fach Evangelische Religionslehre
„Paul-Schempp-Preis“
Die Evangelische Landeskirche vergibt ab dem Schuljahr 2004/2005 für hervorragende
Leistungen im Fach „Evangelische Religionslehre“ einen Fachpreis. Der Preis bringt die
Anerkennung und Wertschätzung der von Schülerinnen und Schülern im Raum der Schule
geleisteten Arbeit durch die Kirche zum Ausdruck.
Der Preis wird nach dem Württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und
Theologieprofessor Paul Schempp (1900 – 1959) benannt.
Als Voraussetzung für die Verleihung eines Preises gilt:
a) an der Hauptschule / Werkrealschule / Realschule: Note 1 in der
Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer
religionsbezogenen Abschlussprüfung
b) am Gymnasium: 14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der
Kursstufe und der schriftlichen oder mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch
im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs
„Christentum und Kultur“
c) an Gemeinschaftsschulen und Waldorfschulen ist entsprechend des
Schulabschlusses a) bzw. b) zu verfahren
d) an Sonder- und Förderschulen wird analog verfahren wie a) bzw. b); sollte im
Abschluss keine Note erteilt werden, sondern Lernleistungen verbal beschrieben
werden, kann eine Schülerin bzw. ein Schüler aufgrund herausragenden
Engagements, vorbildlicher Teilnahme bzw. Aktivität z.B. an einem Projekt für den
Preis vorgeschlagen werden.
Erfüllen mehrere Schülerinnen und Schüler die Voraussetzungen für die Verleihung des
Preises, entscheidet die Fachschaft, wer den Preis bekommen soll.
Der Preis wird von der Landeskirche auf Antrag von Religionslehrkräften verliehen.
Der Antrag wird bei der zuständigen Schuldekanin / dem zuständigen Schuldekan gestellt
und enthält Angaben über Name der Schule, Schulart (sofern diese nicht eindeutig aus dem
Namen der Schule hervorgeht), Name und Wohnort des Schülers bzw. der Schülerin,
erbrachte Leistung.
Der Preis besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.
Die Urkunde des Oberkirchenrats wird durch den Dezernenten und den Schuldekan / die
Schuldekanin unterschrieben. Sie erwähnt Name und Wohnort des Schülers bzw. der
Schülerin, Name der Schule, erbrachte Leistung.
Die Preise werden bei den schulischen Abschlussfeiern öffentlich überreicht.
Stuttgart, den 31. März 2005, Änderung vom 19.März 2013
gez. Carmen Rivuzumwami
Referat für Religionsunterricht und Schule
Absender:
Evang. Dekanatämter
Esslingen, Bernhausen, Nürtingen, Kirchheim/Teck
- Büro der Schuldekane Unterboihinger Straße 9
73240 Wendlingen
Paul-Schempp-Preis
Landeskirchlicher Preis für herausragende Leistungen im Fach Evangelische Religion bei
Abschlussprüfungen in Hauptschulen und Realschulen sowie im Abitur.
Der Preis ist benannt nach dem württembergischen Pfarrer, Religionslehrer und Theologieprofessor
Paul Schempp (1900-1959). Er besteht aus einer Urkunde und einem Buchgutschein.
Antrag der Religionslehrerin/
des Religionslehrers:
Schule:
Hauptschule
Schulart
Realschule
Gymnasium
Name der Schülerin / des
Schülers
Wohnort der Schülerin / des
Schülers
Halbjahresinformation der
Abschlussklasse
Prüfungen
Leistung Gymnasium
Neigungsfach:
Nebenfach:
1. Halbjahr
3. Halbjahr
Leistung
Hauptschule / Realschule
2. Halbjahr
4. Halbjahr
Abitur
Schriftlich:
Mündlich:
Seminarkurs
Datum und Unterschrift der
Religionslehrerin / des
Religionslehrers
Bitte schicken Sie den Antrag an das Büro der Schuldekane.
Fax: 07024/4092119, Mail: [email protected] oder [email protected]
Voraussetzungen für den Preis:
Hauptschule / Werkrealschule / Realschule:
Note 1 in der Halbjahresinformation und in der Abschlussnote sowie gegebenenfalls in einer
religionsbezogenen Abschlussprüfung.
Gymnasium:
14 Punkte im Notendurchschnitt der Halbjahreszeugnisse der Kursstufe und der schriftlichen oder
mündlichen Abitursprüfung, gegebenenfalls auch im Seminarkurs bzw. im Kolloquium zur
Wettbewerbsarbeit des Wettbewerbs „Christentum und Kultur“.
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