Vor der Anschaffung eines Heimtieres sollte man sich gut informieren und gründlich überlegen, ob man tatsächlich bereit ist, die Verantwortung für ein Heimtier zu übernehmen. Informierte Entscheidungen statt Spontankäufe, lautet die Devise. Was ist illegaler Tierhandel? Achtung: Verkäufe über "StraßenhändlerInnen" aus dem Kofferraum, bei Flohmärkten, auf Parkplätzen oder in Wohnungen sind illegal. Onlineverkäufe durch Inseratenschaltungen von nicht registrierten ZüchterInnen sind illegal. Sonderfall: Betrug – Nicht selten verlangen BetrügerInnen vorab von den vermeintlichen neuen BesitzerInnen Geld für Impfungen, Chippen, etc. für nicht existente Tiere. Was bedeutet illegaler Tierhandel für die Tiere? Illegaler Tierhandel führt zu tierschutzrechtlichen sowie tiergesundheitlichen Problemen, die nicht nur mit Tierleid verbunden sind, sondern auch den neuen Heimtierhaltern und Heimtierhalterinnen aufgrund diverser Folgekosten (Tierarzt/Tierärztin, HundetrainerIn, etc.) oft teuer zu stehen kommen. Welpen werden unter widrigsten Bedingungen gezüchtet, quer durch Europa transportiert und viel zu jung von der Mutter getrennt (< 8 Wochen). Rund 200.000 Hundewelpen werden so jährlich in den deutschsprachigen Raum geschleust – ein gutes Geschäft auf Kosten der Tiere. Auch die Elterntiere leiden unter den widrigen Zuchtbedingungen. Oft leben sie in winzigen Zwingeranlagen ohne Licht und menschliche Zuwendung. Sie sind dazu verdammt, ein Dasein als "Gebärmaschinen" zu fristen. Illegaler Tierhandel ist außerdem mit dem Import von Seuchen verbunden und bedeutet auch eine Gefahr für den Menschen, wenn kranke, ungeimpfte (teilweise mit gefälschtem Impfpass), tollwütige, verhaltensgestörte Tiere importiert werden. Wie bzw. wo kann ich Tiere mit gutem Gewissen erwerben? Aus dem Tierheim: Hunde (bzw. Heimtiere allgemein) haben eine zweite Chance verdient. In gut geführten Tierheimen erhält man auch Beratung und kann das Tier beispielsweise über Patenschaften kennenlernen. Derzeit befinden sich von Seiten des BMG Checklisten und Handbücher für Tierheime zur Selbstevaluierung und Kontrolle in Ausarbeitung, um Tierschutzstandards und damit die Qualität sicherzustellen. Liste mit Internetadressen von österreichischen Tierheimen auf der BMG Website unter: Tierheime Bei seriösen ZüchterInnen: ZüchterInnen müssen ihre Tätigkeit gem. § 31 Tierschutzgesetz der Behörde melden. Darüber hinaus gibt es jedoch bestimmte Merkmale, an denen man erkennen kann, ob es sich um seriöse ZüchterInnen handelt: Die Mutter oder beide Elterntiere leben mit Familienanschluss und verhalten sich Menschen gegenüber freundlich und offen. Die Welpen werden frühestens in der 9. Lebenswoche abgegeben. ZüchterInnen geben viele Informationen über Hundeverhalten in Form von Merkblättern oder Kontaktadressen mit. Es handelt sich um Informationen, die modernen Erziehungsmethoden entsprechen, also belohnungsbasiert, keine Rangordnungs- oder Dominanzmaßnahmen, tierschutzkonform, etc. ZüchterInnen wählen zukünftige BesitzerInnen nach strengen Kriterien aus. Sonderfall Privatverkäufe: Auch wenn die Zucht von Tieren grundsätzlich meldepflichtig ist, soll es Privatpersonen möglich sein, einmalig so genannte "Hoppala-Würfe" verkaufen zu dürfen. Aktuell wird an einer Verordnung gearbeitet, um diese Ausnahme zu genau zu definieren. Vorsicht und überlegtes Handeln ist in folgenden Fällen geboten: Richtiger Tierkauf erfolgt wohlüberlegt und fernab von Mitleidseffekten. Tiere sind Lebewesen und keine Handelsware, die wie eine Hose oder ein Spielzeug einfach wieder umgetauscht werden können. Tiere bedeuten eine enorme Verantwortung und brauchen viel Zeit und Aufmerksamkeit. In Zoofachhandlungen: Der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen war zwar zwischenzeitlich verboten, um aber eine Verlagerung auf den Schwarzmarkt zu verhindern, wurde er unter bestimmten Bedingungen wieder legalisiert. Zoofachhandlungen, die Hunde und Katzen verkaufen dürfen, brauchen dafür eine spezielle Bewilligung und benötigen einen Tierarzt/eine Tierärztin, die vertraglich mit ihnen zusammenarbeitet. Die Gesundheit der Tiere ist also im Zoofachhandel im Normalfall gewährleistet. Der Sozialisierung der Tiere ist das Umfeld eines Zoofachhandels allerdings nicht unbedingt zuträglich, was zu Verhaltensstörungen führen kann. Darüber hinaus ist nicht gewährleistet, dass Jungtiere nicht auch aus Zuchtstätten aus dem Ausland kommen. Das BMG arbeitet daher gerade an Checklisten zur Selbstevaluierung und Kontrolle, um Tierschutzstandards sicherzustellen. Auslandstierschutz: Äußerste Vorsicht ist geboten bei der "Rettung" von Streunern oder Hunden aus einer angeblichen Tötungsstation aus dem Ausland (sei dies nun als Privatperson oder als Tierschutz-NGO). Hier besteht nämlich besondere Gefahr der Verschleppung von Tierkrankheiten bzw. Tierseuchen. Darüber hinaus sind derartige Aktionen auch aus Sicht des Tierschutzes mitunter kritisch zu betrachten. Viele Hunde, die gerettet werden, kommen mit der Lebensveränderung nicht zurecht und werden verhaltensauffällig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Tiere vorher in einem kleinen Zwinger ohne Kontakt zu Menschen gelebt haben und dann in eine belebte Stadt kommen. Durch den Import von Tieren aus dem Ausland können außerdem Krankheiten eingeschleppt werden. Besonders perfide sind Zuchtstationen, die als Tötungsstationen ausgewiesen werden, um tierliebe Menschen zu täuschen und daraus Profit zu schlagen. Quelle: http://bmg.gv.at/home/Service/FAQ_Haeufige_Fragen_/Augen_auf_beim_Welpenkauf_ Hund und Katzen, die innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden, müssen: - mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein - einen gültigen vollständig ausgefüllten Heimtierausweis haben - eine gültige Tollwutimpfung aufweisen (Ausnahme: Welpen unter 12 Wochen. Hunde oder Katzen, die jünger als 3 Monate sind, unterliegen bei der Einfuhr ausnahmslos der grenztierärztlichen Kontrolle. Reisende benötigen außerdem einen Bewilligung des Bundesministeriums für Gesundheit.) Daher empfehlen wir, dass Sie sich vorher genau erkundigen wo Sie ihren Welpen aus dem Ausland kaufen. Achten sie auf die Kennzeichnung mittels eines Mikrochips und auf einen zu diesem Tier passenden gültigen EU-Heimtierausweises.