Augen auf beim Welpenkauf - Kleintierpraxis

Werbung
Vor der Anschaffung eines Heimtieres sollte man sich gut informieren und gründlich
überlegen, ob man tatsächlich bereit ist, die Verantwortung für ein Heimtier zu übernehmen.
Informierte Entscheidungen statt Spontankäufe, lautet die Devise.
Was ist illegaler Tierhandel?
Achtung:



Verkäufe über "StraßenhändlerInnen" aus dem Kofferraum, bei Flohmärkten, auf
Parkplätzen oder in Wohnungen sind illegal.
Onlineverkäufe durch Inseratenschaltungen von nicht registrierten ZüchterInnen sind
illegal.
Sonderfall: Betrug – Nicht selten verlangen BetrügerInnen vorab von den
vermeintlichen neuen BesitzerInnen Geld für Impfungen, Chippen, etc. für nicht
existente Tiere.
Was bedeutet illegaler Tierhandel für die Tiere?
Illegaler Tierhandel führt zu tierschutzrechtlichen sowie tiergesundheitlichen Problemen, die
nicht nur mit Tierleid verbunden sind, sondern auch den neuen Heimtierhaltern und
Heimtierhalterinnen aufgrund diverser Folgekosten (Tierarzt/Tierärztin, HundetrainerIn, etc.)
oft teuer zu stehen kommen.




Welpen werden unter widrigsten Bedingungen gezüchtet, quer durch Europa
transportiert und viel zu jung von der Mutter getrennt (< 8 Wochen).
Rund 200.000 Hundewelpen werden so jährlich in den deutschsprachigen Raum
geschleust – ein gutes Geschäft auf Kosten der Tiere.
Auch die Elterntiere leiden unter den widrigen Zuchtbedingungen. Oft leben sie in
winzigen Zwingeranlagen ohne Licht und menschliche Zuwendung. Sie sind dazu
verdammt, ein Dasein als "Gebärmaschinen" zu fristen.
Illegaler Tierhandel ist außerdem mit dem Import von Seuchen verbunden und
bedeutet auch eine Gefahr für den Menschen, wenn kranke, ungeimpfte (teilweise mit
gefälschtem Impfpass), tollwütige, verhaltensgestörte Tiere importiert werden.
Wie bzw. wo kann ich Tiere mit gutem Gewissen erwerben?

Aus dem Tierheim: Hunde (bzw. Heimtiere allgemein) haben eine zweite Chance
verdient. In gut geführten Tierheimen erhält man auch Beratung und kann das Tier
beispielsweise über Patenschaften kennenlernen. Derzeit befinden sich von Seiten des
BMG Checklisten und Handbücher für Tierheime zur Selbstevaluierung und Kontrolle
in Ausarbeitung, um Tierschutzstandards und damit die Qualität sicherzustellen. Liste
mit Internetadressen von österreichischen Tierheimen auf der BMG Website unter:
Tierheime

Bei seriösen ZüchterInnen: ZüchterInnen müssen ihre Tätigkeit gem. § 31
Tierschutzgesetz der Behörde melden. Darüber hinaus gibt es jedoch bestimmte
Merkmale, an denen man erkennen kann, ob es sich um seriöse ZüchterInnen handelt:
Die Mutter oder beide Elterntiere leben mit Familienanschluss und verhalten sich
Menschen gegenüber freundlich und offen. Die Welpen werden frühestens in der 9.
Lebenswoche abgegeben. ZüchterInnen geben viele Informationen über
Hundeverhalten in Form von Merkblättern oder Kontaktadressen mit. Es handelt sich
um Informationen, die modernen Erziehungsmethoden entsprechen, also
belohnungsbasiert, keine Rangordnungs- oder Dominanzmaßnahmen,
tierschutzkonform, etc. ZüchterInnen wählen zukünftige BesitzerInnen nach strengen
Kriterien aus.

Sonderfall Privatverkäufe: Auch wenn die Zucht von Tieren grundsätzlich
meldepflichtig ist, soll es Privatpersonen möglich sein, einmalig so genannte
"Hoppala-Würfe" verkaufen zu dürfen. Aktuell wird an einer Verordnung gearbeitet,
um diese Ausnahme zu genau zu definieren.
Vorsicht und überlegtes Handeln ist in folgenden Fällen geboten:
Richtiger Tierkauf erfolgt wohlüberlegt und fernab von Mitleidseffekten. Tiere sind
Lebewesen und keine Handelsware, die wie eine Hose oder ein Spielzeug einfach wieder
umgetauscht werden können. Tiere bedeuten eine enorme Verantwortung und brauchen viel
Zeit und Aufmerksamkeit.


In Zoofachhandlungen: Der Verkauf von Hunden und Katzen in Zoofachhandlungen
war zwar zwischenzeitlich verboten, um aber eine Verlagerung auf den Schwarzmarkt
zu verhindern, wurde er unter bestimmten Bedingungen wieder legalisiert.
Zoofachhandlungen, die Hunde und Katzen verkaufen dürfen, brauchen dafür eine
spezielle Bewilligung und benötigen einen Tierarzt/eine Tierärztin, die vertraglich mit
ihnen zusammenarbeitet. Die Gesundheit der Tiere ist also im Zoofachhandel im
Normalfall gewährleistet. Der Sozialisierung der Tiere ist das Umfeld eines
Zoofachhandels allerdings nicht unbedingt zuträglich, was zu Verhaltensstörungen
führen kann. Darüber hinaus ist nicht gewährleistet, dass Jungtiere nicht auch aus
Zuchtstätten aus dem Ausland kommen. Das BMG arbeitet daher gerade an
Checklisten zur Selbstevaluierung und Kontrolle, um Tierschutzstandards
sicherzustellen.
Auslandstierschutz: Äußerste Vorsicht ist geboten bei der "Rettung" von Streunern
oder Hunden aus einer angeblichen Tötungsstation aus dem Ausland (sei dies nun als
Privatperson oder als Tierschutz-NGO). Hier besteht nämlich besondere Gefahr der
Verschleppung von Tierkrankheiten bzw. Tierseuchen. Darüber hinaus sind derartige
Aktionen auch aus Sicht des Tierschutzes mitunter kritisch zu betrachten. Viele
Hunde, die gerettet werden, kommen mit der Lebensveränderung nicht zurecht und
werden verhaltensauffällig. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die Tiere vorher in
einem kleinen Zwinger ohne Kontakt zu Menschen gelebt haben und dann in eine
belebte Stadt kommen. Durch den Import von Tieren aus dem Ausland können
außerdem Krankheiten eingeschleppt werden. Besonders perfide sind Zuchtstationen,
die als Tötungsstationen ausgewiesen werden, um tierliebe Menschen zu täuschen und
daraus Profit zu schlagen.
Quelle:
http://bmg.gv.at/home/Service/FAQ_Haeufige_Fragen_/Augen_auf_beim_Welpenkauf_
Hund und Katzen, die innerhalb der EU-Mitgliedsstaaten mitgenommen werden,
müssen:
- mit einem Mikrochip gekennzeichnet sein
- einen gültigen vollständig ausgefüllten Heimtierausweis haben
- eine gültige Tollwutimpfung aufweisen (Ausnahme: Welpen unter 12 Wochen. Hunde oder
Katzen, die jünger als 3 Monate sind, unterliegen bei der Einfuhr ausnahmslos der
grenztierärztlichen Kontrolle. Reisende benötigen außerdem einen Bewilligung des
Bundesministeriums für Gesundheit.)
Daher empfehlen wir, dass Sie sich vorher genau erkundigen wo Sie ihren Welpen aus
dem Ausland kaufen. Achten sie auf die Kennzeichnung mittels eines Mikrochips und
auf einen zu diesem Tier passenden gültigen EU-Heimtierausweises.
Herunterladen