Stand Nr._________ Mietvertrag Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] vom 23.5.-26.5.2002 (Dieser Vertrag besteht aus insgesamt 11 Seiten) zwischen G & G Event Marketing GmbH Riegerplatz 7 64289 Darmstadt Tel.: 06151/9712680 Fax: 06151/9712679 nachfolgend ”Veranstalter” genannt, und Name: Vorname: Geburtsdatum: Personal Ausweis/Pass Ident. Nr. Betriebsadresse Straße: PLZ, Wohnort Privatadresse Straße: PLZ, Wohnort Tel. betrieblich: Tel. privat: Mobil Tel.: FAX Nr. E-Mail betrieblich: E-Mail privat: Gastronomiebetrieb: Sonstiger Betrieb : nachfolgend ”Betreiber” genannt – Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 1 Stand Nr._________ § 1 Standfläche***: 1.1 Der Veranstalter stellt dem Betreiber für das Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] in der Zeit vom 23.05.2002, 8.00 Uhr bis 26.05.2002, 24.00 Uhr eine Standfläche von ca. ______ qm zur Verfügung. Für die exakte Größe der Fläche wird keine Gewährleistung übernommen. Der oben genannte Betreiber erhält die Standfäche(n) mit der/den Nummer(n) ***________________________ laut beigefügter Lageskizze. Ein Anrecht auf weitere Standflächen, außer der/den vorgenannten Standflächen, besteht nicht. Die Standfläche wird dem Betreiber zu Verkaufs- bzw. zu Werbezwecken zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung der Standfläche ist generell nicht gestattet. 1.2 Der Betreiber wird folgende Produkte bzw. Werbemaßnahmen anbieten: Fassbier: Flaschenbier: Trendbiere: Alkoholfreie Getränke: Säfte: Spirituosen: Weine: Sekt: warme Getränke: warme Speisen: kalte Speisen Sonstiges: Der Betreiber verpflichtet sich, keine anderen oder weiteren Produkte bzw. Werbemaßnahmen als die oben aufgeführten zu verkaufen bzw. anzubieten. Der Betreiber ist verpflichtet die Produktpaletten von Sponsoren generell mitzuführen und zu verkaufen. Es dürfen keine Promotion- oder Produktinformationen bzw. Präsentationen von Unternehmen seitens des Betreibers durchgeführt werden, die nicht als Werbepartner am Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] beteiligt sind. Genaue Informationen gibt der Veranstalter auf Anfrage. Verkaufsstände sind also vom Erscheinungsbild neutral zu halten, und dürfen nur Werbung von Sponsoren des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] darstellen/präsentieren, ebenso trifft dies auf Equipment wie Schirme, Klapptheken, Dekoration etc. zu. Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen. Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 2 Stand Nr._________ Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet. Sponsoren ist es generell in jedem Fall gestattet, Kühlwägen, Stände und Lagerplätze zu begehen. 1.3 Lageskizze Die diesem Vertrag als Anlage beigefügte Lageskizze ist für den Betreiber verbindlich und strikt einzuhalten. Veränderungen dürfen nur vom Veranstalter durchgeführt werden. Der Standplatz ist zu ändern, wenn und soweit es zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung notwendig ist und behördlich angeordnet wird oder wurde. Andere Absprachen sind erst nach schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam. § 2 Standmiete 2.1 Die Standflächenmiete für die Standfläche Nr.: beträgt (netto): 2953,30 DM 1510,00 EUR Standfläche Nr.: beträgt (netto): DM EUR Standfläche Nr.: beträgt (netto): DM EUR Standfläche Nr.: beträgt (netto): DM EUR Standfläche Nr.: beträgt (netto): DM EUR Zzgl. Nebenkosten in Höhe von 2004,73 DM/1025 EUR (netto) je Standfläche X Anzahl DM EUR Zzgl. T-Shirts SGF 2002 je 17,60 DM/9 EUR (netto) X Anzahl DM EUR Zzgl. Sonstiges (netto) DM EUR Gesamtbetrag netto: DM EUR DM EUR Gesamtbetrag brutto: DM EUR Zuzüglich Sicherheitskaution je Standfläche 977,92 DM/ 500 EUR x Anzahl DM EUR Gesamt inkl. Kaution DM EUR Zzgl. der gesetzl. MwSt. % Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 3 Stand Nr._________ 2.2 Zahlungsmodalitäten Die o.g. Sicherheitskaution erhält der Betreiber spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung vom Veranstalter in Bar oder durch Überweisung auf sein Konto zurück. Der oben aufgeführte Gesamtbetrag (brutto) zzgl. der Sicherheitskaution wird sofort nach Vertragsabschluss fällig und vom Konto des Betreibers eingezogen. Sollte der Betreiber über keine Bankverbindung verfügen, so muss der Gesamtbetrag bei Vertragsabschluss in BAR entrichtet werden. 2.3 Einzugsermächtigung/ Lastschriftverfahren Der Betreiber gestattet der G&G Event Marketing GmbH den Einzug des oben genannten Gesamtbetrages (brutto) zzgl. der Sicherheitskaution Gesamthöhe_________________ per Lastschrift von folgendem Konto: Bankleitzahl: Name der Bank: Konto Nummer: Kontoinhaber (falls von oben gemachten Angaben abweichend) Datum Unterschrift Standmieter/Betreiber Werden die genannten Zahlungsbedingung nicht erfüllt (bei abweichend formulierten Zahlungsmodalitäten gilt gleiches), so ist keine Vertragspartei an diesen Vertrag gebunden und der Veranstalter berechtigt, ohne weitere Ankündigung die Standfläche an einen anderen Betreiber zu vermieten. In diesem Fall wird eine Aufwandsentschädigung pro Standfläche von 30 % auf den gesamten Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom Veranstalter erhoben. Der Betreiber gestattet dem Veranstalter diese Aufwandsentschädigung ebenfalls vom oben genannten Konto per Lastschrift einzuziehen. Weitere Ansprüche beider Parteien entstehen hierdurch nicht. 2.4. Werbemaßnahmen Der Betreiber verpflichtet sich in seinem Betrieb mindestens zwei Werbeplakate für das Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] aufzuhängen. Die Plakate werden vom Veranstalter gestellt und dem Betreiber ausgehändigt. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 4 Stand Nr._________ § 3 Ausstattung der Stände 3.1 Standaufbau Der Veranstalter stellt dem Betreiber die in § 1 genannte Standfläche ohne Aufbauten (Verkaufsstände) zur Verfügung. Der Betreiber hat für diese im Rahmen der Baurechtlichenvorschriften selbst Sorge zu tragen. Kosten, die hieraus entstehen, gehen zu Lasten des Betreibers. 3.2 Standversorgung (Infrastruktur) Der Veranstalter stellt auf dem Festplatz Strom- und Wasseranschlüsse an Verteilerstellen zur Verfügung. Für den Anschluss des Standes an die Verteiler (Strom und Wasser) hat der Betreiber selbst Sorge zu tragen. Insbesondere hat der Betreiber entsprechendes Equipment (Frisch- und Abwasserschläuche, Stromanschlusskabel etc.) bereitzustellen, dieses wird nicht vom Veranstalter zur Verfügung gestellt. Ebenso ist der Betreiber für die Einleitung des Abwassers in das öffentliche Kanalnetz selbst verantwortlich (Anschluss an den Kanal mit entsprechendem Equipment). Die Lage von Abflüssen und die damit verbundene Entfernung zwischen Abfluss und Standfläche ist vom Veranstalter zu erfahren. Sollte das Abwasser widerrechtlich entsorgt werden, so behält der Veranstalter die Sicherheitskaution ein und erhebt eventuell zzgl. Schadensbegleichungen. Schadensersatzansprüche Dritter werden direkt an den Betreiber weitergeleitet. Fett muss gesondert entsorgt werden, auf keinem Fall darf Fett über die Kanalisation entsorgt werden, eine Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt! Zur Fettensorgung stellt der Veranstalter entsprechende Entsorgungsbehälter zur Verfügung. Diese befinden sich an den Müllpressen und Glascontainern. (Siehe beigelegte Lageskizze). Wasser steht ab Dienstag, den 21.5.2002 18.00 Uhr bis 27.5.2002, 3.00 Uhr zur Verfügung. Stromanschlüsse stehen ab Dienstag, den 21.5.2002 18.00 Uhr bis 27.5.2002, 3.00 Uhr zur Verfügung. Die Müllpressen stehen ab Mittwoch, den 22.5.2002 um 18.00 Uhr bis 28.5.2002, 3.00 Uhr zur Verfügung. Der Veranstalter stellt auf dem Festgelände zur Müllentsorgung Müllpressen, Glascontainer und Entsorgungsbehälter für altes Fett zur Verfügung. (Siehe beigelegte Lageskizze). Der Betreiber ist verpflichtet, nur Lebensmittelschläuche für die Frischwasserversorgung zu verwenden. 3.3 Lieferanten Getränke und Equipment hat der Betreiber ausschließlich über die Lieferanten des Schlossgrabenfestes [Stage Groove Festival] zu beziehen. Diese werden dem Betreiber vom Veranstalter auf Anfrage mitgeteilt bzw. der Betreiber wird hierüber vom Veranstalter informiert. Die Bestellung der Getränke und der Ausstattungsgegenstände muss bis spätestens 15.04.2002 erfolgt sein. Bei Rückfragen hat der Betreiber sich direkt an den Lieferanten zu wenden. Aus logistischen Gründen können keine weiteren Lieferanten vom Betreiber gewählt werden. (Abweichendes ist unter den Sondervereinbarungen festzuhalten). Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen. Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten. Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 5 Stand Nr._________ Wichtig Der Lieferant ist berechtigt, für jedes von ihm gelieferte Gebinde, das vom Betreiber wieder zurück gegeben wird, eine Aufwandsentschädigung von 2,50 DM je Gebinde zu erheben und dem Betreiber in Rechnung zu stellen. Dies gilt vor allem für Vollgut! 3.4 Gasbetrieb Dem Betreiber ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, Gas für den Betrieb seines Standes zu verwenden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Hinweise für den Standaufbau 3.5. Allgemeines Die Standaufbauten müssen auch schlechten Witterungsverhältnissen standhalten können. Gartenpavillons sind nicht gestattet. Außerhalb der zugewiesenen Standfläche dürfen keine Schirme, Tische etc. aufgestellt werden. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters. Ebenso haben die Standaufbauten den gültigen Gesetzen zu entsprechen. Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Stand mit einem, nach deutschem Recht geltendem, Feuerlöscher ausgestattet ist. Der Standaufbau muss mit einem DIN A 4 Aushang ausgestattet sein, auf dem der Betreiber, die Standnummer und Anschrift deutlich sichtbar erkennbar sind. Auf dem gesamten Festplatz dürfen generell keine Verankerungen und Bohrungen für die Befestigung von Zelten, Holzhütten usw. durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung werden die anfallenden Kosten für die Beseitigung der Schäden mit der Sicherheitskaution verrechnet bzw. nachträglich in Rechnung gestellt. Der Standbetreiber hat für die Besucher (je Stand) mindestens zwei Mülltonnen oder entsprechende Behältnisse zu je 120 Litern vor seinem Verkaufsstand aufzustellen. 3.6. Elektrische Installationen Elektrische Installationen und Verbindungen müssen gegen Feuchtigkeit bzw. Wasser ausreichend geschützt werden. Bei nicht beachten werden dem Betreiber die Schäden anderer in Rechnung gestellt, sowie die Sicherheitskaution einbehalten. 3.7. Lebensmittelverkauf Jeder Betreiber, der Speisen anbietet, ist verpflichtet seine Standfläche bzw. seinen Stand mit einem festen Bodenbelag abzudecken, um Verunreinigungen des Platzbelages vorzubeugen. Speisen dürfen nicht unter freiem Himmel zubereitet und angeboten werden. Für den Verkauf von Speisen ist es erforderlich, dass ein Spuckschutz am Verkaufsstand installiert ist. Den allgemeinen Richtlinien des Veterinär- und Gesundheitsamtes ist Folge zu Leisten. Die genauen Richtlinien sind vom Betreiber bei den entsprechenden Behörden zu erfragen. Der Betreiber ist verpflichtet, seine Waren den gültigen Gesetzen entsprechend zu lagern und zu verkaufen. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 6 Stand Nr._________ Bei Nichteinhaltung kann der Veranstalter hierfür nicht haftbar gemacht werden. Ebenso haben die Standaufbauten den gültigen Gesetzen zu entsprechen. Die behördlichen Genehmigungen zum Verkauf von Lebensmitteln sind vom Betreiber zu beschaffen und während der Veranstaltung mitzuführen. Sie müssen bei der Ortsbesichtigung den Ämtern vorgelegt werden. Der Betreiber muss für den Lebensmittelverkauf mit einem Handwaschbecken und einer Spüle mit fließendem Warmwasser ausgestattet sein. 3.8. Stolper- bzw. Trittschutz Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Wasser-, Abwasser und Strominstallationen im Trittbereich mit Abdeckmatten gesichert sind, um einem Unfallrisiko vorzubeugen. 3.9. Verbot von Lageraufbauten Die gemietete Standfläche dient als reine Verkaufs- oder Sitzfläche. Die Fläche darf nicht als Lagerfläche genutzt werden, d.h. auf dieser Fläche dürfen keine Kühlwägen etc. auf- bzw. abgestellt werden. 3.10. Stromerzeuger Das Aufstellen von eigenen stromerzeugenden Geräten ist untersagt. 3.11. Stromanschlussstärke Der Veranstalter stellt dem Betreiber einen Stromanschluss von maximal 16 A/220 V zur Verfügung. Wird ein anderer oder mehrere Anschlüsse benötigt, werden die Mehrkosten durch die Firma HMD in Rechnung gestellt. § 4 Ablauf 4.1 Aufbau Der Aufbau der Verkaufs- und Werbestände findet ab Dienstag, den 21.05.2002 ab 8.00 Uhr statt und muss bis Mittwoch, den 22.5.2002 bis 20.00 Uhr abgeschlossen sein. 4.2. Standabnahme durch den Veranstalter Der Stand sowie die Standfläche muss durch denn Veranstalter beim Aufbau abgenommen werden und als betriebsbereit bestätigt und quittiert werden. Die Abnahme erfolgt ab 20.00 Uhr am 22.5.2002. Wird die Standfläche ohne Abnahme verlassen und es werden Mängel im Sinne des Vertrages bzw. Schäden festgestellt, so wird dem Betreiber die Möglichkeit zur Nachbesserung bis zu einem festgesetzten/ benannten Zeitraum vom Veranstalter eingeräumt. Werden die festgestellten Mängel nicht beseitigt, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen. Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten. Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet. Anfallende Kosten der Mängelbeseitigung werden mit der Sicherheitskaution verrechnet bzw. bei höheren Kosten, nachträglich in Rechnung gestellt. 4.3. Standabnahme durch die Ämter Der Betreiber muss sich am 23.05.2002 ab 10.00 Uhr an seinem Stand einfinden, damit zu dieser Zeit die Besichtigung durch die Behörden, wie Ordnungs- oder Gesundheitsamt etc., durchgeführt werden kann. Die Ausschankgenehmigung wird direkt vor Ort ausgestellt, hierfür anfallende Gebühren müssen vom Betreiber getragen werden. Diesbezügliche Anfragen werden durch den Veranstalter beantwortet. Der Standaufbau muss mit einem DIN A 4 Aushang ausgestattet sein, auf dem der Betreiber, die Standnummer und Anschrift deutlich sichtbar erkennbar sind. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 7 Stand Nr._________ 4.4. Betriebszeiten Das Fest beginnt am Donnerstag, den 23.05.2002 und endet am Sonntag, den 26.05.2001 um 24.00 Uhr. Die Sperrstunde beginnt am 23.05.2002 um 24.00 Uhr, am 24.5.2002 und 25.05.2002 um 01.00 Uhr, am 26.05.2002 um 24.00 Uhr. Der Betreiber verpflichtet sich, die Sperrzeiten unbedingt einzuhalten. Für die durch einen Verstoß des Betreibers gegen die Sperrzeiten anfallende Kosten und Gebühren wird die Sicherheitskaution des Betreibers verwendet bzw. nachträglich in Rechnung gestellt. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen. Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten. Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet. 4.5. Reinigung Der Betreiber verpflichtet sich, seine Standflächen, sowie im Umkreis von 6m, in gereinigtem Zustand an jedem Veranstaltungstag zu hinterlassen. Sollte es dennoch Beanstandungen geben, kann der Veranstalter die Sicherheitskaution des Betreibers auch hierfür in Anspruch nehmen und dem Betreiber weitere Kosten in Rechnung stellen. Der Betreiber hat seinen Müll in den vorhandenen Müllpressen, Glascontainern etc. zu entsorgen. 4.6. Öffnungszeiten Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Stand bzw. seine Stände laut Angabe der Öffnungszeiten eines jeden Veranstaltungstages geöffnet und betrieben wird/werden. 4.7. Anweisungen von Ämtern Anweisungen von Ämtern, Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind in jedem Fall Folge zu leisten. Für die durch einen Verstoß des Betreibers gegen diese Anweisungen anfallende Kosten und Gebühren wird die Sicherheitskaution des Betreibers verwendet bzw. bei höheren Kosten nachträglich dem Betreiber in Rechnung gestellt. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen. Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten. Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet. 4.8. Abbau Der Abbau erfolgt am Sonntag, den 26.05.2002, ab 24.00 Uhr. Der Abbau ist sofort vorzunehmen und zügig durchzuführen. Der Abbau muss am Montag, den 27.05.2002 bis spätestens 16.00 Uhr abgeschlossen sein. Der Stand sowie die Standfläche muss durch den Veranstalter nach Abbau abgenommen werden und als mängelfrei bestätigt und quittiert werden. Die Abnahme erfolgt ab 8.00 Uhr am 27.5.2002. Wird die Standfläche ohne Abnahme verlassen und es werden Mängel im Sinne des Vertrages bzw. Schäden festgestellt, so wird dem Betreiber die Möglichkeit zur Nachbesserung bis zu einem festgesetzten/ benannten Zeitraum vom Veranstalter eingeräumt. Anfallende Kosten für Mängel/Schäden werden mit der Sicherheitskaution verrechnet bzw. bei höheren Kosten nachträglich dem Betreiber in Rechnung gestellt. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 8 Stand Nr._________ § 5 Programm 5.1 Der Veranstalter stellt für das Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] ein musikalisches Programm zusammen, Art und Umfang der Gestaltung liegen beim Veranstalter. Der Veranstalter übernimmt für dieses musikalische Programm, sowie für technische Ausfälle auf dem gesamten Festplatz, keinerlei Gewährleistung. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen. Bei Absagen von angekündigten Künstlern kann der Veranstalter ebenfalls nicht haftbar gemacht werden. 5.2 Sollten Witterungsverhältnisse oder andere Umstände dazu beitragen, dass für die Künstler ein zu hohes Sicherheitsrisiko bestehen könnte, werden einzelne oder auch ganze Programmpunkte entfallen. Der Veranstalter kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden. § 6 Haftpflichtversicherung 6.1 Der Betreiber trägt für den Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Mindestdeckung selbst Sorge. Der Veranstalter geht davon aus, dass eine Haftpflichtversicherung des Betreibers besteht. Der Veranstalter trägt für die Versicherung der Stände nicht Sorge. Der Betreiber verpflichtet sich, für die Dauer des Festes eine Haftpflichtversicherung für seine Stände, Einbauten und Standfläche abzuschließen. 6.2. Der Betreiber hat sich gegen Diebstahl ebenfalls ausreichend zu versichern. Der Veranstalter übernimmt hierfür keine Verantwortung und kann nicht für einen Schutz vor Diebstählen garantieren. Waren und Equipment müssen vom Betreiber gesichert werden. § 7 Kündigung 7.1 Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss vom Veranstalter schriftlich bestätigt werden. 7.2 Der Veranstalter ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen. Geleistete Zahlungen an den Veranstalter werden in diesem Falle zurückerstattet. Kosten, die dem Betreiber bis dahin entstanden sind, werden vom Veranstalter jedoch nicht getragen. 7.3 Sollte der Betreiber gegen eine der durch diesem Vertrag begründeten Pflichten verstoßen, ist der Veranstalter zur sofortigen Kündigung berechtigt. Der Veranstalter behält in diesem Falle den oben genannten Gesamtbetrag (brutto) bzw. geleistete Zahlungen ein, eine Rückerstattung erfolgt nicht. 7.4 Erst nach der Zahlung des o.a. Gesamtbetrages erhält der Vertrag seine Gültigkeit. Evtl. vereinbarte Teilzahlungen, die bereits geleistet wurden, verhelfen nicht zur Gültigkeit dieses Vertrages und werden auch nicht zurückerstattet. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 9 Stand Nr._________ 7.5. Werden vom Betreiber Produkte im Verkauf angeboten, die nicht offizielle Sponsoren des Schlossgrabenfestes 2002 [Stage Groove Festival] sind, wird die Kündigung direkt vor Ort mündlich erteilt. Es bestehen keine weitere Ansprüche auf die Standfläche. Geleistete Zahlungen werden nicht zurück erstattet. § 8 Sonstiges 8.1. Nicht Gestattung Wird dem Betreiber eine behördliche Erlaubnis versagt und kann deshalb kein Standbetrieb erfolgen, besteht gegenüber dem Veranstalter kein Anspruch auf Rückzahlung des zu leistenden Gesamtbetrages bzw. Teilzahlungen oder Entschädigung. Dies gilt auch, wenn der Stand aus sonstigen Gründen nicht aufgebaut oder nach Aufbau nicht in Betrieb genommen werden kann. 8.2. Absage der Veranstaltung Sollte die Veranstaltung, aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Umweltkatastrophen, Staatstrauer, Krieg, Terroranschlägen, oder im allgemeinen, wenn ein zu hohes Sicherheitsrisiko für die Allgemeinheit aus den resultierenden Gründen besteht, abgesagt werden, so ist der Veranstalter hierfür nicht haftbar zu machen. Geleistete Zahlungen des Betreibers (ausgeschlossen die Sicherheitskaution) können in diesem Falle nicht zurück erstattet werden. § 9 Haftung 9.1 Der Veranstalter haftet nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. 9.2 Sollte der Veranstalter für den Betreiber in Anspruch genommen werden, so hat ihn dieser von der Haftung freizustellen. § 10 Allgemeine Bestimmungen 10.1 Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen. 10.2 Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform. 10.3 Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt. 10.4 Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt. 10.5. Gegenüber Dritten ist Stillschweigen bezüglich der im Vertrag festgelegten Punkte zu wahren. Bei nicht Einhaltung kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden. Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte vor. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 10 Stand Nr._________ § 11 Sondervereinbarungen: Darmstadt,den _____________ (Unterschrift) (Unterschrift) G&G Event Marketing GmbH Vertreten durch: Betreiber/ Standmieter Vertreten durch: Vorname, Nachname Vorname, Nachname Der Betreiber garantiert für folgendes Equipment: - Sogenannte Lebensmittelschläuche in ausreichender Länge für die Frischwasserversorgung mit entsprechender GK Kupplung. Abwasserschläuche in ausreichender Länge für die Abwasserversorgung mit entsprechender GK Kupplung. 2 Müllbehältnisse zu mindestens je 120 Liter Fassungsvermögen pro Stand Strassenbesen (rote Borsten) Handfeger mit Kehrblech Müllsäcke Stromkabel in ausrechender Länge Mehrfachstecker, Kabeltrommel Und alle weiteren vorgenannten Utensilien, Aufbauten etc. TIP: Bitte den Vertrag genau durchlesen, und eine Merkliste anfertigen! Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 11 Stand Nr._________ Zeitangaben Festbetrieb und Betrieb der Verkaufsstände: 23.05.2002 Donnerstag: von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr 24.05.2002 Freitag: von 10.00 Uhr bis 1.00 Uhr 25.05.2002 Samstag: von 10.00 Uhr bis 1.00 Uhr 26.05.2002 Sonntag: von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr Örtlichkeit: Darmstädter Friedens-, Ernst-Ludwigs- und Karolinenplatz, Schlossmauer Zeughausstraße bis Schlossgrabenstraße. Beschallung durch Livemusik: Bühne 1: (zwischen Reiterdenkmal und Schlossgarageneingang) 23.05.2002 Donnerstag: von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr 24.05.2002 Freitag: von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr 25.05.2002 Samstag: von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr 26.05.2002 Sonntag: von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Gottesdienst, Gospelchor 26.05.2002 Sonntag: von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr Bühne 2: (gegenüber MöbelFunktion) 23.05.2002 Donnerstag: von 18.00 Uhr bis 24.05.2002 Freitag: von 18.00 Uhr bis 25.05.2002 Samstag: von 16.00 Uhr bis 26.05.2002 Sonntag: von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr 24.00 Uhr 24.00 Uhr 23.00 Uhr Bühne 3: (auf d. Karolinenplatz) 23.05.2002 Donnerstag: von 18.00 Uhr bis 24.05.2002 Freitag: von 18.00 Uhr bis 25.05.2002 Samstag: von 18.00 Uhr bis 26.05.2002 Sonntag: von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr 24.00 Uhr 24.00 Uhr 23.00 Uhr Bühne 4: (auf d. Karolinenplatz) 23.05.2002 Donnerstag: von 17.30 Uhr bis 24.05.2002 Freitag: von 17.30 Uhr bis 25.05.2002 Samstag: von 17.30 Uhr bis 26.05.2002 Sonntag: von 14.00 Uhr bis 23.00 Uhr 24.00 Uhr 24.00 Uhr 23.00 Uhr Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten. Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH Konto Nr. 677 388 Sparkasse Darmstadt Unterschrift Betreiber/Standmieter Unterschrift G&G Event Marketing GmbH 12