Tel.: 06151/9712680

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Stand Nr._________
Mietvertrag Schlossgrabenfest 2002
[Stage Groove Festival]
vom 23.5.-26.5.2002
(Dieser Vertrag besteht aus insgesamt 11 Seiten)
zwischen
G & G Event Marketing GmbH
Riegerplatz 7
64289 Darmstadt
Tel.: 06151/9712680
Fax: 06151/9712679
nachfolgend ”Veranstalter” genannt,
und
Name:
Vorname:
Geburtsdatum:
Personal Ausweis/Pass Ident. Nr.
Betriebsadresse
Straße:
PLZ, Wohnort
Privatadresse
Straße:
PLZ, Wohnort
Tel. betrieblich:
Tel. privat:
Mobil Tel.:
FAX Nr.
E-Mail betrieblich:
E-Mail privat:
Gastronomiebetrieb:
Sonstiger Betrieb :
nachfolgend ”Betreiber” genannt –
Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH  Konto Nr. 677 388  Sparkasse Darmstadt
Unterschrift Betreiber/Standmieter
Unterschrift G&G Event Marketing GmbH
1
Stand Nr._________
§ 1 Standfläche***:
1.1
Der Veranstalter stellt dem Betreiber für das Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] in der
Zeit vom 23.05.2002, 8.00 Uhr bis 26.05.2002, 24.00 Uhr eine Standfläche von ca. ______ qm zur
Verfügung. Für die exakte Größe der Fläche wird keine Gewährleistung übernommen. Der oben
genannte Betreiber erhält die Standfäche(n) mit der/den Nummer(n) ***________________________
laut beigefügter Lageskizze. Ein Anrecht auf weitere Standflächen, außer der/den vorgenannten
Standflächen, besteht nicht. Die Standfläche wird dem Betreiber zu Verkaufs- bzw. zu Werbezwecken
zur Verfügung gestellt. Eine Untervermietung der Standfläche ist generell nicht gestattet.
1.2
Der Betreiber wird folgende Produkte bzw. Werbemaßnahmen anbieten:
Fassbier:
Flaschenbier:
Trendbiere:
Alkoholfreie Getränke:
Säfte:
Spirituosen:
Weine:
Sekt:
warme Getränke:
warme Speisen:
kalte Speisen
Sonstiges:
Der Betreiber verpflichtet sich, keine anderen oder weiteren Produkte bzw. Werbemaßnahmen als die
oben aufgeführten zu verkaufen bzw. anzubieten. Der Betreiber ist verpflichtet die Produktpaletten
von Sponsoren generell mitzuführen und zu verkaufen. Es dürfen keine Promotion- oder
Produktinformationen bzw. Präsentationen von Unternehmen seitens des Betreibers
durchgeführt werden, die nicht als Werbepartner am Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove
Festival] beteiligt sind. Genaue Informationen gibt der Veranstalter auf Anfrage.
Verkaufsstände sind also vom Erscheinungsbild neutral zu halten, und dürfen nur Werbung
von Sponsoren des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] darstellen/präsentieren,
ebenso trifft dies auf Equipment wie Schirme, Klapptheken, Dekoration etc. zu.
Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes
während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen.
Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten.
Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH  Konto Nr. 677 388  Sparkasse Darmstadt
Unterschrift Betreiber/Standmieter
Unterschrift G&G Event Marketing GmbH
2
Stand Nr._________
Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet.
Sponsoren ist es generell in jedem Fall gestattet, Kühlwägen, Stände und Lagerplätze zu begehen.
1.3 Lageskizze
Die diesem Vertrag als Anlage beigefügte Lageskizze ist für den Betreiber verbindlich und strikt
einzuhalten. Veränderungen dürfen nur vom Veranstalter durchgeführt werden. Der Standplatz ist zu
ändern, wenn und soweit es zur Abwendung einer Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung
notwendig ist und behördlich angeordnet wird oder wurde. Andere Absprachen sind erst nach
schriftlicher Bestätigung durch den Veranstalter wirksam.
§ 2 Standmiete
2.1
Die Standflächenmiete für die
Standfläche Nr.:
beträgt (netto):
2953,30 DM
1510,00 EUR
Standfläche Nr.:
beträgt (netto):
DM
EUR
Standfläche Nr.:
beträgt (netto):
DM
EUR
Standfläche Nr.:
beträgt (netto):
DM
EUR
Standfläche Nr.:
beträgt (netto):
DM
EUR
Zzgl. Nebenkosten in Höhe
von 2004,73 DM/1025 EUR (netto)
je Standfläche X Anzahl
DM
EUR
Zzgl. T-Shirts SGF 2002
je 17,60 DM/9 EUR (netto) X Anzahl
DM
EUR
Zzgl. Sonstiges (netto)
DM
EUR
Gesamtbetrag netto:
DM
EUR
DM
EUR
Gesamtbetrag brutto:
DM
EUR
Zuzüglich Sicherheitskaution je Standfläche
977,92 DM/ 500 EUR x Anzahl
DM
EUR
Gesamt inkl. Kaution
DM
EUR
Zzgl. der gesetzl. MwSt.
%
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Unterschrift Betreiber/Standmieter
Unterschrift G&G Event Marketing GmbH
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Stand Nr._________
2.2 Zahlungsmodalitäten
Die o.g. Sicherheitskaution erhält der Betreiber spätestens 4 Wochen nach der Veranstaltung vom
Veranstalter in Bar oder durch Überweisung auf sein Konto zurück.
Der oben aufgeführte Gesamtbetrag (brutto) zzgl. der Sicherheitskaution wird sofort nach
Vertragsabschluss fällig und vom Konto des Betreibers eingezogen.
Sollte der Betreiber über keine Bankverbindung verfügen, so muss der Gesamtbetrag bei
Vertragsabschluss in BAR entrichtet werden.
2.3 Einzugsermächtigung/ Lastschriftverfahren
Der Betreiber gestattet der G&G Event Marketing GmbH den Einzug des oben genannten
Gesamtbetrages (brutto) zzgl. der Sicherheitskaution
Gesamthöhe_________________ per Lastschrift von folgendem Konto:
Bankleitzahl:
Name der Bank:
Konto Nummer:
Kontoinhaber
(falls von oben gemachten Angaben abweichend)
Datum
Unterschrift Standmieter/Betreiber
Werden die genannten Zahlungsbedingung nicht erfüllt (bei abweichend formulierten
Zahlungsmodalitäten gilt gleiches), so ist keine Vertragspartei an diesen Vertrag gebunden und
der Veranstalter berechtigt, ohne weitere Ankündigung die Standfläche an einen anderen
Betreiber zu vermieten. In diesem Fall wird eine Aufwandsentschädigung pro Standfläche von
30 % auf den gesamten Nettobetrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer vom
Veranstalter erhoben. Der Betreiber gestattet dem Veranstalter diese Aufwandsentschädigung
ebenfalls vom oben genannten Konto per Lastschrift einzuziehen. Weitere Ansprüche beider
Parteien entstehen hierdurch nicht.
2.4. Werbemaßnahmen
Der Betreiber verpflichtet sich in seinem Betrieb mindestens zwei Werbeplakate für das
Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] aufzuhängen.
Die Plakate werden vom Veranstalter gestellt und dem Betreiber ausgehändigt.
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Unterschrift Betreiber/Standmieter
Unterschrift G&G Event Marketing GmbH
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Stand Nr._________
§ 3 Ausstattung der Stände
3.1 Standaufbau
Der Veranstalter stellt dem Betreiber die in § 1 genannte Standfläche ohne Aufbauten
(Verkaufsstände) zur Verfügung. Der Betreiber hat für diese im Rahmen der
Baurechtlichenvorschriften selbst Sorge zu tragen. Kosten, die hieraus entstehen, gehen zu Lasten
des Betreibers.
3.2 Standversorgung (Infrastruktur)
Der Veranstalter stellt auf dem Festplatz Strom- und Wasseranschlüsse an Verteilerstellen zur
Verfügung.
Für den Anschluss des Standes an die Verteiler (Strom und Wasser) hat der Betreiber selbst
Sorge zu tragen.
Insbesondere hat der Betreiber entsprechendes Equipment (Frisch- und Abwasserschläuche,
Stromanschlusskabel etc.) bereitzustellen, dieses wird nicht vom Veranstalter zur Verfügung gestellt.
Ebenso ist der Betreiber für die Einleitung des Abwassers in das öffentliche Kanalnetz selbst
verantwortlich (Anschluss an den Kanal mit entsprechendem Equipment).
Die Lage von Abflüssen und die damit verbundene Entfernung zwischen Abfluss und Standfläche ist
vom Veranstalter zu erfahren.
Sollte das Abwasser widerrechtlich entsorgt werden, so behält der Veranstalter die Sicherheitskaution
ein und erhebt eventuell zzgl. Schadensbegleichungen.
Schadensersatzansprüche Dritter werden direkt an den Betreiber weitergeleitet.
Fett muss gesondert entsorgt werden, auf keinem Fall darf Fett über die Kanalisation entsorgt
werden, eine Zuwiderhandlung wird strafrechtlich verfolgt!
Zur Fettensorgung stellt der Veranstalter entsprechende Entsorgungsbehälter zur Verfügung. Diese
befinden sich an den Müllpressen und Glascontainern. (Siehe beigelegte Lageskizze).
Wasser steht ab Dienstag, den 21.5.2002 18.00 Uhr bis 27.5.2002, 3.00 Uhr zur Verfügung.
Stromanschlüsse stehen ab Dienstag, den 21.5.2002 18.00 Uhr bis 27.5.2002, 3.00 Uhr zur
Verfügung.
Die Müllpressen stehen ab Mittwoch, den 22.5.2002 um 18.00 Uhr bis 28.5.2002, 3.00 Uhr zur
Verfügung.
Der Veranstalter stellt auf dem Festgelände zur Müllentsorgung Müllpressen, Glascontainer
und Entsorgungsbehälter für altes Fett zur Verfügung. (Siehe beigelegte Lageskizze).
Der Betreiber ist verpflichtet, nur Lebensmittelschläuche für die Frischwasserversorgung zu
verwenden.
3.3 Lieferanten
Getränke und Equipment hat der Betreiber ausschließlich über die Lieferanten des
Schlossgrabenfestes [Stage Groove Festival] zu beziehen. Diese werden dem Betreiber vom
Veranstalter auf Anfrage mitgeteilt bzw. der Betreiber wird hierüber vom Veranstalter informiert.
Die Bestellung der Getränke und der Ausstattungsgegenstände muss bis spätestens 15.04.2002
erfolgt sein. Bei Rückfragen hat der Betreiber sich direkt an den Lieferanten zu wenden. Aus
logistischen Gründen können keine weiteren Lieferanten vom Betreiber gewählt werden.
(Abweichendes ist unter den Sondervereinbarungen festzuhalten).
Bei Zuwiderhandlung ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes
während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen.
Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten.
Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet.
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Stand Nr._________
Wichtig
Der Lieferant ist berechtigt, für jedes von ihm gelieferte Gebinde, das vom Betreiber wieder
zurück gegeben wird, eine Aufwandsentschädigung von 2,50 DM je Gebinde zu erheben und
dem Betreiber in Rechnung zu stellen.
Dies gilt vor allem für Vollgut!
3.4 Gasbetrieb
Dem Betreiber ist es aus Sicherheitsgründen untersagt, Gas für den Betrieb seines Standes zu
verwenden.
Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
Hinweise für den Standaufbau
3.5. Allgemeines
Die Standaufbauten müssen auch schlechten Witterungsverhältnissen standhalten können.
Gartenpavillons sind nicht gestattet.
Außerhalb der zugewiesenen Standfläche dürfen keine Schirme, Tische etc. aufgestellt werden.
Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des Veranstalters.
Ebenso haben die Standaufbauten den gültigen Gesetzen zu entsprechen.
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Stand mit einem, nach deutschem Recht
geltendem, Feuerlöscher ausgestattet ist.
Der Standaufbau muss mit einem DIN A 4 Aushang ausgestattet sein, auf dem der Betreiber,
die Standnummer und Anschrift deutlich sichtbar erkennbar sind.
Auf dem gesamten Festplatz dürfen generell keine Verankerungen und Bohrungen für die
Befestigung von Zelten, Holzhütten usw. durchgeführt werden. Bei Nichteinhaltung werden die
anfallenden Kosten für die Beseitigung der Schäden mit der Sicherheitskaution verrechnet bzw.
nachträglich in Rechnung gestellt.
Der Standbetreiber hat für die Besucher (je Stand) mindestens zwei Mülltonnen oder
entsprechende Behältnisse zu je 120 Litern vor seinem Verkaufsstand aufzustellen.
3.6. Elektrische Installationen
Elektrische Installationen und Verbindungen müssen gegen Feuchtigkeit bzw. Wasser ausreichend
geschützt werden. Bei nicht beachten werden dem Betreiber die Schäden anderer in Rechnung
gestellt, sowie die Sicherheitskaution einbehalten.
3.7. Lebensmittelverkauf
Jeder Betreiber, der Speisen anbietet, ist verpflichtet seine Standfläche bzw. seinen Stand mit einem
festen Bodenbelag abzudecken, um Verunreinigungen des Platzbelages vorzubeugen.
Speisen dürfen nicht unter freiem Himmel zubereitet und angeboten werden.
Für den Verkauf von Speisen ist es erforderlich, dass ein Spuckschutz am Verkaufsstand
installiert ist.
Den allgemeinen Richtlinien des Veterinär- und Gesundheitsamtes ist Folge zu Leisten. Die
genauen Richtlinien sind vom Betreiber bei den entsprechenden Behörden zu erfragen.
Der Betreiber ist verpflichtet, seine Waren den gültigen Gesetzen entsprechend zu lagern und
zu verkaufen.
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Unterschrift Betreiber/Standmieter
Unterschrift G&G Event Marketing GmbH
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Stand Nr._________
Bei Nichteinhaltung kann der Veranstalter hierfür nicht haftbar gemacht werden.
Ebenso haben die Standaufbauten den gültigen Gesetzen zu entsprechen.
Die behördlichen Genehmigungen zum Verkauf von Lebensmitteln sind vom Betreiber zu beschaffen
und während der Veranstaltung mitzuführen. Sie müssen bei der Ortsbesichtigung den Ämtern
vorgelegt werden.
Der Betreiber muss für den Lebensmittelverkauf mit einem Handwaschbecken und einer Spüle
mit fließendem Warmwasser ausgestattet sein.
3.8. Stolper- bzw. Trittschutz
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass seine Wasser-, Abwasser und Strominstallationen im
Trittbereich mit Abdeckmatten gesichert sind, um einem Unfallrisiko vorzubeugen.
3.9. Verbot von Lageraufbauten
Die gemietete Standfläche dient als reine Verkaufs- oder Sitzfläche. Die Fläche darf nicht als
Lagerfläche genutzt werden, d.h. auf dieser Fläche dürfen keine Kühlwägen etc. auf- bzw. abgestellt
werden.
3.10. Stromerzeuger
Das Aufstellen von eigenen stromerzeugenden Geräten ist untersagt.
3.11. Stromanschlussstärke
Der Veranstalter stellt dem Betreiber einen Stromanschluss von maximal 16 A/220 V zur Verfügung.
Wird ein anderer oder mehrere Anschlüsse benötigt, werden die Mehrkosten durch die Firma
HMD in Rechnung gestellt.
§ 4 Ablauf
4.1 Aufbau
Der Aufbau der Verkaufs- und Werbestände findet ab Dienstag, den 21.05.2002 ab 8.00 Uhr statt und
muss bis Mittwoch, den 22.5.2002 bis 20.00 Uhr abgeschlossen sein.
4.2. Standabnahme durch den Veranstalter
Der Stand sowie die Standfläche muss durch denn Veranstalter beim Aufbau abgenommen werden
und als betriebsbereit bestätigt und quittiert werden. Die Abnahme erfolgt ab 20.00 Uhr am 22.5.2002.
Wird die Standfläche ohne Abnahme verlassen und es werden Mängel im Sinne des Vertrages bzw.
Schäden festgestellt, so wird dem Betreiber die Möglichkeit zur Nachbesserung bis zu einem
festgesetzten/ benannten Zeitraum vom Veranstalter eingeräumt.
Werden die festgestellten Mängel nicht beseitigt, so ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den
Betrieb seines Standes während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen.
Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten.
Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet.
Anfallende Kosten der Mängelbeseitigung werden mit der Sicherheitskaution verrechnet bzw. bei
höheren Kosten, nachträglich in Rechnung gestellt.
4.3. Standabnahme durch die Ämter
Der Betreiber muss sich am 23.05.2002 ab 10.00 Uhr an seinem Stand einfinden, damit zu dieser
Zeit die Besichtigung durch die Behörden, wie Ordnungs- oder Gesundheitsamt etc., durchgeführt
werden kann. Die Ausschankgenehmigung wird direkt vor Ort ausgestellt, hierfür anfallende Gebühren
müssen vom Betreiber getragen werden.
Diesbezügliche Anfragen werden durch den Veranstalter beantwortet. Der Standaufbau muss mit
einem DIN A 4 Aushang ausgestattet sein, auf dem der Betreiber, die Standnummer und Anschrift
deutlich sichtbar erkennbar sind.
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Stand Nr._________
4.4. Betriebszeiten
Das Fest beginnt am Donnerstag, den 23.05.2002 und endet am Sonntag, den 26.05.2001
um 24.00 Uhr.
Die Sperrstunde beginnt am 23.05.2002 um 24.00 Uhr, am 24.5.2002 und 25.05.2002 um 01.00
Uhr, am 26.05.2002 um 24.00 Uhr.
Der Betreiber verpflichtet sich, die Sperrzeiten unbedingt einzuhalten. Für die durch einen Verstoß des
Betreibers gegen die Sperrzeiten anfallende Kosten und Gebühren wird die Sicherheitskaution des
Betreibers verwendet bzw. nachträglich in Rechnung gestellt.
Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den Betrieb seines Standes während des
Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu untersagen.
Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten.
Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet.
4.5. Reinigung
Der Betreiber verpflichtet sich, seine Standflächen, sowie im Umkreis von 6m, in gereinigtem Zustand
an jedem Veranstaltungstag zu hinterlassen. Sollte es dennoch Beanstandungen geben, kann der
Veranstalter die Sicherheitskaution des Betreibers auch hierfür in Anspruch nehmen und dem
Betreiber weitere Kosten in Rechnung stellen.
Der Betreiber hat seinen Müll in den vorhandenen Müllpressen, Glascontainern etc. zu
entsorgen.
4.6. Öffnungszeiten
Der Betreiber hat dafür Sorge zu tragen, dass sein Stand bzw. seine Stände laut Angabe der
Öffnungszeiten eines jeden Veranstaltungstages geöffnet und betrieben wird/werden.
4.7. Anweisungen von Ämtern
Anweisungen von Ämtern, Feuerwehr, Rettungsdienst und Polizei sind in jedem Fall Folge zu leisten.
Für die durch einen Verstoß des Betreibers gegen diese Anweisungen anfallende Kosten und
Gebühren wird die Sicherheitskaution des Betreibers verwendet bzw. bei höheren Kosten nachträglich
dem Betreiber in Rechnung gestellt. Ebenso ist der Veranstalter berechtigt, dem Betreiber den
Betrieb seines Standes während des Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] zu
untersagen. Er ist weiterhin berechtigt, die Standfläche zu räumen und weiterzuvermieten.
Der geleistete Gesamtbetrag für die Standfläche(n) wird dem Betreiber nicht zurückerstattet.
4.8. Abbau
Der Abbau erfolgt am Sonntag, den 26.05.2002, ab 24.00 Uhr. Der Abbau ist sofort vorzunehmen
und zügig durchzuführen. Der Abbau muss am Montag, den 27.05.2002 bis spätestens 16.00 Uhr
abgeschlossen sein.
Der Stand sowie die Standfläche muss durch den Veranstalter nach Abbau abgenommen
werden und als mängelfrei bestätigt und quittiert werden. Die Abnahme erfolgt ab 8.00 Uhr am
27.5.2002. Wird die Standfläche ohne Abnahme verlassen und es werden Mängel im Sinne des
Vertrages bzw. Schäden festgestellt, so wird dem Betreiber die Möglichkeit zur Nachbesserung bis zu
einem festgesetzten/ benannten Zeitraum vom Veranstalter eingeräumt.
Anfallende Kosten für Mängel/Schäden werden mit der Sicherheitskaution verrechnet bzw. bei
höheren Kosten nachträglich dem Betreiber in Rechnung gestellt.
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Unterschrift Betreiber/Standmieter
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Stand Nr._________
§ 5 Programm
5.1
Der Veranstalter stellt für das Schlossgrabenfest 2002 [Stage Groove Festival] ein musikalisches
Programm zusammen, Art und Umfang der Gestaltung liegen beim Veranstalter. Der Veranstalter
übernimmt für dieses musikalische Programm, sowie für technische Ausfälle auf dem gesamten
Festplatz, keinerlei Gewährleistung. Eine Haftung des Veranstalters ist ausgeschlossen.
Bei Absagen von angekündigten Künstlern kann der Veranstalter ebenfalls nicht haftbar gemacht
werden.
5.2
Sollten Witterungsverhältnisse oder andere Umstände dazu beitragen, dass für die Künstler ein zu
hohes Sicherheitsrisiko bestehen könnte, werden einzelne oder auch ganze Programmpunkte
entfallen. Der Veranstalter kann in diesem Fall nicht haftbar gemacht werden.
§ 6 Haftpflichtversicherung
6.1
Der Betreiber trägt für den Haftpflichtversicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen
Mindestdeckung selbst Sorge. Der Veranstalter geht davon aus, dass eine Haftpflichtversicherung des
Betreibers besteht. Der Veranstalter trägt für die Versicherung der Stände nicht Sorge.
Der Betreiber verpflichtet sich, für die Dauer des Festes eine Haftpflichtversicherung für seine Stände,
Einbauten und Standfläche abzuschließen.
6.2.
Der Betreiber hat sich gegen Diebstahl ebenfalls ausreichend zu versichern. Der Veranstalter
übernimmt hierfür keine Verantwortung und kann nicht für einen Schutz vor Diebstählen garantieren.
Waren und Equipment müssen vom Betreiber gesichert werden.
§ 7 Kündigung
7.1
Die Kündigung bedarf der Schriftform. Die Kündigung muss vom Veranstalter schriftlich bestätigt
werden.
7.2
Der Veranstalter ist berechtigt, diesen Vertrag jederzeit ohne Angabe von Gründen zu kündigen.
Geleistete Zahlungen an den Veranstalter werden in diesem Falle zurückerstattet.
Kosten, die dem Betreiber bis dahin entstanden sind, werden vom
Veranstalter jedoch nicht getragen.
7.3
Sollte der Betreiber gegen eine der durch diesem Vertrag begründeten Pflichten verstoßen, ist der
Veranstalter zur sofortigen Kündigung berechtigt. Der Veranstalter behält in diesem Falle den oben
genannten Gesamtbetrag (brutto) bzw. geleistete Zahlungen ein, eine Rückerstattung erfolgt nicht.
7.4
Erst nach der Zahlung des o.a. Gesamtbetrages erhält der Vertrag seine Gültigkeit.
Evtl. vereinbarte Teilzahlungen, die bereits geleistet wurden, verhelfen nicht zur Gültigkeit dieses
Vertrages und werden auch nicht zurückerstattet.
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Stand Nr._________
7.5.
Werden vom Betreiber Produkte im Verkauf angeboten, die nicht offizielle Sponsoren des
Schlossgrabenfestes 2002 [Stage Groove Festival] sind, wird die Kündigung direkt vor Ort mündlich
erteilt. Es bestehen keine weitere Ansprüche auf die Standfläche. Geleistete Zahlungen werden nicht
zurück erstattet.
§ 8 Sonstiges
8.1. Nicht Gestattung
Wird dem Betreiber eine behördliche Erlaubnis versagt und kann deshalb kein Standbetrieb erfolgen,
besteht gegenüber dem Veranstalter kein Anspruch auf Rückzahlung des zu leistenden
Gesamtbetrages bzw. Teilzahlungen oder Entschädigung.
Dies gilt auch, wenn der Stand aus sonstigen Gründen nicht aufgebaut oder nach Aufbau nicht in
Betrieb genommen werden kann.
8.2. Absage der Veranstaltung
Sollte die Veranstaltung, aufgrund von unvorhersehbaren Ereignissen, wie z.B. Umweltkatastrophen,
Staatstrauer, Krieg, Terroranschlägen, oder im allgemeinen, wenn ein zu hohes Sicherheitsrisiko für
die Allgemeinheit aus den resultierenden Gründen besteht, abgesagt werden, so ist der Veranstalter
hierfür nicht haftbar zu machen.
Geleistete Zahlungen des Betreibers (ausgeschlossen die Sicherheitskaution) können in diesem Falle
nicht zurück erstattet werden.
§ 9 Haftung
9.1
Der Veranstalter haftet nur für eigenen Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
9.2
Sollte der Veranstalter für den Betreiber in Anspruch genommen werden, so hat ihn dieser von der
Haftung freizustellen.
§ 10 Allgemeine Bestimmungen
10.1
Mündliche Abreden oder Nebenabreden sind nicht getroffen.
10.2
Änderung oder Ergänzung dieses Vertrages bedürfen zur Rechtswirksamkeit der Schriftform.
10.3
Sollte eine Bestimmung des Vertrages ungültig sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen
Bestimmungen dieses Vertrages hiervon nicht berührt.
10.4
Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand ist Darmstadt.
10.5.
Gegenüber Dritten ist Stillschweigen bezüglich der im Vertrag festgelegten Punkte zu wahren. Bei
nicht Einhaltung kann der Vertrag jederzeit gekündigt werden.
Der Veranstalter behält sich rechtliche Schritte vor.
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Stand Nr._________
§ 11 Sondervereinbarungen:
Darmstadt,den _____________
(Unterschrift)
(Unterschrift)
G&G Event Marketing GmbH
Vertreten durch:
Betreiber/ Standmieter
Vertreten durch:
Vorname, Nachname
Vorname, Nachname
Der Betreiber garantiert für folgendes Equipment:
-
Sogenannte Lebensmittelschläuche in ausreichender Länge für die Frischwasserversorgung
mit entsprechender GK Kupplung.
Abwasserschläuche in ausreichender Länge für die Abwasserversorgung mit entsprechender
GK Kupplung.
2 Müllbehältnisse zu mindestens je 120 Liter Fassungsvermögen pro Stand
Strassenbesen (rote Borsten)
Handfeger mit Kehrblech
Müllsäcke
Stromkabel in ausrechender Länge
Mehrfachstecker, Kabeltrommel
Und alle weiteren vorgenannten Utensilien, Aufbauten etc.
TIP:
Bitte den Vertrag genau durchlesen, und eine Merkliste anfertigen!
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Stand Nr._________
Zeitangaben
Festbetrieb und Betrieb der Verkaufsstände:
23.05.2002 Donnerstag: von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr
24.05.2002 Freitag:
von 10.00 Uhr bis 1.00 Uhr
25.05.2002 Samstag: von 10.00 Uhr bis 1.00 Uhr
26.05.2002 Sonntag:
von 10.00 Uhr bis 24.00 Uhr
Örtlichkeit:
Darmstädter Friedens-, Ernst-Ludwigs- und Karolinenplatz, Schlossmauer Zeughausstraße bis
Schlossgrabenstraße.
Beschallung durch Livemusik:
Bühne 1: (zwischen Reiterdenkmal und Schlossgarageneingang)
23.05.2002 Donnerstag: von 18.00 Uhr bis 23.00 Uhr
24.05.2002 Freitag:
von 18.00 Uhr bis 24.00 Uhr
25.05.2002 Samstag: von 17.00 Uhr bis 24.00 Uhr
26.05.2002 Sonntag:
von 10.00 Uhr bis 12.00 Uhr Gottesdienst, Gospelchor
26.05.2002 Sonntag:
von 16.00 Uhr bis 23.00 Uhr
Bühne 2: (gegenüber MöbelFunktion)
23.05.2002 Donnerstag: von 18.00 Uhr bis
24.05.2002 Freitag:
von 18.00 Uhr bis
25.05.2002 Samstag: von 16.00 Uhr bis
26.05.2002 Sonntag:
von 14.00 Uhr bis
23.00 Uhr
24.00 Uhr
24.00 Uhr
23.00 Uhr
Bühne 3: (auf d. Karolinenplatz)
23.05.2002 Donnerstag: von 18.00 Uhr bis
24.05.2002 Freitag:
von 18.00 Uhr bis
25.05.2002 Samstag: von 18.00 Uhr bis
26.05.2002 Sonntag:
von 16.00 Uhr bis
23.00 Uhr
24.00 Uhr
24.00 Uhr
23.00 Uhr
Bühne 4: (auf d. Karolinenplatz)
23.05.2002 Donnerstag: von 17.30 Uhr bis
24.05.2002 Freitag:
von 17.30 Uhr bis
25.05.2002 Samstag: von 17.30 Uhr bis
26.05.2002 Sonntag:
von 14.00 Uhr bis
23.00 Uhr
24.00 Uhr
24.00 Uhr
23.00 Uhr
Angaben ohne Gewähr. Änderungen vorbehalten.
Bankverbindung: G&G Event Marketing GmbH  Konto Nr. 677 388  Sparkasse Darmstadt
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