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IP/07/1202
Brüssel, den 2. August 2007
Roaming in der EU nach dem Stichtag 30. Juli: Die
meisten Mobilfunkbetreiber erfüllen die EU-Rechtsvorschriften, aber einige „schwarze Schafe“
gefährden immer noch die Vorteile für die
Verbraucher
Einen Monat nach dem Inkrafttreten der EU-Roaming-Verordnung zur
Senkung der Roamingentgelte um bis zu 70% hat die Kommission heute eine
Website veröffentlicht, auf der festgestellt wird, wie die Mobilfunkbetreiber in
allen 27 Mitgliedstaaten die neuen EU-Regeln angewandt haben. Die
Kommission kommt zu dem Schluss, dass die große Mehrheit der
Mobilfunkbetreiber die EU-Verordnung befolgt, indem sie den Kunden den
neuen „Eurotarif“ anbieten. Ein Eurotarif darf nicht mehr als 0,49 € pro
Minute für im Ausland geführte Gespräche und nicht mehr als 0,24 € für aus
dem Ausland erhaltene Gespräche betragen, jeweils zuzüglich MwSt.). Die
Kommission stellt fest, dass viele Betreiber den Eurotarif bereits seit Anfang
Juli anbieten, wohingegen andere den Stichtag 30. Juli abgewartet haben.
Viele Betreiber bieten Preise unter der EU-Preisobergrenze oder neue
Roaming-Pakete an. Die Anwendung der Verordnung durch die Betreiber
scheint reibungslos voran zu gehen, auch wenn einige unübersichtliche
Angebote die Gefahr bergen, dass die Verbraucher nicht in den vollen
Genuss der Vorteile der EU-Vorschriften kommen.
„Heute, genau einen Monat nach dem Inkrafttreten der neuen EU-Regeln zu den
Gebühren für das Roaming in Mobilfunknetzen profitieren bereits rund 50% der
europäischen Verbraucher von erheblich gesenkten Tarifen. Die Wechselwirkung
zwischen Verordnung und freiwilliger Vorwegnahme der regulierten Tarife durch die
Branche scheint den Verbrauchern – so wie vom Europäischen Parlament und vom
Rat vorgesehen – zu Gute zu kommen“, so EU-Telekom-Kommissarin Viviane
Reding. „Insbesondere begrüße ich es, dass viele Betreiber den neuen Eurotarif
bereits zu Beginn der Urlaubssaison angeboten und einige sogar die Höchstwerte
der Verordnung erheblich unterschritten haben. Lediglich in einigen wenigen Fällen,
die eher die Ausnahme als die Regel sind, stellen wir fest, dass versucht wird, die
Auswirkungen der Verordnung durch unübersichtliches oder möglicherweise sogar
wettbewerbsfeindliches Verhalten hinauszuzögern. Die nationalen und die
europäischen Regulierungsbehörden haben diese Fälle sehr sorgfältig zu prüfen.
Sollten wir Hinweise auf ein rechtswidriges Verhalten finden, sind die Sanktionen der
EU-Roaming-Verordnung anzuwenden, die erforderlichenfalls durch die volle
Schlagkraft des Wettbewerbsrechts ergänzt werden könnten.“
Mittels eines Fragebogens fragte die Kommission im Juli bei 95 Mobilfunkbetreibern
nach, wann der Eurotarif angeboten und eingeführt wurde und wie hoch sein
genauer Satz liegt. Der Monat Juli ist für die EU-Verbraucher von besonderer
Bedeutung, da die Mobilfunkbetreiber rechtlich verpflichtet waren, ihren Kunden bis
zum 30. Juli einen Eurotarif anzubieten. Nachdem ein Kunde dieses Angebot
akzeptiert hat, bleibt dem Betreiber maximal ein Monat Zeit, um diesen Tarif zu
aktivieren. Bleibt der Verbraucher passiv, muss er spätestens am 30. September
automatisch auf den Eurotarif umgestellt werden.
Die Ergebnisse der Kommissionserhebung unter den Mobilfunkbetreibern fallen
überwiegend positiv aus:

Einige Mobilfunktbetreiber haben den Eurotarif bereits am 1. Juli oder in den
ersten Juliwochen angeboten, wodurch die Verbraucher von erheblich
niedrigeren Preisen profitieren. Ein Mobilfunkbetreiber bot diesen Tarif sogar
bereits eine Woche vor dem Inkrafttreten der Verordnung an und aktivierte
ihn auch zu diesem Zeitpunkt.

Viele Betreiber haben die Verbraucher automatisch auf den Eurotarif
umgestellt und gewährleistet, dass diese so rasch wie möglich von den
niedrigeren Sätzen profitieren.

Der bislang von der Kommission festgestellte billigste Eurotarif liegt bei 31,5
Cent pro Minute für einen Anruf und bei 12,6 Cent für den Eingang eines
Mobilfunkanrufes aus dem Ausland. Darüber hinaus bieten einige Betreiber
Spezialpakete an, die für einige Verbrauchergruppen interessant sein
könnten, die viel im Ausland telefonieren.
Negativ merkt die Kommission Folgendes an:

Ein Betreiber in Zypern wird den Eurotarif erst am 30. August anbieten, was
klar gegen die Bestimmungen der EU-Verordnung verstößt, die den Stichtag
für ein derartiges Angebot auf spätestens 30. Juli 2007 festsetzt.

In Belgien sandte ein Mobilfunkbetreiber in den letzten Julitagen eine SMS
an seine Kunden, der zufolge sie am 30. September 2007 automatisch auf
den Eurotarif umgestellt würden. Das Eurotarif-Angebot selbst, dem zufolge
die Verbraucher bereits ab dem 30. August von dem Angebot profitieren
würden, war lediglich auf der Website des Betreibers zu finden.

Betreiber in Lettland antworteten nicht auf den Fragebogen der Kommission.
Für Estland erhielt die Kommission nur eine Antwort und für Finnland haben
bislang zwei Betreiber nicht geantwortet.
Insgesamt hat die Kommission bisher 74 Antworten von 95 Mobilfunkbetreibern
erhalten. Die Einzelergebnisse können ab heute auf der Website der Kommission
abgerufen werden.
Bei Verstößen gegen die neue EU-Roaming-Verordnung sind die nationalen
Regulierungsbehörden durch diese ermächtigt, wirksame und abschreckende
Sanktionen zu verhängen.
Hintergrundinformationen
Die neue EU-Roaming-Verordnung wurde im Amtsblatt der Europäischen Union am
29. Juni 2007 veröffentlicht und trat am 30. Juni 2007 in allen 27 EU-Mitgliedstaaten
in Kraft (siehe IP07/870). In ihr heißt es, dass die Roaming-Entgelte nicht mehr als
0,49 € pro Minute für im Ausland geführte Gespräche und nicht mehr als 0,24 € für
aus dem Ausland erhaltene Gespräche betragen dürfen (zuzüglich MwSt.). Die
Betreiber können unterhalb dieser Preisgrenzen konkurrieren, indem sie noch
billigere Tarife anbieten.
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Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Gruppe europäischer
Regulierungsstellen (ERG) im Oktober eine detailliertere Analyse der Anwendung
der neuen Roaming-Regeln vornehmen. Diese Ergebnisse werden in die Bewertung
der EU-Roaming-Verordnung einfließen, die die Kommission dem Europäischen
Parlament und dem Rat innerhalb von 18 Monaten nach dem Inkrafttreten der
Verordnung vorzulegen hat.
Diese Bewertung wird auch die Grundlage für die Entscheidung sein, ob die
Verordnung gegebenenfalls zu verlängern oder auszudehnen ist und ob auch SMS,
MMS und Datendienste aufzunehmen sind, die bislang von der EU-RoamingVerordnung nicht erfasst wurden.
Ausführlichere Informationen finden Sie auf der Roaming-Website der Kommission:
http://ec.europa.eu/roaming.
Das Benchmarking der europäischen Mobilfunktbetreiber ist abrufbar unter:
http://ec.europa.eu/information_society/activities/roaming/implementation/benchmark
Weitere Informationen:
MEMO/07/251
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