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IP/07/1677
Brüssel, den 13. November 2007
Kommission
schlägt
europäischen
TelekomBinnenmarkt für 500 Millionen Verbraucher vor
Die Kommission verabschiedete heute ihre Vorschläge für eine Reform der
EU-Vorschriften für die Telekommunikation. Mit dieser Reform will sie dafür
sorgen, dass alle EU-Bürger unabhängig von ihrem Wohnort oder ihrem jeweiligen Aufenthaltsort innerhalb der EU mit Mobiltelefonen, über schnelle
Breitband-Internetanschlüsse oder per Kabelfernsehen bessere und billigere
Kommunikationsleistungen in Anspruch nehmen können. Dazu schlägt die
Kommission vor, die Rechte der Verbraucher zu stärken, die Angebotsvielfalt
durch mehr Wettbewerb zwischen den Anbietern zu erhöhen, Investitionen in
neue Kommunikationsinfrastrukturen – insbesondere durch neue Frequenzen für drahtlose Breitbanddienste – zu fördern und die Kommunikationsnetze robuster und vor allem gegenüber Viren und anderen Angriffen aus dem
Internet sicherer zu machen. Eine neue Europäische Aufsichtsbehörde für
die Märkte der elektronischen Kommunikation soll die Kommission und die
nationalen Regulierungsbehörden unterstützen, damit die Marktregeln und
Verbraucherschutzvorschriften in allen 27 EU-Mitgliedstaaten einheitlich, in
voller Unabhängigkeit und ohne Protektionismus angewandt werden. Bevor
die Kommissionsvorschläge geltendes Recht werden können, müssen sie
vom Europäischen Parlament und dem EU-Ministerrat beschlossen werden.
„Von heute an ist der grenzenlose Binnenmarkt für die Telekom-Unternehmen und
Verbraucher in Europa kein bloßer Traum mehr,“ sagte der Präsident der
Europäischen Kommission, José Manuel Barroso. „Die Telekommunikation ist ein
Gebiet, auf dem unser Binnenmarkt sehr konkrete Vorteile für jeden Bürger mit sich
bringt: im Hinblick auf Angebotsvielfalt und niedrige Preise, für die Handybenutzung
oder den Breitband-Internetzugang. Gleichzeitig eröffnet ein Binnenmarkt mit 500
Millionen Verbrauchern den Telekommunikationsunternehmen neue Chancen –
wenn Europa hilft, für einen effektiven Wettbewerb und einheitliche Spielregeln zu
sorgen. Deshalb haben wir heute die Initiative ergriffen. Gerade im Telekom-Bereich
ist eine stärker europäisch ausgerichtete Rechtsetzung besonders wichtig.
Schließlich kennen Funkwellen keine Grenzen, und das Internet-Protokoll hat keine
Nationalität.“
Viviane Reding, die für die Telekommunikation zuständige EU-Kommissarin, sagte:
„Die heutigen Telekom-Reformvorschläge rücken den europäischen Bürger in den
Mittelpunkt. Europa hat in der Vergangenheit beträchtliche Fortschritte bei der
Öffnung der Telekommunikationsmärkte für neue Anbieter und bei der schrittweisen
Steigerung des Wettbewerbs gemacht. Aber die marktbeherrschenden Betreiber
dominieren noch immer – häufig unter dem Schutz der eigenen Regierung –
entscheidende Marktsegmente, vor allem den Breitbandmarkt. Darunter leidet die
Wahlfreiheit der Verbraucher. So haben 10 % der EU-Bürger noch immer keine
Breitbandanbindung.
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Aus
diesem
Grund
brauchen
wir
neue
Verbraucherrechte,
neue
Wettbewerbsimpulse, ein effektives System unabhängiger Regulierungsbehörden,
neue Investitionen in wettbewerbsfähige Infrastrukturen und mehr Freiraum für neue
drahtlose Dienste, damit Europas digitale Wirtschaft in Schwung kommt.“
Das „Telekom-Reformpaket“, das die Kommission heute dem Europäischen
Parlament in Straßburg unterbreitet hat, dient der Änderung der derzeit geltenden
EU-Vorschriften aus dem Jahr 2002. Es soll bis Ende 2009 in Kraft treten und bringt
hauptsächlich folgende Verbesserungen:

Neue Verbraucherrechte: z. B. Anspruch auf Wechsel des Telekomanbieters
innerhalb eines Tages, transparente und vergleichbare Preisinformationen, Erreichbarkeit kostenloser Rufnummern aus dem Ausland und einen effektiveren
einheitlichen europäischen Notruf 112.
 Größere Angebotsvielfalt für Verbraucher durch mehr Wettbewerb: dazu
bekommen die nationalen Regulierungsbehörden gegenüber marktbeherrschenden Telekombetreibern ein neues Rechtsinstrument: die funktionelle
Trennung.
 Mehr Sicherheit bei der Nutzung der Kommunikationsnetze, besonders dank
neuer Vorschriften zur Bekämpfung von Spam, Viren und anderen Angriffen
auf Computer und Netze.
 Neuordnung der Funkfrequenzen – der unverzichtbaren Grundlage aller
drahtlosen Kommunikationsdienste. Dadurch sollen Investitionen in neue Infrastrukturen angeregt und der „Breitbandzugang für alle“ verwirklicht werden. In
den ländlichen Gebieten der EU haben durchschnittlich nur 72 % der Einwohner Zugang zu Breitbanddiensten. Diese „digitale Kluft“ möchte die Kommission
überwinden, indem sie die Frequenzverwaltung verbessert und Frequenzen für
drahtlose Breitbanddienste in jenen Gebieten zur Verfügung stellt, in denen die
Verlegung neuer Glasfaserleitungen zu teuer ist. Der Übergang vom analogen
zum digitalen Fernsehen wird eine beträchtliche Anzahl von Funkfrequenzen
freimachen (die so genannte „digitale Dividende“), die für diesen Zweck verwendet werden können.
 Bessere Rechtsetzung in der Telekommunikation durch Deregulierung jener
Märkte, in denen die von der EU veranlasste Marktöffnung bereits zu einem
ausreichenden Wettbewerb geführt hat (siehe IP/07/1678). Dadurch können
sich Kommission und nationale Regulierungsbehörden auf Hauptproblemfelder
wie den Breitbandmarkt konzentrieren.
 Unabhängigere Marktaufsicht für eine gerechte Regulierung im Interesse der
Verbraucher. Zu oft noch stehen sich marktbeherrschende Unternehmen, die in
vielen Ländern zum Teil noch dem Staat gehören, und TelekomRegulierungsbehörden allzu nahe. Die EU-Reform soll daher die Unabhängigkeit der nationalen Regulierungsbehörden sowohl von den Unternehmen als
auch den Regierungen stärken.
Zur schnellen und wirksamen Verwirklichung der Reform schlägt die Kommission
vor, eine Europäische Aufsichtsbehörde für die Märkte der elektronischen
Kommunikation einzurichten, die dabei helfen soll, dass wichtige Kommunikationsdienste (Breitband-Internetzugang, Datenroaming, Handybenutzung in Flugzeugen
und auf Schiffen, grenzüberschreitende Dienste für Unternehmen) in allen 27 EUMitgliedstaaten einheitlicher reguliert werden. Die Europäische Behörde für die
Märkte der elektronischen Kommunikation wird die jetzigen Aufgaben der Gruppe
europäischer Regulierungsstellen (ERG) und der Europäischen Agentur für Netzund Informationssicherheit (ENISA) zusammenführen und effektiver erfüllen können.
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„Im letzten Sommer haben wir mit der EU-Roaming-Verordnung eines der für die
Verbraucher sichtbarsten Symptome behandelt, die sich aus dem Fehlen eines
echten Binnenmarktes für die Telekommunikation ergeben“, erläuterte Kommissarin
Reding (siehe IP/07/1445). „Mit den heutigen Reformvorschlägen nimmt die
Kommission nun den Kern des Problems in Angriff: die Fragmentierung der
europäischen Telekommunikationsmärkte, denn dadurch werden den europäischen
Verbrauchern die Vorteile eines grenzübergreifenden Wettbewerbs im Bereich der
Telekommunikation vorenthalten. Und das müssen wir ändern.“
Hintergrund
Ende 2005 begann die Kommission eine öffentliche Konsultation zu der Frage, ob
der seit dem 25. Juli 2003 geltende EU-Rechtsrahmen für die elektronische
Kommunikation reformiert werden muss und wie ein Binnenmarkt in diesem Bereich
erreicht werden könnte (siehe IP/06/874). Die heutigen Reformvorschläge beruhen
auf den Ergebnissen dieser Konsultation.
Weitere Informationen:
MEMO/07/458
Pressemappe mit allen Dokumenten des neuen EU-Reformpakets:
http://ec.europa.eu/information_society/newsroom/cf/itemlongdetail.cfm?item_id=3701
Webseiten zur elektronischen Kommunikation:
http://ec.europa.eu/ecomm
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