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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 15. November 2012
Es ist Zeit, den Energiebinnenmarkt zu vollenden
Ein effizienter, vernetzter und transparenter europäischer Energiebinnenmarkt bietet
Bürgern und Unternehmen eine sichere und nachhaltige Energieversorgung zu den
geringstmöglichen Kosten. Mit der heutigen Mitteilung, in der Wege aufgezeigt werden,
wie ein funktionierender Energiebinnenmarkt verwirklicht werden kann, fordert die
Kommission die Mitgliedstaaten zu stärkeren Anstrengungen zur Umsetzung und
Durchführung der bestehenden EU-Rechtsvorschriften für den Energiebinnenmarkt auf.
Die Kommission wird gemeinsam mit den Mitgliedstaaten daran arbeiten, die Position der
Verbraucher zu stärken und marktverzerrende staatliche Eingriffe abzubauen.
Dazu Energiekommissar Günther Oettinger: „Wenn es um Gas und Strom geht,
interessieren Bürger und Unternehmen zwei Dinge: eine jederzeit sichere Versorgung und
erschwingliche Preise. Dieses Ziel erreichen wir am besten mit einem funktionierenden
europäischen Energiemarkt.“
Obwohl bereits Fortschritte gemacht wurden, was größere Wahlmöglichkeiten für die
Verbraucher, das Eindämmen der Energiegroßhandelspreise und die Sicherung einer
jederzeit ausreichenden Energieversorgung betrifft, muss noch mehr getan werden, um
das Potenzial für einen wirklich integrierten europäischen Markt voll auszuschöpfen. Zur
Vollendung des EU-Energiebinnenmarktes bis 2014 plant die Kommission mehrere
Maßnahmen. Dazu gehört Folgendes:
Umsetzung
der
Binnenmarktvorschriften
und
Durchsetzung
des
Wettbewerbsrechts. Sogar 20 Monate nach Ablauf der Umsetzungsfrist (März 2011)
haben einige Mitgliedstaaten das dritte Energiebinnenmarktpaket noch nicht vollständig
umgesetzt. Die Kommission wird weiterhin Vertragsverletzungsverfahren führen, um
sicherzustellen, dass die einschlägigen europäischen Vorschriften ordnungsgemäß
umgesetzt werden. Die Wettbewerbsregeln müssen rigoros durchgesetzt werden, damit
gleiche Wettbewerbsbedingungen für alle Marktteilnehmer herrschen.
IP/12/1214
- Stärkung der Position der Verbraucher. Studien zeigen, dass nur jeder dritte
Verbraucher Dienstleistungsangebote vergleicht. Schätzungen zufolge könnten die
Verbraucher in der EU bei einem Wechsel zum günstigsten Stromtarif bis zu 13 Mrd. EUR
jährlich sparen. Die Kommission wird dafür sorgen, dass sich die in den EURechtsvorschriften verankerten Verbraucherrechte im nationalen Recht niederschlagen
und von allen Marktakteuren korrekt befolgt werden. Dazu gehört das Recht, kostenlos
innerhalb von drei Wochen den Versorger zu wechseln. Außerdem wird die Kommission die
Einführung intelligenter Messsysteme fördern, denn dadurch können die Verbraucher ihren
Verbrauch in Echtzeit steuern und haben sie eine bessere Kontrolle über ihre
Energierechnungen. Besonderes Augenmerk wird auf schutzbedürftigen Verbrauchern
liegen.
Darüber
hinaus
enthält
der
Bericht
über
die
Transparenz
der
Endkundenenergiemärkte in der EU Empfehlungen für eine klare Angabe von Preisen,
Tarifen und Angeboten.
Derzeit sind die Energiepreise für Endkunden nur in neun Mitgliedstaaten
(Deutschland, Finnland, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Schweden, Slowenien,
Tschechische Republik und Vereinigtes Königreich) nicht reguliert. Durch staatliche
Eingriffe festgelegte Preise sind für Verbraucher nicht zwangsläufig das Beste. Sie können
einen falschen Eindruck des Geschützt-Seins vermitteln, der sie davon abhält, von sich aus
bessere Möglichkeiten zu erkunden, zu denen auch Energieeffizienz-Dienstleistungen
gehören. Darüber hinaus behindern regulierte Endnutzerpreise Investitionen. Sie halten
Unternehmen vom Markteintritt und von Investitionen in neue Erzeugungskapazitäten ab.
Preise, die regulierungsbedingt nicht kostendeckend sind, führen zu Schulden, die letztlich
der Steuerzahler tragen muss.
- Flexible Marktorganisation. Einige Mitgliedstaaten planen, die Bereithaltung der
Erzeugungskapazitäten durch die Stromerzeuger zu unterstützen, um sicherzustellen, dass
genügend Kapazität auch dann vorhanden ist, wenn keine Stromerzeugung aus variablen
Quellen wie Wind- und Sonnenenergie erfolgt. Für diese Vorgehensweise wird der Begriff
„Kapazitätssicherungsmechanismus“ verwendet. Allerdings können verfrüht eingeführte
Kapazitätssicherungsmechanismen zur Zersplitterung des Binnenmarktes führen und
Investitionen behindern. Vor der Einführung solcher Mechanismen sollten die
Mitgliedstaaten analysieren, ob es an Investitionen in Erzeugungskapazitäten fehlt und,
falls ja, warum. Bevor die Mitgliedstaaten auf nationaler Basis in den Markt eingreifen,
sollten länderübergreifende Lösungen in Betracht gezogen werden. Europäische Lösungen
sind in der Regel kosteneffizienter.
Darüber hinaus wird die Kommission Leitlinien für Förderregelungen für erneuerbare
Energien vorschlagen, die die Effizienz des Binnenmarktes verbessern sollen.
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Hintergrund
Im Februar 2011 gaben die EU-Staats- und Regierungschefs eine Erklärung ab, in der sie
die Vollendung des Energiebinnenmarkts bis 2014 forderten.
Das dritte Energiebinnenmarktpaket (Richtlinien 2009/72/EG und 2009/73/EG) ist der
Eckpfeiler der Integration des Gas- und Strommarkts. Es umfasst folgende Aspekte: i.) die
Entflechtung der Netze (die Trennung der Netztätigkeiten von der Erzeugung, Produktion
und Versorgung), ii.) Verbraucherschutzbestimmungen (insbesondere die Verpflichtung
der Mitgliedstaaten, schutzbedürftige Verbraucher zu schützen, Verbrauchern transparente
Abrechnungs- und Vertragsinformationen bereitzustellen, eine einzige Anlaufstelle
einzurichten und ein alternatives Verfahren zur Regelung von Streitfällen einzuführen, um
Streitigkeiten außergerichtlich beizulegen) und iii.) die Unabhängigkeit und die Befugnisse
der nationalen Regulierungsbehörden.
Weitere Informationen
Mitteilung Ein funktionierender Energiebinnenmarkt
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
Energy Markets in the European Union in 2011
Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen
Investment Projects in Energy Infrastructure
Internet-Seiten der Kommission zum Energiebinnenmarkt:
http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/internal_market_de.htm
Bericht über die Transparenz auf den Endkundenmärkten in der EU:
http://ec.europa.eu/energy/gas_electricity/forum_citizen_energy_de.htm,
http://ec.europa.eu/consumers/citizen/my_rights/energy_de.htm
Kontakt:
Nicole Bockstaller (+32 2 295 25 89)
Marlene Holzner (+32 2 296 01 96)
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