EUROPÄISCHE KOMMISSION PRESSEMITTEILUNG Brüssel, 3. Oktober 2012 Binnenmarktakte II: Zwölf vorrangige Maßnahmen zur Förderung neuen Wachstums Der Binnenmarkt feiert in diesem Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen. Es wurde viel erreicht in diesen zwanzig Jahren. Für die europäischen Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet der Binnenmarkt mehr Auswahl bei niedrigeren Preisen. Der Binnenmarkt ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ungehindert zu reisen und ihren Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen. Jungen Menschen eröffnet er die Chance, im Ausland zu studieren. Von dieser Möglichkeit haben in den letzten 25 Jahren über 2,5 Millionen Studierende Gebrauch gemacht. Den 23 Millionen Unternehmen in der EU hat der Binnenmarkt Zugang zu 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern verschafft. Außerdem hat er ausländische Investitionen angezogen. Die Botschaft ist klar und der Beweis ist erbracht: Ein starker, vertiefter und integrierter Binnenmarkt schafft Wachstum und Beschäftigung und bietet den Menschen in Europa Möglichkeiten, die es vor 20 Jahren nicht gab. Die Entwicklung des Binnenmarkts ist ein kontinuierlicher Prozess und ein Kernstück der europäischen Wachstumsagenda, die mit Blick auf die Überwindung der derzeitigen Wirtschaftskrise aufgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische Kommission heute die Binnenmarktakte II angenommen, in der zwölf Leitaktionen vorgeschlagen werden, die die EU-Organe rasch verabschieden sollen. Die Aktionen betreffen vier Hauptmotoren für Wachstum, Beschäftigung und Vertrauensbildung: a) integrierte Netze; b) die grenzüberschreitende Mobilität von Bürgern und Unternehmen, c) die digitale Wirtschaft und d) Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts und der Vorteile für den Verbraucher. „Der Binnenmarkt kann mehr für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die Unternehmen in Europa tun“, so Michel Barnier, EU-Kommissar für Binnenmarkt und Dienstleistungen. „Die Binnenmarktakte II ist ein Appell an uns Politiker, uns an die Arbeit zu machen, unsere Gedanken zu fokussieren und Ergebnisse zu liefern. Ich bin überzeugt, dass sich die Politik die zwölf heute von uns vorgestellten Leitaktionen in dem Maße zu eigen machen wird, wie sie es verdienen. Dies ist für uns die Chance, unseren größten Trumpf, nämlich den Binnenmarkt, auszuspielen, damit unsere soziale Marktwirtschaft wieder wettbewerbsfähig wird und floriert.“ Die Binnenmarktakte II tritt in die Fußstapfen der Binnenmarktakte I (IP/11/469), in der die Kommission ein erstes Maßnahmenbündel präsentierte. Mit der Binnenmarktakte II wird ein neues Kapitel in dem Prozess hin zu einem vertieften, stärker integrierten Binnenmarkt aufgeschlagen. IP/12/1054 Sie markiert das zwanzigjährige Bestehen des EU-Binnenmarkts und den Beginn der Binnenmarktwoche, die vom 15. bis zum 20. Oktober 2012 stattfindet. Unter dem Motto „Gemeinsam für neues Wachstum“ werden eine Woche lang EU-weit Veranstaltungen organisiert, die Politikern und Bürgern Gelegenheit bieten sollen, über Errungenschaften und Herausforderungen des Binnenmarkts zu diskutieren und neue Ideen zu präsentieren. Hintergrund Die Binnenmarktakte II sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor: Verkehrs- und Energienetze: Effiziente und vollständig integrierte Verkehrs- und Energienetze sind das Rückgrat des Binnenmarkts. In Ergänzung der durch die Kohäsionsund Strukturfonds gebotenen Möglichkeiten bedarf es eines ausdrücklichen Bekenntnisses zu Wettbewerb, Wahlmöglichkeiten und Dienstleistungen hoher Qualität in der gesamten EU. Zur Verwirklichung dieser Vision sieht die Binnenmarktakte II folgende Maßnahmen vor: i) Öffnung der inländischen Wettbewerb innerhalb der EU; Schienenpersonenverkehrsdienste für einen breiteren ii) Weiterentwicklung des Binnenmarkts für den Seeverkehr; iii) beschleunigte Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums; iv) Maßnahmen, die auf eine wirksame Anwendung der bestehenden EU-Vorschriften für den Energiesektor abzielen. Mobilität von Bürgern und Unternehmen: Der freie grenzüberschreitende Verkehr ist das Fundament des Binnenmarkts schlechthin und eine der Grundlagen der Europäischen Union. Nach wie vor bestehen jedoch rechtliche und praktische Hindernisse für die Mobilität von Bürgern, die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten und die Finanzierung von Investitionen. Daher schlägt die Kommission in der Binnenmarktakte II Folgendes vor: i) Weiterentwicklung des EURES-Portals Arbeitsvermittlungsinstrument; zu einem echten grenzübergreifenden ii) Einführung von Vorschriften zur Mobilisierung langfristiger Investitionsfonds für private Unternehmen und langfristige Projekte; iii) Modernisierung der Insolvenzverfahren, angefangen bei Fällen mit grenzüberschreitender Dimension, und Förderung eines Umfelds, das gescheiterten Unternehmern eine zweite Chance bietet. Digitale Wirtschaft: Mit ihrem starken wirtschaftlichen Gewicht und ihren beträchtlichen Spill-over-Effekten, beispielsweise mit Blick auf die Produktivität und die Bewältigung gesellschaftlicher Herausforderungen, eröffnet die von der digitalen Wirtschaft ausgehende Revolution auch künftig Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen dürfen. Im Bestreben, den digitalen Binnenmarkt bis 2015 zu vollenden, schlägt die Kommission Folgendes vor: i) Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU durch benutzerfreundlichere, vertrauenswürdigere und wettbewerbsfähigere Zahlungsdienste; ii) Beseitigung der Ursachen für mangelnde Investitionen in HochgeschwindigkeitsBreitbandverbindungen (hohen Baukosten); iii) die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zum Standardverfahren machen. 2 Soziales Unternehmertum, Zusammenhalt und Verbrauchervertrauen: Der Erfolg des Binnenmarkts hängt auch davon ab, inwieweit er wirtschaftliche und soziale Teilhabe ermöglicht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Vertrauen haben, und für alle Bürgerinnen und Bürger in der EU muss die Chance bestehen, die Möglichkeiten des Binnenmarkts zu nutzen. Dies will die Kommission mit Hilfe konkreter Binnenmarktinstrumente erreichen: i) Verbesserung der Produktsicherheitsvorschriften und ihrer Durchsetzung in der Praxis; ii) Maßnahmen zur Gewährleistung eines breiten Zugangs zu einem Bankkonto, zur Sicherstellung transparenter und vergleichbarer Kontogebühren und zur Erleichterung eines Kontowechsels. Wie geht es weiter? Google-Online-Debatte über den Binnenmarkt am 10. Oktober Binnenmarktwoche, 15.-20. Oktober 20121 Die Kommission wird alle in der Binnenmarktakte II angekündigten wichtigen Legislativvorschläge bis zum Frühjahr 2013 und alle nicht legislativen Vorschläge bis Ende 2013 vorlegen. Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, die Legislativvorschläge vorrangig zu behandeln und bis zum Frühjahr 2014 zu verabschieden. Weitere Informationen MEMO/12/734 Internetseite: http://ec.europa.eu/internal_market/smact/index_de.htm Kontakt: Stefaan De Rynck (+32 2 296 34 21) Carmel Dunne (+32 2 299 88 94) Audrey Augier (+32 2 297 16 07) 1 http://www.singlemarket20.eu/single-market-week/overview 3