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EUROPÄISCHE KOMMISSION
PRESSEMITTEILUNG
Brüssel, 3. Oktober 2012
Binnenmarktakte II: Zwölf vorrangige Maßnahmen zur
Förderung neuen Wachstums
Der Binnenmarkt feiert in diesem Jahr sein zwanzigjähriges Bestehen. Es wurde viel
erreicht in diesen zwanzig Jahren. Für die europäischen Verbraucherinnen und
Verbraucher bedeutet der Binnenmarkt mehr Auswahl bei niedrigeren Preisen. Der
Binnenmarkt ermöglicht es Bürgerinnen und Bürgern, ungehindert zu reisen und ihren
Wohn- und Arbeitsort frei zu wählen. Jungen Menschen eröffnet er die Chance, im Ausland
zu studieren. Von dieser Möglichkeit haben in den letzten 25 Jahren über 2,5 Millionen
Studierende Gebrauch gemacht. Den 23 Millionen Unternehmen in der EU hat der
Binnenmarkt Zugang zu 500 Millionen Verbraucherinnen und Verbrauchern verschafft.
Außerdem hat er ausländische Investitionen angezogen. Die Botschaft ist klar und der
Beweis ist erbracht: Ein starker, vertiefter und integrierter Binnenmarkt schafft Wachstum
und Beschäftigung und bietet den Menschen in Europa Möglichkeiten, die es vor 20 Jahren
nicht gab.
Die Entwicklung des Binnenmarkts ist ein kontinuierlicher Prozess und ein Kernstück der
europäischen Wachstumsagenda, die mit Blick auf die Überwindung der derzeitigen
Wirtschaftskrise aufgestellt wurde. Vor diesem Hintergrund hat die Europäische
Kommission heute die Binnenmarktakte II angenommen, in der zwölf Leitaktionen
vorgeschlagen werden, die die EU-Organe rasch verabschieden sollen. Die Aktionen
betreffen vier Hauptmotoren für Wachstum, Beschäftigung und Vertrauensbildung:
a) integrierte Netze; b) die grenzüberschreitende Mobilität von Bürgern und Unternehmen,
c) die digitale Wirtschaft und d) Maßnahmen zur Stärkung des Zusammenhalts und der
Vorteile für den Verbraucher.
„Der Binnenmarkt kann mehr für die Bürgerinnen und Bürger wie auch für die
Unternehmen in Europa tun“, so Michel Barnier, EU-Kommissar für Binnenmarkt und
Dienstleistungen. „Die Binnenmarktakte II ist ein Appell an uns Politiker, uns an die Arbeit
zu machen, unsere Gedanken zu fokussieren und Ergebnisse zu liefern. Ich bin überzeugt,
dass sich die Politik die zwölf heute von uns vorgestellten Leitaktionen in dem Maße zu
eigen machen wird, wie sie es verdienen. Dies ist für uns die Chance, unseren größten
Trumpf, nämlich den Binnenmarkt, auszuspielen, damit unsere soziale Marktwirtschaft
wieder wettbewerbsfähig wird und floriert.“
Die Binnenmarktakte II tritt in die Fußstapfen der Binnenmarktakte I (IP/11/469), in der
die Kommission ein erstes Maßnahmenbündel präsentierte. Mit der Binnenmarktakte II
wird ein neues Kapitel in dem Prozess hin zu einem vertieften, stärker integrierten
Binnenmarkt aufgeschlagen.
IP/12/1054
Sie markiert das zwanzigjährige Bestehen des EU-Binnenmarkts und den Beginn der
Binnenmarktwoche, die vom 15. bis zum 20. Oktober 2012 stattfindet. Unter dem Motto
„Gemeinsam für neues Wachstum“ werden eine Woche lang EU-weit Veranstaltungen
organisiert, die Politikern und Bürgern Gelegenheit bieten sollen, über Errungenschaften
und Herausforderungen des Binnenmarkts zu diskutieren und neue Ideen zu präsentieren.
Hintergrund
Die Binnenmarktakte II sieht im Einzelnen folgende Maßnahmen vor:
Verkehrs- und Energienetze: Effiziente und vollständig integrierte Verkehrs- und
Energienetze sind das Rückgrat des Binnenmarkts. In Ergänzung der durch die Kohäsionsund Strukturfonds gebotenen Möglichkeiten bedarf es eines ausdrücklichen Bekenntnisses
zu Wettbewerb, Wahlmöglichkeiten und Dienstleistungen hoher Qualität in der gesamten
EU. Zur Verwirklichung dieser Vision sieht die Binnenmarktakte II folgende Maßnahmen
vor:
i) Öffnung der inländischen
Wettbewerb innerhalb der EU;
Schienenpersonenverkehrsdienste
für
einen
breiteren
ii) Weiterentwicklung des Binnenmarkts für den Seeverkehr;
iii) beschleunigte Realisierung des einheitlichen europäischen Luftraums;
iv) Maßnahmen, die auf eine wirksame Anwendung der bestehenden EU-Vorschriften für
den Energiesektor abzielen.
Mobilität von Bürgern und Unternehmen: Der freie grenzüberschreitende Verkehr ist
das Fundament des Binnenmarkts schlechthin und eine der Grundlagen der Europäischen
Union. Nach wie vor bestehen jedoch rechtliche und praktische Hindernisse für die
Mobilität von Bürgern, die Ausübung unternehmerischer Tätigkeiten und die Finanzierung
von Investitionen. Daher schlägt die Kommission in der Binnenmarktakte II Folgendes vor:
i) Weiterentwicklung des EURES-Portals
Arbeitsvermittlungsinstrument;
zu
einem
echten
grenzübergreifenden
ii) Einführung von Vorschriften zur Mobilisierung langfristiger Investitionsfonds für private
Unternehmen und langfristige Projekte;
iii) Modernisierung
der
Insolvenzverfahren,
angefangen
bei
Fällen
mit
grenzüberschreitender Dimension, und Förderung eines Umfelds, das gescheiterten
Unternehmern eine zweite Chance bietet.
Digitale Wirtschaft: Mit ihrem starken wirtschaftlichen Gewicht und ihren beträchtlichen
Spill-over-Effekten, beispielsweise mit Blick auf die Produktivität und die Bewältigung
gesellschaftlicher Herausforderungen, eröffnet die von der digitalen Wirtschaft ausgehende
Revolution auch künftig Chancen, die wir uns nicht entgehen lassen dürfen. Im Bestreben,
den digitalen Binnenmarkt bis 2015 zu vollenden, schlägt die Kommission Folgendes vor:
i) Förderung des elektronischen Geschäftsverkehrs in der EU durch benutzerfreundlichere,
vertrauenswürdigere und wettbewerbsfähigere Zahlungsdienste;
ii) Beseitigung der Ursachen für mangelnde Investitionen in HochgeschwindigkeitsBreitbandverbindungen (hohen Baukosten);
iii) die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen zum Standardverfahren
machen.
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Soziales Unternehmertum, Zusammenhalt und Verbrauchervertrauen: Der Erfolg
des Binnenmarkts hängt auch davon ab, inwieweit er wirtschaftliche und soziale Teilhabe
ermöglicht. Die Verbraucherinnen und Verbraucher müssen Vertrauen haben, und für alle
Bürgerinnen und Bürger in der EU muss die Chance bestehen, die Möglichkeiten des
Binnenmarkts
zu
nutzen.
Dies
will
die Kommission
mit
Hilfe konkreter
Binnenmarktinstrumente erreichen:
i) Verbesserung der Produktsicherheitsvorschriften und ihrer Durchsetzung in der Praxis;
ii) Maßnahmen zur Gewährleistung eines breiten Zugangs zu einem Bankkonto, zur
Sicherstellung transparenter und vergleichbarer Kontogebühren und zur Erleichterung
eines Kontowechsels.
Wie geht es weiter?
 Google-Online-Debatte über den Binnenmarkt am 10. Oktober
 Binnenmarktwoche, 15.-20. Oktober 20121
 Die Kommission wird alle in der Binnenmarktakte II angekündigten wichtigen
Legislativvorschläge bis zum Frühjahr 2013 und alle nicht legislativen Vorschläge bis
Ende 2013 vorlegen.
 Das Europäische Parlament und der Rat sind aufgefordert, die Legislativvorschläge
vorrangig zu behandeln und bis zum Frühjahr 2014 zu verabschieden.
Weitere Informationen
MEMO/12/734
Internetseite: http://ec.europa.eu/internal_market/smact/index_de.htm
Kontakt:
Stefaan De Rynck (+32 2 296 34 21)
Carmel Dunne (+32 2 299 88 94)
Audrey Augier (+32 2 297 16 07)
1
http://www.singlemarket20.eu/single-market-week/overview
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